Raymond Walk
Fragestunde
Da fällt mir gerade auf, dass heute – glaube ich – noch keiner gesagt hat: Besten Dank an die fleißigen Damen, die sich um die Reinigung der Mikrofone kümmern.
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Steuererhöhungen als Voraussetzung für Bedarfszuweisungen Durch die Corona-Krise sind zahlreiche Thüringer Kommunen unverschuldet in eine Haushaltsnotlage geraten und werden gezwungen sein, Bedarfszuweisungen zu beantragen. Voraussetzung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen ist ein beschlossenes und genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Gemäß der Verwaltungsvorschrift VV-Bedarfszuweisungen sind im Zeitraum der Haushaltskonsolidierung grundsätzlich mindestens die dort aufgeführten Hebesätze für die Grundsteuer festzusetzen. Bei enger Auslegung der Vorschrift werden viele Kommunen gezwungen sein, Steuern zu erhöhen, um Bedarfszuweisungen genehmigt zu bekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den oben beschriebenen Sachverhalt? 2. Inwieweit kann nach Ansicht der Landesregierung von „grundsätzlich“ festzulegenden Mindesthebesätzen abgewichen werden? 3. Ist gegebenenfalls eine temporäre Änderung der Verwaltungsvorschrift VV-Bedarfszuweisungen vorgesehen? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Ansicht, dass Erhöhungen kommunaler Steuern in der jetzigen Phase kontraproduktiv für die wirtschaftliche Entwicklung vieler Kommunen wären? Danke.
