Andreas Bühl
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin, wir haben heute hier einen Gesetzentwurf – und einen Entschließungsantrag – vorliegen, der breit im Haus getragen ist. Das zeigt genauso auch die Anhörung, dass es hier bei diesem Punkt um eine breit anerkannte Änderung geht, die auch von vielen Landkreisen erwartet wird. Es wurde schon angesprochen, es ist zweigeteilt. Wir haben hier eine eigene Forderung aufgemacht, die auch in der Anhörung angehört worden ist. Ich will deswegen zuerst zum Punkt der Schulsozialarbeit kommen. Im Land weiß man, viele Kreise warten darauf, dass es eine Verlässlichkeit gibt, auch wenn es darum geht, Personal fest für diesen Bereich zu binden, wenn es darum geht, dass nicht nur befristete Verträge gemacht werden, um das möglichst jeder Schule in Zukunft zu ermöglichen, auch wenn das jetzt erst mal ein Anfang ist, der noch nicht komplett in die Fläche reicht. Gerade in dieser Zeit, in der wir uns jetzt befinden – die Schulen starten jetzt erst so richtig wieder aus Corona, viele Schüler waren lange zu Hause –, jetzt auch schon in dieser Notbetreuungszeit haben Schulsozialarbeiter überall im Land einen wichtigen Beitrag geleistet, weil sie eben auch Lehrer entlasten, weil sie wichtige Aufgaben rund um den Unterricht in der Schule übernehmen und dafür sorgen, dass es ein gutes Gesamtangebot gibt. Ich glaube, diese Krise sorgt eher dafür, dass wir mehr Bedarf an Schulsozialarbeit haben als weniger. Diese Festlegung, wie wir sie jetzt hier treffen, ist auch deswegen wichtig, weil wir uns natürlich in einer schwierigen Zeit befinden, was die Landeshaushalte insgesamt betrifft. Da gerade auch Volker Emde als Finanzpolitiker hier reingekommen ist, will ich auch noch mal ganz klar sagen: Man kann natürlich nicht für jeden Punkt eine solche Festlegung im Gesetz treffen, weil man damit Haushalte auch bindet. Aber an diesem Punkt ist es, glaube ich, wichtig, es zu tun, weil wir für die Zukunft eben nicht wissen, wie die Haushalte aussehen. Und wenn wir wollen, dass Schulsozialarbeit auch in der Fläche weiter vertretbar ist, dann ist eine solche Festschreibung gut. Deswegen will ich auch gleich zum zweiten Punkt kommen, nämlich dem Punkt, den wir in diesen ganzen Prozess mit eingebracht haben. Wenn wir das Gesetz schon mal anfassen, haben wir gesagt, ist es auch wichtig, einen weiteren Punkt festzuschreiben, der für ganz viele in diesem Land ebenso wichtig ist, und das ist die Frage des Landesjugendförderplans und der Jugendarbeit auf Landesebene. Ich habe die letzten fünf Jahre im Landesjugendhilfeausschuss mitarbeiten dürfen, auch bei der Erstellung des Förderplans, und habe deswegen viele gute Projekte kennenlernen dürfen, die im ganzen Land getan werden, um landesweit Jugendarbeit zu fördern. Auch dort ist natürlich in schwierigen Zeiten immer wieder die Frage: Was will man sich noch leisten, was kann man sich leisten? Wir wissen nicht, was mit den Haushalten kommt, die in den nächsten Jahren kommen werden. Deswegen gibt eine solche Festschreibung auch eine Sicherheit,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist
nicht ausreichend!) damit wir hier für die Zukunft auch eine gesicherte Finanzierung haben. Mit dieser Finanzierung, die wir hier festschreiben, können wir auch für die Fortschreibung des Landesjugendförderplans eine Aufwertung in Betracht ziehen, nämlich im Hinblick auf die Aufgaben, die in jedem Fall stehen werden, wie Digitalisierung, um Jugendarbeit von landesweiten Verbänden in der Fläche – gerade auch im ländlichen Raum – noch zu stärken. Ich glaube, das kann man mit diesem Betrag, der hier festgeschrieben werden soll, gut leisten. Die Anhörung hat auch breit gezeigt, dass dieser Punkt, den wir hier eingebracht haben, auf große Zustimmung gestoßen ist und auch vom Landesjugendhilfeausschuss, wo die Experten in der Breite mit sitzen, auch entsprechend so begrüßt wurde. Dementsprechend haben wir unsere Formulierung noch mal angepasst, weil wir auf die Inhalte der Anhörung eingehen wollen, und haben hier die Formulierung aus der Anhörung übernommen. Insgesamt kann man sagen, dass das heute ein guter Tag ist – sowohl für die Schulsozialarbeit, aber auch für die Jugendarbeit in diesem Land. Es gibt ja auch einen Entschließungsantrag, der mit vorliegt. Hier müssen wir uns fragen, wie sich die örtliche Jugendförderung in Zukunft weiter aufstellt, denn das ist auch ein wichtiger Punkt, der insgesamt betrachtet werden muss. Ich will allerdings noch einen kritischen Punkt anmerken, auf den wir im Bildungsausschuss schauen wollen. Das ist die Frage, wie die Gelder vor Ort für die Schulsozialarbeiter verwendet werden. Das scheint mir in den Kreisen sehr unterschiedlich zu sein, wie damit umgegangen wird. Ich finde, wenn wir hier eine solche Summe festschreiben, dann sollten wir auch einen kritischen Blick dafür haben, dass möglichst viel davon in den Schulen ankommt und nicht irgendwo anders, für andere Dinge, für Verwaltung und für was auch immer, mit in den Blick gezogen wird. Auch das ist ein kritischer Blick, den wir auch gemeinsam im Bildungsbereich haben sollten. Dafür will ich auch noch mal werben, dass wir das dann auch im Nachgang im Blick behalten. Ich werbe heute erst mal für Zustimmung für diesen wichtigen Gesetzentwurf und freue mich auf die weitere Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
