Andreas Schubert
Fragestunde
Es steht im Text des Vorberichts der Haushaltssatzung, dass die Erheblichkeitsgrenze auf 2 Prozent festgesetzt wird. Das würde mich dann schon noch mal interessieren, dazu würde ich um schriftliche Antwort bitten. Dann erscheint möglicherweise Ihre Herleitung in etwas anderem Licht, denn 2 Prozent sind nach meinem Verständnis weniger als 2,2 Prozent, was in dem konkreten Investitionsvolumen ausgerechnet wurde. Und wenn Sie das bitte noch mitnehmen, wir haben eine zweite Nachfrage, Frau Präsidentin: Dann würde natürlich sofort wieder die Frage im Raum entstehen, ob denn ein Beschluss, der am 4. Juni gefasst wurde, mit einer Veränderung der Rechtsgrundlage am 5. Juni kompatibel wäre.
