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Andreas Schubert

Die Linke 18.06.2020 Sitzungen 7/17

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, schönen Dank für die Antwort. Würde die Erheblichkeitsgrenze sozusagen einer kommunalen Definition unterliegen, wenn wie im vorliegenden Fall im Vorbericht zur Haushaltssatzung – der mit der Satzung im November vergangenen Jahres für dieses Jahr beschlossen wurde – die Stadt selbst die Erheblichkeitsgrenze auf 2 Prozent beschreibt?

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