Dorothea Marx
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich bitte jetzt mal um Ruhe, er hat das Recht zur persönlichen Erklärung und ich bitte, ihn jetzt anzuhören und hier nicht zu stören!
