Raymond Walk
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in einer ersten Gesetzesberatung sollten meines Erachtens zunächst Intention und Zielstellung, aber auch die vorgesehenen Lösungsvorschläge im Mittelpunkt stehen. Das will ich gern machen. Die Details werden wir dann im zuständigen Ausschuss ausführlich erörtern. Punkt 1 – die Zielstellung unseres Gesetzes: Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Regelungslücke im Thüringer Kommunalabgabengesetz schließen und konkret den § 12 Abs. 2 ändern, den wir neu fassen wollen. Punkt 2 – die bisherige Praxis: Warum wollen wir das Gesetz ändern? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla hat über viele Jahre hin Satzungen verabschiedet, in denen sich die Grundgebühren für die Abfall- und Müllentsorgung privater Haushalte mit zunehmender Anzahl der in den Haushalten lebenden Personen lediglich degressiv erhöhte. Das hat folgenden Vorteil: Es kam nämlich insbesondere Familien mit Kindern zugute. Punkt 3 – Problem und Regelungsbedarf: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat diese Satzungen bis einschließlich 2016 regelmäßig genehmigt, aber in einer überörtlichen Prüfung hat der Thüringer Rechnungshof am 15. Mai 2018 diese Praxis beanstandet. Der Rechnungshof bestand dann darauf, dass die Grundgebühren linear ausgestaltet werden müssen. Als Begründung fügte er an, dass das Thüringer Kommunalabgabengesetz lediglich progressive oder degressive Gebührenbemessungen für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestattet, aber eben nicht für den Bereich der Abfall- und Müllentsorgung, worum es uns heute geht. Punkt 4 – Einschränkung kommunalpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten: Klar ist auch, dass mit der alten Regelung gleichfalls die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen beschränkt wurden, da eine Regelungsmöglichkeit der Kommunen in diesem Bereich gerade gesetzlich nicht eingeräumt wurde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Tatsache ist, dass unabhängig von der Personenzahl in einem Haushalt die den Grundgebühren zugrunde liegenden Vorhaltekosten im Wesentlichen gleich sind. Das ist von Bedeutung, das sind nämlich zum einen die Anfahrkosten bzw. die Abfahrkosten eines Hausmüllsammelfahrzeugs, das sind die Lohnkosten der Beschäftigten auf dem Müllsammelfahrzeug des Sammelunternehmens, das ist die Ausfertigung eines Gebührenbescheids für einen Haushalt und das ist auch die Veröffentlichung der amtlichen Mitteilung des Abfallwirtschaftszweckverbands. Kurzum: Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wollen wir auch dem Grundsatz von § 12 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Rechnung tragen, demzufolge durch das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gedeckt werden sollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss es eigentlich nicht gesondert betonen, aber ich tue es hier gern: Der Fortbestand unserer Gesellschaft wäre ohne steuerzahlende Familien nicht denkbar. Trotzdem, auch das ist Teil der Realität, bedeuten Kinder für viele Familien leider ein Armutsrisiko und hemmen die finanzielle Prosperität einer Familie eher, als dass Kinder durch das Steuersystem oder andere Erleichterungen zu einer Entlastung oder zumindest gleichbleibenden Lasten für Familien führen. Ganz im Gegenteil, weite Teile sogar des Bildungssystems bedeuten für Familien zusätzliche Kosten. Ich spreche nur die Kita-Kosten, die Mittagsverpflegung oder die Schulmaterialien an. Vor diesem Hintergrund ist der Blick auf zusätzliche Belastungen für Familien für uns entscheidend, speziell aber auch für Familien mit mehreren Kindern. Denn steigen die Müllgebühren – und ich meine hier die Grundgebühren – mit zunehmender, in einem Haushalt lebender Personenanzahl gleichmäßig an, dann verteilt sich natürlich die Grundgebühr zwangsläufig vorrangig zulasten größerer Familienmodelle. Da bei Familien, die gar keine Steuern zahlen, die Müllgebühren zudem entfallen, zahlen letzten Endes allein die steuerzahlenden Familien höhere Beiträge und – das wissen wir auch – die fallen an, ganz gleich, ob eine, zwei oder acht Personen in einem Haushalt leben. Die höheren Grundgebühren werden zudem erhoben, ohne auf den tatsächlichen Verbrauch der Familien Rücksicht zu nehmen, was insbesondere deshalb angemessen wäre, weil Kinder oftmals – natürlich abhängig vom Alter – weniger Müll verursachen als Erwachsene. Damit wird die Familienfreundlichkeit, die wir ja alle immer gern in den Fokus rücken, ins Gegenteil verkehrt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau aus diesem Grund wollen wir mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf dazu beitragen, dass insbesondere kinderreiche Familien entlastet werden. Ich will noch einen Punkt ansprechen, und zwar betrifft der die kommunale Selbstverwaltung. Mit unserem Gesetzentwurf und der Option – es ist eine Option, man muss es ja nicht machen – zur degressiven Müllgebührengestaltung wollen wir auch die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie sich für diese Gebührengestaltung entscheiden, und ihnen diese Option nicht von vornherein verwehrt bleibt. Auch hier steht für uns das Prinzip der Subsidiarität im Vordergrund. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, daher komme ich zum Schluss. Unsere christdemokratische Politik war es immer, Familie als Keimzelle der Gesellschaft zu schützen und die Leistungsträger unserer Gesellschaft auch zu entlasten. Deshalb wollen wir unseren Gesetzentwurf heute gemeinsam mit Ihnen – denke ich – an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen. Dort werden wir dann eine umfassende Anhörung durchführen. Wir denken dabei daran, den Verband kinderreicher Familien ebenso einzuladen wie die kommunalen Spitzenverbände und unseren Vorschlag dort gemeinsam zu diskutieren. Ich freue mich auf die dortige Erörterung und bedanke mich bis dahin für Ihre Aufmerksamkeit. Danke.
(Beifall CDU)
