Heike Werner
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten. Da zunächst keine konkrete Tierhaltung genannt wurde, gehe ich davon aus, dass sich die Mündliche Anfrage auf die Tierhaltung von Frau Z. in Bleicherode bezieht. Zu Frage 1: Nach Mitteilung des für die Überwachung der Tierhaltung zuständigen Fachbereichs Veterinärwesen des Landratsamts Nordhausen werden aktuell vier Hunde der Rasse Landseer und ein Hund der Rasse Neufundländer, vier Schafe mit fünf Lämmern, 25 Legehennen und Hähne, fünf Laufenten sowie zwei adulte Kaninchen und fünf Jungtiere auf dem Grundstück gehalten. Zu Frage 2: Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamts Nordhausen wurde am 16. Juli 2019 durch eine freie Journalistin im Auftrag von PETA informiert. Zu Frage 3: Bei der ersten Kontrolle am 16. Juli 2019 wurde beauflagt, den Hunden sofort ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren sowie ausreichend Umgang mit einer Betreuungsperson sicherzustellen. Der Halterin wurde angeraten, eine Gruppenhaltung zu etablieren und zu dokumentieren. Sie hatte zeitnah die Zwinger entsprechend der Tierschutz-Hundeverordnung zu gestalten. Den Schafen musste sie sofort eine ausreichend große und trockene Liegefläche zur Verfügung stellen. Bei den Hühnern sollte für ausreichend Beleuchtung gesorgt werden. Allen Tieren hatte sie sofort ausreichend Wasser und Futter zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Fachbereichs Veterinärwesen des Landratsamts Nordhausen war eine Fortnahme der Tiere nicht notwendig, es bestand keine Gefahr im Verzug. Eine Zusammenarbeit mit der Halterin ist zu jeder Zeit möglich. Die Tiere befinden sich bei gutem Gesundheitszustand, ohne Verhaltensstörungen. Am 27. Juli 2019 erhielt die Halterin diese Auflagen in Form einer tierschutzrechtlichen Verfügung schriftlich. Sie kam allen Auflagen nach. Am 11. November 2019 folgte eine zweite tierschutzrechtliche Verfügung, welche zusätzlich ein Zustellen und Züchten von Hunden unter Androhung von Zwangsgeld verbietet. Da die Schafe zu diesem Zeitpunkt bei einem Schäfer untergebracht waren, wurde sie beauflagt, die Schafe erst nach Umbau des Stalls wiederzuholen. Bei den letzten Kontrollen wurde mit protokollarischen Auflagen und Zielvereinbarungen gearbeitet, um die mittlerweile gesetzeskonforme Haltung der Tiere weiter zu optimieren. Zu Frage 4: Bei den Nachkontrollen wurden kontinuierliche Verbesserungen protokolliert und fotografisch festgehalten. Die Gruppenhaltung der Hunde wurde von Mitarbeitern des Fachbereichs Veterinärwesen auch unangekündigt in Abwesenheit der Besitzerin kontrolliert und dokumentiert. Die Daten der Kontrollen für das Jahr 2019: 16. und 25. Juli, 22. August, 14., 18. und 25. Oktober, 01., 05., 09., 11., 14. und 22. November, 02., 05., 12., 19. und 28. Dezember. Für das Jahr 2020: der 14. und der 21. Januar, der 28. Februar, 26. und 27. März, 01., 03., 09., 14. und 28. April, 14. und 26. Mai sowie 4. und 5. Juni. Danke schön.
