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Sascha Bilay

Die Linke 18.06.2020 Sitzungen 7/17

Fragestunde

Eine Nachfrage: Sie hatten in der Ausgangsfrage meiner Kleinen Anfrage auch darauf hingewiesen zu der Frage, inwieweit die Umsatzsteuer dann bei kostenrechnenden Einrichtungen Auswirkungen auf die Gebührenbemessung hat, die sich gegebenenfalls bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Kommunalen Finanzausgleich niederschlagen würden. Nun gehe ich davon aus, die Landesregierung erarbeitet gerade den Kommunalen Finanzausgleich, erst mal das Finanzausgleichsgesetz für 2021, jenseits der bevorstehenden großen Revision. Inwieweit spielen da solche Fragestellungen tatsächlich schon in der Vorbereitung eine Rolle, sodass die Kommunen, wenn das verlängert werden sollte, auch Anhaltspunkte für die Bewertung der Umsatzsteuerpflicht von einzelnen kommunalen Leistungen haben? Oder spielt das derzeit gar keine Rolle? Das kann aufgrund der Struktur des Finanzausgleichs doch überhaupt keine Rolle spielen. Woher sollen der Freistaat oder auch die Kommunen momentan wissen, wie sich das auswirkt. Es gibt keine Erhebung von allen infrage kommenden betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sagen: In Summe kommen einfach nur durch die Umsatzsteuer 100 Millionen Euro mehr auf uns zu. – Das gibt es nicht. Mir ist auch nicht klar, wie wir das erheben sollten. Wir können das nicht von allen Gemeinden und Kreisen erheben, das ist zum jetzigen Zeitpunkt meines Erachtens überhaupt nicht möglich. Deswegen spielt das im FAG keine Rolle.

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