Dorothea Marx
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Ich eröffne die Sitzung wieder. Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 24, 25, 26 und 27 . Das sind diverse Wahlen. Vorab bestand Einigkeit, dass diese Wahlen alle geheim und als Blockwahl durchgeführt werden. Ich erläutere Ihnen zuerst die einzelnen Wahlvorgänge. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/945 Zu Tagesordnungspunkt 24 : Wie Ihnen bekannt ist, hat der Landtag bislang drei von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für die beiden verbleibenden Mitglieder liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/945 vor. Vorgeschlagen sind erneut Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und Herr Abgeordneter Stefan Möller. Mit Blick darauf, dass auch bei Wahlen der Grundsatz der Unverrückbarkeit von Parlamentsbeschlüssen gilt und die beiden Abgeordneten zum insgesamt dritten Mal vorgeschlagen werden, war eine Verständigung im Ältestenrat notwendig. Der Ältestenrat hat in seiner 12. Sitzung am 2. Juni 2020 hierzu beraten und den unveränderten Wahlvorschlag zur Kenntnis genommen. Wird eine Aussprache zu diesem Wahlgang gewünscht?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
Ja. Wer möchte dazu etwas sagen? Herr Möller, bitte.
