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Dorothea Marx

18.06.2020 Sitzungen 7/17

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Fragestunde für heute. Der technische Hinweis an die Parlamentarischen Geschäftsführer oder an alle Kolleginnen und Kollegen: Für die morgen durchzuführende Fragestunde sind dann noch sechs Fragen übrig. Ich rufe jetzt erneut die Tagungsordnungspunkte 24, 25, 26 und 27 auf und gebe die Wahlergebnisse bekannt. Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/945 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Mühlmann, entfielen 29 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Stefan Möller: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, mithin ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Möller, entfallen 29 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/946 Abgegebene Stimmen: auch hier 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Torsten Czuppon, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 26 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/748 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/759 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/986 Abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 82, ungültige Stimmen 4. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 40 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 20 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 21 Stimmen und es lag 1 Enthaltung vor. Daraus ergibt sich ein etwas kompliziertes Ergebnis. Auf die vorschlagenden Fraktionen entfällt folgende Anzahl an Vertrauensleuten und Vertreterinnen bzw. Vertretern: Fraktion Die Linke – vier Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter, Fraktion der AfD – ein Vertrauensmann/eine Vertrauensfrau und Vertreterin bzw. Vertreter, Fraktion der CDU – zwei Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter. Damit wurden die von den Fraktionen Die Linke und der CDU vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Vertrauensleute sowie Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Aus dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD sind für jedes Verwaltungsgericht nur die erstgenannten Vertrauensleute sowie Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die zweitgenannten wurden nicht gewählt. Ausschlaggebend ist die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung, wonach sich bei gleichen Höchstzahlen die Zuteilung danach richtet, auf welche Wahlvorschlagsliste mehr Landesstimmen pro Landtagsmandat entfielen. Dieser Quotient liegt bei der Fraktion Die Linke höher als bei der Fraktion der AfD. Dieses Wahlergebnis hat deshalb zur Folge, dass eine Vertrauensperson und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter für jedes Verwaltungsgericht heute nicht gewählt wurde, sodass diese Wahl in der nächsten Plenarsitzung erneut aufzurufen ist. Ich gratuliere zunächst den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Ich frage die Fraktion der AfD, ob wir den Wahlgang, der jetzt noch aussteht und der nachzuholen wäre, morgen schon einschieben können. Das wäre wichtig, weil solche Gerichtsgremien, wie wir ja alle schon wissen, besetzt werden müssen. Wird von Ihnen gewünscht, dass wir den Wahlgang morgen wiederholen?

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