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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 18.06.2020 Sitzungen 7/17

a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern war der 17. Juni und wir hatten hier eine durchaus sachliche, gute und wichtige Debatte und ich glaube, für alle ist deutlich geworden, dass Aufarbeitung keinen Schlussstrich kennen kann und darf. Zur Aufarbeitung unserer Geschichte gehört auch die Überprüfung – nicht nur von denjenigen, die beispielsweise im öffentlichen Dienst tätig sind, sondern auch von uns selbst, den Abgeordneten, die hier im Thüringer Landtag Verantwortung tragen. Das letzte Abgeordnetenüberprüfungsgesetz ist zum Ende der letzten Legislatur ausgelaufen und wir haben lange auf die Bundesregelung gewartet, an die ein Stück weit auch immer die Frage der Herausgabe der Akten geknüpft war und ist. Wir halten es dennoch auch in dieser Legislatur für überfällig – für uns als Koalition ganz selbstverständlich –, wieder ein Abgeordnetenüberprüfungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir haben jetzt zwei Vorschläge und ich glaube, das ist auch gut so. Das ist gut so, weil es darum gehen muss, einen Konsens in dieser so wichtigen Frage der Aufarbeitung unserer eigenen Geschichte zu finden, aber auch mit Blick auf Glaubwürdigkeit von uns allen. Warum haben wir das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz im Prinzip in der Form vorgelegt, wie es bislang Geltung fand – mit kleinen Ausnahmen, die will ich gleich kurz erklären? Wir meinen, dass sich das bisherige Abgeordnetenüberprüfungsgesetz vom Grundsatz her tatsächlich als gut und richtig erwiesen hat. Darin war zum Beispiel eine Altersgrenze festgelegt, vom Jahrgang 1970 als erste Gruppe, die berücksichtigt wird, über die man ganz sicher diskutieren kann. Das werden wir dann bestimmt in der Debatte noch tun. Wir haben sie einfach übernommen, weil es im bisherigen Gesetz auch so geregelt war. Ganz sicher werden wir in jeder Hinsicht den Jugendschutz beachten und maximal beim Alter mit 18 Jahren beginnen, weil wir alle wissen, wie Kinder und Jugendliche gerade von der Staatssicherheit und dem SED-Regime – man muss das ganz klar sagen – auch missbraucht und in ihrer Persönlichkeit beschnitten wurden und dafür wollen wir sie nicht noch einmal bestrafen. Ganz klar ist aber auch, dass dieses Gesetz grundsätzlich nicht den Gedanken der Bestrafung trägt, sondern den Gedanken der Aufarbeitung, auch des sich Erklärens. Das halten wir für immanent und wichtig. Deswegen, muss ich offen sagen, finde ich auch wichtig, dass wir die Debatte über das Ergebnis der Überprüfung, die wie bisher auch ein Gremium übernehmen soll, hier im Landtag führen. Denn es kann nicht sein, dass wir nur ein Ergebnis feststellen und es dann im Raum stehen lassen, ohne dem Plenum die Möglichkeit zu geben, darüber zu debattieren und ohne auch dem- oder derjenigen, der oder die betroffen ist, die Möglichkeit zu geben, sich zu erklären. Ich glaube, das sind die Abgeordneten sich selbst und auch der Öffentlichkeit schuldig, dass diese Debatte stattfindet. Sie ist ein ganz wichtiger Teil von Aufarbeitung, von gesellschaftlicher Aufarbeitung. Wir haben das Gesetz an einem wesentlichen Punkt geändert, weil wir glauben, dass dies längst überfällig war; die Debatte haben wir auch in den letzten Legislaturen häufig geführt. Die meisten von Ihnen wissen, dass das alte Gesetz einen Passus enthielt, der längst vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist, nämlich den Mandatsentzug derjenigen, die – in Anführungszeichen – als Mitarbeiterinnen für die Stasi oder die politische Polizei K1 überführt wurden. Das kann nicht sein, wir sind alle frei gewählte Abgeordnete. Das hat das Verfassungsgericht auch klargestellt. Für uns war damit auch immer die Debatte verbunden, ob es richtig ist, dass wir über andere Abgeordnete, über Abgeordnete aus unseren Reihen, so urteilen, dass wir sagen, sie seien des Parlaments unwürdig. Ich habe es mal eine unwürdige Unwürdigkeitsdiskussion genannt, weil wir meinen, wir sind alle gleich und frei gewählt und alle Gewählten haben das Recht, hier zu sein, weil sie von ihren Parteien aus Gründen aufgestellt würden und weil sie eben auch gewählt wurden. Was aber wichtig ist, ist, dass wir uns damit auseinandersetzen, dass wir uns der Vergangenheit stellen und dass sich auch und gerade die Betroffenen der Vergangenheit stellen. Deswegen war und ist uns wichtig, diesen Unwürdigkeitspassus aus dem Gesetz herauszunehmen. Das hat die CDU in ihrem Entwurf auch getan, allerdings etwas anders formuliert. Das werden wir sicherlich diskutieren müssen. Ich freue mich auf die Debatte und hoffe auf eine sachliche Diskussion im zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und gern auch im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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