Franziska Baum
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Thüringen leisten einen wichtigen Beitrag zum Alltag in den Schulen und sie sind aus den Teams vor Ort nicht wegzudenken. Gerade in Schulen mit sozial herausfordernden Umfeldern kann Schulsozialarbeit helfen, Konflikte in und um Schule abzubauen. Auch außerhalb der Schulen unterstützen die offene Jugendarbeit und die Akteure in der Jugendhilfe Kinder und Jugendliche dabei, mit schwierigen Startbedingungen umzugehen und diese zu überwinden. Wir Freien Demokraten wollen sicherstellen, dass diese Arbeit da ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Uns geht es darum, Kindern und Jugendlichen eine gleichwertige und chancengerechte Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Dort, wo besondere Unterstützung gebraucht wird, wo die Startbedingungen ins Leben komplizierter sind als anderswo, muss diese auch verfügbar sein. Es geht also um Chancengerechtigkeit und um Bedarfsgerechtigkeit.
(Beifall FDP)
Deshalb ist für uns Freie Demokraten zentral, dass Steuergelder und davon finanzierte Stellen in erster Linie bedarfsgerecht verteilt werden und dass die Verwendung dieser Mittel dann auch entsprechend überprüft wird. Worüber wir aber heute hier entscheiden, ist nicht etwa, wie viel Geld wir im nächsten Jahr in die Schulsozialarbeit stecken oder in den Landesjugendförderplan.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Doch,
das machen wir schon!) Wir entscheiden auch nicht, wie viele Schulen wir mit Schulsozialarbeit versehen und ob wir die Gelder bedarfsgerecht verteilen, sondern wir entscheiden darüber, ob zwei Summen ins Gesetz geschrieben werden, die wir sonst über die Haushaltsverhandlungen festziehen. Das sehen wir Freie Demokraten kritisch. Herr Bühl hat es schon angesprochen: Wir wissen nicht, wie die Haushalte aussehen. Und wir verwehren uns dagegen, Geld auszugeben, bevor klar ist, was man überhaupt für Einnahmen hat.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: So wie
die AfD!) Gesunde Haushaltsführung, Herr Wolf, jetzt hier mit irgendwelchen parteipolitischen Diskussionen …
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Was ist
ungesund an Schulsozialarbeit?) Es ist überhaupt nichts ungesund an Schulsozialarbeit. – Ich mache einfach weiter, denn das führt sonst hier zu nichts. Das zentrale Argument ist an der Stelle immer – das wird Herr Wolf sicher gleich auch noch mal sagen –, dass diese Festschreibung für eine Verstetigung sorgt und Planungssicherheit schafft. Eine höhere Summe im Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz sorgt also dafür, dass es leichter wird, die Fachkräfte zu binden, und dass die Aufgabenträger ihre Verträge längerfristiger gestalten können. Das ist natürlich ein wichtiges Anliegen, denn gerade in dem Bereich ist es wichtig, dass eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann – mit den Schülerinnen, Schülern und Eltern, mit dem Kollegium. Und dieses Vertrauen, diese Vertrauensarbeit braucht Zeit. Aber wie diese Verträge gestaltet werden und ob die Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter befristet angestellt werden oder nicht, das können sie mit diesem Gesetz nicht beeinflussen. Sie können sich also nicht sicher sein, ob dieser Effekt eintritt oder nicht.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Quatsch!) Interessanterweise wurde in der Anhörung sogar noch der Zweifel laut, ob diese Mindestsumme dann nicht am Ende zu einer Gesamtsumme wird und damit die Veränderung im Bedarf überhaupt gar keine Berücksichtigung mehr findet. Normalerweise hätte ich jetzt damit gerechnet, dass Herr Wolf laut ruft, dass es sich ja um eine Mindestsumme handele. Und da sage ich: Genau, das ist eine Mindestsumme, die ist es jetzt schon.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kommu-
nale Aufgabe!) Da stellt sich für mich die Frage, warum wir die an der Stelle erhöhen müssen.
(Beifall FDP)
Die Skepsis mit der Mindestsumme und auch mit der Erhöhung bei der Schulsozialarbeit konnten Sie mir leider im Prozess nicht vertreiben. Allein das Geld wird die Herausforderungen im Bereich der Schulsozialarbeit nicht lösen. Es besteht nach wie vor der Bedarf nach einem grundlegenden, bedarfsorientierten Ansatz. Das wurde auch in den Anhörungen angemerkt, dass es nach wie vor an Spielraum und Flexibilität fehlt, um auf Mehrbedarfe einzugehen. Die Landkreise organisieren die Verteilung von knappen Ressourcen nach Vorgaben, die so gestaltet sind, als gäbe es genug Geld und genug Personal für eine flächendeckende Verteilung. Und da wissen wir, dass es nicht so ist. Wenn jetzt die Landkreise aber versuchen, die Verteilung so zu organisieren, dann stoßen sie mit den Handlungsempfehlungen und Richtlinien schnell an die Grenzen. Denn die Vorgaben zu einem Stellenanteil von mindestens 75 Prozent, verbunden mit der Vorgabe, eine Fachkraft dürfte nur eine Schule betreuen, reduziert hier die möglichen Einsatzszenarien unnötig. Wir wünschen uns hier mehr Freiraum für die Akteure vor Ort und realistischere Vorgaben. Die Festlegung von einer Mindestsumme hilft auch im Landesjugendförderplan nicht. Da sind wir eher dafür, den Prozess, der ein starker Beteiligungsprozess für die bedarfsorientierte Verteilung ist, zu stärken und nicht zu untergraben. Wir werden im Auge behalten, wie diese Mittel zukünftig eingesetzt werden. Insofern unterstützen wir auch diesen Entschließungsantrag und freuen uns auf den Bericht, der in dem Zusammenhang über die örtliche Jugendarbeit im Ausschuss gebracht wird. Bei dem Gesetzentwurf werden wir uns weiterhin enthalten, weil wir die Stärkung der Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit wichtig finden, den Eingriff in die Haushaltsplanung aber weiter kritisch sehen.
(Beifall FDP)
