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Laura Wahl

GRÜNE 18.06.2020 Sitzungen 7/17

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, eine Verfassung ist nichts Unveränderliches. Gesellschaftliche Herausforderungen und wissenschaftliche Erkenntnisse ändern sich. Deshalb haben wir als Grüne zum Beispiel auf Bundesebene gerade den Vorschlag gebracht, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und durch „rassistisch“ zu ersetzen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil längst klar ist: Menschliche Rassen gibt es nicht. Diese Art der Klassifizierung wurde erst durch einen rassistischen Diskurs überhaupt geschaffen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Debatte kam nun leider für unseren Antrag hier zu spät, aber ich finde, dass das auch etwas ist, was wir für die Anhörung durchaus im Hinterkopf behalten sollten. Denn es gibt auch Stimmen, die zum Beispiel ethnische Zugehörigkeit, wie es in der Thüringer Verfassung steht, kritisch finden. Es ist sicherlich eine Debatte, der wir uns in diesem Kontext auch stellen sollten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit diesem Antrag legen wir als Rot-Rot-Grün nun einen umfassenden Entwurf für die Aufnahme von Staatszielen in die Thüringer Verfassung vor. Staatliches Handeln soll damit an Grundsätzen ausgerichtet werden, die aus unserer Sicht selbstverständlich sein sollten – zum Beispiel das Vorgehen gegen rassistische, nazistische und menschenfeindliche Aktivitäten oder die Inklusion von Menschen mit Behinderung für eine gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wichtig ist mir auch gerade die umfassende Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in Artikel 19. Da steht übrigens: „Bei staatlichen Entscheidungen, die ein Kind oder eine jugendliche Person betreffen, haben diese einen Anspruch auf wirksame Beteiligung und auf Berücksichtigung ihrer Meinung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.“ Wer darin weniger Demokratie sieht statt mehr Demokratie, Herr Möller, das ist schon spannend, was da für ein Demokratieverständnis hintendran steht. Denn ich kann mir damit vorstellen, dass zum Beispiel durchaus die Meinung von Kindern eingeholt wird, wenn ein Straßenbauvorhaben geplant wird, und eben nicht nur bei Kinderspielplätzen oder bei Sachen, die Kinder explizit betreffen, sondern bei allen Belangen, weil durchaus gerade so etwas wie eine Straße den Alltag von Kindern ganz massiv betrifft. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Uns Bündnisgrünen sind besonders die Änderungen in Artikel 31 und der neue Artikel 32a wichtig. Wir wollen damit zum Beispiel das Recycling und damit die Wiederverwendung kostbarer Rohstoffe stärken und den Weg zu einer regenerativen Energieerzeugung festschreiben, da nur dadurch natürlich wirksamer Klimaschutz möglich ist, und damit eben zum neuen Absatz 4 in Artikel 31. Die Forderungen der Klimabewegung und der Zivilgesellschaft nach mehr konsequentem Klimaschutz finden damit ihre Entsprechung in der Verfassung. Angesichts der großen Menschheitsherausforderung im 21. Jahrhundert finde ich es nur konsequent, in unserer Thüringer Verfassung festzuhalten, dass auch wir als Freistaat gefordert sind, einen wirksamen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung zu leisten. Und klar ist gerade auch hier, dass eine Aufnahme von Klimaschutz in die Verfassung nicht ausreicht, sondern dass wir auch dies mit konkreten finanziell unterlegten Maßnahmen unterfüttern müssen. Ansonsten würde es nämlich bei einem symbolischen Bekenntnis zu Klimaschutz bleiben, und das könnten wir uns dann – ehrlich gesagt – auch sparen. Das ist auch genau der Grund, warum wir als Grüne an der einen oder anderen Stelle skeptisch gegenüber der Aufnahme vieler neuer Staatsziele bleiben und sicherlich finden, dass man die Debatte dazu ausgewogen führen muss, was wir in der Anhörung dann tun werden, weil die Frage bleibt – und das müssen wir debattieren –, ob die Staatsziele auch dann wirklich die beabsichtigte Wirkung entfalten können oder ob es da an einigen Stellen ganz andere Maßnahmen braucht. Frau Baum hat zum Beispiel schon angesprochen, dass das Ziel Ehrenamt sicherlich eine gute Sache ist, aber wir wirklich überlegen müssen: Braucht es da ein ergänzendes Ehrenamtsgesetz oder eine ergänzende Ehrenamtsstrategie mit dazu, damit Menschen in ihrem ehrenamtlichen Engagement in Thüringen auch wirklich gestärkt werden? Nicht zuletzt bin ich sehr froh, dass wir mit diesem Gesetzentwurf dann auch den Begriff der Nachhaltigkeit nachschärfen konnten. Auch das war uns ein wichtiges Anliegen als Grüne, denn der Gesetzentwurf der CDU hat hier einen sehr weiten Nachhaltigkeitsbegriff. Da stellt sich mir ernsthaft die Frage, was man da dann alles hineinlesen kann. Aus meiner Sicht arbeitet zum Beispiel ein wirtschaftliches Unternehmen durchaus ökonomisch nachhaltig, wenn es am Markt überlebt und sich einfach behauptet. Das ist jetzt aber nichts Besonderes, sondern eine der Regeln, wie unser aktuelles Wirtschaftssystem nun mal funktioniert. Genau deshalb ist eine enge Ausrichtung an ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit wichtig. Erst damit kann der Begriff überhaupt eine Lenkungswirkung entfalten und ist genau definiert. Die Wissenschaft hat sich mittlerweile ja vom sogenannten Dreieck der Nachhaltigkeit weitgehend verabschiedet, weil klar ist: Wenn wir die Bedrohung der Klimakrise ernst nehmen, dann braucht es nicht nur ein paar kleine Klimamaßnahmen, mit denen sich alle besser fühlen, sondern es braucht dann einen grundlegenden Paradigmenwechsel. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Paradigmenwechsel wird Geld kosten, weshalb ich auch persönlich den Begriff der finanziellen Nachhaltigkeit ablehne, weil mit der schwarzen Null aus meiner Sicht tatsächlich meist Einsparungen begründet werden, die dann zulasten der kommenden Generation gehen – ob das nun bei Klimaschutz oder im Bildungssystem ist. Ich finde also: Wir haben einen guten, sehr umfassenden Gesetzentwurf mit vielen Maßnahmen vorgelegt. Aber es gibt auch noch reichlich Diskussionspunkte. Ich freue mich hier auf eine ausführliche Diskussion im Ausschuss, denn die Staatsziele haben auf jeden Fall an vielen Stellen das Potenzial, unsere Verfassung an die heutige Zeit anzupassen und klarer zu machen, was wir erreichen wollen. Aber zu debattieren bleibt, wo sie wie welche Wirkung entfalten und wie wir das vor allem damit begünstigen können. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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