Astrid Rothe-Beinlich
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Am 22. Januar 2020 haben die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit in den Thüringer Landtag eingebracht. Am 31. Januar 2020 erfolgte dann die erste Beratung im Plenum des Landtags, woraufhin der Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und mitberatend an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen wurde. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 21. Februar 2020, in seiner 3. Sitzung am 4. Mai 2020 und in seiner 6. Sitzung am 5. Juni 2020 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag in Vorlage 7/325 durchgeführt. Im schriftlichen Anhörungsverfahren haben nahezu sämtliche der 22 Anzuhörenden, die eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, das Vorhaben des Gesetzentwurfs grundsätzlich begrüßt, die Schulsozialarbeit gesetzlich abzusichern. Zu den Anzuhörenden gehörten insbesondere der Landesjugendhilfeausschuss, einzelne Jugendämter, der Beamtenbund, die kommunalen Spitzenverbände, der Kinderschutzbund, einzelne Projektträger, Gewerkschaften, aber auch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Einige Anzuhörende, darunter der Landesjugendring, die Naturfreundejugend, der Kinderschutzbund und der Landesjugendhilfeausschuss, haben über die Schulsozialarbeit hinaus für eine gesetzliche Festschreibung der Mindestförderung für den Landesjugendförderplan geworben. Dies führte dazu, dass in die Beschlussempfehlung des Gesetzentwurfs nun auch die Mindestförderung für den Landesjugendförderplan in Höhe von 3,8 Millionen Euro aufgenommen wurde, damit zukünftig die überregionale Jugendförderung finanziell mindestabgesichert ist. Alle zwei Jahre soll zudem geprüft werden, ob der Zuschuss angepasst werden muss oder nicht. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurde in der Anhörung zudem vorgeschlagen, den bisherigen § 13 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz zu streichen. Diese Regelung gehe weit über das Recht anderer Bundesländer hinaus und sei in der Praxis oftmals nicht umsetzbar. Auch dieser Anregung wurde im federführenden Ausschuss gefolgt, sodass auch diese Änderung in die Beschlussempfehlung aufgenommen wurde. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf dann schließlich in seiner 7. Sitzung am 12. Juni 2020 beraten und sich der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport angeschlossen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
