Stefan Möller
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ganz genau. Es geht ja um meine Person insofern, als mir vorgeworfen wird: Da ich mit einem angeblichen Neonazi zusammengearbeitet habe, bin ich faktisch selbst einer. Das ist der Vorwurf, der von Herrn Dittes und seinen Kollegen permanent gegen meine Fraktion und mich vorgetragen wird. Das ist die sogenannte Kontaktschuldthese und der habe ich hiermit widersprochen. Ich habe Ihnen klargemacht, dass es sich bei dem Mann um jemanden gehandelt hat, der sich geändert hat, der das auch glaubwürdig gemacht hat und dass das keine Zusammenarbeit mit einem Neonazi war.
(Beifall AfD)
