Torben Braga
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Das können wir gern tun.
