Sascha Bilay
Fragestunde
Vorbereitungsstand zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen – nachgefragt Der Sachverhalt war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/14 und der Antwort der Regierung in Drucksache 7/135. In der Antwort teilte die Landesregierung mit, dass in der 984. Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2019 der Bundesrat mit der Stimme Thüringens den Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin angenommen hat, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, im Rahmen einer Gesetzesinitiative die Übergangsfrist zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen auf der Grundlage der bereits abgegebenen Optionserklärungen um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern. Diese Zeitspanne werde für erforderlich gehalten, um die bestehenden relevanten rechtlichen Unsicherheiten der Kommunen im Hinblick auf die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz zeitnah, einheitlich und verbindlich auf Bund-Länder-Ebene zu klären. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich mit Blick auf den Umstand, dass ab 1. Januar 2021 § 2b Umsatzsteuergesetz vollständig gelten soll, die aktuelle Vorbereitung und Umsetzung dieses Gesetzes? 2. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung gefolgt, die Übergangsfrist zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen auf der Grundlage der bereits abgegebenen Optionserklärungen um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern? 3. Welche Informationen und Unterstützungen haben die Kommunen seitens des Landes zur Vorbereitung auf die Einführung der Umsatzsteuerpflicht erhalten? 4. In welcher Form waren in diesem Zusammenhang die kommunalen Spitzenverbände eingebunden?
