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Franziska Baum

FDP 18.06.2020 Sitzungen 7/17

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch hier vor Ort, für uns Freie Demokraten ist die Verfassung das Grundsatzwerk für alles politische, staatliche und gerichtliche Handeln in diesem Freistaat. Die Verfassung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, alle Menschen in diesem Freistaat. Sie hat den Anspruch, allumfassend und allgemeingültig zu sein. Deshalb soll sie teilweise gar nicht und in anderen Teilen nur unter erschwerten Bedingungen änderbar sein. Ich finde es mutig, dass wir trotzdem mit der Einrichtung des Verfassungsausschusses einige Änderungen in Angriff nehmen wollen. In diesem Tagesordnungspunkt besprechen wir nun einige Vorschläge, teilweise sind sie schon bekannt. Da geht es um die Änderung in Sachen Nachhaltigkeit und Ehrenamt. Beim Ehrenamt, das haben wir auch in der letzten Debatte gehört, hat sich unsere Haltung bisher nicht geändert, so sehr wir die Arbeit des Ehrenamts unterstützen und schätzen. Die Erwähnung in der Verfassung ist aus unserer Sicht nicht mehr als eine nette Geste. Besser wäre hier aus unserer Sicht die Erarbeitung einer – nennen wir sie – Thüringer Ehrenamtsstrategie, einer umfangreichen strategischen Weiterentwicklung des Ehrenamts im Freistaat mit Erleichterungen für die Beteiligten, damit ehrenamtliches Engagement leichtfällt und Spaß macht. Da gibt es sicher ausreichend zu tun für uns, für die Kommunen und auch die politischen Akteure über Thüringen hinaus. Auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz waren bereits in der letzten Debatte Themen. Dazu hatten wir bereits auf den Artikel 31 verwiesen, der eindeutig den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen zum Thema hat. Sie haben jetzt in dieser Vorlage weiterführend die Klimaschutzziele ergänzt. Den Eintrag in die Verfassung in der Form sehen wir kritisch und würden das sehr gerne im Verfassungsausschuss mit diskutieren. Für uns Freie Demokraten ist der Klimaschutz eine globale Herausforderung. Die Sicht darf deshalb aus unserer Sicht nicht auf lokale Maßnahmen beschränkt werden. Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe und dafür braucht es innovative Ideen, sei es jetzt zum Thema „Treibstoff“, „CO -Einsparung“ oder auch „Ener2 gieversorgung“. Für uns gilt: Klimaschutz ist das Ziel, Innovation ist der Weg. Darum setzen wir auf eine starke Wirtschaft, innovative Forschung und neueste Technik. (Beifall FDP) Dann hat Frau Müller in unserer Debatte gestern zum Kindesmissbrauch bereits dafür geworben, den Änderungen zu den Kinderrechten zuzustimmen. Nun ist es glücklicherweise so, dass der Schutz von Kindern vor eben diesem Missbrauch bereits Teil der Verfassung ist. Das ist auch gut so. Bei der vorliegenden Änderung geht es nun darum, die UN-Kinderrechtskonvention noch mal explizit zu benennen und die Interessen von Kindern stärker im staatlichen Handeln zu berücksichtigen. Auch wir lesen, dass die UN das nach wie vor kritisch sieht, wie die Umsetzung in Deutschland erfolgt. Ich weiß nur nicht, ob wir mit dem Eintrag in die Verfassung in der Form tatsächlich einen Schritt weiterkommen. Wir Freien Demokraten haben im Wahlkampf bereits die Idee kommuniziert, ein unabhängiges Landesjugendparlament zu gründen oder ins Leben zu rufen, das auch mit eigenen Anträgen im Thüringer Landtag zum Beispiel die eigenen Interessen durchsetzen kann. Das wäre zumindest im politischen Raum eine sehr effektive Berücksichtigung der Interessen. Bei der vorliegenden Verfassungsänderung tun wir uns ein bisschen schwer, aber auch das ist eine Diskussion wert. Gleiches gilt auch für die Ergänzung im Zusammenhang mit der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Wir Freie Demokraten bekennen uns zur UN-Behindertenrechtskonvention und wollen diese auch im Freistaat Thüringen zügig umsetzen. Und wir sind da völlig einer Meinung: Da haben wir noch ein ganz schönes Brett zu bohren. Für die Teilhabe ist eine umfassende Barrierefreiheit nötig, die sich auf sämtliche Lebensbereiche erstreckt. Vor allem den digitalen Raum dürfen wir bei den Bestrebungen, Barrierefreiheit herzustellen, nicht außer Acht lassen. (Beifall FDP) Die Herausforderung liegt hier aber in der Breite der Behinderungen, mit denen wir konfrontiert sind, und der Frage: Wie werden wir den einen gerecht, ohne die anderen auszuschließen? Denn wir reden hier immerhin über ein sehr weitreichendes, einklagbares Grundrecht. Gibt es nicht eine Möglichkeit, das auch differenzierter darzustellen? Vielleicht eine Anekdote nur: Wenn es nach meinem Mann geht, werden in Thüringen sehr schnell sämtliche Treppen in Rampen umgewechselt, der freut sich dann schon darauf, wenn wir Läufer mit wedelnden Armen diese Rampen runterglitschen. Wir müssten die Schuhmode möglicherweise anpassen, aber es gäbe auch Menschen, die durch solche Veränderungen noch stärker eingeschränkt werden, als sie es jetzt sind. Die Frage ist also: Löst der Eintrag von Inklusion in die Verfassung auch nur ein einziges Problem der Menschen, die durch körperliche, geistige und auch psychische Behinderungen beeinträchtigt werden? Kommen wir zu Ihrem Vorschlag, die Abwehr nationalsozialistischen Gedankenguts und entsprechenden Extremismus verfassungsrechtlich zu verankern. Gleich vorab: Wir Freie Demokraten lehnen jede Form von Extremismus und jeden Angriff auf unsere Demokratie ab. (Beifall FDP) Ich lese Artikel 1 und auch die Präambel der Thüringer Verfassung aktuell so: Der Freistaat stellt sich gegen alle Formen von Extremismus und Radikalismus und alle Bewegungen, die den Rechtsstaat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Durch die Ergänzung einer Aufzählung bestimmter Ausprägungen antidemokratischer und menschenfeindlicher Strömungen laufen wir aus meiner Sicht Gefahr, einen anderen Extremismus, eine andere Gefahr außen vor zu lassen oder – schlimmer noch – sie gar zu begünstigen. Es lassen sich viele Ideen pervertieren und zur Rechtfertigung von Unterdrückung und Gewalt heranziehen. Manch eine kennen wir möglicherweise noch nicht. Trauen Sie sich eine umfassende, abschließende Aufzählung all dieser Strömungen zu, die wir hier in Thüringen nicht haben wollen? Oder ändern wir bei jeder aufkommenden Gefahr wieder die Verfassung? Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Verfassungsväter und -mütter waren bemüht, die rechtlichen Grundlagen – ich weiß, Herr Präsident,

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