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Jörg Kellner

CDU 18.06.2020 Sitzungen 7/17

a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit unserem Gesetzentwurf heute ein sensibles Thema aufgerufen. Ich habe von Rot-RotGrün bzw. von den Grünen und der SPD vernommen, dass es überfällig ist, dass wieder eine Gesetzesregelung Einzug hält, wonach Abgeordnete auf Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit oder mit dem Amt für Nationale Sicherheit überprüft werden können. Wir haben dem Rechnung getragen und haben unseren Gesetzentwurf eingebracht, das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, Vertrauen in die Mitglieder des Landtags sichern, Abgeordnetenüberprüfung im Einklang mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verlängern. Grundlage hierfür war die Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, das im Bundestag letztendlich die Verlängerung bis 2030 ermöglicht hat, und dass wir natürlich die Notwendigkeit sehen, auch hier wieder eine Abgeordnetenüberprüfung durchführen zu können. Das deckt sich letztendlich auch mit dem Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Er hat alle Fraktionen angeschrieben und auch außerordentlich begrüßt, dass diese Regelung jetzt gegriffen hat bzw. bis 2030 die Verlängerung erfolgen kann, und hat uns hier aufgegeben, eine Regelung zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit zu schaffen. Das haben alle Fraktionen bekommen und wir sind dem Beauftragten auch dankbar, dass er uns dieses Thema auch noch mal nahegelegt hat, dass wir hier eine entsprechende Regelung schaffen sollen, nachdem sie 2016 letztendlich ausgelaufen war. Ich habe das auch wirklich mit Wohlwollen aufgenommen, dass auch die anderen Fraktionen von Rot-Rot-Grün das genauso sehen, auch wenn wir inhaltlich unter Umständen das eine oder andere noch diskutieren müssen. Auch das, denke ich mir, gehört hier zum Geschäft, dass wir im Ausschuss dieses sensible Thema noch mal in aller Ruhe beraten und dann auch den besten Gesetzentwurf hier einbringen, der letztendlich die Überprüfung ermöglicht und auch die entsprechenden Signale nach außen sendet, dass wir es ernst meinen mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Staatssicherheit. (Beifall CDU) Man kann natürlich jetzt sagen, 30 Jahre ist eine lange Zeit, jetzt muss es auch mal gut sein. Das habe ich auch schon mehrfach gehört. Aber es zeigt sich tagtäglich, dass neue Erkenntnisse zutage treten, dass letztendlich die Aktenaufarbeitung und Aktensichtung noch lange nicht abgeschlossen sind. Es sind über 111 Kilometer Akten, die die Staatssicherheit zusammengetragen hat. Es sind Hunderte Säcke mit Schnipseln von Akten, die noch nicht ausgewertet bzw. analysiert wurden. Und es gibt ja noch die Rosenholz-CD, auch die hat neue Erkenntnisse gebracht bzw. ist noch nicht komplett ausgewertet. Damit ist natürlich die Möglichkeit gegeben, dass ständig neue Informationen kommen und die Aufarbeitung auch in den nächsten Jahren noch nicht abgeschlossen sein wird. Wir als Abgeordnete in diesem Hohen Haus haben eine große Verantwortung diesbezüglich. Ich meine, wir leben vom Vertrauen der Wähler. Der Wähler schickt uns ins Parlament, weil er uns vertraut. Und das Vertrauen müssen wir letztendlich auch ein Stück weit rechtfertigen und auch zurückgeben, indem wir uns auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit oder mit dem Amt für Nationale Sicherheit überprüfen lassen. Ich habe es bedauert, dass man diese Überprüfung nicht gleich im Anschluss weitergeführt hat, sondern dass man sie auslaufen ließ. Aber wir fangen jetzt wieder neu an und ich finde es auch gut so, dass alle Fraktionen – auch Rot-Rot-Grün und auch die CDU-Fraktion – dieses Thema wieder auf die Tagesordnung heben. Ich denke, die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass dieses Thema auch weiter bearbeitet wird, dass wir als Abgeordnete es mit der Aufarbeitung ehrlich meinen und uns als erste einer Überprüfung unterziehen. Ich denke, nur so kann man Glaubwürdigkeit und Transparenz herstellen. (Beifall CDU) Aus meiner persönlichen Erfahrung, weil man immer sagt, 30 Jahre sind eine lange Zeit, da wird nichts mehr groß passieren: Vor wenigen Jahren ist ein guter Freund von mir – das habe ich gedacht – auch überführt worden bzw. als inoffizieller Mitarbeiter aufgedeckt worden, was ich nie vermutet hätte, nie. Aus Jena ist von einem Betroffenen der Hinweis gekommen, der das festgestellt hat, und er hat dann letztendlich recherchiert, wo er sich aufhält, und dann ist das rausgekommen. Ein guter Freund von mir – wie gesagt, das hat mich sehr enttäuscht und auch sehr getroffen. Das zeigt nun letztendlich – es waren 27 Jahre, vor drei Jahren war das –, dass das immer noch aktuell ist. Ich denke, jeder hat einen Anspruch darauf – auch hier in diesem Hohen Haus –, von jedem Abgeordneten zu wissen, der in diesem Hohen Haus sitzt, was seine Vergangenheit anbelangt, inwieweit er letztendlich in dieses System eingebunden und verstrickt war. Wir haben in unserem Gesetz – ich will die wesentlichen Punkte kurz ansprechen – die verpflichtende Überprüfung aller Abgeordneten ungeachtet früherer Überprüfungen festgeschrieben. Also nicht, dass sie jetzt sagen: Wir haben einmal überprüft, es ist abgeschlossen. Sondern wenn laufend neue Informationen kommen werden, werden die auch wieder aufgegriffen und erneut zur Überprüfung führen und letztendlich auch entsprechend geahndet werden. Weiterhin haben wir im Gesetz die Erweiterung der Überprüfung auf Personen, die gegenüber dem MfS oder auch dem Amt für Nationale Sicherheit rechtlich und faktisch unmittelbar weisungsbefugt waren. Das hat der Kollege Hartung angesprochen, dass er nicht so verstanden hat, was wir damit meinen. Da gab es gestern – oder war es vorgestern? – einen interessanten Film, und zwar vom MDR: „Tag des Sturms“. Das ist ein Film von 2003, er hat den 17. Juni dokumentiert und – ich sage mal – als Spielfilm nachgestellt. Da ist es ganz deutlich, wie weit – ich sage mal – SED-Entscheidungsträger die Stasi angewiesen haben zu handeln. Hier kam der Befehl von SED-Mitgliedern, von der Parteileitung, von der Parteiführung an die Staatssicherheit, gegen die Demonstranten, Putschisten – oder wie immer sie genannt wurden – vorzugehen. Hier sieht man ganz deutlich, dass die Staatssicherheit nicht von sich aus agiert hat, sondern dass sie auch angewiesen wurde und die SED-Regierung letztendlich gesagt hat, wo die Staatssicherheitseinsätze erfolgen sollen.

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