Dorothea Marx
Fragestunde
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich antworte auf die Mündliche Anfrage wie folgt: § 2b Umsatzsteuergesetz ist eine grundlegende Neuregelung im Hinblick auf die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Mit dieser Neuregelung wurden neue unbestimmte Rechtsbegriffe geschaffen, die zu einer Vielzahl von steuerlichen Auslegungs- und Abgrenzungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung führen. Um einen geordneten Übergang zum neuen Rechtssystem zu ermöglichen, wurde eine fünfjährige Übergangsfrist geschaffen, der sogenannte Optionszeitraum, der es den betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erlaubt, das bisherige Umsatzsteuerrecht bis zum 31.12.2020 weiter anzuwenden. Bei den Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene zeigte sich aber, dass die drängenden Anwendungsfragen, insbesondere auch der Kommunen, in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschließend beantwortet werden können. Deshalb hatte der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 angeregt, den Optionszeitraum um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Mit Corona wurde es nicht einfacher. Nun waren drängendere Fragen als die der Besteuerung der öffentlichen Hand zu klären. Die Verlängerung des Optionszeitraums bis zum 31.12.2022 ist deshalb Bestandteil des Corona-Steuerhilfegesetzes, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juni 2020 bereits zugestimmt hat. In der hierdurch gewonnenen Zeit sollen die bestehenden relevanten rechtlichen Unsicherheiten der Kommunen und der anderen betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nun einheitlich und verbindlich auf Bund-Länder-Ebene geklärt werden. Sobald Fragen einer Klärung zugeführt wurden, erhalten die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Informationen in der Regel durch ein mit den Ländern abgestimmtes Antwortschreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Ich gehe davon aus, dass die Verbände ihrerseits die Informationen auch an die Kommunen weiterleiten. Damit dürfte sich die Anfrage zum Vorbereitungsstand zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen erledigen, da die noch zu klärenden Detailfragen nunmehr in den kommenden zweieinhalb Jahren abgestimmt werden. Ich will noch dazusagen, dass ich vor drei Jahren bereits die kommunalen Spitzenverbände eingeladen habe, darüber hinaus die Steuerberaterkammer, um eine Klärung herbeizuführen. Wie passiert die Aufklärung? Wie wird die Beratung vorgenommen? Wir selber, das Finanzministerium, dürfen ja keine Steuerberatung durchführen. Deswegen sind die Steuerberater diejenigen, die vor allen Dingen beraten; das sind ja alles Unternehmen, die einen Steuerberater haben müssten. Ich will dazusagen, dass das damalige Gespräch für mich sehr enttäuschend war, weil eigentlich noch gar niemand so recht auf der Schiene war: Da müssen wir jetzt etwas anderes beachten. Wir haben uns dann aber gemeinsam verständigt, dass ich zumindest in dem gelben Blättchen des Gemeinde- und Städtebunds veröffentlichen kann, dass wir darauf hinweisen, da gibt es eine Veränderung, und dass sich alle betroffenen Einrichtungen mit ihrem zuständigen Steuerberater/Steuerberaterin in Verbindung setzen müssen, um dazu auch eigene Gedanken anzustellen, was muss ich verändern – unabhängig davon, dass es jetzt solche Fragen gibt, die allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. Ich will ein Weiteres dazusagen: Wir sind natürlich als Bundesland auch selbst betroffen, weil wir auch solche Unternehmungen haben, die von dieser Umsatzsteuerpflicht betroffen sind. Danke schön.
