thueringer-landtag.de ↗

Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 18.06.2020 Sitzungen 7/17

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier schon häufiger über die Wichtigkeit von Schulsozialarbeit gestritten, weil es eine Fraktion gibt, die sie ja gänzlich infrage gestellt hat. Ich bin jetzt allerdings ehrlich ein bisschen irritiert über die Rede von Frau Baum. (Beifall DIE LINKE) Auf der einen Seite fordern Sie Kontinuität und Verlässlichkeit und auf der anderen Seite wehren Sie sich gegen die jetzt erfolgte Festschreibung. Das passt nicht zusammen. Mir ist von Ihnen leider auch keinerlei Änderungsantrag oder eine ähnliche Initiative bekannt. Da gab es weder irgendetwas im Ausschuss noch jetzt im Plenum. Aber Sie werden wissen, warum Sie so handeln, wie Sie jetzt handeln. Vielleicht suchen Sie mal das Gespräch mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. Ich bin ja auch eine davon. Die warten alle darauf, dass wir ihnen die Sicherheit genau darüber geben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und ja, wir haben lange darum gerungen, überhaupt solche Größen festzuschreiben. Gerade mit unseren Haushältern, denn die wollen das in der Regel nicht, dass schon – ich sage mal – relativ große Summen gebunden sind, weil sie sagen: Da geht uns die Flexibilität verloren. Flexibilität heißt leider meistens, dass sie zulasten genau von den „weicheren Bereichen“ geht wie eben auch der Schulsozialarbeit oder der örtlichen Jugendförderung, wo ich glaube, wir machen jetzt einen sehr guten und wichtigen Schritt genau dahin gehend zu sagen: Wir schreiben diese Mittel als Mindestfördersummen fest. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So müssen nämlich nicht all die Jugendverbände und so weiter und so fort jedes Jahr aufs Neue bangen, ob denn die Mittel tatsächlich in der Größenordnung kommen, sondern sie haben diese Garantie, dass es eine Mindestsumme gibt, die immer zur Verfügung steht, und über alles Weitere muss dann tatsächlich verhandelt werden. Vielleicht auch noch ein Hinweis: Die fachlichen Empfehlungen, gerade auch zum Einsatz der Schulsozialarbeit, kommen ja aus dem Landesjugendhilfeausschuss, also genau aus diesem Bereich. Da frage ich mich, warum Sie von der FDP das auch noch fachlich in Zweifel ziehen wollen, wo genau die Vertreter vom Landesjugendhilfeausschuss die waren, die uns gesagt haben: Bitte belasst es nicht nur bei der Schulsozialarbeit, sondern schreibt auch die Summe fest, die wir für den Jugendförderplan zur Untersetzung brauchen. Aber vielleicht können Sie uns das ja fachlich irgendwann noch mal erläutern. Im Ausschuss haben Sie das jedenfalls nicht getan. Die Jugendsozialarbeit an Schulen – das ist ja die Schulsozialarbeit – ist eine der intensivsten Formen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schulen. Sie soll vor allem sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dass es da weit mehr Bedarfe gibt, als wir jetzt Stellen haben, ist – glaube ich – auch hinlänglich bekannt. Es sind fast alle Schulen, die sich wahrscheinlich auch gern an den Bildungsminister wenden und sagen: Am liebsten hätten wir mindestens einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin je Schule, und das nicht nur für einzelne Schularten. Mit unserem Änderungsantrag, den wir heute beschließen, verbessern wir – wie gesagt – die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit ganz grundsätzlich, weil es genau darum geht, niemanden zurückzulassen, und es auch richtig und wichtig ist, diese Schulsozialarbeit zu festigen, weil sie von unseren Schulen gar nicht mehr wegzudenken ist. Ich weiß, wir werden nachher wieder von der AfD hören, dass das irgendein Ideologieprojekt sei. Ich versichere Ihnen, es ist dringend notwendig und eigentlich bräuchten wir Schulsozialarbeit tatsächlich an allen Schulen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ausgangspunkt für unser Gesetz war im Übrigen der Haushalt 2020, bei dem wir zu den 11,4 Millionen Euro, die im Jahr 2019 für die Schulsozialarbeit bereitstanden, noch mal 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen konnten und die Fördermittel für die Kommunen damit ab 2020 auf 22,5 Millionen Euro erhöht haben. Damit kommen zu den etwa 225 geförderten Vollzeitstellen weitere 180 hinzu. Allerdings waren diese Stellen bisher nicht dauerhaft sicher, weil die gesetzliche Festschreibung gefehlt hat. Die kommt jetzt mit dem Gesetz. Die Kommunen, die Landkreise und die kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe haben damit Planungssicherheit auch über 2020 hinaus und genau das sorgt für Verlässlichkeit, für Kontinuität und für gute Arbeitsbedingungen. In den Beratungen haben wir außerdem festgestellt, dass auch die überregionale Jugendförderung eine gesetzliche Absicherung erfahren muss. Damit sind wir sozusagen jetzt auch auf der Höhe der Anzuhörenden, indem wir sagen: Wir haben genau dies aufgegriffen. Außerdem sind wir dem Wunsch der Kommunen – wie gesagt – nach Streichung des § 13 im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz nachgekommen; das hatte ich auch schon bei der Berichterstattung erwähnt. Ich kann nur sagen: Heute ist tatsächlich ein guter Tag für die Schulsozialarbeit, die als Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule Kontinuität und Verlässlichkeit erhält, und ebenso erfährt die überregionale Jugendförderung mehr Absicherung. Auch das schafft Kontinuität und Verlässlichkeit. Mit genau dieser Politik wollen wir das Recht von jungen Menschen auf eine gute Zukunft stärken und ihnen auch vielfältige Perspektiven und Chancen bieten. Mit dem Gesetzentwurf kommen wir dem einen weiteren Schritt näher. In unserem Entschließungsantrag haben wir dann noch mal die Bedeutung der überregionalen Jugendförderung betont und gemeinsam darauf gesetzt, dass wir hoffentlich zukünftig auch die steigenden finanziellen Mittel bereitstellen können. Das werden wir dann in den Haushaltsverhandlungen sehen. Herr Emde als Haushaltsausschussvorsitzender hört ja auch schon ganz interessiert zu. Außerdem wollen wir uns auch der örtlichen Jugendhilfeplanung weiter widmen. Daher soll das Ministerium prüfen – und das ist auch richtig –, ob es bessere Vorgaben für die Planung der örtlichen Jugendförderung braucht, weil die Gelder schließlich auch da ankommen sollen, wofür wir sie eingeplant haben. Last but not least wollen wir die Idee der Kreis- und Stadtjugendringe wieder stärken. In den Jugendverbänden engagieren sich schließlich Kinder und Jugendliche mit ganz eigenen Wünschen, Sorgen und Interessen, unterschiedlichen Fähigkeiten und Perspektiven – und sie alle brauchen eine starke Stimme in der Gesellschaft. Wir denken, diese Stimme können auch kommunale Jugendringe sein. In diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗