Astrid Rothe-Beinlich
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Redezeit meiner Vorrednerin war in jedem Fall sportlich. Ich will allerdings auch noch mal auf den Sportsfreund König eingehen. Gerade im Sport haben wir uns im Landtag eigentlich immer dadurch ausgezeichnet, dass es auch einen sportlichen Umgang miteinander gab und kein unsportliches Verhalten.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das war
mal besser!) Herr Tischner sagt: Na ja, Sie müssen besser wissen, was bei Ihnen schiefgelaufen ist. – Mein Eindruck war das jedenfalls in den letzten Jahren.
(Zwischenruf Abg. Tischner CDU: Nein, lei-
der nicht!) Natürlich kann man sich hier vorn hinstellen und erzählen: hätte, hätte Fahrradkette. Aber wir sind uns – glaube ich – alle einig, dass es zum einen gut ist, dass wir dieses Gesetzesvorhaben mit der Änderung jetzt so schnell auf den Weg gebracht haben, und wir sind uns auch einig, dass es zumindest jenseits der AfD eine sehr große Einigkeit mit Blick auf das Ziel gab und gibt, Rechtsklarheit zu schaffen. Ja, wo gearbeitet wird, da passieren auch manchmal Fehler. Und zum sportlichen Umgang gehört es vielleicht auch dazu, dann miteinander eine gute Antwort zu finden.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Wir und die
Anzuhörenden haben Ihnen erklärt, dass es ein Fehler ist, und Sie haben es trotzdem gemacht!) Ja, die Anzuhörenden haben es erklärt und wir haben ja auch aus der Anhörung gelernt, wir haben die Änderung aufgegriffen. Ich habe auch nicht behauptet, dass wir die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Das machen vielleicht andere mitunter. Das Ziel war aber klar und das will ich auch noch mal erläutern: Zum 01.01.2020 ist eine im September 2019 verabschiedete Änderung des Sportfördergesetzes in Kraft getreten und seitdem können Sportvereine sowie Schulen und Hochschulen die Sportanlagen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich nutzen. Das war ja ein Ziel, an dem wir wirklich lange gearbeitet haben. Bei der Umsetzung der Neuregelung in § 15 Thüringer Sportfördergesetz ist es nun aber mancherorts auf der kommunalen Ebene zu Unsicherheiten bezüglich der entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzung durch den Schulsport gekommen. Um diese Unsicherheiten zu beseitigen, sollen durch die Novellierung die Landkreise als Schulträger mit den Kommunen als Eigentümer der Sportanlagen zukünftig wieder vertragliche Vereinbarungen schließen können. Mit dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf in der Drucksache 7/678 soll eine Nutzungsvereinbarung zwischen Landkreisen und Kommunen durch folgende Änderungen ermöglicht werden. Ich lese sie noch mal kurz vor: In § 15 Abs. 2 werden die Worte „Schulen und Hochschulen“ aus Satz 1 gestrichen. Die folgenden Sätze des Absatzes 2 werden durch die neu eingefügten Absätze 3 bis 5 so umformuliert, dass die Möglichkeiten zu einer entgeltlichen Nutzungsvereinbarung eröffnet werden. Ich erinnere auch noch mal ganz kurz an den Verfahrensablauf. Die erste Lesung hatten wir im Mai 2020, alle Rednerinnen, außer der AfD, haben sich dazu bekannt, die rechtlichen Unklarheiten im Sinne der Kommunen möglichst schnell beseitigen zu wollen. Ja, Sie von der CDU wollen gern den Triumph – auch wenn Sie nach hinten schauen, das ist auch eine interessante Perspektive von hier vorn, die Hinterköpfe der CDU-Abgeordneten bestaunen zu dürfen.
(Heiterkeit CDU)
Jetzt schauen Sie wieder her, schön, die Aufmerksamkeit ist da. Sportlich, sportlich.
(Beifall DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir haben zu-
gehört!) Sie haben zugehört, ich merke das schon. Sie sind multitaskingfähig und Sie bleiben in Bewegung, Sie drehen sich hin und her, alles sehr sportlich. Gut, lange Rede, kurzer Sinn. Wir haben uns, wie gesagt, dann auch im Bildungsausschuss am 14. Mai damit befasst. Es gab den Beschluss zur schriftlichen Anhörung. Die Anzuhörenden haben uns mitgeteilt, wo sie die Schwierigkeiten und die Fehler sehen. Es gab am 5. Juni 2020 die Änderungswünsche vom Gemeinde- und Städtebund in Zuschrift 7/167 und vom Landkreistag in Zuschrift 7/166, die mündeten in einem Änderungsantrag der CDU – halleluja – in Vorlage 7/524. RotRot-Grün hat all diese Änderungen unterstützt. Nehmen Sie es doch einfach mal an und wahr: Wir haben Ihren Änderungsantrag selbstverständlich und gern unterstützt und aufgegriffen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das kön-
nen wir öfter so machen!) Was folgt daraus? Die rechtliche Klarstellung zu Spezialgymnasien. – Ja, wir sollten gönnen können, sich gegenseitig auch mal anerkennen. Ihr Änderungsantrag war richtig, wir stimmen ihm zu, es tut gar nicht weh. So kann man sachlich zueinander finden. Die Spielräume bei der Vertragsgestaltung zwischen Kommunen und Schulträgern werden erweitert und eine Zustimmung des Ministeriums zu den Vertragsvereinbarungen ist auch nicht mehr notwendig. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss sogar einstimmig beschlossen. So finden wir es auch in der Beschlussempfehlung. Jetzt freue ich mich auf ein sportliches Miteinander und eine gemeinsame Verabschiedung, auch wenn es nicht das letzte Mal sein wird, dass wir uns dem Sportfördergesetz gewidmet haben. Danke schön.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
