Christoph Zippel
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Präambel unserer Landesverfassung spricht von den „leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und de[m] Erfolg […] der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989“, die zu unserer Verfassung geführt haben. Was hier anklingt, ist eine speziell ostdeutsche Erfahrung: zwei Diktaturen, die fast nahtlos aufeinander folgten, und die friedliche Revolution, die Erfahrung, dass sich Menschen ihre Freiheit aus eigener Kraft erkämpft haben. Gerade vor diesem Hintergrund sollten wir besonders sensibel mit Verfassungsänderungen umgehen, das ist der Maßstab.
(Beifall CDU)
Wir haben heute erstmals den Fall, dass wir einen Entwurf hier aus dem Plenum direkt an den Verfassungsausschuss überweisen werden. Der Verfassungsausschuss kommt also langsam ins Arbeiten. Ich betone das deswegen, weil mir auch die besondere Bedeutung dieses Ausschusses so am Herzen liegt. Wir beschäftigen uns dort und werden uns auch zukünftig damit beschäftigen, wie wir die Verfassung unseres Freistaats Thüringen verändern wollen, in Nuancen anpassen wollen, nachjustieren wollen und dort besonders sorgsam und sorgfältig arbeiten wollen. Deswegen kommt es auf besonders saubere, klare und präzise Formulierungen an. Wir müssen uns immer fragen: Macht die eine oder andere Formulierung, die eine oder andere Änderung die Verfassung tatsächlich besser? Und das, wenn wir uns diesen Antrag anschauen, den wir heute diskutieren, ist doch bei einigen Punkten fraglich. Die Positionierung der Antifaschismusklausel unter der Menschenwürde ist rechtstechnisch falsch und zudem auch in gewissem Maße anmaßend. Es entsteht dadurch der Eindruck, man versucht zu definieren, wem Würde zusteht, und das ist ein Punkt, bei dem man doch sehr vorsichtig sein sollte. Der Begriff „menschenfeindliche Aktivitäten“ ist meines Erachtens viel zu ungenau und zu beliebig, um hilfreich zu sein, und hat in diesem Zungenschlag nichts in einer Verfassung zu suchen. Ich erinnere an die Diskussion um Altersdiskriminierung und Patientenrechte im Zusammenhang mit Corona. Die Menschenwürde wird berührt, aber der Begriff der Menschenfeindlichkeit bildet das Problem unzureichend ab und das ist leider an einigen Stellen des Gesetzentwurfs der Fall: ungenaue und teils oberflächliche Formulierungen. Ein weiteres Beispiel, Zitat aus dem Gesetzentwurf: „Fruchtbare Böden, saubere Gewässer und reine Luft sind wiederherzustellen und zu schützen.“ Klingt erst einmal hübsch, aber was genau heißt „wiederherzustellen“? Auf welchem Stand? Der 80er-Jahre? 50er-Jahre? Vor der industriellen Revolution? Hat das wirklich in der Ungenauigkeit etwas in der Verfassung zu suchen? Ein anderes Beispiel: „Die Erzeugung von Energie ist auf regenerative Energieträger umzustellen.“
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das ist super!) In welchem Zeitraum? Sofortige Abschaltung von Gaskraftwerken in Thüringen als Konsequenz? Zudem beinhaltet Artikel 31 bereits den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und umweltschonende Energieversorgung. Was also ist der Mehrwert dieser Neuformulierung? Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist gut und wichtig, aber nicht nur er sollte auf ökologische Nachhaltigkeit bezogen werden. Wir werden das intensiv diskutieren, die Vorrednerin hat ja auch schon einige Aspekte beleuchtet. Auch zum Thema „Kinderrechte“ will ich noch etwas sagen. Sie schreiben selbst, die Verfassung enthält bereits das Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung. Zudem darf die Definition des Kindeswohls nicht allein zur politischen Frage werden. Ja, es gibt auch Rechte von Eltern und die CDU wird immer dafür kämpfen, dass wir Familie als Ganzes betrachten und weder die Familie noch die Gesellschaft in einzelne Teile auseinanderdividieren lassen, sodass diese am Ende noch gegeneinander ausgespielt werden.
(Beifall CDU)
Ganz abenteuerlich wird es beim Thema „UN-Konvention“. Sie schreiben: „[I]nsbesondere haben alle staatlichen Stellen [die UN-Konvention] über die Rechte [von] Kinde[rn] [...] umfassend und“ – ich betone – „andere völkerrechtliche Verpflichtungen […] umzusetzen.“ Abgesehen von der unsauberen Formulierung, die uns hier wieder auffällt, ist auch die pauschale Erhebung völkerrechtlicher Verträge zum Verfassungsrecht, auf die wir als Landtag gar keinen Einfluss haben, ein großes Problem und das sollten wir doch tunlichst vermeiden. Das war nur ein kurzer Abriss der verschiedensten Ungenauigkeiten, die wir in Ihrem Gesetzentwurf ganz offensichtlich vorfinden. Ich ziehe daraus vor allem ein Fazit: Langweilig wird es im Verfassungsausschuss nicht werden. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion – wir werden viele interessante Diskussionen führen – und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
