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Schenk

18.06.2020 Sitzungen 7/17

Fragestunde

Es gibt keinen Ermessensspielraum in dem Sinne, sondern es gibt quasi einen Zeitpunkt, zu dem das passieren muss, und der ist sozusagen nicht der 30.06., sondern das kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, wenn sich der Bedarf darstellen sollte. Die Bedarfszuweisungen würden dann trotzdem fließen, wenn sie denn notwendig sind.

Protokoll ↗