Diana Lehmann
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben hier schon häufiger über die Schulsozialarbeit gesprochen. Jetzt ist es, wenn man sich die Änderung rein technisch ansieht, die wir hier ursprünglich eingebracht haben, eine relativ kleine Änderung, weil wir quasi nur die Änderung einer einzigen Zahl vorgenommen haben. Aber es ist eine Änderung mit einer ausgesprochen großen Wirkung, weil wir mit dieser Gesetzesänderung 22,3 Millionen Euro dauerhaft an unsere Kommunen ausreichen können, damit diese Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an unseren Schulen einstellen können. Es ist mir wichtig, das immer noch mal zu sagen: Das machen wir als Land freiwillig, weil das eine kommunale Aufgabe ist, das vorzuhalten, aber wir sagen, es ist eine so wichtige Aufgabe – und das erleben wir mit Blick auf die aktuelle Situation noch mal umso mehr –, dass es ein wichtiger Beitrag ist, um die Schulsozialarbeit in Thüringen verlässlich weiter auszubauen.
(Beifall SPD)
Jetzt möchte man meinen, man muss über den Sinn nicht weiter diskutieren. Das ist zum Beispiel auch sehr einmütig gewesen, wenn man sich die Rückmeldungen der Anzuhörenden ansieht – das hat meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich gerade gesagt –, wie wichtig die Schulsozialarbeit an den Schulen ist und welchen hohen Stellenwert die Sozialarbeit insgesamt für die Kinder- und Jugendhilfe hat. Das wird auch noch mal deutlich, wenn man sich die aktuelle Situation rund um die Pandemie anschaut und welche Auswirkungen diese auf Familien, aber damit insbesondere auf Kinder und Jugendliche hat, die in diesem Zuge über viele Woche und Monate kaum Kontakte zu anderen Kindern und Jugendlichen hatten, aber auch nicht zu den Sozialbetreuungen, die sie sonst begleiten – nicht zu ihren Lehrern, nicht zu Jugendeinrichtungen. Da wird noch mal deutlich, dass dieses ganze Netz, das wir dort vorhalten, natürlich wichtig ist, und dass es auch wichtig ist, dass wir das weiter ausbauen und stärken. Es spielt auch eine große Rolle mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz. In der gestrigen Plenardebatte ging es ja noch mal insbesondere um die Frage, wie zum Beispiel sexueller Missbrauch an Kindern verfolgt werden muss. Da ist mir noch mal wichtig, deutlich zu machen, dass man nicht auf der einen Seite sagen kann, wir wollen zwar hier mehr vornehmen, und sagt dann aber bei diesem speziellen Teil der Schulsozialarbeit, die früh ansetzt, die präventiv ansetzt und die einen starken Bezug zu allen Kindern und Jugendlichen haben soll, dass man die nicht stärken und ausbauen möchte. Das ist dann ein absoluter Widerspruch und ist auch etwas, was man dann auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen austrägt, weil die Schulsozialarbeit einfach eine unglaublich wichtige Schnittstelle ist, weil sie unmittelbar an den Kindern dran ist und eben auch eine Leistung übertragen kann auf andere soziale Strukturen, die wir in diesem Land vorhalten. Wir sichern damit etwa 400 Stellen für die Schulsozialarbeit in ganz Thüringen. Das heißt, dass wir etwa die Hälfte aller Thüringer Schulen damit erreichen können. Das ist noch nicht ganz das, was man sich wünscht, wenn man sagt, wir hätten eigentlich gern an jeder Schule in Thüringen einen Schulsozialarbeiter und eine Schulsozialarbeiterin. Aber ich bin froh, dass wir das auch nicht allein machen müssen, sondern dass das natürlich auch ein Teil des kommunalen Auftrags ist und dass es viele Kommunen in Thüringen gibt, die auch über diese Leistung hinaus Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter einstellen, und zwar im Rahmen einer verlässlichen Jugendförderplanung vor Ort, um genau zu sagen, wo eigentlich der Bedarf am größten ist und wo wir die Kolleginnen und Kollegen gut gebrauchen können. Ich bin sehr froh, dass sich viele Kommunen gemeinsam mit uns als Land auch dieser Verantwortung bewusst sind. Wir regeln mit diesem Gesetz eine Sache, die bei der Einbringung nicht geplant war, aber trotzdem eine gute ist. Und zwar stellen wir dem Landesjugendförderplan dauerhaft 3,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist mit Blick auf die kommenden Haushalte und mit Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen, auch mit Blick auf die Jugendverbandsarbeit und die Jugendarbeit in Thüringen eine kluge Entscheidung, weil wir damit auch Sicherheit geben, dass Angebote, die Jugendverbände auf Landesebene machen, sicher und dauerhaft finanziert werden. Aber es darf eine Sache nicht außen vor gelassen werden – und das unterscheidet sich von der Schulsozialarbeit zumindest mit Blick auf die Landesebene –: Natürlich brauchen wir für den Landesjugendförderplan trotzdem weiter einen Planungsprozess, der den Bedarf festschreibt und entsprechend finanziert. Es kann dann auch passieren, dass diese 3,8 Millionen Euro irgendwann mal nicht reichen. Auch dann müssen wir uns als Haushaltsgesetzgeber eben einig sein, dass wir das dann entsprechend im Haushalt verankern, auch wenn das Gesetz weniger Geld vorsieht.
(Beifall SPD)
Alles in allem möchte ich sagen, dass es ein guter Tag für die Kinder und Jugendlichen in Thüringen ist, und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
