Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, schönen Dank für die Antwort. Würde die Erheblichkeitsgrenze sozusagen einer kommunalen Definition unterliegen, wenn wie im vorliegenden Fall im Vorbericht zur Haushaltssatzung – der mit der Satzung im November vergangenen Jahres für dieses Jahr beschlossen wurde – die Stadt selbst die Erheblichkeitsgrenze auf 2 Prozent beschreibt?
