Dorothea Marx
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Herr Möller, Ihr Rederecht bezieht sich darauf, dass Sie die persönlichen Dinge, die Ihnen vorgehalten worden sind, klarstellen und dazu Stellung nehmen können, nicht jetzt die Debatte in der Sache fortzusetzen oder über andere Leute zu berichten.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie
werden noch zum Beauftragten für Neonazis! Das wäre ja mal etwas Neues!)
