Christian Tischner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport berichten. Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes, in der Drucksache 7/678 wurde durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner 12. Sitzung am 13. Mai 2020 federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur weiteren Beratung überwiesen. Als mitberatende Ausschüsse haben wir hier im Plenum den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bestimmt. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 14. Mai und in seiner 6. Sitzung am 5. Juni 2020 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Angehört wurden die kommunalen Spitzenverbände und der Landessportbund. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen der Anhörung einige Änderungsvorschläge vorgetragen, die auf Antrag der CDU-Fraktion Eingang in die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gefunden haben. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt daher, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse haben den Gesetzentwurf ebenfalls beraten und auch die Annahme des Gesetzentwurfs mit den vorgeschlagenen Änderungen aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
