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Dorothea Marx

SPD 18.06.2020 Sitzungen 7/17

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der ehemalige amerikanische Außenminister Henry Kissinger hat mal einen etwas sarkastischen Ausspruch getan, der lautete: „Das Illegale erledigen wir sofort, das Verfassungswidrige dauert etwas länger.“ Wenn man sich dieses Zitat ein bisschen genauer anhört oder mal darüber nachdenkt, was das bedeutet, dann bedeutet das eigentlich auch etwas Richtiges: Es weist darauf hin, dass die Verfassung eine besondere Garantie von Rechten darstellt, die unveräußerlich sein sollen, die allgemeingültig sein sollen, die Rechtspolitik und alle staatlichen Gewalten binden sollen und deswegen eine Schutzfunktion für jede Bürgerin, für jeden Bürger entfalten, auch unabhängig von seinem Alter, von seiner sonstigen Konstitution und all diesen Dingen. Und jetzt haben wir wieder gelernt, dass das der AfD alles überhaupt gar nicht gefällt, weil Menschenrechte für sie irgendwelche Meinungen sind, die sie sich nicht vorschreiben lassen wollen. Aber der ganze Sinn der Verfassung besteht darin, genau dies doch zu tun. Und dann fühlen Sie sich hier wieder irgendwie diffamiert und in irgendwelche Ecken gestellt. Aber wer war das denn, der von einem „Volkstod durch […] Bevölkerungsaustausch“ gesprochen hat, dem man mit einer Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ ein Ende bereiten müsste, und von Volksgruppen, die nicht willens und nicht in der Lage sind, den neuen Weg mitzugehen, dass man die leider zurücklassen müsste? Wer war das denn? (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Herr Hö- cke war es!) Das war nicht mal Landolf Ladig, sondern das Original, der hier gerade nicht an seinem Platz sitzt, nämlich Herr Höcke. Ich weiß nicht, wir haben ja vorhin darüber diskutiert und Sie haben sich lange darüber beschwert, warum man Ihnen die Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht übertragen möchte. Wenn man solche Reden hört, dann weiß man es. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Stärkung der Kinderrechte als einen Eingriff in die Elternrechte anzusehen: Dann haben Sie gesagt, was da in unserem Antrag stünde, das stünde schon in der Verfassung. Das ist richtig, weil nämlich die Verfassung nur ergänzt werden soll, der Verfassungstext. Das Erste ist ein Zitat und dann wird in der Tat auf die UN-Kinderrechtskonvention Bezug genommen und auf den dort vorhandenen, sehr wichtigen Grundsatz, dass nämlich das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen ist, also wesentlich, dass es eben nicht untergepflügt werden kann gegenüber anderen Interessen, dass das Bestimmungsrecht der Eltern – und das haben wir doch auch gestern gerade diskutiert – eben nicht die Rechte von Kindern außer Kraft setzen kann. (Beifall DIE LINKE) Das ist eine lange Geschichte, dass man dann eben auch Hilfe von außen braucht und sich auch die Verfassung schützend vor unsere Kleinsten stellen muss. Was Ihnen überhaupt nicht gefällt – das war klar –, ist, das Staatsziel des Antifaschismus noch mal etwas genauer auszukleiden. Wir als Sozialdemokraten waren da auch nicht immer dafür. Noch im Jahr 2005 haben wir gesagt: Das brauchen wir so nicht. Aber inzwischen ist die Situation eingetreten, dass Menschenrechte und auch der Schutz vor Totalitarismus, vor Diktatur, vor Unterdrückung nicht mehr selbsterklärend sind. Denn wir haben verschiedene gesellschaftliche Ereignisse, wir haben verschiedene schlimme Verbrechen gehabt. Auf die wurde schon hingewiesen. Und wir haben eben auch Mitglieder, auch in diesem Parlament, die uns hier schon gesagt haben: Demokratie ist nur eine mögliche Staatsform. An diesen Satz erinnere ich mich noch recht genau. Es mag sich alles harmlos anhören, ist es aber nicht. Deswegen wollen wir eine Garantie unterstützen, die deutlich macht, welche Gesellschaftsform wir auf keinen Fall mehr haben wollen. Und das ist nicht Meinungsfreiheit, wenn Sie das anders sehen, sondern das ist ein Verstoß gegen elementare Grundrechte und gegen historische Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hoffe sehr, dass wir im Verfassungsausschuss hier wirklich gemeinsam daran arbeiten müssen, unseren Schutzwall gegen solche Bestrebungen zu erhöhen, Menschenrechte als Meinungen zu diskreditieren. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das zeigt, was er denkt! Das zeigt das Verhältnis!) Ja, das war klar, dass der Kalauer jetzt von Ihnen kommt. Aber auch Sie müssen sich dereinst mal vor der Geschichte rechtfertigen für das, was Sie hier an Problemlösungen nicht beitragen wollen. Auch ich bin der Meinung, dass wir dem Naturschutz eine größere Stellung, eine wichtigere Stellung in unserer Verfassung einräumen müssen. Und natürlich kann man sagen, Frau Baum, das ist alles mehr auch global. Aber der alte Grundsatz „Global denken – lokal handeln“ gilt auch für unsere Politik. Ein letztes Wort, da meine kurze Redezeit gleich zu Ende ist, zum Ehrenamt. Frau Baum, es war ja nicht nur irgendwie so mal ein nettes Stückchen Zucker, dass wir mal irgendwie eine neue Gardine aufziehen wollten oder eine neue Geranie aufs Fensterbrett stellen wollen. Es ist eine Forderung, die der Landesfeuerwehrverband als Erster mit aufgestellt hat, das Ehrenamt in die Thüringer Verfassung zu integrieren. Und wenn die Ehrenamtler selbst, die hier Tag und Nacht für uns auf der Straße und im Land unterwegs sind, um unseren sozialen Zusammenhalt und auch vieles sonst zu sichern, sagen, wir möchten diese Anerkennung in der Verfassung haben, dann ist das für mich allein schon ein selbstverständlicher Grund, dieses Ehrenamt auch in der Verfassung zu berücksichtigen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen unsere Demokratie, unsere menschenrechtsfundierte Demokratie zukunftsgerecht aufstellen und dazu lohnt jede Diskussion im Verfassungsausschuss. Hier lohnt jede ehrlich gemeinte Anstrengung von uns allen. Ich freue mich auch auf die Debatte im Verfassungsausschuss. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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