Weil
Fragestunde
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thrum, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Antrag der Stadt Gefell auf Sperrung des Teilabschnitts der Bundesstraße B2 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen – Anlieger frei – ging am 16. April 2020 bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts SaaleOrla-Kreis ein. Mit Schreiben vom 23. April 2020 wurden durch die Straßenverkehrsbehörde die Polizeiinspektion Saale-Orla-Kreis und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zum Antrag der Stadt Gefell angehört. Vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr wurde im Rahmen der Lärmsanierung der Ortsdurchfahrt Gefell eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am 8. Juni 2020 im Rahmen der Anhörung übergeben. Zu Frage 2: Aktuell liegt noch keine Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde über den Antrag der Stadt Gefell vor. Auch ein Termin über die Entscheidung ist noch offen. Im Moment werden die angeforderten Stellungnahmen ausgewertet. Das Ergebnis der Prüfung erfordert möglicherweise auch die Beteiligung des Thüringer Landesverwaltungsamts als Fachaufsichtsbehörde. Zu Frage 3: Der Antrag der Stadt Gefell auf Sperrung des Teilabschnitts der Bundesstraße B2 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen – Anlieger frei – ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Durch die beantragte Sperrung soll die Nutzung der Bundesstraße B2 eingeschränkt werden. Das erfordert die Prüfung und Bewertung der Wirksamkeit einer solchen Sperrung und die Folgen möglicher Verkehrsverlagerungen im Straßennetz. Zu beachten ist, dass dazu die notwendige Verkehrsbefragung aufgrund aktuell anhaltender Baumaßnahmen noch nicht stattfinden konnte. Insofern kann derzeit noch keine Bewertung des Antrags erfolgen. Zu Frage 4: Eine förmliche Beteiligung der Bürgerinitiative im Anhörungsverfahren ist der Landesregierung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Landesregierung liegen die Argumente der Bürgerinitiative aber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit dem Antrag der Stadt Gefell vom 7. April 2020 umfassend vor.
