Holter
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich gefragt werden würde, was heißt es, Verantwortung für Thüringen zu übernehmen, dann würde ich auf die Fraktionen und die Abgeordneten der Linken, der Grünen, der SPD und der CDU verweisen, weil Sie heute ein Gesetz verabschieden, das tatsächlich Verantwortung bedeutet, Verantwortung für Thüringen, Verantwortung für die junge Generation, um deutlich zu machen, dass Schulsozialarbeit und auch Jugendarbeit auf finanziell stabile Füße gestellt wird und damit auch Planungssicherheit für alle Beteiligten da ist. Ich glaube, das ist heute ein wichtiger Tag für Thüringen. Eine solche Entscheidung kenne ich aus kaum oder aus gar keinem Land und damit ist Thüringen Vorreiter und zeigt, was es heißt, für die junge Generation diese Verantwortung zu übernehmen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben hier in diesem Hohen Haus, meine Damen und Herren, schon sehr oft über Schulsozialarbeit gesprochen. Schule ist heute nicht mehr nur ein Lernort, sondern jenseits auch von den CoronaZeiten ein Lebensort. Darüber haben die Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Es ist doch einfach so, Herr Jankowski: Schülerinnen und Schüler, ob klein oder groß, haben ihre Alltagsprobleme, die sind aus der Familie, aus dem Alltag, die Gesellschaft hat sich verändert. Ich glaube, das negieren Sie nicht. Sie bringen diese Probleme logischerweise mit in die Schule, die werden nicht an der Schultür abgegeben, und sie bringen sie mit ins Klassenzimmer und das hat auch Auswirkungen auf den Lernfortschritt der jeweiligen Kinder bzw. Jugendlichen. Wir wollen – die Koalition und auch die CDU beziehe ich mit ein – diese Schülerinnen und Schüler nicht mit diesen Problemen, mit ihren individuellen Problemen allein lassen, im Gegenteil, sie brauchen die Unterstützung.
(Beifall DIE LINKE)
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Jankowski, können wir die Lehrerinnen und Lehrer damit nicht allein lassen, auch noch diese individuellen Probleme der Schülerinnen und Schüler zu lösen. Da unterscheiden wir uns. Ja, wir unterscheiden uns. Sie wollen – Ihr Fraktionsvorsitzender Björn Höcke hat hier mehrfach zu seinem Prinzip der Schule gesprochen – eine Schule, an der Zucht und Ordnung herrscht, in der also die freie Entwicklung des Einzelnen nicht möglich ist. Wir wollen eine andere Schule, wollen eine freie Schule, eine demokratische Schule, eine Schule, in der sich die Kinder frei entwickeln und entfalten können. Das ist der Unterschied zwischen uns.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen brauchen wir auch die Schulsozialarbeit, um diese freie Entwicklung der Kinder zu ermöglichen. Doch, Herr Jankowski, das ist der wesentliche Unterschied zwischen uns. Deswegen ist Schulsozialarbeit so wichtig. Dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine unverzichtbare Aufgabe erfüllen, versteht sich von selbst, darüber ist hier gesprochen worden. Ich kenne dieses Thema spätestens seit 1998. Die Bedarfe, von denen Sie gesprochen haben, nehmen nicht ab, sondern die Bedarfe haben sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Es geht darum, den Lehrerinnen und Lehrern Hilfestellung zu geben, Eltern, die Unterstützung brauchen, zu unterstützen und natürlich die Schülerinnen und Schüler. Deswegen ist Schulsozialarbeit heute unverzichtbar und sie wird auch in Zukunft unverzichtbar sein. Genau das ist der Grund, warum die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Es geht darum, die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe weiter auszubauen. Unterhalten Sie sich doch mal bitte mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern bzw. auch mit den Trägern! Das ist auch noch ein Unterschied. Die Lehrerinnen und Lehrer und die Erzieherinnen und Erzieher in den Horten sind Landesbedienstete. Für die bin ich der Dienstherr, aber für die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen bin ich eben nicht der Dienstherr. Das ist auch wichtig, dass ich nicht der Dienstherr bin, sondern die müssen frei sein in ihrem Wirken an den Schulen.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ja auch noch ein wesentlicher Unterschied. Wenn man sich mit ihnen unterhält, dann wollen sie Planungssicherheit. Sie wollen natürlich auch wissen, ob sie eine Lebensplanung machen können, ob sie tatsächlich in einer unbefristeten Beschäftigung an einer Schule tätig sein können, um dann auch ihre Arbeit zu kreieren, natürlich auch ihren Lebensentwurf nicht nur zu entwickeln, sondern auch umsetzen zu können. Deswegen geht es um die nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Es geht genau um diese Planungssicherung, und die wird mit diesem Gesetz auch geschaffen. Selbstverständlich kann man in einem Gesetz nur einen Mindestbedarf formulieren. Darüber haben die Kolleginnen und Kollegen geredet. Das heißt aber nicht, dass damit der Bedarf gedeckt ist. Ich bin der Überzeugung, der Bedarf ist weitaus höher. Die These, die Sie ja wiederholt haben, jede Schule braucht einen Sozialarbeiter bzw. eine Sozialbearbeiterin, ist auch richtig, denn die Unterstützung, von der ich und die Kolleginnen und Kollegen der vier genannten Fraktionen gesprochen haben, wird so sein und die wird in Zukunft auch notwendig sein. Deswegen ist es wichtig, dass genau dieses Gesetz so verabschiedet wird. Ja, wir haben mit dem Haushalt 2020 die 22,25 Millionen Euro eingestellt. Da stand sofort die Frage: Ja, das sind mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an den Schulen, aber da kannst du nur einen Vertrag für ein Jahr machen. Wer lässt sich darauf ein, wo es genug unbefristete Angebote auch in der Sozialarbeit gibt? Deswegen haben wir eine Verantwortung – und die Verantwortung übernimmt die Koalition mit der CDU zusammen. Wir haben euch reingeholt ins System der Schulsozialarbeit und wir geben euch Sicherheit, dass ihr auch perspektivisch auf euren Stellen weiterbeschäftigt werden könnt. Das ist eine Verstetigung der Mittel für die nächsten Jahre. Genau das wird mit diesem Gesetz auch umgesetzt. So ist es, meine Damen und Herren, in der Schulsozialarbeit. Nun, Herr Bühl, hat die CDU den Finger in die Wunde gelegt, also dort ein Problem aufgerufen: Wenn wir das schon in der Schulsozialarbeit so machen, warum machen wir das eigentlich nicht beim Landesjugendförderplan, um hier auch eine Planungssicherheit und eine Mindestgarantie/Mindestausstattung gesetzlich festzulegen? Genau das ist in diesem parlamentarischen Verfahren dann auch herausgearbeitet worden. Die Landesjugendförderplanung obliegt dem Freistaat als überörtlichem Träger der Jugendhilfe – damit meinem Ministerium, deswegen rede ich auch hier. Wir sind gefragt, ob wir tatsächlich hier auch eine Garantie und damit Planungssicherheit für alle Beteiligten ermöglichen. – Sie haben darüber gesprochen, die anderen Kollegen auch. Ja, es geht um bezahlte Fachkräfte, die tarifgerecht entlohnt werden sollen. Es geht am Ende – da sind wir uns vollkommen einig – nicht nur darum, dass da irgendwelche Menschen beschäftigt sind, die dann irgendwas tun, sondern es geht um qualitativ gute Angebote. Es geht um die Umsetzung der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit sowohl auf Landesebene als auch vor Ort. Das ist wichtig, dass wir jetzt wie bei der Schulsozialarbeit die entsprechenden Garantien geben können. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich diesen Weg, den die CDU vorgeschlagen hat. Der wird ja von den Koalitionsfraktionen mitgetragen – auch dafür herzlichen Dank. Es gibt den Entschließungsantrag von R2G, also von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der CDU, den ich voll inhaltlich unterstütze. Ich will aber eine kleine Anmerkung machen: Die zeitliche Dimension, der Zeitrahmen, der vorgegeben ist, ist ambitioniert. Ob ich das mit meinen Kolleginnen und Kollegen einhalten kann, müssen wir uns noch mal gemeinsam anschauen. Wichtig ist aber, dass wir uns einig sind, dass die Jugendarbeit Planungssicherheit benötigt und dass wir die gesetzliche Festschreibung einer Mindestförderung für den Landesjugendförderplan jetzt auch erreichen können. Bereits im September 2017 hat der Landesjugendhilfeausschuss die Erarbeitung einer fachlichen Grundlage qualitativer Planungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen beschlossen. Es waren die Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die gemeinsam mit meinem Ministerium in seiner Funktion als Landesjugendamt im Sommer 2019 zum Austausch mit einer Arbeitsgruppe des Landesjugendhilfeausschusses ein Papier erarbeitet haben, was als „Arbeitshilfe Jugendhilfeplanung“ im September 2019 vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Diese Arbeitshilfe wird zur Umsetzung der im Antrag formulierten Bitte an die Landesregierung wichtige und entscheidende Grundlagen liefern, denn erstens die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; zweitens die Intention und die fachliche Zielrichtung muss daher immer sein, die örtlichen Träger nicht nur finanziell, sondern eben auch fachlich in ihren eigenen Planungsprozessen zu unterstützen und zu begleiten. Drittens als Letztes: Aus dem Prozess der Fachberatung können Bedarfe entstehen, die möglicherweise über eine landesgesetzliche Regelung abgesichert werden müssen. Das ist ja das, was wir genau mit den ersten Entscheidungen bereits getan haben. Grundlegende Voraussetzung für dieses Vorhaben ist der Dialog mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auf Augenhöhe und in gemeinsamer Kooperation. Den Ansatz und die Grundhaltung unterstützt der Entschließungsantrag durch seine Formulierung und seinen Inhalt. Daher wird er von mir ausdrücklich unterstützt. Meine Damen und Herren, heute – wie mehrere gesagt haben – ist ein wichtiger Tag, ein guter Tag für Thüringen. Das sage ich – auch wenn es der dritte oder vierte Ausspruch heute ist – auch selbst noch mal. Denn wir können nicht genug tun, um junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und zu fördern. Wir können nicht genug tun, ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu verbessern, und wir können nicht genug tun, eine qualitative Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass sowohl der Gesetzentwurf, der hoffentlich jetzt als Gesetz verabschiedet wird, und der Entschließungsantrag genau das zum Ausdruck bringen. Ein politischer Wille wird in ein Gesetz umgesetzt und unterstützt und durch den Entschließungsantrag werden uns sozusagen die Leitlinien für die zukünftige Arbeit mit vorgegeben und das ist auch gut so. Wer das alles will, meine Damen und Herren – auch der beiden Oppositionsfraktionen, die das nicht wollen; die tragen keine Verantwortung für das Land Thüringen und unterstützen nicht das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Thüringen –, hat nur eine Chance, nämlich diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD)
