Astrid Rothe-Beinlich
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Wahl ist natürlich nur dann eine Wahl, wenn man auch die Wahl hat – eigentlich eine Binsenweisheit. Da ich aus einem Land komme, in einem Land geboren bin, in dem es keine Wahlfreiheit gab, weiß ich Wahlfreiheit heute erst recht zu schätzen. Manchmal tun Ergebnisse bei Wahlen auch weh. Mir konnte bis heute keiner sachlich erklären, warum ich beispielsweise im Thüringer Landtag als justizpolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende meiner Fraktion nicht in den Richterwahlausschuss und auch nicht in den Staatsanwältewahlausschuss gewählt wurde. Ich weiß, dass ich das Ihnen von der AfD verdanke, aber das ist so. Es ist eine demokratische Wahl und das muss ich akzeptieren. Deshalb sparen Sie sich Ihre Krokodilstränen, wenn es um Sie selbst geht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn es um für sie missliebige Menschen geht, die Sie nicht wollen, tun Sie alles, um die zu verhindern. Sie geben konsequent keine Stimme für Bewerberinnen und Bewerber, wenn sie aus Fraktionen kommen, die Ihnen nicht ins rechte Bild passen.
(Zwischenruf aus der AfD-Fraktion)
Das stimmt sehr wohl. Dann erklären Sie es mir. Erklären Sie es mir, Sie haben es nie getan. Aber dann hier vorn hinzugehen und noch bevor eine Wahl stattgefunden hat, schon zu jammern, dass man wieder falsch behandelt wurde, dass alle lügen, nur Sie nicht, selbst die Uhr – denken Sie mal darüber nach! Danke schön.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
