Cornelia Klisch
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, es heißt ja: Nichts ist so gut, dass man es nicht auch noch verbessern könnte. Dieser Satz trifft nun auch auf die von Rot-Rot-Grün angeregte Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes zu. Am Kern des Gesetzentwurfs ändern diese Korrekturen jedoch nichts und das ist auch gut so. Ziel der Novelle ist es nach wie vor, mit einer Neuformulierung des § 15 den Landkreisen und Gemeinden die Möglichkeit wieder zu eröffnen, vertragliche Vereinbarungen über eine entgeltliche Nutzung gemeindeeigener Sportstätten für den Schulsport schließen zu dürfen. So war es eigentlich auch bis zum 01.01. dieses Jahres möglich, so sieht es das Schulfinanzierungsgesetz noch immer vor und so soll es im Interesse der Kommunen jetzt auch wieder im Sportfördergesetz möglich sein. Die Änderungen, die der Sportausschuss des Landtags in seiner Beschlussempfehlung zur weiteren Verbesserung der Novellierung verankert hat, resultieren aus der schriftlichen Anhörung des Gesetzentwurfs und nehmen die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände mit auf, wie gerade bereits erwähnt wurde. Als eine der wichtigsten möchte ich das rückwirkende Datum des Inkrafttretens der Novelle zum 01.01.2020 nennen. Dieses rückwirkende Inkrafttreten ist notwendig, um bei bestehenden vertraglichen Vereinbarungen über eine entgeltliche Nutzung kommunaler Sportanlagen für den Schulsport nicht eine sechsmonatige Lücke ab Jahresbeginn entstehen zu lassen, sondern hier selbstverständlich für die nötige unterbrechungsfreie Kontinuität zu sorgen. Daneben enthält die Beschlussempfehlung noch weitere redaktionelle Nachbesserungen. Wichtig hierbei ist mir, dass der Ausschuss auch an dieser Stelle den Anregungen der kommunalen Spitzenverbände gefolgt ist und damit für eine noch bessere praktische Anwendbarkeit der Gesetzesbestimmungen sorgt und quasi im Nebenschluss auch noch zu einer nicht zu unterschätzenden Reduktion des Verwaltungsaufwands beiträgt. Den kommunalen Spitzenverbänden danke ich daher ausdrücklich für ihre guten und hilfreichen Hinweise, die sie uns im Rahmen der Anhörung gegeben haben. Durch die entsprechenden Änderungen wird die Novelle jetzt wirklich richtig rund und meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf in der Beschlussfassung des Sportausschusses daher ohne Weiteres und auch gern zustimmen. Ich gehe davon aus, dass dies auch für die übrigen Fraktionen gelten kann. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
