19. Sitzung (WP7)
16.12.2020 · 146 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (35)Die Linke (24)GRÜNE (19)CDU (14)SPD (14)
Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Zu Beginn gratuliere ich Herrn Dr. Gerber herzlich zum Geburtstag. Alles Gute! (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kuge, Frau Wissel, Herr Hartmann, Herr Panter und Frau Kliese. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 10 festgelegt: CDU 120 Minuten, AfD 96 Minuten, DIE LINKE 56 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 48 Minuten, SPD 40 Minuten, Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren, ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen in der Drucksache 7/4838 vor: „,Die Last, die du nicht trägst!‘: – Pflegebonus II für alle Pflegekräfte endlich auf den Weg bringen und ab Januar 2021 unbürokratisch auszahlen!“ Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen; dann müsste der Antrag noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte Frau Kollegin Schaper um die Begründung der Dringlichkeit.
Susanne Schaper Die Linke
Vielen Dank Herr Präsident. Unser Antrag „,Die Last, die du nicht trägst!‘ – Pflegebonus II für alle Pflegekräfte endlich auf den Weg bringen und ab Januar 2021 unbürokratisch auszahlen!“ gehört in diesem Monat noch auf die Tagesordnung. Die Pflegekräfte leisten wieder Unglaubliches. Sie befinden sich in einer Situation, die Sie, Herr Kretschmer, leider mit zu verantworten haben; doch dazu später. Er ist auch deshalb dringlich, weil es für die Staatsregierung offensichtlich nicht absehbar war, dass die Krankenhäuser überquellen und die Beanspruchung des medizinischen mittleren Personales seinesgleichen sucht. Die Pflegekräfte sind unentwegt Gefahren ausgesetzt. Es gibt zu wenig Schutzausrüstung, Ärger bei dem Thema Besucherinnen und Besucher, Organisation des Pflegealltages, psychische Belastungen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Heute haben Sie die Chance, den Pflegekräften mehr als Applaus zu spenden und sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen. Der Antrag kann nicht warten. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Die Mittel müssen in den Haushalt eingestellt werden. – Was gackern Sie denn hier herum? – Ich bitte Sie um Zustimmung zur Dringlichkeit, damit wir den Antrag hier im Hohen Hause heute und zum Ende des Jahres noch diskutieren können, weil die entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt werden müssen. Davon abgesehen wäre das zum Ende des Jahres, jetzt in der Hochkonjunktur im Gesundheitswesen, eine Botschaft, die zu Weihnachten, glaube ich, mehr als angemessen wäre. Ende Oktober wurden die falschen Entscheidungen getroffen, was zu der Überlastung geführt hat.
Dr. Matthias Rößler
Bleiben Sie bitte bei der Dringlichkeit, Frau Kollegin. (Beifall bei der AfD)
Susanne Schaper Die Linke
Ich muss Ihnen sagen, warum das dringlich ist. Wenn die Krankenhäuser jetzt voll sind, muss ich Ihnen das offensichtlich erklären; denn die Staatsregierung ist nicht von allein darauf gekommen. Deshalb bitten wir Sie, das heute auf die Tagesordnung zu setzen, weil es jetzt prekär ist. Zittau hat heute eine entsprechende Pressemitteilung gemacht. Machen Sie es dringlich! Reden wir heute darüber! Danke schön. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Die einbringende Fraktion begründete die Dringlichkeit. Jetzt kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Gegenrede. – Herr Kollege, bitte. Sie haben das Wort.
Sören Voigt CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Koalitionsfraktionen möchte ich zu Protokoll geben, dass wir die Dringlichkeit dieses Antrages nicht erkennen. Frau Schaper hat die Dringlichkeit damit begründet, dass die unverzügliche Einführung eines dringend erforderlichen Pflegebonus II erfolgen und dieser ab dem 4. Januar 2021 zur Auszahlung gelangen sollte. Sie setzt sich damit eine eigene Frist. Zudem beruft sich die Fraktion DIE LINKE darauf, dass der Zeitpunkt des TeilLockdowns am 2. November zum Anlass genommen wird. Sie hat aber seit diesem Zeitpunkt keinen eigenen Antrag eingebracht. Es wäre Zeit gewesen, das im Rahmen des regulären Verfahrens zu tun. Aus dem Grund lehnen wir die Dringlichkeit ab. – Vielen Dank.
Dr. Matthias Rößler
Das war die Stellungnahme der CDU-Fraktion, vorgetragen von Herrn Kollegen Voigt. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die kann ich nicht erkennen. – Entschuldigung! Für die AfD-Fraktion Herr Kollege Schaufel, bitte.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir als AfD-Fraktion sehen die Dringlichkeit des zur Diskussion stehenden Antrages gegeben. Wir sehen, dass Pflegekräfte und Mitarbeiter in den Krankenhäusern im Moment zum Teil an der Belastungsgrenze arbeiten müssen. Daher hat unsere Fraktion in den letzten ordentlichen Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mehrfach vorgeschlagen, schnellstmöglich eine Anerkennung in Form einer Prämienzahlung auszusprechen. Wir dürfen mit der Auszahlung nicht wieder monatelang warten. Unsere Krankenschwestern und Krankenpfleger, unsere ambulanten und stationären Pflegekräfte brauchen heute das Signal der Politik. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Daher können wir mit einer Beratung des Antrags nicht bis zur nächsten Plenarsitzung im Januar warten und sehen die Dringlichkeit dieses Antrags gegeben. – Danke. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die AfD-Fraktion. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir können zur Abstimmung schreiten. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie die Dringlichkeit dieses Antrages bejahen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. Meine Damen und Herren! Es liegt ein weiterer als dringlich bezeichneter Antrag in der Drucksache 7/4856, eingereicht durch die AfD-Fraktion, vor: „Strategiewechsel jetzt – ‚Lockdown‘ beenden sowie Risikogruppen endlich gezielt und effektiv schützen.“ Der Landtag hat auch hier die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit festzustellen; dann müsste der Antrag noch in dieser Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeit ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung im Landtag über den Antrag nicht mehr erreichbar ist. Ich bitte um Begründung der Dringlichkeit durch die einbringende AfD-Fraktion. Herr Kollege Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Ministerpräsident Kretschmer und sein Kabinett beschlossen am 08.12.2020 im Rahmen der Kabinettssitzung für Sachsen den erneuten Lockdown, wie wir ihn aus dem Frühjahr kennen. Die genauen Regelungen wurden erst am vergangenen Freitag mit der Verabschiedung der Corona-SchutzVerordnung bekanntgegeben. Eine rechtzeitige Erreichbarkeit des Landtags war uns daher nicht möglich. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen sind – auch das kennen wir bereits aus dem Frühjahr – Ausgangssperren, Schließungen großer Teile des Einzelhandels, Verbot auch der letzten körpernahen Dienstleistungen. Sie sperren nun Familien wieder zu Hause ein und schaffen prekäre Situationen. Sie schaffen Existenznot und nehmen dem Bürger Freiheiten.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Angesichts der Auswirkungen Ihrer Beschlüsse braucht es eine Entscheidung des Landtags darüber, inwieweit der Lockdown angemessen und verhältnismäßig ist. Das ist aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar. Unser Antrag schlägt mildere Mittel vor, um einen langen Lockdown abzuwenden. (Zurufe von den LINKEN) Diese Entscheidung ist angesichts der Tragweite Ihrer Maßnahmen nicht bis zur nächsten Plenarsitzung im Januar aufschiebbar. Wir beantragen daher, den vorliegenden Antrag als dringlich zu erklären, damit eine Debatte und eine Entscheidung hierüber noch heute erfolgen kann. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Begründung der Dringlichkeit, und ich darf Sie um Abstimmung bitten, ob Sie die Dringlichkeit – – Oh, Entschuldigung! Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion an Mikrofon 3. Bitte.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Bei dieser Abstimmung geht es wie bei der vorherigen rein um die Frage, ob die Dringlichkeit gegeben ist. Während wir beim Antrag zuvor, sosehr wir inhaltlich auch innerhalb der Koalition über den Pflegebonus diskutieren, feststellen müssen, dass der Teil-Lockdown bereits im November ausgesprochen wurde (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) und der Antrag darauf Bezug nimmt, muss man hier feststellen, dass der Lockdown tatsächlich nach Antragsschluss ausgesprochen worden ist, sodass hier aus unserer Sicht eine Dringlichkeit nicht zu bejahen ist. (Zurufe von den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Frau Kollegin. Jetzt Herr Kollege Böhme an Mikrofon 1. Bitte. (Starke Unruhe)
Marco Böhme Die Linke
Danke, Herr Präsident. Liebe Koalition! Liebe Frau Friedel! Ich kann Ihre Begründung, – (Unruhe)
Marco Böhme Die Linke
– diesen Antrag, diesen gesundheitsfeindlichen und auch Propagandaantrag der AfD hier als dringlich zu erklären, (Lachen bei und Oh-Rufe von der AfD) nicht nachvollziehen, während Sie unseren Antrag, gerade wo es um die akuten Probleme der Pflegekräfte ging, als nicht dringlich angesehen haben. Das ist tatsächlich ungeheuerlich, und das möchten wir hier anmahnen. (Beifall bei den LINKEN) Zum Antragsinhalt der AfD, warum er aus unserer Sicht nicht dringlich ist, Herr Präsident: In I. soll der Landtag feststellen. Er soll etwas feststellen. Was ist denn das für eine Auswirkung auf die Staatsregierung? Welches Handeln verlangen Sie da von der Staatsregierung? Welche Auswirkungen hat das? Es hat keine Auswirkungen, und damit ist es auch nicht dringlich. Selbst bei II. und den Punkten 2 und 3 und den anderen Punkten, die darin stehen, das sind Forderungen, die Sie schon lange mit ganz normalen Anträgen hätten stellen können. Da ist nichts Neues an der Schutzverordnung in Bezug zu nehmen. Stattdessen stellen Sie heute irgendwelche Anträge auf die Tagesordnung, wie zum Beispiel das Rumheulen über den RPJ oder andere Dinge. Das finden Sie wichtiger, –
Dr. Matthias Rößler
Bitte bleiben Sie bei der Dringlichkeit, Herr Kollege Böhme!
Marco Böhme Die Linke
– als hier über andere Dinge zu sprechen. Wir finden also, dass es nicht dringlich ist, über Anträge der AfD zu sprechen, die mit Querdenkern, Pegida und anderen Leuten Hetze gegen Gesundheitsmaßnahmen betreiben, (Starke Unruhe) Verschwörungstheorien aufbauen und am Ende mit verantwortlich sind für die tausend Toten in Deutschland am Tag! (Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD – Starke Unruhe)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weitere Stellungnahmen zur Dringlichkeit dieses Antrags? – Bitte, Herr Kollege Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich fände es schön, wenn wir uns (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) weiterhin – Frau Schaper, warten Sie doch mal ab! – bei der Frage der Dringlichkeit auf das zurückziehen würden, was die Geschäftsordnung zur Dringlichkeit sagt und nicht auf das, was wir für dringlich halten oder nicht. (Zuruf von der AfD: Da hat er recht! – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Frau Kollegin Friedel hat ausgeführt, was die Geschäftsordnung dazu sagt. Dann sollte man auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass es in diesem Hohen Hause sehr seltene Fälle davon gibt, dass Anträge, die dringlich deklariert wurden, am Ende auch dringlich sind. Das ist so. Andersherum setzt die Geschäftsordnung sehr klare Maßstäbe daran, was dringlich ist und was nicht. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass der Antrag auf eine Entscheidung rekurriert, die nach dem Antragsschluss eingegangen ist, das nächste Plenum des Landtags erst am 7. Januar stattfindet und die Außerkraftsetzung der entsprechenden Verordnung zu dem Zeitpunkt quasi sinnfrei wäre, weil sie wenige Tage später sowieso außer Kraft gesetzt wird. Deshalb kann ich den Ausführungen der Kollegin Friedel durchaus etwas abgewinnen. Meine Fraktion sagt aber auch ganz deutlich – und insoweit kann ich mich auch den vorigen Ausführungen anschließen –, das ist ein reiner Schaufensterantrag der AfD, der wieder nur dazu dient, hier im Hohen Haus eine Klamaukveranstaltung aufzuführen, die wir dann wieder erleben werden (Zuruf von der AfD: Zur Dinglichkeit!) und die nicht geeignet ist, den Infektionsschutz in diesem Haus durch eine Verkürzung des Plenums herzustellen. Meine Fraktion gehört zu denen, die gesagt haben, wir werden der AfD ihre Rechte nach der Geschäftsordnung nicht nehmen. Wir werden sie dabei aber nicht unterstützen, weshalb wir der Dringlichkeit nicht zustimmen werden, sondern uns maximal enthalten, weil wir hinter den Regelungen in der Geschäftsordnung nicht zurückkommen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Lippmann. Jetzt eine erneute Stellungnahme. Bitte, Herr Kollege Voigt.
Sören Voigt CDU
Ich möchte für die CDU-Fraktion noch einmal ausdrücklich erklären, dass wir unsere Entscheidung ausschließlich an der Dringlichkeit festmachen. Damit ist überhaupt keine Aussage zu einem inhaltlichen Punkt in diesem Antrag verbunden. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir stimmen also über die Dringlichkeit dieses Antrags ab. Wer sie bejaht, der möge seinen Arm erheben. – Danke. Gegenstimmen? – Eine große Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch Stimmenthaltungen. Damit ist die Dringlichkeit dieses Antrags mehrheitlich bejaht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich schlage Ihnen vor, den Antrag aufgrund des Sachzusammenhangs gemäß § 79 Abs. 2 der Geschäftsordnung als TOP 2 nach dem Bericht der Staatsregierung zur Corona-Pandemie zu behandeln. – Ich sehe, es erhebt sich auch kein Widerspruch. Ein Dringlicher Antrag bedeutet eine Anpassung der Redezeiten. Das sind für die Fraktion der CDU zusätzlich 15 Minuten, für die AfD zusätzliche 12 Minuten, für DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten, Staatsregierung 10 Minuten. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesder beschlossenen Änderung bestätigt, und wir treten in diese ein. Wir haben eine geänderte Tagesordnung. Über diese müssen wir jetzt abstimmen. Wer die geänderte Tagesordnung – ich erinnere an den neu aufgenommenen, als dringlich bejahten Antrag – bestätigen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Tagesordnung der bestätigt. Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung (siehe Entschließungsantrag der Fraktionen Drucksache 7/4444 und übergebe das Wort an den Ministerpräsidenten, Herrn Michael Kretschmer. Bitte, Herr Ministerpräsident.
Michael Kretschmer
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Welche Dynamik und auch Dramatik diese Pandemie entwickelt, können wir allein daran sehen, dass es nicht einmal 14 Tage her ist, als wir darüber gesprochen haben, dass neue Dinge notwendig sind. Am 1. Dezember trat die vorletzte Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Am 25. November hat der Sächsische Landtag dazu Stellung genommen, und es ist sehr ernüchternd zu sehen, welche Vorschläge gerade vonseiten der AfD in dieser Anhörung gemacht worden sind, welche Lockerungen, welche völlige Verkennung, welcher Unwille, Verantwortung zu tragen in dieser extremen Ausnahmesituation, vonseiten der AfD in den Protokollen nachzulesen ist. In der Woche vom 1. Dezember, vor zwei Wochen, habe ich ausschließlich Briefe, E-Mails, Wortmeldungen, Anrufe erhalten, die mich gebeten und aufgefordert haben zu lockern, im Bereich der Gastronomie, im Bereich der Hotellerie, im Bereich des Sports oder der körpernahen Dienstleistungen zu einer Zeit, als die Inzidenz in Sachsen immer weiter gewachsen ist und in den Krankenhäusern bereits auf Hochlast gearbeitet worden ist, viele Pflegekräfte und Ärzte krank und die Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten, an der Erschöpfungsgrenze waren. Das war für mich der Grund, viele Krankenhäuser zu besuchen, (Widerspruch bei den LINKEN) einmal, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken für ihre Arbeit, und zweitens, meine Damen und Herren, um die öffentliche Beachtung, die Wahrnehmung auf das, was wir hier immer wieder gesagt haben, zu lenken, dass die Zahl der infizierten Personen nicht zu groß werden darf, weil ansonsten nicht nur die Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich ist – das ist möglicherweise eine statistische Größe –, sondern auch die medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen nicht mehr gewährleistet ist. Jeder dieser Besuche sollte und hat auch dazu beigetragen, dass darüber berichtet und diskutiert worden ist. Wir haben mit Frau Köpping keine Gelegenheit ausgelassen, um darauf hinzuweisen, wie dramatisch schon vor zwei Wochen die Situation gewesen ist. Ich habe nach dem Besuch in Görlitz auf der Intensivstation mit den genau Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zur Corona-Pandemie CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, – I Punkt 5.) gleichen unmöglichen Kommentaren zu tun gehabt: „Sie haben da irgendeinen Stollen mitgebracht, was soll das, warum fahren Sie durchs Land?“ Ich habe bei dem Besuch auf der Intensivstation bei Frauen und Männern, die seit Wochen wirklich im Ausnahmezustand arbeiten, die zu diesem Zeitpunkt kein freies Intensivbett mehr hatten in dieser großen Stadt Görlitz, (Zuruf von den LINKEN: Das wissen wir!) die wirklich an der Grenze dessen waren, was man leisten kann, gesagt: Wir müssen hier eine Veränderung herbeiführen. Ich bin der Koalition, der Staatsregierung und den sie tragenden Fraktionen sehr dankbar, dass wir gemeinsam diese Verantwortung übernommen haben, dass wir vorangegangen sind. Ich habe an jenem Wochenende mit unglaublich vielen Ministerpräsidenten in Deutschland und mit Mitgliedern der Bundesregierung gesprochen und gefragt, wie bei ihnen die Situation ist, wie sie das einschätzen, und habe zu dem Zeitpunkt gemerkt, dass dort der Prozess noch nicht so weit ist, dass man überall diese Entscheidung treffen möchte. Aber für uns war wichtig, dass, wenn wir eine Schließung von Geschäften, Schulen und Kindergärten verfügen – und das ist dringend notwendig, ich komme im Laufe meiner Rede noch einmal dazu, warum –, dann nicht die Unternehmen ohne etwas dastehen, sondern dass es eine finanzielle Unterstützung gibt für das, was wir vor einer reichlichen Woche gemeinsam entschieden haben: am 14. Dezember, also diesen Montag, hier das öffentliche Leben herunterzufahren. Wir hatten Klarheit, dass diese wirtschaftliche Hilfe kommt. Wir hatten einen Zeitraum von einer Woche vor uns, in dem Dinge organisiert werden konnten. Die Familien konnten sich organisieren, die Unternehmer, die Bürgermeister und Landräte – eine ganz wichtige Angelegenheit. Man hat gemerkt, wie auf einmal durch unsere Entscheidung eine große Dynamik in Deutschland entstanden ist. Am vergangenen Wochenende haben alle Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung entschieden, einen sächsischen Weg zu gehen, (Vereinzelt Lachen bei den LINKEN) Deutschland insgesamt herunterzufahren und dafür zu sorgen, dass wir überhaupt eine Chance haben, diese große Herausforderung zu bewältigen. Meine Damen und Herren, wir leben in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Ich halte es für absolut richtig, dass man zunächst versucht, mit milden Mitteln das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Situation zu erlangen. Wir haben versucht, seit Anfang Oktober mit Kontaktbeschränkungen, mit der Schließung von Sporteinrichtungen, der Gastronomie und der Hotellerie und in Sachsen zum 1. Dezember mit einer Ausgangsbeschränkung diese Ziele zu erreichen. Wir haben festgestellt, dass das so nicht erreichbar ist. Wir haben gesehen, dass eine Ausgangsbeschränkung bei offenen Geschäften, Kindergärten und Schulen nicht die erhoffte Wirkung entfaltet – übrigens nirgendwo in Deutschland –, deshalb sind alle anderen Bundesländer jetzt diesen Weg mitgegangen. Es ist richtig, dass man versucht die Bevölkerung auf diesem Weg mitzunehmen, dass wir darüber sprechen und dafür werben, dass es Appelle gibt. Es gibt aber einen Punkt, an dem Appelle nicht mehr reichen, und der ist jetzt gekommen. Jetzt ist ganz klares staatliches Handeln auf allen Ebenen gefordert, damit wir diese pandemische Lage wieder in den Griff bekommen. Sie ist derzeit in Sachsen, in Deutschland nicht im Griff. Die Zahlen steigen überall. Deswegen ist es richtig, jetzt mit schärferen Maßnahmen zu agieren. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Ich weiß, dass aktuell nicht mehr so viel darüber gesprochen wird. Ich meine die große Leistung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise bei der Sächsischen Aufbaubank leisten. Die ersten Tage wurde darüber gewitzelt, als das Computersystem vor dem Zusammenbruch stand, aber dass seitdem sieben Tage in der Woche in rollenden Schichten gearbeitet worden ist, damit Unternehmerinnen und Unternehmer eine Unterstützung bekommen und ihren Betrieb nicht schließen müssen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Landesdirektionen aufopferungsvoll Anträge bearbeiten, die sie früher nicht bearbeiten mussten, dass Kolleginnen und Kollegen aus den Finanzämtern und vielen nachgelagerten Behörden ihren Dienst derzeit in den örtlichen Gesundheitsämtern ableisten, um die Kontaktnachverfolgung zu sichern, auch darüber wird nicht gesprochen. Es wird viel zu wenig darüber gesprochen, meine Damen und Herren, dass es mittlerweile 700 Soldatinnen und Soldaten sind, die ihren Dienst in Krankenhäusern und beim ÖGD leisten. Herzlichen Dank der Bundeswehr für diesen großen Einsatz für Deutschland. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir haben eine extrem angespannte Situation, die unsere Gesellschaft so nicht kennt, zehn Monate sind es jetzt, Ängste, Sorgen und viele Unsicherheiten. Viele Kolleginnen und Kollegen, nicht nur in den Krankenhäusern, sind an der Erschöpfungsgrenze, genauso wie die Kollegen in den Landratsämtern, in der Staatsverwaltung, das Pflegepersonal in den Pflegeheimen, das erlebt, dass eine große Zahl der pflegebedürftigen Menschen stirbt, weil dieses Coronavirus eine unglaubliche Kraft hat. Ich sehe die Taxifahrer, die uns heute Morgen hier begrüßt haben, gestandene Männer und Frauen, die Tränen in den Augen haben. Meine Damen und Herren, für diese Leute tun wir das jetzt alles, nicht für uns. Es geht darum, dass diese Menschen eine Chance haben, ihre Arbeit und ihren Lebensunterhalt wiederzuerlangen. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass die jetzt getroffenen Maßnahmen mit aller Konsequenz eingehalten werden. Ansonsten haben wir keine Chance auf Lockerung und wir werden nicht Wochen, sondern Monate in dieser Situation verharren. Das will niemand. Deswegen muss von diesem Landtag heute das klare Signal ausgehen: Sächsinnen und Sachsen, haltet euch an die Regeln, es ist in unserem gemeinsamen Interesse! Es ist wichtig für die Zukunft von uns allen und diesen Freistaat! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wir können diesen moralischen Ausnahmezustand nicht auf dem Rücken der Menschen in den Pflegeheimen und den Krankenhäusern austragen. Es ist nicht in Ordnung, einfach so zu tun, als wäre es richtig, wenn jemand 80 oder 85 Jahre alt ist, dass er eben stirbt. Es ist eben nicht unsere Aufgabe, solche moralischen Entscheidungen zu treffen. Es ist auch nicht in Ordnung, Menschen in die Situation zu bringen, dass in einem Pflegeheim mit 100 Mitarbeitern 88 Menschen krank werden und 25 in kurzer Zeit sterben. Das ist schlimm für die Angehörigen, aber auch für die Mitarbeiter. Das macht etwas mit den Menschen. Es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich diese Situation wieder bessert, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dazu muss man eine klare Meinung haben. Wenn man anfängt, über Corona zu witzeln, wenn man die Maßnahmen boykottiert, die im Hohen Haus getroffen worden sind, an denen Sie auch beteiligt waren und die Möglichkeit gehabt haben, Stellung zu beziehen, wenn Sie in den Kreistagen die Allgemeinverfügung aufzuhalten versuchen, wenn Demonstrationen stattfinden und ganz bewusst AfD-Abgeordnete ohne Maske zu sehen sind und sich von der Polizei auch noch verhaften lassen, dann ist das eben nicht verantwortungsvoll, sondern das Gegenteil, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Es hat am Ende sektenartige Züge, wenn Leute der AfD, die selbst krank geworden sind, sich nachher hinstellen und sagen, es war alles nicht so schlimm. Dieses Leugnen kennen wir von schlimmen Sekten und wir wollen sie nicht in unserer Demokratie haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Widerspruch bei der AfD –
André Barth AfD
Unglaublich! – Dr. Rolf Weigand: Unterste Schublade!) Es gibt in Sachsen mit Sicherheit Besonderheiten. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wir haben eine vergleichsweise ältere Bevölkerung, wir haben ein Land, das dicht besiedelt ist, wir haben im Vergleich zu anderen Landstrichen auch einen stärkeren Gemeinsinn bzw. einen stärkeren Zusammenhalt. (Norbert Mayer, AfD: Vor allem mit dem Handwerk!) Aber, meine Damen und Herren, diese ganz vielen Besonderheiten, die es geben mag, erklären nicht, warum die Zahlen auch heute weiter steigen. Es gibt viele Besonderheiten, aber es gibt nur einen Grund, warum das so ist – der liegt darin, dass die Sächsinnen und Sachsen die Maßnahmen, die wir hier vorschreiben, das Verständnis, dass Mund-Nasen-Schutz und Abstand für die Bekämpfung dieser Pandemie existenziell sind, nicht so verinnerlicht haben, wie man es tun muss, wenn man in einer solchen pandemischen Lage ist. Ich erlebe, dass viele Menschen, wenn sie einkaufen gehen, das ertragen und mittlerweile eine Maske aufsetzen, notgedrungen auch im ÖPNV, dass sie aber, wenn sie die Freundin oder den Freund, die Bekannten oder Nachbarn treffen, gern darauf verzichten – unter dem Motto „Uns wird schon nichts passieren.“ Diesen Menschen müssen wir sagen, dass die Krankenhäuser in Sachsen voll sind von Menschen, die von dieser Krankheit überrascht worden sind, die es das erste Mal erwischt hat, und dass viele von denen ganz schwere Verläufe haben. Deshalb müssen wir in dieser besonderen Zeit alle miteinander daran appellieren bzw. dafür werben – und zwar geschlossen als Parlament –, dass Mund-Nasen-Schutz und Abstand in jeder Lebenslage angewendet werden, mit Ausnahme des eigenen Hausstandes. Das gilt auch, wenn man vor die Tür geht und bei jedem Kontakt mit fremden Menschen. Das ist die einzige Möglichkeit, diese pandemische Lage in den Griff zu bekommen. Meine Damen und Herren, vor uns liegen schwierige Wochen und Monate. Über die Situation in den Krankenhäusern ist schon gesprochen worden. Wir haben mit Frau Köpping und dem Sozialministerium erreicht, dass wir drei Krankenhauskoordinatoren bekommen haben, die sich sehr verantwortungsvoll um die Situation kümmern, die uns über die vergangenen sechs bis acht Wochen gebracht haben, die aber auch jetzt ganz klar erkennen, dass die Zahlen auf den Intensivstationen und auf den normalen Stationen weiter steigen. Wir sind dabei, auch mit der Bundeswehr, neue Kapazitäten zu schaffen und pflegende Kräfte zu bekommen. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Überall in den Regionen, in denen um Menschen geworben wird, die mithelfen, gibt es eine große Bereitschaft und Begeisterung zu unterstützen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Sachsen ist auch in dieser Phase ein Land mit einer großen Solidarität, einem großen Gemeinsinn – und das tut gut. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Aber wir brauchen, meine Damen und Herren, in dieser Phase jede Unterstützung. Das bedeutet, dass es in der Weihnachtszeit, die in aller Regel davon geprägt ist, dass viele Arztpraxen geschlossen sind und viele medizinische Versorgungen in den Notaufnahmen stattfinden, anders wird. Gemeinsam mit der Sozialministerin, dem Chef der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Chef der Landesärztekammer werben wir darum, dass in diesem Jahr viel mehr niedergelassene Ärzte ihre Praxen offen halten und sich der medizinischen Versorgung, auch in den unangenehmen Zeiten, widmen. Wir brauchen diese Unterstützung. Die Krankenhäuser, die wir derzeit haben, fahren bereits auf Volllast. Die Frage ist jetzt: Reichen die Maßnahmen, die wir getroffen haben, aus, um die Situation zu klären? Ich möchte Sie und uns davor bewahren, sich in einer falschen Sicherheit zu wiegen. Wir sind extrem alarmiert, dass auch jetzt die Zahl der Infektionsfälle weiter steigt. Deshalb sind wir mit den Landkreisen in einem intensiven Gespräch, wie die Kontaktnachverfolgung weiter gestärkt werden kann, dass die Personen, die in Quarantäne sind, auch gut betreut sind, dass sie auch in Quarantäne bleiben und sich nicht auf der Straße bewegen. Wir haben das RKI und die HumboldtUniversität gebeten, uns eine Auswertung über die Mobilität der Menschen im Freistaat Sachsen zu liefern. Die Wissenschaftler haben bis heute Morgen um 2 Uhr gearbeitet und kommen zu einem ernüchternden bzw. sehr bedrohlichen Befund: Zwei Bundesländer – Thüringen und Sachsen – führen derzeit in Deutschland die Binnenmobilität an, das heißt, die Frage, wie die Menschen sich bewegen, wie oft sie unterwegs sind oder wie sie sich ganz bewusst zu Hause verhalten. (Zuruf von den LINKEN) Das, meine Damen und Herren, ist für die Bekämpfung der Pandemie pures Gift. Deshalb werden wir diese Auswertung über die nächsten Tage weiter vornehmen und miteinander entscheiden müssen, ob es weiterer Maßnahmen bedarf. Die Alternative ist, dass unsere Krankenhäuser weiter voll ausgelastet werden, dass kein medizinisches Personal mehr vorhanden ist und dass wir in eine extreme Notlage kommen. Das können wir nicht zulassen! Wir haben nicht erreicht, dass Schulen und Kindergärten im Freistaat Sachsen geöffnet bleiben, aber wir haben als zweites Ziel – das ist nicht verhandelbar – die medizinische Versorgung, die zu jeder Zeit an jedem Ort gewährleistet werden muss. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Zahl der infizierten Menschen nicht weiter steigt, sondern reduziert wird, meine sehr verehrten Damen und Herren. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Der Innenminister ist im Gespräch mit der Bundespolizei und wird sich dafür engagieren, dass auch die Grenze zu Polen und Tschechien stark kontrolliert wird, dass wir die Auflagen für Demonstrationen und zur Quarantäne klar einhalten. (Zuruf von der AfD) Wir haben sehr unangenehme Bilder in Leipzig gesehen und uns danach entschieden, unsere Rechtsverordnung anzupassen. Ich bin der Polizei, den Behörden, aber auch den Gerichten sehr dankbar, dass sie die Möglichkeiten genutzt und wir gemeinsam durchgesetzt haben, dass solche Aufläufe in Zeiten von Pandemie nicht stattfinden. Es ist überhaupt keine Frage: Demonstrationsfreiheit gehört auch zu einer Demokratie. Aber im Rahmen einer Pandemie darf keine Gefahr für Fremde ausgehen, und das war in der Vergangenheit der Fall. Das soll sich nicht wiederholen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Wir haben uns vorgenommen, dass die regionalen Gesundheitsämter weiter gestärkt werden. Auch hier laufen umfangreiche Bemühungen, die dafür Sorge tragen sollen, dass im Januar 2021 – wenn die Zahl der Infektionen hoffentlich durch unsere Maßnahmen niedriger sein wird, aber aller Voraussicht nach nicht so niedrig, wie wir es aus dem Sommer kannten – trotzdem die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist und wir darüber sprechen können, meine Damen und Herren, welche vorsichtigen Lockerungen wir vornehmen können. Lockerungen kann es nur geben, wenn die Kontaktnachverfolgung gewährleistet ist. Das ist bei der Inzidenz von 400, 500, 600 unmöglich. Wir arbeiten daran, dass es vielleicht bei einer Inzidenz von 100 oder 150 wieder möglich ist. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall. Dafür arbeiten in der Staatsregierung, bei den Landkreistagen und den Städte- und Gemeindetagen sehr viele Menschen. Noch einmal: Vor uns stehen schwierige Tage und Wochen. Es liegt an uns, ob aus diesen Wochen am Ende Monate werden. Das liegt daran, wie wir alle mit dieser Situation umgehen. Ich möchte Ihnen, weil ich diesbezüglich zitiert wurde, zum Schluss zwei Sätze zu Weihnachten sagen. Mir ist schon klar, meine Damen und Herren, dass Weihnachten und die Heilige Nacht mehr waren als zwei Personen, Josef und Maria. (Zuruf von den LINKEN) Mir ist die Geschichte auch sehr bekannt. Ich weiß, wer noch alles dabei war. Ich bitte diejenigen, die als Atheisten unter uns sind und zuhören, um ein wenig Geduld und Verständnis. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Respekt!) – Ja, Respekt. Mir geht es um Folgendes: Die Geschichte aus der Heiligen Nacht ist zunächst einmal eine Ermutigung. Zwei Menschen, die etwas Furchtbares erleben, werden weggeschickt, wohnen allein in einem Stall. In so einer besonderen Situation geben sie nicht auf, sondern sie stehen das zusammen durch, bringen es zu einem guten Ende und verzweifeln nicht daran. Das kann man daran sehen, auch wenn man kein gläubiger Christ ist. Das sollte uns allen Mut machen, auch in dieser besonderen Pandemiesituation. Für diejenigen, die – wie ich – als Christen und gläubige Menschen aufgewachsen sind, ist es doch so, dass wir die schöne Kirche, den sakralen Raum, nicht unbedingt brauchen. Wir nehmen aus dieser Geschichte mit, dass der Heilige Geist an jedem Ort ist, auch wenn wir noch so alleine sind. Das ist das, was uns Mut macht. Wenn Sie mich fragen, antworte ich Ihnen Folgendes: Ich gehe nicht in die Kirche. Wenn Sie mich um einen Rat fragen, würde ich Ihnen sagen: Gehen Sie Weihnachten nicht in die Kirche! Meine Damen und Herren! Wir sollten zu Hause bleiben, das Haus nicht verlassen, sondern nur zum Einkaufen oder wenn es unbedingt sein muss. Das ist meine persönliche Meinung. Das kann jeder anders machen. Wir als Freistaat Sachsen haben uns im Frühjahr entschieden, die Kirchen wieder zu öffnen, weil es uns so wichtig war. Wir haben jetzt entschieden, dass die Kirchen ihre Angelegenheiten allein regeln sollen. Ich beobachte und respektiere, wie dort gerungen wird – genau wie bei uns im Landtag oder in der Gesellschaft –: Was ist richtig, was sollte man machen und welche Einschnitte kann man hinnehmen oder nicht? Mein Rat ist ganz klar folgender: Die Gesundheit geht vor! Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben. Ich bitte Sie alle, Verantwortung zu übernehmen. Das bedeutet, an jeder Stelle, an der man steht, für Abstand und die Verwendung des Mund-Nasen-Schutzes zu werben und es gemeinsam durchzusetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Unser Ministerpräsident, Herr Michael Kretschmer, startete den Bericht der Staatsregierung zur Corona-Pandemie. Wir kommen nun zur Aussprache. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 25 Minuten, AfD 23 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 15 Minuten, SPD 13 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet wie folgt: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Für die AfD-Fraktion ergreift Herr Kollege Urban das Wort.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen ist mittlerweile deutschlandweit Spitzenreiter bei den Neuinfektionen. Der Anteil der Covid-Patienten auf den Intensivstationen nimmt weiter zu und beträgt teilweise 60 %. Viele Krankenhäuser berichten vom Erreichen der Kapazitätsgrenzen – und das trotz Ihres seit Oktober geltenden TeilLockdowns. Ich wiederhole mich an dieser Stelle ungern, denn ich habe es schon öfters gesagt: Diese jetzige Lage wäre zu verhindern gewesen. (Beifall bei der AfD) Sie haben es in den Sommermonaten versäumt, einen effektiven Schutz der Risikogruppen für schwere und tödliche Verläufe zu planen und umzusetzen. (Zurufe von der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich rede vor allem über den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die Pflegeheime haben derzeit einen Anteil von 32 % am Infektionsgeschehen. Dort gibt es fast doppelt so viele Corona-Fälle wie im Frühjahr. 87 % der an oder mit Corona Verstorbenen sind 70 Jahre und älter. Der Altersmedian der Toten liegt bei 83 Jahren. Schützen Sie also endlich die Alten- und Pflegeheime, dann werden auch sehr viel weniger Menschen auf den vollen Intensivstationen landen und im schlimmsten Fall sterben. (Beifall bei der AfD) Sie haben es nun endlich im Dezember – nach zwei Monaten! – geschafft, die Testverordnung des Bundes umzusetzen: regelmäßige Schnelltests für Mitarbeiter, Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen. In diesen zwei Monaten, die ins Land gegangen sind, weil in Sachsen die Schnelltests fehlten und auch kein Personal vorhanden war, das diese durchführen konnte, entwickelte sich erst die heutige Infektionslage. In diesen zwei Monaten sind mehr als tausend Menschen an und mit Corona gestorben. Frau Köpping und Herr Kretschmer, diese negative Entwicklung liegt in Ihrer Verantwortung! (Beifall bei der AfD) Viele dieser Toten könnten noch leben. Ihre Untätigkeit und Ihr Unvermögen, eine geeignete Schutzstrategie zu entwickeln, hat uns in die heutige Lage gebracht. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Bis heute fahren Sie auf Sicht. Sie haben keinen Plan und keine Strategie. Noch am 26. November 2020 versicherte man uns im Sozialausschuss, dass genügend intensivmedizinische Kapazitäten zur Behandlung von Covid-Patienten zur Verfügung stehen und – aufgepasst – auch in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Nur zwei Wochen später behaupten Sie das komplette Gegenteil und fassen den Beschluss, wieder alle Lebensbereiche einzuschränken, weil die Lage in den Krankenhäusern auf einmal so angespannt ist. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ist das verantwortungsvolles und berechenbares Regierungshandeln einer Staatsregierung, wie es die Bürger erwarten können? Jetzt müssen wieder die Betriebe, Unternehmen und die sächsischen Bürger das ausbaden, was die sächsische Regierung versäumt hat. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Sie sperren die sächsischen Bürger jetzt ein. Die sächsischen Bürger sollen jetzt die Schuldigen dafür sein, dass die Krankenhäuser an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Dass aber wochenlang tschechische Bürger aus dem Hochrisikogebiet zum Einkaufen nach Sachsen kamen, hat Sie bislang sehr wenig interessiert. (Zurufe von den LINKEN: Ah!) In Leipzig, wo fast wöchentlich linke und regierungskritische Demonstrationen stattfinden, ist die Infektionsquote deutlich niedriger als in den Landkreisen im Grenzgebiet. Dort leben nämlich Menschen mit wesentlich höherem Lebensalter. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Diese Menschen ausreichend zu schützen wäre Ihre Aufgabe gewesen, Herr Kretschmer. Nicht die Bürger sind an der verschärften Corona-Lage schuld, auch nicht die Regierungskritiker und Demonstranten. Nein, Ihre Regierung ist daran schuld. (Beifall bei der AfD) Doch anstatt eigene Fehler und Versäumnisse einzugestehen, lenken Sie lieber von Ihrem Unvermögen ab und rufen „Haltet den Dieb!“. Herr Dulig von der SPD sagte im Rahmen der Kabinettspressekonferenz am 8. Dezember 2020, nachdem der harte Lockdown beschlossen war: „Nicht die Staatsregierung hat beschlossen, harte Regeln für den 14. Dezember 2020 zu beschließen, sondern die Unvernunft einiger weniger.“ Sie liegen falsch, Herr Dulig. Ich sagte es bereits, dass die Alten- und Pflegeheime derzeit die Orte mit den meisten Infektionen sind. (Marco Böhme, DIE LINKE: Und woher kommen die Ansteckungen?) Ich hoffe doch, dass Sie Ihre Verantwortung nicht dem Personal der Pflegeheime zuschieben möchten. Herr Kretschmer macht es nicht besser als Herr Dulig. Er brachte im ZDF-Interview am 9. Dezember 2020 die Lage in Sachsen mit der Haltung der Menschen in Zusammenhang. Herr Kretschmer, Sie sagten Folgendes: Wir müssen der Verdummung in diesem Land entgegentreten, indem wir klar für wissenschaftliche Fakten argumentieren. (André Barth, AfD: Arroganz!) Ich kommentiere es einmal in Ihrem Sprachduktus: Nicht die Menschen in Sachsen sind verdummt. Ich denke eher, Sie versuchen die Menschen für dumm zu verkaufen. (Beifall bei der AfD) Mit Ihren wiederholten Beleidigungen und Unterstellungen gegenüber den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern spalten Sie unsere Gesellschaft, Herr Kretschmer. Das ist eines Ministerpräsidenten unwürdig. (Beifall bei der AfD – Zuruf aus der AfD: Jawohl!) Hören Sie endlich auf, die Moralkeule gegen die Bürger zu schwingen! Rufen Sie sich in Erinnerung, wer Ihre und unsere Diäten bezahlt! Tun Sie endlich Ihre Arbeit als Angestellter der sächsischen Bürger und Steuerzahler! (Beifall bei der AfD) Ich würde Sie gern beim Wort nehmen, Herr Kretschmer. In dem zitierten Interview sagten Sie, dass die Politik mehr auf die Wissenschaftler hören sollte. Machen Sie das doch endlich einmal. Wir sagen das schon seit Monaten. Sie hören im Wesentlichen auf Herrn Drosten und Ihre Bundeskanzlerin. Jetzt befürchte ich, dass auch dieses Mal Ihren Worten von der Kommunikation mit den Wissenschaftlern keine Taten folgen werden. Die Wissenschaft sagt, dass der Lockdown keine geeignete Strategie zur Bekämpfung des Virus ist. (Albrecht Pallas, SPD: Wer genau sagt das? – Zurufe von den LINKEN) Wenn Sie aber an dieser gescheiterten Schutzstrategie nichts ändern, stehen Sie immer wieder vor einem erneuten Lockdown. Möchten Sie das? Wir möchten das nicht. Es geht intelligenter und effektiver. (Beifall bei der AfD –
Marco Böhme Die Linke
Aber nicht mit Ihnen!) Nehmen Sie sich zum Beispiel das Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und mehrerer Wissenschaftler zur Hand. Sie sagen ganz klar, was notwendig ist: Risikopatienten schützen, Hygienekonzepte flächendeckend umsetzen und Gebote statt Verbote. Scheinbar haben Sie aus dem Frühjahr nichts gelernt. Jetzt schaffen Sie wieder prekäre Situationen in den Familien. Sie bringen wieder Bürger in Existenznot. Sie ruinieren die sächsische Wirtschaft. Sie nehmen den Bürgern Ihre Freiheit. Noch am 1. September sagte der Bundesgesundheitsminister Herr Spahn, dass man mit dem Wissen von heute keine Frisöre und keinen Einzelhandel mehr schließen würde; das würde nicht noch einmal passieren. Was diese Aussage wert war, das sehen wir heute. Alle Erkenntnisse werden über Bord geworfen. Es regiert wieder die Panik, weil Sie keinen klaren Plan hatten und auch keinen haben. (Beifall bei der AfD) Die Bürger erwarten von der Regierung keine Einkaufstipps für Winterpullover oder Empfehlungen für Schulgymnastik. Die Bürger wollen eine klare Perspektive, wie es weitergehen soll. Wann ist der Lockdown zu Ende? Was ist, wenn die Infektionszahlen bis April hoch bleiben? Wie viele Firmen- und Privatinsolvenzen wollen Sie hinnehmen? Wie viel Staatsverschuldung wollen Sie noch anhäufen? Darauf haben Sie bis heute keine Antworten gegeben. (Beifall bei der AfD) Dass man Corona auch ohne Lockdown eindämmen kann, dass man viele unnötige Tote vermeiden und das Krankenund Pflegepersonal schonen kann, zeigt uns die Stadt Tübingen. Oberbürgermeister Boris Palmer setzt dort seit Sommeranfang erfolgreich ein Schutzkonzept für Ältere und Risikogruppen um. In Tübingen gibt es bei den über 70-Jährigen fast keine Neuinfektionen. Die Altenheime mit knapp tausend Pflegeplätzen sind coronafrei, und dementsprechend gibt es in den örtlichen Kliniken wenig CoronaPatienten. Was macht Tübingen seit dem Sommer? – Sondereinkaufszeiten für Senioren, Ruftaxis für Senioren zum ÖPNV-Tarif, regelmäßige kostenlose Schnelltests der Beschäftigten in den Altenheimen, der Bewohner und seit Kurzem auch der Besucher, kostenlose Schnelltests auf dem Marktplatz der Stadt für Angehörige von Hochbetagten, kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für Altenheime und Senioren, jetzt auch in Drogerien und bei der Tafel. Keine Zauberei also und schon lange bekannt. Es entspricht im Wesentlichen übrigens dem Fünf-Punkte-Plan meiner AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Womit hat Ihre Staatsregierung den Corona-Sommer verbracht, Herr Kretschmer? Sie haben viel geredet und wenig getan! Moralisierende Appelle, Geldversprechen und Eigenwerbung auf Kosten des Steuerzahlers. (Beifall bei der AfD) Anstatt pragmatisch die erfolgreichen Ideen anderer aufzugreifen, wenn man schon keine eigenen hat, haben Sie sich wie immer an die Vorgaben aus Berlin angepasst. Ich staune, dass Sie das typische Rautezeichen von Frau Merkel noch nicht übernommen haben. (Beifall bei der AfD) Herr Kretschmer, Sie sind der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, und ja, Corona ist eine große Herausforderung, das bestreitet niemand. Aber die Aufgabe Ihrer Regierung, das, was die Bürger von Ihnen erwarten können, nämlich Schaden vom Volk abzuwenden, seinen Wohlstand zu mehren, Sicherheit zu gewährleisten, diese Aufgabe haben Sie 2020 nicht erfüllt. (Beifall bei der AfD) Herr Kretschmer, Ihre Politik führt Sachsen nicht nur gesundheitspolitisch in eine Sackgasse, sondern auch wirtschaftlich und demokratisch. Auch wir sind in diesem Parlament, um für unser Land und seine Bürger das Beste zu erreichen. Herr Kretschmer, deshalb fordere ich Sie auf, treten Sie als Ministerpräsident zurück! (Beifall bei der AfD – Allgemeine Unruhe)
Dr. Matthias Rößler
Die AfD-Fraktion hat mit Herrn Kollegen Urban die Aussprache eröffnet. Jetzt folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Dierks; bitte.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Urban, Sie schaffen es jedes Mal aufs Neue, sich im Niveau noch weiter zu unterbieten. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es ist aus meiner Sicht eine sehr gute Tradition in einer erwachsenen Demokratie, dass spezielle Krisenzeiten auch ein besonderes Miteinander im Parlament und ein besonderes Miteinander von Regierungstragenden und Oppositionsfraktionen begründen. Das kann man über die gesamte Geschichte der Bundesrepublik beobachten, dass in besonderen Herausforderungen in besonderer kollegialer Art und Weise miteinander umgegangen wurde. Das gilt für den deutschen Herbst, die Herausforderung der RAF in den letzten Jahren, die Herausforderungen in den Bereichen Euro und Flüchtlinge. Das würde in besonderer Art und Weise auch für diese Herausforderungen gelten. Dass Sie heute nichts Besseres zu tun haben, als nach Monaten der schwersten Herausforderung, die dieser Teil Deutschlands in den letzten 30 Jahren und die gesamte Bundesrepublik seit ihrer Gründung miteinander erlebt haben, eine Staatsregierung und in Person den Ministerpräsidenten in einer derartigen Art und Weise anzugreifen und ungerechtfertigt zu desavouieren, (Zuruf von der AfD: Zu Recht!) ist die ekelerregendste Form der Verantwortungslosigkeit, die ich jemals in diesem Haus erlebt habe. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Sie sprechen von einem pragmatischen Umgang mit der Pandemie. Ich weiß nicht, was es mit Pragmatismus zu tun hat, auch noch auf der letzten Querdenker-Demo herumzuturnen. Dass Mandatsträger von Ihnen die Polizei so lange provozieren, bis man selbst bei gewählten Mandatsträgern keine andere Möglichkeit mehr hat, als sie einstweilen in Gewahrsam zu nehmen, den Menschen einzureden, dass dieses Virus mehr eine Verschwörung der Mächtigen, also der demokratisch legitimierten Regierungen, als eine wissenschaftliche Herausforderung ist, mit der wir, so schwer es nun einmal ist, umgehen müssen, das kann ich mir langsam nicht mehr erklären. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie sprechen immer davon, dass wir besondere Schutzkonzepte brauchen und endlich vom Lockdown wegkommen müssen. Das sagen Sie übrigens, nachdem Sie zu Beginn der Pandemie den Katastrophenfall ausrufen wollten. Sie sagen das die ganze Zeit, egal, welche Maßnahme die Staatsregierung ergreift: im Frühjahr, im November und jetzt, egal, ob wir einen sogenannten Lockdown light machen oder ob schärfere Maßnahmen durchgesetzt werden. Immer ist die AfD der Auffassung, dass wir den Lockdown doch eigentlich beenden sollten. (Zuruf des Abg. Ivo Teichmann, AfD) Sie verbrämen vollständige Verantwortungslosigkeit und Hedonismus im schlimmsten Sinne mit Eigenverantwortung. Sie glauben, dass es in einer Pandemie, mit einem Virus, über das wir ehrlicherweise überhaupt nicht so furchtbar viel wissen, helfen würde, wenn der Staat einfach nichts tut und es seinem Selbstlauf überlässt, (André Barth, AfD: Das ist doch Quatsch!) um dann schreien zu können: „Haltet den Dieb!“, das Gesundheitswesen ist überlastet, wie konnte es dazu kommen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wenn Sie sagen, die Staatsregierung – – Wissen Sie was, Herr Barth? Es gibt auf dieser Welt kein Gesundheitswesen, das auch nur ansatzweise so leistungsfähig und in der Breite für jeden so zugänglich ist wie das deutsche. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Selbstverständlich haben wir Herausforderungen im Gesundheitswesen, aber ich kann es nicht mehr hören. Jedes Gesundheitswesen dieser Welt würde in Anbetracht dieser Vielzahl von Erkrankten – und nicht nur Corona-Erkrankten, jede Krankheit auf dieser Welt macht ja keine Pause während der Corona-Pandemie – vor dieser Herausforderung so langsam, aber sicher an seine Belastungsgrenze kommen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Vor allem, wenn man alles kaputtgespielt hat!) – Herr Zwerg, ich meine, als Unbeteiligter im Bereich Gesundheitspolitik kennen Sie sich, der Logik Ihrer Fraktion folgend, wahrscheinlich besonders gut mit diesem Thema aus. Wenn Sie mir ein Gesundheitswesen auf dieser Welt zeigen, das besser mit der Pandemie umgehen kann, das solidarischer und für jeden zugänglich ist und das nach wie vor trotz deutlich steigender Infektionszahlen mit dieser Pandemie besser umgehen kann, dann bin ich sehr gern bereit, Ihnen recht zu geben. Bis dahin ist es nichts anderes als unsinniges und wenig zielführendes Gerede. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Wenn wir uns die Situation in Europa, aber auch in der Welt anschauen, dann müssen wir feststellen, dass es hier keinen sächsischen Sonderweg gibt. Ich würde mir die Diskussion, die Sie führen, ja gefallen lassen, wenn wir jetzt darüber reden würden, dass Sachsen einen ziemlich scharfen Lockdown macht, auch wenn das andere Bundesländer und andere Länder in Europa völlig anders regeln würden. Die ach so liberale Schweiz, das liberale Schweden steuern es komplett um, weil sie das Pandemiegeschehen mit diesem lockeren, liberalen und auf Eigenverantwortung setzenden Kurs nicht in den Griff bekommen. In den USA sterben täglich 3 000 Menschen infolge der Pandemie. Das Schlimme ist, dass es niemand mehr zur Kenntnis nimmt, weil man sich auf grausame Art und Weise daran gewöhnt hat, dass es täglich 200 000 Neuinfektionen und 2 500 oder 3 500 Tote gibt. Genau diese Situation wollen wir diesem Land ersparen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Natürlich ist es nicht damit getan, einen Lockdown zu machen und zu sagen: Schauen wir mal, was dann passiert. Natürlich müssen wir sehen, dass wir im Bereich der Kontaktverfolgung besser werden, dass wir die Gesundheitsämter mit geeigneten elektronischen digitalen Möglichkeiten ausstatten, effizienter mit dem zur Verfügung stehenden Personal auch Kontaktverfolgungen gewährleisten können. Natürlich müssen wir noch mehr Energie dahinein investieren, an Risikogruppen FFP2-Masken auszuteilen, die Altersheime und Gesundheitseinrichtungen besser zu schützen. Aber das ist doch, von Ihrer Seite vorgetragen, nichts anderes als Augenwischerei. Wenn Sie in dieser Situation jetzt nicht handeln, dann nützt doch jede langfristige Strategie nichts. (André Barth, AfD: Aber dann handeln Sie doch mal! Wo sind denn die ganzen FFP2-Masken?) Wir müssen doch beides tun. Wir müssen jetzt kraftvoll handeln und die Zeit nutzen, uns auf die Zeit nach dem Lockdown im neuen Jahr vorzubereiten. Wir sind intensiv dabei, das Thema Impfung – Petra Köpping als Sozialministerin ist da mit unheimlich großem Eifer unterwegs – im Freistaat vernünftig zu organisieren. Das ist doch das Verlogene an der Diskussion. Wenn wir fragen: Wie können wir aus der Pandemie herauskommen? Wie schaffen wir es, Menschen zielgerichteter zu schützen? Da gibt es ja eine ganze Reihe von Möglichkeiten. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Die Sie nicht nutzen!) Man könnte über das Thema Apps sprechen. Wenn wir nach Südostasien schauen, dort läuft vieles anders und besser aufgrund eines anderen Verständnisses von Datenschutz in der Krisensituation. Da wären Sie doch die Ersten, die sich hinstellen und sagen würden: Wir greifen in die Bürgerrechte ein. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Bringen Sie doch erst einmal eine App, die funktioniert!) – Dann programmieren Sie doch eine, Herr Zwerg! Sie sind ja offensichtlich eines der wenigen lebenden Universalgenies im 21. Jahrhundert. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Da können Sie mal sehen!) Ich kann Ihr unqualifiziertes Dazwischengerufe offen gestanden langsam nicht mehr hören. Wenn wir über das Thema Impfen sprechen, so war der Impfstoff noch nicht im Ansatz entwickelt, als es bereits eine Fraktion im Sächsischen Landtag gab, die schon von Impfzwang schwadronierte, die darüber sprach, dass Menschen zu Versuchskaninchen degradiert werden. Wenn man jedes staatliche Handeln in einer Krisensituation desavouiert, wenn man immer sinistere Mächte am Werk wähnt und immer der Meinung ist, dass man der Krise abhilft, indem man das Vertrauen in diejenigen unterhöhlt, die in schwieriger Lage Verantwortung tragen, dann leistet man keine Oppositionsarbeit, (André Barth, AfD: Kritik ist keine Vertrauensaushöhlung, sondern Aufgabe der Opposition!) dann agiert man zutiefst verantwortungslos. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es geht aus meiner Sicht in dieser Situation auch darum, dass wir gemeinsam – der Ministerpräsident hat es angesprochen – das Verhalten in positiver Weise mitprägen. Wir sind doch diejenigen, die, indem wir Maßnahmen wie Abstand halten und Maske tragen vorexerzieren, die Meinung und das Bewusstsein der Menschen in diesem Land prägen. Wir müssen jenseits der staatlichen Maßnahmen immer wieder deutlich machen, wie wichtig das ist. Mit Ihrer Teilnahme an entsprechenden Demonstrationen, mit Ihrer Agitation gegen das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene haben Sie genau das nicht getan. Sie bedienen sich vollständig geschmackloser historischer Vergleiche. Sie untergraben die Legitimität einer der liberalsten Demokratien dieser Welt, die trotz der Pandemie eine der liberalsten Demokratien dieser Welt ist. Sie schleusen Störer in Parlamente ein. (Lachen bei der AfD) Sie sorgen dafür, dass frei gewählte Abgeordnete in ihrer Arbeit und ihrem Abstimmungsverhalten beeinflusst werden. Insofern kann ich nur ganz deutlich sagen: Mit dieser Art und Weise des Agierens im Parlament, mit der geschmacklosen Instrumentalisierung der Pandemie leisten Sie eben keine Oppositionsarbeit. Sie brechen mit guten Traditionen des Parlamentarismus in der Bundesrepublik. Wir werden weiter unseren Weg gehen und uns von Ihnen darin nicht beirren lassen. Wir werden Sie natürlich auf Ihrem Weg der kaum noch aufzuhaltenden Radikalisierung auch nicht bremsen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –
Ivo Teichmann AfD
Sie sind ein Spalter!) – Beim Thema Spaltung kennen Sie sich sehr gut aus, Herr Teichmann. Wir können uns ja beim nächsten Mal auch über Ihr Verhalten gegenüber Zivilfahndern unterhalten, die Sie kontrollieren wollen, Herr Teichmann. (Ivo Teichmann, AfD: Mehr Sachlichkeit, Herr Dierks, Sie wirken billig!) Sie predigen Wasser und trinken Wein. Sie untergraben ständig die Integrität von Regierung und Parlament. Sie verhalten sich in unverschämter Art und Weise. Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, können Sie das aber sehr gern tun. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Kommt noch was?) Ich glaube, dass die Maßnahmen, die die Staatsregierung ergreift und denen sich der gesamte Bund angeschlossen hat, in dieser Zeit hart, aber unerlässlich sind. Und es spricht für die Dynamik dieser Pandemie, dass wir erst vor einem Monat hier zusammengekommen sind und über einen Lockdown light gesprochen haben, während wir jetzt diese noch schärferen Maßnahmen brauchen. Das zeigt, dass das Infektionsgeschehen – ich muss ganz ehrlich sagen, auch ich hätte das in dieser Schärfe nicht erwartet – durch den Lockdown light nur auf hohem Niveau in ein lineares Wachstum übergegangen ist. Wir haben in den vergangenen Wochen auch mit Ihnen regelmäßig über den Unterschied von exponentiellem und linearem Wachstum gesprochen. Als wir noch ein exponentielles Wachstum hatten, war der Lockdown falsch. Jetzt haben wir ein lineares Wachstum, er ist immer noch falsch. Ich glaube, es ist richtig, jetzt das Infektionsgeschehen mit scharfen Maßnahmen zu brechen. Mir ist bewusst, dass es sich um eine ganz schwierige Entscheidung in einer ganz schwierigen Zeit handelt. Wir müssen alle gemeinsam um Verständnis und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern werben. Wir müssen deutlich machen, dass es uns natürlich mit unseren Bräuchen, mit unseren Traditionen auf eine ganz schwierige Probe stellt, dass wir das Weihnachtsfest in diesem Jahr nur in sehr kleinem Kreis miteinander verbringen können, dass wir auch den Jahreswechsel nicht so ausgelassen feiern können, wie wir das in der Vergangenheit getan haben, aber dass Solidarität, Nähe und der Gedanke dieser besinnlichen Zeit in diesem Jahr ganz besonders darin zum Ausdruck kommen und dass es eben gerade zum Schutz derjenigen beiträgt, mit denen wir auch in den nächsten Jahren das Weihnachtsfest noch gemeinsam verbringen wollen. Es ist ein Akt der Solidarität mit all jenen, die in den letzten Wochen und Monaten an vorderster Front und an der Grenze der Belastbarkeit gegen diese Pandemie gekämpft haben – Ärzte, Pfleger, Rettungssanitäter, Notärzte, Mitglieder von Hilfsorganisationen, aber natürlich auch Polizisten, die Angehörigen der Bundeswehr, die Mitarbeiter der Gesundheitsämter –, die diese gesamtgesellschaftliche Solidarität so dringend brauchen, um weiterhin ihre Arbeit in adäquater Art und Weise leisten zu können, um zu verhindern, dass das Gesundheitswesen über seine Belastungsgrenze hinaus beansprucht wird. Wolfgang Schäuble hat dieser Tage einen klugen Satz gesagt: Der demokratische Staat kann nicht jeden Bürger vor dem Tod schützen. Aber es ist zentrale Aufgabe und zentraler Gegenstand des Vertrauens in den demokratischen Rechtsstaat, in unsere parlamentarische Demokratie, dass jeder, der erkrankt, unabhängig davon, ob er an Corona erkrankt, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt hat oder an einer Krebserkrankung zu leiden hat, die adäquate bestmögliche medizinische Versorgung bekommt. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, dann führen wir – da bin ich mir ganz sicher – eine Diskussion, die an Schärfe das, was wir jetzt erleben, noch deutlich überbietet. Ich bin mir ganz sicher, dass Sie die Ersten wären, die, nachdem Sie mit Ihrer Agitation, mit Ihrer Propaganda und mit Ihrem verantwortungslosen Handeln ständig dazu beitragen wollten, dass eben das passiert, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) die Ersten wären, die sagen würden: Wie kann es sein, dass die medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet ist? Das müssen wir verhindern. Wir müssen jetzt gemeinsam noch einmal solidarisch sein. Wir müssen Geduld haben, weil die Corona-Pandemie von uns Geduld erfordert. Wir müssen Überzeugungsarbeit dafür leisten, dass dieser Schritt jetzt noch einmal notwendig ist. Ich bin mir sehr sicher, dass wir als regierungstragende Fraktionen gemeinsam mit unserem Ministerpräsidenten und der Staatsregierung diese Situation meistern werden, dass es uns gelingen wird, im neuen Jahr den Umschwung zu schaffen, auch wirtschaftlich wieder nach vorn zu kommen, dafür mit dem nächsten Doppelhaushalt die richtigen Weichen zu stellen, um im Nachhinein sagen zu können: Obwohl es schwer war und obwohl niemand in einer solchen Situation einen Masterplan haben kann, sondern das Auf-Sicht-Fahren in einer noch nie dagewesenen Krise letzten Endes einer solchen immanent ist, haben wir diese Krise gut gemeistert und sind gemeinsam in Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen gestärkt aus dieser Krise hervorgegangen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Dierks. Jetzt ergreift für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Schaper das Wort.
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder nett, dass Sie den Pflegekräften Ihren Dank aussprechen, doch das reicht nicht. Ich bin mir sicher, dass den Pflegekräften in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und in der häuslichen Pflege mehr geholfen wäre und sie mehr an uns glauben würden, wenn sie für ihren unermüdlichen Einsatz auch finanziell einmal außer der Reihe entlohnt werden würden, wenn sie mehr Zeit am Patienten hätten und ausreichend Schutzausrüstungen gerade jetzt vorhanden wären. Leider haben Sie mit Ihrem Abstimmungsverhalten zu unserem Antrag vor Eintritt in die heutige Tagesordnung deutlich gemacht, dass es erst einmal bei den Worten und Stollen bleiben soll. Das Anliegen, zügig und diesmal wirklich allen Pflegekräften einen zweiten Corona-Bonus zukommen zu lassen, ist für Sie nicht dringlich. Es ist ein Trauerspiel, wenn man sich den seit Jahren praktizierten Umgang der Politik mit den Pflegekräften in unserem Land anschaut. Wie wichtig dies für Sie ist, zeigt die Tatsache der im Frühjahr von allen Koalitionären hochtrabend und sich selbstfeiernden beschlossenen Corona-Prämie. Es ging um den Landesanteil in Höhe von 500 Euro, die für manche Pflegekräfte just wenigstens noch pünktlich vor Weihnachten ausgezahlt werden. Dabei stehen Sie, Herr Ministerpräsident, steht die gesamte Staatsregierung schon deshalb in der Bringepflicht, weil das jetzige Ausmaß der Pandemie nicht zuletzt das Ergebnis des eigenen Versagens ist. Sie stellen sich heute noch hin und feiern den sächsischen Weg. Wie sieht denn der sächsische Weg aus? Platz 1 bei den Inzidenzzahlen und bundesweit Platz 2 bei den Todeszahlen. Na herzlichen Glückwunsch! Wir als Oppositionsfraktion haben Sie im Frühjahr und noch bis tief in den Herbst hinein in Ihren Maßnahmen sehr solidarisch begleitet. Die Kritik war maßvoll und nur dort, wo sie unumgänglich war; eben wegen der Singularität der Situation. Ihre Regierung, die lange Zeit glaubte, sie komme ganz ohne Parlamentsbeteiligung aus, hat in der zweiten Corona-Welle, die von den allermeisten Experten so sicher wie das Amen in der Kirche war, für den Herbst/Winter vorausgesagt – – Das muss ich hier so klar und deutlich benennen. Ich begründe Ihnen auch, warum Sie so versagt haben. Am 16. Oktober 2020 hatten wir innerhalb eines Tages deutschlandweit 7 334 Corona-Neuinfektionen. Das sind fast doppelt so viele gewesen wie Ende März. Da hätte man schon aufhorchen können. Eine Woche später waren es über 11 000 gemeldete Infektionen. In Sachsen hatten wir Ende Oktober rund 850 neue Infektionen pro Tag und damit achtmal so viele Neuinfektionen wie noch Anfang Oktober. Am 15.10.2020 wurde in Sachsen dennoch das Beherbergungsverbot zum 17.10.2020 aufgehoben. Der kleine Grenzverkehr wurde nicht eingeschränkt, und das, obwohl in Tschechien am 01.10.2020 der landesweite Notstand ausgerufen wurde und die tschechische Regierung am 21.10.2020 einen kompletten Lockdown verhängt hatte. Man muss schon klar und deutlich sagen, dass die Sächsische Staatsregierung hier die Entwicklung verschlafen hat und dass Sie, meine Damen und Herren, das Virus unterschätzt haben. Das waren wir nämlich nicht alle gemeinsam, Herr Kretschmer, und das waren auch nicht alle Sächsinnen und Sachsen. Sie waren es, der monatelang gegenüber der Bundeskanzlerin auf die Bremse getreten ist, (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So ist es!) als es um einen konsequenteren Infektionsschutz ging. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Genau!) Sogar die Aussagekraft eines Inzidenzwertes von 50 haben Sie angezweifelt. Sie haben Corona-Leugnern und Infektionsschutzgegnern im Großen Garten Ihre Aufwartung gemacht. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wie sich der Regierungschef verhält, hat natürlich Einfluss auf die Bevölkerung. (Beifall bei den LINKEN) Sie hätten schneller und konsequenter handeln können. Bis heute weisen Sie aber alle Verantwortung von sich. Mit Fehlerkultur hat das nichts zu tun. Sie arbeiten sich hier stundenlang an der Opposition ab. Schaut man sich die Infektionszahlen für Deutschland insgesamt an, so befinden Sie sich in bester Gesellschaft mit der Bundesregierung, die mit dem Lockdown light die Gesundheit der Bevölkerung, vermeintlich zum Wohle der Wirtschaft und anderer Prestigefragen, aufs Spiel gesetzt hat. Das Gegenteil haben Sie damit erreicht. Ein Ende der Lockdown-Maßnahmen ist nicht absehbar. So wird es anstatt eines Endes mit Schrecken ein Schrecken ohne Ende und die wirtschaftliche Belastung doppelt und dreifach so hoch, als wenn man gleich konsequent gehandelt hätte. (Beifall bei den LINKEN – Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo! Jawohl!) An die vielen Herren und wenigen Damen der AfD: Sie haben hier gar kein Recht, sich abzufeiern. Sie mit Ihrem permanenten, öffentlich betriebenen Corona-Leugnungskurs, Ihren unerträglichen Antimaskenkampagnen und unsäglichen Diktaturvergleichen haben einen gehörigen Anteil an den heutigen exorbitant hohen Infektionszahlen, (André Barth, AfD: Das ist jetzt billig! –
Dr. Rolf Weigand AfD
Das ist doch Quatsch! – Weitere Zurufe von der AfD) an den Zuständen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen und an der hohen Zahl der zu beklagenden Menschen, die bis heute am Coronavirus verstorben sind, – (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von den LINKEN: So ist es!) – und wie wir heute in der Pressemitteilung von Zittau gelesen haben, der Triage, die bereits angewendet werden muss. So macht man keine verantwortliche Oppositionspolitik für die Menschen. (Zurufe von der AfD) Man hätte erwarten dürfen, dass Sie bei mittlerweile über Hunderten an Toten pro Tag allein in Sachsen vielleicht jetzt demütig Ihren Rand halten. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Das ist unglaublich!) Aber zurück zum Schuldkonto der Staatsregierung. Was Sie im März noch richtiggemacht haben, ist dieses Mal komplett falsch gelaufen. Mit solch inkonsequentem Verhalten befeuert man Verschwörungsideologien, die auch eine Fraktion in diesem Hohen Haus – ich sprach eben davon – unentwegt verbreitet. (Zuruf von der AfD: So ein Quatsch!) Der kleine Grenzverkehr hätte unterbunden werden müssen. Es wäre notwendig gewesen, für touristische Reisen ins tschechische Ausland bzw. für Rückkehrer Covid-19- Tests vorzuschreiben. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Die jetzigen Maßnahmen sind die logische Konsequenz Ihrer Schlafwagenfahrt im Oktober, aber sie kommen für viele Menschen zu spät. Der Ende Oktober beschlossene Wellenbrecher-Lockdown hat sein Ziel klar verfehlt. Die Zahlen gingen nicht runter, sie blieben auf hohem Niveau. In Sachsen sind sie sogar noch weiter gestiegen. Seit November haben wir nahezu konstant über 2 000 Neuinfektionen. Wieder haben Sie einen Monat lang gewartet, bis neuere, strengere und sinnvollere Maßnahmen beschlossen wurden. Man hätte jedoch spätestens vor zwei Wochen schon handeln müssen. Das sollten Sie doch wissen, Herr Ministerpräsident, und trotzdem ist nichts passiert, außer, dass nahezu willkürlich neue Maßnahmen für bestimmte Inzidenzen festgelegt wurden. Es ist ein Rumwursteln, ein Ausprobieren und unterm Strich: ein Scheitern. Wir wissen nur, dass es ab heute diesen bundesweiten Lockdown bis zum 10. Januar gibt und es Lockerungen zu Weihnachten, besonders für die Menschen, die sich seit zwei Monaten an alle Maßnahmen gehalten haben, nicht geben soll. Das heißt für viele Eltern, die Kinder für mindestens fünf Wochen zu Hause zu betreuen. Egal, ob man ins Homeoffice gehen kann oder auf Arbeit gehen muss: Nur ein kleiner Teil kann die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Das ist zwar alles nachvollziehbar, aber dennoch eine Bürde. Das bedeutet weitere emotionale Belastungen für Familien, die Vereinsamung von Pflegebedürftigen und weiterhin enorme Einschränkungen. Es bedeutet: viele, viele Tragödien. (Zuruf des Abg. Wolfram Keil, AfD) Das Schlimme ist, Herr Ministerpräsident: Sie haben nicht gehandelt, sondern gezockt und sich am Ende kräftig verzockt; weil Sie entweder dachten, es komme keine zweite Welle, oder annahmen, dass der Impfstoff eher zur Verfügung stehen werde. Beide Gangarten waren weder weitsichtig noch nachhaltig. Ich hoffe, Sie lernen daraus und ziehen die notwendigen Konsequenzen, denn wir wissen, dass wir mehr Geld im Gesundheitssystem brauchen, also mehr Geld für Krankenhäuser und den öffentlichen Gesundheitsdienst. Ein Landesgesundheitsamt wäre ebenso ratsam, um auch die Impfung gegen Corona zu koordinieren. Wir müssen verhindern, dass diejenigen, die schon jetzt die Hauptlast der beschlossenen oder unterlassenen Maßnahmen tragen, nicht zum Schluss auch noch die Zeche zahlen. Dahin gehend lohnt sich ein Blick ins Ausland, um auch jene zur Kasse zu bitten, die während der Krise ihre Gewinne sogar noch erhöhen konnten. Hinsichtlich steigender Beträge zur Krankenversicherung muss jetzt reagiert werden, denn es darf nicht sein, dass die Beitragszahler aufgrund einer Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für die Krise alleine aufkommen müssen und sich die privat Versicherten erneut aus der Verantwortung stehlen können. Daher mein Appell an die Staatsregierung und die Koalitionspartner: Schauen Sie sich unsere Anträge zur CoronaPrämie für Pflegekräfte für die zweite Welle an. Prüfen Sie unsere Anträge zum öffentlichen Gesundheitsdienst und zu den Krankenhäusern erneut. Schreiben Sie diese meinetwegen ab und formulieren sie mit eigenen Worten, aber handeln Sie! Lehnen Sie notwendige Verbesserungen nicht deshalb ab, weil die Vorschläge von der demokratischen Opposition in diesem Landtag kommen. (Gelächter bei der AfD) Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Für die Linksfraktion hörten wir soeben Frau Kollegin Schaper. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Jetzt spricht Frau Kollegin Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen der Corona-Infektionen in Sachsen bewegen sich seit Wochen auf einem hohen Niveau und das sächsische Gesundheitssystem arbeitet am Limit. Der Freistaat hat im Ländervergleich den höchsten Inzidenzwert, und wir in Sachsen haben bundesweit mit Abstand die meisten Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner(innen). Die Gesundheitsämter, die Kliniken und die Heime brauchen dringend eine Stabilisierung. Die Zahlen müssen runter. Davon sind wir trotz der bisherigen Maßnahmen deutlich entfernt, und daher ist es richtig, dass wir mit Blick auf die bevorstehenden Feiertage in gemeinsamer Verantwortung gehandelt haben, auf Bundesebene und hier in Sachsen. In vielen Städten und Kreisen im gesamten Bundesgebiet hat sich die Lage seit der 40. Kalenderwoche dramatisch zugespitzt und sie hat keinen weiteren Aufschub geduldet. Deshalb werden ab heute, auch deutschlandweit, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nochmals verstärkt, und das ist dringend notwendig. Es ist gut, dass die Länder in der großen Linie jetzt zusammenbleiben. Es geht in dieser Krise nicht darum, den Menschen nach dem Mund zu reden, sondern es geht darum, die Realität klar darzustellen, auszusprechen, wie die Sachlage ist, und verständlich zu machen, warum die jetzigen Schritte notwendig sind. Es ist ebenso wichtig, dass die Verantwortungstragenden auf Bundesebene, auf kommunaler Ebene und auf Landesebene klar zusammenstehen und die Maßnahmen unterstützen. Politik sollte sich dabei von wissenschaftlicher Vernunft, von den Rückmeldungen aus der Medizin und den Kliniken und nicht von meinungsbarometerbasiertem Populismus leiten oder bestimmen lassen. Wir alle spüren, wie erschöpfend diese Zeit ist, und vielleicht habe nicht nur ich eine große Sehnsucht nach Weihnachtsruhe. Doch das Weihnachtsfest und auch Neujahr werden dieses Jahr eben anders sein als sonst. Niemand sollte über die Feiertage alleine bleiben, aber Corona macht nun mal an Feiertagen keine Pause. Große Zusammenkünfte wirken sich auf die Infektionszahlen aus, weshalb die Anzahl der Personen und auch der zeitliche Rahmen der Treffen deutlich weiter eingeschränkt wurden. Es braucht erneut Kraft und Mobilisierung, um miteinander solidarisch zu bleiben. Und all jenen, die bisher so gut mitgemacht haben, gebührt Dankbarkeit und ihnen gehört der Rücken gestärkt. Dort muss unser Ohr sein, und nicht dort, wo am lautesten geschrien wird. Niemandem von uns fällt es leicht, (Beifall bei der CDU) Leben, Kultur und Wirtschaft in dieser Schärfe einzuschränken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Leichtfertigkeit ist zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Entscheidungsfindung gewesen. Der Schutz von Menschenleben und unseres Gesundheitssystems, um jene behandeln zu können, die es dringend brauchen, muss in Zeiten dieser Pandemie Vorrang haben. Das Szenario einer Triage ist für mich erschreckend; es ist furchtbar und es gilt verhindert zu werden. Dafür gilt es alle Kräfte zu mobilisieren, damit wir im neuen Jahr wieder das erleben und genießen können, was uns am Herzen liegt. Wir sind es nicht nur den Menschen schuldig, die besonders von einer Infektion betroffen wären, sondern auch all den unermüdlich arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem, die sich über die Belastungsgrenzen hinaus dafür einsetzen, eine gute Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Dafür gilt ihnen von uns BÜNDNISGRÜNEN der größte Dank. (Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Der Schutz der Menschen hat jetzt Priorität, und damit meine ich genauso wie den Gesundheitsschutz den Schutz vor psychischen und finanziellen Folgen der Maßnahmen von Schließungen und Einschränkungen. Die Absicherung der allgemeinmedizinischen Versorgung in allen Regionen Sachsens muss oberstes Ziel sein. Die Gesundheitsämter benötigen weitere Unterstützung. Sie sind bereits seit Wochen überlastet und können nicht mehr durchgängig die dringend notwendige Zuverlässigkeit der Infektionsdaten sicherstellen. Unmittelbar mit den Geschäftsschließungen müssen für die Betroffenen weitere Hilfen bereitgestellt werden, und wir müssen weiterhin diejenigen in den Blick nehmen und Hilfe anbieten, die eben keine Stimme haben und besonders schutzbedürftig sind. Wir BÜNDNISGRÜNEN denken dabei an das Thema Gewaltschutz, an Obdachlose, an Menschen mit psychischen Erkrankungen, an Sterbebegleitung, Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen, an Asylunterkünfte und all die Menschen, die sich in den nächsten Wochen nicht wie gewohnt mit ihren Lieben aus dem Familien- und Freundeskreis treffen können. Wir sind uns bewusst, dass die Schließungen von Schulen und Kitas Kinder und Jugendliche selbst und pädagogische Fachkräfte in den Einrichtungen hart treffen, ebenso die Familien, die erneut Job, häusliche Lernzeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen. Angesichts der Gesamtlage sind die Schließungen leider unausweichlich. Zugleich wollen wir mit allen Beteiligten ausloten – und das ist auch ein grüner Ansatz –, wie ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, der vorerst wohl der Normalfall sein wird, gestaltet werden kann. Darüber hinaus benötigen wir auch für Schulen und Kitas effektive Test- und Schutzkonzepte. Doch auch die Möglichkeiten der Digitalisierung können wir noch effektiver nutzen, zum Beispiel über eine moderne Software für die Gesundheitsämter. Kollege Daniel Gerber – er hat heute Geburtstag – hat dazu umfangreiche Ausführungen gemacht. Es lohnt sich, das anzuschauen. Bei allen Maßnahmen ist der Gesundheitsschutz unser Maßstab, wobei wir gleichzeitig die Grundrechte im Blick haben und jede Maßnahme immer wieder auf Verhältnismäßigkeit und Dauer prüfen. Die Grundrechte müssen der Kompass auch in dieser Krise bleiben. Es muss in unserem Interesse sein, die Akzeptanz der Einschränkungen deutlich zu steigern. Die aktuelle Situation zeigt einmal mehr, dass es dringend eine gesetzliche Regelung braucht für Maßnahmen, die derart erheblich in das Leben der Menschen eingreifen. Das können wir, indem wir sie im Parlament legitimieren und auf eine breite Basis stellen; denn das Parlament ist der Ort der öffentlichen Debatte für solche schwerwiegenden Grundsatzentscheidungen. Das sagen wir BÜNDNISGRÜNEN seit März; denn wir sind der festen Überzeugung, dass wir die Menschen so besser mitnehmen können und mehr Vertrauen und mehr Akzeptanz erhalten. Wir finden es richtig und notwendig, dass die Diskussion der Maßnahmen ihren Weg in die Fachausschüsse des Landtags geschafft hat. Sehen wir doch den konstruktiven Austausch und die wichtigen Rückmeldungen von den Abgeordneten aus ihrer Arbeit vor Ort fraktionsübergreifend. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und hat gezeigt, dass es gut und machbar ist. Die Pandemie beschäftigt uns mittlerweile fast ein Jahr und wir hangeln uns immer noch von Ausschusssondersitzung zu Ausschusssondersitzung. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen es weiterhin als absolut notwendig an, zeitnah ein geregeltes gesetzliches Verfahren für die Beteiligung des Landtags zu finden, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir die Maßnahmen jetzt ein weiteres Mal nachgeschärft haben und ein Ende der Pandemie leider noch nicht in Sicht ist, weitere Rechtsverordnungen noch folgen werden und auch zukünftige eventuelle Lockerungen schrittweise breit diskutiert werden. Es braucht jetzt, in solch einer Krise, Zusammenhalt statt Spaltung. Man kann unterschiedliche Perspektiven auf die Maßnahmen haben, jedoch in der Krise heißt es, zusammenzustehen und zusammenzubleiben. In einer Krise zeigt sich nicht nur der Charakter eines Menschen, sondern auch die Tragfähigkeit einer Regierung und die Fähigkeit, gemeinsam politische Verantwortung zu übernehmen. Es braucht Zusammenhalt statt Spaltung. Verschwörungsmärchen sind hochgefährlich, und wer versucht, politischen Profit aus dieser schweren Krise zu schlagen, der scheint jeglichen Kompass verloren zu haben. Wir BÜNDNISGRÜNE haben kein Verständnis für Menschen, die Fake News verbreiten, dadurch Unsicherheiten schüren und Fahnen schwenkend den Systemsturz propagieren. Das hilft in dieser Situation genau Nullkommanix und ist höchst gefährlich. Wir alle tragen in diesen schwierigen Zeiten eine gemeinsame Verantwortung auch für die Demokratie, und ich bin froh, dass sich diese Demokratie als stabil und kraftvoll erweist und dass sie in der Lage ist, das zu tragen. Der Großteil der Sächsinnen und Sachsen hält sich an die Regeln und zeigt in Anbetracht der aktuellen Situation Verständnis. Es steht viel auf dem Spiel. Deshalb seien und bleiben wir solidarisch, indem wir Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und alle nicht notwendigen Kontakte meiden. Ein physisches Abstandhalten heißt nicht, zwischenmenschlich Abstand zu halten. Kleine Freuden und Gesten füreinander passen besonders gut in die Vorweihnachtszeit. Für unsere Familie, Freunde und Freundinnen da zu sein heißt in diesem Jahr nicht, viele Menschen über die Feiertage zu besuchen, sondern im kleinen Kreis zu feiern sowie Familienzusammenhalt und Freundschaft anderweitig zu pflegen. Lassen Sie uns das gemeinsam als Parlament tragen – dann schaffen wir das auch zusammen! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Schubert hatte soeben das Wort für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt folgt die SPD-Fraktion, und das Wort ergreift Frau Kollegin Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bund und der Freistaat haben in den vergangenen Tagen schmerzliche Einschnitte beschlossen. Der bundesweite Lockdown stellt alle Menschen vor große Herausforderungen. Es war jedoch unausweichlich; denn die ergriffenen Maßnahmen haben nicht zum Erfolg geführt. Die Zahl der Corona-Infizierten steigt kontinuierlich an, die Betten in den Krankenhäusern füllen sich, und es gibt immer mehr Corona-Tote zu beklagen. Jetzt hilft nur noch die Notbremse. Angesichts der dramatischen Lage vor allem im Gesundheitswesen war diese Entscheidung zwingend notwendig. In großer Sorge bitte ich alle, diese Lage ernst zu nehmen. Mehr denn je trägt jeder und jede von uns Verantwortung – für sich selbst und für alle Mitmenschen, auch an Weihnachten und Silvester. Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch eine Anmerkung zur eben geführten Debatte um den Bonus für Pfleger und Pflegerinnen. Ich habe mich dazu wiederholt und auch gestern noch einmal öffentlich geäußert. Die Pflegenden schultern bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Last für die gesamte Gesellschaft, die über das bisher vorstellbare Maß hinausgeht. Sachsen sollte dafür sorgen, dass die hochbelasteten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – egal in welchem Bereich sie arbeiten – schnell und unbürokratisch eine weitere Zahlung vom Freistaat erhalten. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) Darin sind wir uns mit dem Sozialministerium einig, und wir werden in der Koalition darüber beraten, auch wenn Frau Schaper jetzt wieder unverständlich den Kopf schüttelt. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Wollt ihr uns vergackeiern, oder was?!) Es sind und waren keine leichten Entscheidungen. Die Einschränkungen von Freiheitsrechten nimmt niemand auf die leichte Schulter, und es ist auch in jedem Fall ein Abwägen. Die Gesundheit der Menschen steht bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt. Jede Entscheidung sollte beständig hinterfragt werden, jedes Nachjustieren muss im Sinne der Verhältnismäßigkeit geschehen. So mancher Blick in die Zeitung macht mich daher in diesen Tagen sprachlos. Da unterstellt die außerparlamentarische Opposition der sächsischen Regierung und uns Abgeordneten tatsächlich, dass wir sehr große Sympathien für autoritäre Maßnahmen hätten – der Beleg: der Lockdown. Vielen Dank für den Hinweis von der Seitenlinie. Ich kann Ihnen versichern, dass uns jede Einschränkung von Freiheitsrechten beschäftigt, bewegt und so manche schlaflose Nacht beschert. Mit „uns“ meine ich die Demokraten und Demokratinnen hier im Haus und auf der Regierungsbank. Es ist immer die gleiche Frage: Wie viele und welche Rechte und Freiheiten müssen und dürfen wir einschränken, um das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen? Schaue ich in mein Mail-Postfach, so sehe ich, dass genau diese Frage Bürger und Bürgerinnen umtreibt. Drei Beispiele hierfür: Das Erzgebirge lebt von seiner Weihnachtskunst. Es hat in dieser Hinsicht einen Sonderstatus in Deutschland. Bei uns sind fast alle Hersteller von Holzkunst und Weihnachtsartikeln angesiedelt. Ein Wegbruch dieser Branche hätte zur Folge, dass in den kommenden Jahren nur noch Importware angeboten werden könnte. Bei dem Gedanken blutet mir als Erzgebirglerin das Herz – und den Menschen im Gebirge auch. Mich erreichen daher zahlreiche Hilferufe von regionalen Betrieben, die sich durch die Absage von Weihnachtsmärkten und die Schließung der Ladenlokale in ihrer Existenz bedroht fühlen. In ihren Nachrichten schwingt ein Hilferuf mit, welchen wir sehr ernst nehmen. Hier wird geholfen und hier muss noch mehr geholfen werden. Was ich aber jeder Mail und jedem Telefonat entnehmen kann, ist Verständnis – Verständnis für die Maßnahmen. Sie fordern zu Recht die Freiheit, ihr Kunsthandwerk weiterhin ausüben zu dürfen. Sie verstehen aber auch, dass dieses Recht derzeit beschnitten werden muss. Vielen Dank für dieses Verständnis. (Beifall bei der SPD) Mich erreichen auch die Hilferufe von den Friseuren aus meinem Wahlkreis. Die einen fordern in den vergangenen Wochen mit Nachdruck die Schließung ihrer Läden; die anderen fordern, die neue bundesweite Anordnung zur Schließung nicht umzusetzen. Beide Seiten treibt die berechtigte Frage um: Wie viele Freiheiten und Rechte können, müssen und sollten eingeschränkt werden, um die Gesundheit und das Leben der Menschen in unserem Freistaat zu schützen? Auch hier ist es keine leichte Entscheidung. Vielen Dank für die vielen konstruktiven Gespräche. Besonders einprägsam war für mich ein Gespräch in den vergangenen Wochen mit dem Leiter einer Behindertenwerkstatt. Zunächst war seine Forderung klar: Die Werkstätten müssen offen bleiben. Die Menschen mit Beeinträchtigungen leben ihre Arbeit, sie brauchen diese Arbeit und wir sollen ihnen diese Freiheit nicht nehmen. Erfahrungen aus dem Lockdown im Frühjahr belegen, wie schwer sich danach eine Reintegrierung gestaltet, dass die Menschen mit Beeinträchtigungen sich erst wieder an die wiedergewonnene Regelmäßigkeit gewöhnen müssen. Wir – er meinte damit die Politik im Allgemeinen – sollten dies bei unserer Entscheidung berücksichtigen. Auch die andere Seite, die Gesundheit der Menschen, treibt ihn natürlich um. Bei seiner Forderung – so gestand er nach einer Weile – kommt diese Perspektive wahrscheinlich etwas zu kurz, und er hielt fest: Einfach ist das nicht, das weiß er. Aber auch hier geht es um das Abwägen zwischen dem Schutz der Menschen – und wir reden hier von einer Gruppe, die es besonders zu schützen gilt – und ihrem Recht auf Arbeit und auf Inklusion. Vielen Dank für diesen abwägenden Blick. Vielen Dank für den Einsatz der Menschen mit Beeinträchtigungen. Es sind keine leichten Entscheidungen. Niemand von uns, niemand in den Ministerien, niemand auf der Regierungsbank macht es sich leicht – es handelt sich um einen Drahtseilakt, welcher auch die Menschen, die ich kontaktiere, zu Recht umtreibt, und es nervt mich mittlerweile wirklich, dass uns einige das absprechen, insbesondere auch Menschen in diesem Raum. Auf ebenjene Mails und Telefonate möchte ich an dieser Stelle daher nur kurz eingehen – die, in denen wir Politiker und Politikerinnen beleidigt und angefeindet werden von sogenannten Querdenkern, Maskenverweigerern und Corona-Leugnern. Darin wird dazu aufgerufen, die Maske nicht zu tragen und sich nicht an die Regeln zu halten. Die Pandemie wird verharmlost und verleugnet. Da wird behauptet, wir lebten in einer Diktatur. Corona-Tote werden bezweifelt. Das alles wird fleißig befeuert von Ihnen, liebe AfD – Sie sollten sich schämen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich sehe auch das und ich lese auch das und ich höre am Telefon zu. Selbst hier versuche ich zu antworten, wenn überhaupt eine Frage gestellt wird, und wenn mich dies so langsam auch sprachlos macht, weil diese Ignoranz nicht mehr erträglich ist. Das alles führt mir schmerzlich vor Augen, warum wir diesen harten Lockdown haben. Der Appell an die Vernunft und die Eigenverantwortung hat nicht gereicht. Ich weiß, dass sich die große Mehrheit der Sächsinnen und Sachsen an die Regeln hält und die Maßnahmen unterstützt, doch es gibt leider viel zu viele, die sich selbst solchen einfachen solidarischen Maßnahmen wie dem Tragen einer MundNasen-Bedeckung verweigern. Die Konsequenz dieses Verhaltens müssen wir jetzt alle tragen. Vielen Dank an diejenigen, die mit uns gemeinsam abwägen, die sich konstruktiv in dieser Debatte einbringen, die solidarisch sind. Stellvertretend für viele andere demokratisch gesinnte Mitglieder dieses Parlaments und der Regierung ein Riesendank an Staatsministerin Petra Köpping. Ich danke Ihnen und Ihrem Team im Sozialministerium für Ihre Arbeit für uns. Ich danke auch allen anderen Häusern für ihre Arbeit in den vergangenen Monaten. Dafür erhalten Sie nicht immer die Anerkennung, die Sie verdienen. Aber ich kann Ihnen sagen: In vielen E-Mails und Telefonaten, die mich in den letzten Wochen erreichten, findet sich genau diese Wertschätzung wieder. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Lang, die für die SPD Fraktion sprach, sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. Wir eröffnen jetzt eine weitere Rederunde und das Wort hat zu Beginn für die erste Stellung nehmende Fraktion Herr Dr. Weigand; bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dierks, Sie haben gesagt, wir sollten ein kollegiales Miteinander hier in diesem Hohen Hause pflegen. Haben Sie vorhin Ihrem Ministerpräsidenten zugehört, wie er zum wiederholten Male einen Kübel der Gülle über den Oppositionsführer in diesem Hohen Hause ausgekippt hat; wie er zum wiederholten Male die AfD hier angegriffen hat? Das ist eine Schande für dieses Hohe Haus, das ist kein kollegiales Verhalten! (Beifall bei der AfD) Herr Ministerpräsident, Sie sind ein Lügner. Das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Sie haben in Ihrer Rede vorhin gesagt, im Protokoll der Sondersitzung könne man nachlesen, wie hier die AfD Corona leugnet. Das stimmt nicht. Ich war in diesen beiden Sondersitzungen dabei, wir haben konstruktiv – Frau Köpping hat sich sogar bedankt – miteinander diskutiert, und es liegen noch keine Protokolle vor. (Alexander Dierks, CDU, steht am Mikrofon.) Das ist das Problem. Hören Sie auf, hier immer wieder den Kübel über uns auszukippen und zu lügen! (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Dr. Weigand?
Dr. Rolf Weigand AfD
Nein. Ich bin heute zu keiner Zwischenfrage bereit, wenn man hier so mit uns umgeht. (Oh-Rufe von der CDU – Zurufe) Herr Dierks, Sie haben auch gesagt, wir würden keine Vorschläge machen. Ich möchte Sie an einige Drucksachen erinnern. Wir haben bereits im April mit der Drucksache 7/2171 eine Präventionsstrategie für die Risikogruppen gefordert. Das haben Sie abgelehnt. Wir haben mit der Drucksache 7/2437 Auswirkungen von Corona auf das Kindeswohl gefordert – das haben Sie hier im Juni abgelehnt –, und wir haben bei der Sondersitzung des Landtags im November gefordert, hier endlich verhältnismäßig damit umzugehen. Auch das haben Sie abgelehnt. (Beifall bei der AfD) Herr Ministerpräsident, in Ihrer Rede fehlt mir ein wenig Eigenkritik für die Politik. Das gehört zu dem, was Sie machen, dazu. Sie zeigen immer nur auf einige in diesem Land. Wer hat denn in den letzten 15 Jahren Krankenhäuser geschlossen? 2004 hatten wir noch 86 Krankenhäuser in Sachsen, jetzt sind es zehn weniger. Auch bei mir im Landkreis Mittelsachsen wurde Frankenberg geschlossen. Erst dieses Jahr wurde das Bergbaukrankenhaus mit Tradition in Schneeberg geschlossen. Wenn wir die Kapazitäten dieser Häuser hätten, würden wir in dieser aktuellen Lage anders dastehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Anstatt mit Selbstkritik voranzugehen, beschimpfen Sie die eigene Bevölkerung. Sie haben am 04.12. bei einem Corona-Dialog gesagt: Es sind die Handwerksbetriebe, in denen die Kollegen beim Frühstück zusammensitzen. Dort kommen die Infektionen her. Es sind also die Handwerksbetriebe, die Sie jetzt vor große Herausforderungen stellen, die keine Notbetreuung bekommen – das sind die Infektionsherde. Schämen Sie sich! (Beifall bei der AfD – Unruhe) Sie betreiben puren Aktionismus. Wo ist der Schutz der Alten durch Sonderöffnungszeiten? Jörg Urban hat es gesagt, 9 bis 12 Uhr. Fehlanzeige! Sie hätten schon längst die Bevölkerung dazu aufrufen können. Wir hätten alles mitgemacht. Wo war die Annahme der Schnelltests, die Sachsen im Mai angeboten wurden, oder die Bereitstellung im Oktober, um dort die Alten- und Pflegeheime zu schützen? Da ist auch Fehlanzeige. Wo sind die Sonderbusse von Privatunternehmen, die sowieso Berufsverbot haben, um den ÖPNV gerade in der Frühe zu entlasten, wenn die Schüler unterwegs sind? Auch hier Fehlanzeige. (Beifall bei der AfD) Jetzt, da es die hohen Zahlen gibt, verteilen Sie die FFP2- Masken. Anstatt die Einwohnermeldeämter mit einzuspannen und sie den Leuten zuzuschicken, müssen sich die älteren Menschen jetzt anstellen. Da haben wir hohe Zusammenkünfte. Ihre Politik ist einfach nicht durchschaubar, meine Damen und Herren. (Jawohl-Rufe von der AfD – Beifall bei der AfD) Sie vergessen mit diesem Aktionismus die Schwächsten in unserer Gesellschaft: unsere Kinder. Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen dürfen nicht blind geopfert werden, meine Damen und Herren. Es wurde immer wieder gesagt – das zeigen auch die Zahlen –, Schulen und Kitas sind keine Hotspots und Infektionstreiber. Die Fehler der Bildungspolitik in Sachsen fallen uns jetzt auf die Füße, wenn man sich das anschaut. Wir haben 5 000 Lehrer in Sachsen, die über 60 Jahre alt sind. Die haben natürlich Angst. Sie haben hier in Sachsen in den letzten Jahren Schulen geschlossen; deshalb haben wir überfüllte Busse. Das ist die Folge Ihrer verfehlten Politik. Wir haben in Sachsen volle Klassen mit 28 Schülern, weil es zu wenig Schulen gibt. Das ist die Folge Ihrer verfehlten Politik. Die letzten Tage zeigen, dass uns der fehlende Internetausbau in den Städten und Gemeinden, in den Schulen auf die Füße fällt. Ich kenne viele Eltern bei mir in der Gemeinde in Großschirma, die sagen wir, haben Probleme, überhaupt einen vernünftigen Internetanschluss hinzubekommen. (Beifall bei der AfD) Deshalb fangen Sie endlich an, auch dort zu optimieren, Schulstandorte wieder in der Fläche zu schaffen, und bitte schaffen Sie es – ich habe vorhin noch einmal geschaut –, dass LernSax endlich funktioniert. Ich kann nicht glauben, dass hier wirklich täglich kleine Hacker sitzen und das angreifen. Da sollten Sie wirklich auf ein modernes System schauen. Zum Schluss, Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen zum einen dankbar, dass Sie die Weihnachtsgeschichte korrigiert haben, weil ich völlig fertig war, als ich es zuerst gelesen habe. (Oh-Rufe von der CDU) Ich habe gedacht: Wie viel „C“ steckt eigentlich noch in der CDU? Haben Sie vergessen, dass dort abends noch die Hirten und die Heiligen Drei Könige angeklopft haben? Da hat keiner an der Tür gestanden und gesagt: Wir sind schon sechs Personen, es darf keiner mehr reinkommen, meine Damen und Herren. (Lachen und Beifall bei der AfD – Zurufe) Aber Sie haben heute gesagt, Sie brauchen die Kirche nicht. Ich war gestern einkaufen und mich hat eine ältere Frau mit tränenden Augen angesprochen und gesagt: Herr Weigand, das ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich nicht in die Kirche gehen werde, das erste Mal in meinem Leben, dass ich kein Krippenspiel sehen werde, das erste Mal, dass ich nicht „O du Fröhliche, o du selige gnadenbringende Weihnachtszeit“ singe. Das ist ein harter Einschnitt. Wenn Sie das Glaubensbekenntnis lesen und beten, Herr Kretschmer, da steht auch drin „Wir glauben an die heilige christliche Kirche“. Diese Aussage vorhin, sage ich Ihnen ehrlich, ist zu viel. Sie rauben wegen Ihres Aktionismus den Menschen das Weihnachtsfest. Treten Sie zurück! (Zuruf von der AfD: Jawohl! – Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die zweite Rederunde ist eröffnet. Gerade sprach die AfD-Fraktion. Wer möchte in dieser Runde weiterhin das Wort ergreifen? CDU-Fraktion? – Sehe ich nicht. Gibt es Redebedarf aus den Fraktionen? – Für die Fraktion DIE LINKE, Herr Kollege Brünler, bitte.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Entschließungsantrag der die Regierung tragenden Parteien beginnt mit der Feststellung, Sachsen habe die Corona-Pandemie bisher gut bewältigt. Ich finde, das ist eine kühne Behauptung, wenn man sich anschaut, dass seit dem Teil-Lockdown die Inzidenzzahlen in anderen Ländern zumindest stabil geblieben sind, während sie hierzulande weiter deutlich steigen. Der Freistaat ist inzwischen flächendeckend ein Hotspot der Pandemie und treibt die Infektionsstatistik nach oben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Wir haben eine Übersterblichkeit von über 25 %, und das ist auch bundesweiter Rekord.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Brünler?
Nico Brünler Die Linke
Nein, jetzt nicht. – Es steht bereits heute fest, wer an den Weihnachtsfeiertagen sterben wird. (Zuruf) Wenn die Situation im Land so ist, dann kann man nicht davon reden, die Probleme bisher gut bewältigt zu haben. (Zurufe) Insbesondere hat man offenkundig aus der ersten Welle nichts gelernt und über den Sommer schlicht nichts unternommen, um auf eine zweite Welle vorbereitet zu sein. Man kann es sich einfach machen, wie der Wirtschaftsminister, und auf das Volk zeigen, das mit seiner Unvernunft schuld sei. Ja, es bedrückt mich durchaus auch, dass in Sachsen offenkundig viele Menschen absurden Theorien zu Corona anhängen. Aber leider gibt es hierzulande eine längere Tradition, dass eine im bundesweiten Vergleich große Minderheit inzwischen in einer Parallelgesellschaft aus alternativen Fakten und Verschwörungstheorien lebt. Deren parlamentarischen Arm haben wir hier am rechten Rand sitzen. Ich erinnere auch an Pegida. Dabei sind wir wieder bei der Verantwortung der Staatsregierung, deren Verantwortung für das Bildungssystem und ihrem, insbesondere aus Teilen der Union heraus, anbiedernden Umgang mit Wutbürgern. Aber, da ihm die Wutbürger tatsächlich nicht anzulasten sind, habe ich den Wirtschaftsminister eigentlich wegen etwas anderem angesprochen; denn auch bei den wirtschaftlichen Folgen des zweiten Lockdowns, bei denen, die die wirtschaftlichen Folgen des zweiten Lockdown tragen, ist der Freistaat nicht vorbereitet. Nicht nur, dass zum Programm „Sachsen hilft sofort“ keine neuen Anträge mehr möglich sind – Sachsen war das einzige Land, das als Hilfe grundsätzlich keine Zuschüsse gewährt. Hier wird auf Bundesprogramme verwiesen, die wiederum nicht zum Lebensunterhalt genutzt werden dürfen. Die Folge ist, dass inzwischen Selbstständige anstelle von Hilfe Post von der Staatsanwaltschaft wegen angeblichen Subventionsbetrugs bekommen. Wenn ich sage, die Staatsregierung ist hier nicht vorbereitet, dann ist das umso ärgerlicher, als wir dem Landtag bereits im Juni einen Antrag zu einer Grundsicherung für Soloselbstständige und Kleinunternehmen vorgelegt haben. Den haben Sie abgelehnt. Wir hätten vorbereitet sein können. Sie, meine Damen und Herren der Staatsregierung und der die Regierung tragenden Fraktionen, wollten nicht. Das Gleiche gilt auch für ein von uns bereits im Frühjahr gefordertes Programm zur Unterstützung lokaler OnlinePlattformen. Auch das hätte in der jetzigen Situation geholfen. Inzwischen gilt nicht nur für die Kultur- und Veranstaltungsbranche, sondern auch für den stationären Einzelhandel, dass die Folgen des Lockdowns katastrophal sind – vor allem für kleine private Betriebe, die nicht Teil großer Ketten sind, oft traditionelle Familienbetriebe oder Unternehmen mit nur wenigen Beschäftigten. Fast alle haben ihre Rücklagen bereits im Frühjahr des Lockdowns aufgebraucht und verfügen über keinerlei Reserven mehr. Wenn hier nicht schnell Hilfe geleistet wird, dann geht es nicht nur um ein verpasstes Weihnachtsgeschäft. Es geht um die Frage, wer im Februar überhaupt noch am Markt ist. Uns droht ein flächendeckendes Betriebssterben, bei dem vor allem die Kleinen auf der Strecke bleiben. Es geht nicht nur um die Existenzen der Betroffenen, sondern auch um die Zukunft unserer Innenstädte. Gerade kleinere Städte werden als urbane Zentren nicht überleben, wenn nicht sofort geholfen wird. Die Insolvenz von zwei oder drei Cafés oder Ladengeschäften kann hier bereits eine Lawine lostreten. Kultur, soziale Begegnungsstätten, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Schausteller und Einzelhandel – all das bildet eine urbane Einheit, und all das steht momentan auf der Kippe. Hier sind konkrete Hilfspakete zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder zur Übernahme von Fixkosten wie Mieten nötig, und zwar sofort. Der Freistaat wäre handlungsfähig, wenn er nur wollte; denn der beschlossene Corona-Hilfsfonds ist noch gut gefüllt. Aber Sie wollen damit lieber Steuerausfälle stopfen und hoffen darauf, dass es der Bund schon richten wird. Es reicht aber nicht, auf den Bund zu warten, dessen versprochene Novemberhilfe frühestens im Januar kommt und dessen in Aussicht gestellte Sonderabschreibung auf das Weihnachtssortiment eh nur denen hilft, die überhaupt Gewinne machen. Wenn Sie nach Berlin schauen, dann machen Sie sich für etwas anderes stark: Es darf nach der Corona-Pandemie nicht so laufen wie in der Finanzkrise, dass die Kleinen die Krise bezahlen. Wir fordern eine einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre, deren Vermögen in Deutschland in der Krise um 100 Milliarden Euro gestiegen ist. Sie können sich damit nicht nur auf Adenauer berufen, meine Damen und Herren der Staatsregierung, der einen solchen einmaligen Lastenausgleich damals durchgezogen hat, sondern Sie wüssten nach einer aktuellen Forsa-Umfrage auch 80 % der Menschen hierzulande hinter sich. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Für die Linksfraktion hatte gerade Herr Kollege Brünler das Wort. Jetzt könnten die BÜNDNISGRÜNEN reden. – Die SPD? – Nein. Dann sind wir am Ende der zweiten Rederunde angekommen. Soll eine dritte Rederunder eröffnet werden? – Die AfDFraktion möchte das. Das Wort ergreift jetzt Herr Kolleg Prantl.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit Jahrtausenden müssen unsere Gesellschaften immer wieder und wieder mit neuen Krankheiten leben und umgehen lernen. Unsere hohe Lebensqualität und Lebenserwartung verdanken wir Wissenschaft und Forschung, dem Geld der Beitragszahler und der Arbeit Zehntausender im Gesundheitswesen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Denen gebührt Hochachtung und volle Unterstützung. (Beifall bei der AfD) Ohne jedes Beispiel ist dagegen der tiefe Fußabdruck Ihrer Lockdown-Politik in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie richten exorbitant mehr Schaden an, als es das Virus allein jemals vermocht hätte. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Sie haben eine lange Liste an Kollateralschäden im Gesundheitswesen, (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist Blödsinn hoch zehn!) in kommunalen Haushalten, im Mittelstand, im Einzelhandel, in Kultur und Tausenden Vereinen zu vertreten. Sie haben das zu vertreten! (Albrecht Pallas, SPD: Wie stehen Sie denn zum Grundgesetz?!) Psychosoziale Folgeschäden nehmen zu, (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) weil Sie die Menschen verängstigen. Menschen sterben in Einsamkeit. Eltern, Großeltern und Kinder sind entkräftet, Lehrer und Erzieher in Schule und Kita ausgezehrt. Auch das alles hat Ihre Regierung zu vertreten, und jetzt versprechen Sie in Drucksache 7/4444, mit den Erfahrungen des Frühjahrs aus den offenbar gewordenen Schwachstellen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Meine Damen und Herren, Ihren Lockdown konnten Sie vielleicht im Frühjahr noch als Schwachstelle verkaufen, inzwischen sind es sichtbare gesellschaftliche Abbruchkanten, über die Sie uns schieben! Das sind tiefe Risse! Das ist verbrannte Erde! (Zurufe von den LINKEN) Aus diesem Lockdown-Chaos wuchert fortschreitender Vertrauensverlust der Bürger. Dass Sie das nicht verstehen und nicht begreifen wollen, bereitet uns große Sorge. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie bitte alle dem Herrn Ministerpräsidenten endlich folgen würden, der vor Kurzem gegenüber der Presse sagte, dass wir der Verdummung in diesem Land entgegentreten müssen! Spätestens jetzt sollten Sie endlich nach unserer uralten Forderung mit der ganzen Breite der Wissenschaft einen ergebnisoffenen öffentlichen Diskurs führen. Wo ist denn das Problem, zur besten Sendezeit im Mitteldeutschen Rundfunk eine Podiumsdiskussion durchzuführen? Drosten versus Bhakdi, Wieler versus Wodarg, Ministerpräsident Kretschmer gegen Bodo Schiffmann, Staatsministerin Köpping versus Stefan Homburg? Was hindert Sie daran? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der gesunde Menschenverstand!) Wovor haben Sie Angst? (Beifall bei der AfD) Obendrein haben Sie sich jetzt vorgenommen, sich mit berechtigter Kritik an der Dauer und der Intensität von Grundrechtseinschränkungen auseinanderzusetzen. Liebe Kollegen, da sind Sie sehr spät dran! Sie hatten neun Monate Zeit, sich mit berechtigter Kritik auseinanderzusetzen. Darf ich an den runden Tisch und an die Worte von Prof. Peter Dierich erinnern, der schon am 28. Mai vor einem erheblichen Vertrauensverlust in Politik und Medien und der ständig korrigierten Wahl von Indikatoren und verwirrenden Darstellungen warnte, ebenso vor der einseitigen Beratung durch sogenannte Experten. Prof. Dierich sprach von einer Atmosphäre der Angst und der Hysterie in der Gesellschaft, die Medien und Politik schaffen und die die Gesellschaft spaltet. Heute, ein halbes Jahr später, beschimpfen Politik und Medien die Kritiker weiter, schieben den Bürgern sogar ihr eigenes Versagen in die Schuhe. Neuerdings werden die Bürger mit autoritären Maßnahmen bedroht. Liebe Freunde, diese Diskussionskultur ist ein Totalausfall, und diese Moral ist Doppelmoral! (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Jawohl!) Das zeigte Ende November der Umgang mit dem Bürgermeister der Stadt Stollberg, als dieser das Sakrileg beging, seine berechtigte Kritik an sinnlosen Grundrechtseinschränkungen und Zwangsschließungen einmal öffentlich in einem Bürgerbrief zu äußern. Er sprach damit vielen Bürgern aus der Seele. Diesem unerhörten Frevel einer Corona-Kritik konnte die sächsische Corona-Inquisition Gott sei Dank gerade noch rechtzeitig Einhalt gebieten. Der Bürgermeister entschuldigte sich umgehend für seine wahren und klaren Worte. Es kann eben niemals sein, was nicht sein darf. So und nicht anders sieht es aus, wenn Sie sich mit Kritik auseinandersetzen. Sie scheinen kritikunfähig zu sein. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Sie auch, Herr Gebhardt, das wissen wir. – Deshalb können und wollen Sie nicht anders. Bezeichnend ist auch die Demokratievergessenheit eines CDU-Landrates auf die Frage der „Freien Presse“ nach der Logik der CoronaSchutz-Verordnung. Kennen Sie die Antwort? – Nicht hinter jeder Entscheidung, die politisch gefällt wird, ist immer eine Logik. Falsch! In einer Demokratie müssen politische Entscheidungsträger für derartig weitgehende und langfristige Eingriffe in die Grundrechte von Millionen von Bürgern zwingend und immer logische und wasserdichte Begründungen liefern – so jedenfalls unsere Auffassung von Demokratie. (Beifall bei der AfD) Sie liefern diese logischen Begründungen nicht, und das ist Willkür. Das ist Machtmissbrauch! Und dann, nach all diesen Zuständen, die Sie geschaffen haben, jammern Sie heute über die nachlassende Einsicht und Mitwirkungsbereitschaft der Menschen. Werte Regierung, dieses Misstrauen im Volk haben Sie doch selbst geschaffen! Sie können weder die Erforderlichkeit noch die Angemessenheit der Maßnahmen erklären. Sie missachten seit Monaten alle Grundsätze der Verhältnismäßigkeit. Sie nehmen den Menschen ihre Freiheit. Sie zerstören private und wirtschaftliche Existenzen. Sie beschädigen die Grundlage unseres Sozialstaates, untergraben das Vertrauen der Bürger in die Politik – und was ich Ihnen besonders übelnehme, ist die Zerstörung unseres Weihnachtsfestes. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Sachsen hat Besseres verdient. Erlösen Sie Sachsen! Hören Sie auf, weiteren Schaden am Land anzurichten! Treten Sie zurück, Herr Ministerpräsident! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Durch Herrn Kollegen Prantl wurde die dritte Runde eingeleitet. Jetzt sehe ich am Mikrofon 4 eine Wortmeldung. Herr Kollege Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich hatte mich eigentlich wegen etwas anderem gemeldet. Dazu komme ich gleich. Aber jetzt eine Kurzintervention zu dem vorherigen Redebeitrag: Zunächst: Ich finde es ein starkes Stück, in einer schweren Krisensituation den Rücktritt des Ministerpräsidenten und damit auch der Staatsregierung zu fordern. Was die AfD hier tut, ist die nächste Forderung, um das zu tun, wovor sie warnt, nämlich dieses Land ins Chaos zu stürzen. Ich erwarte von einer Oppositionsfraktion wahrlich nicht, dass sie die Regierung nicht kritisiert. Das ist ihre Aufgabe. Dass es geht, bessere Lösungsvorschläge zu unterbreiten, hat DIE LINKE in der Vergangenheit immer wieder gezeigt. Aber dieser permanente Versuch, dieses Land ins Chaos zu stürzen, indem man im ersten Moment, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist, den Rücktritt der Regierung, am besten noch die Absetzung einer angeblich vollkommen unfähigen Koalition und dieses Parlaments fordert, ist in dieser Situation verantwortungslos ohne Ende. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Gemeldet habe ich mich wegen etwas anderem. Ich glaube, man muss hier einmal mit einem Missverständnis aufräumen. Herr Prantl, Sie waren jetzt der zweite Redner in Folge, der einen Entschließungsantrag zitiert hat. Möglicherweise rührt das aus einem Missverständnis der Tagesordnung. Hier liegt kein Entschließungsantrag vor. Dieser Tagesordnungspunkt findet statt, weil es einen Entschließungsantrag im November gab, den der Landtag angenommen hat und weshalb es hier heißt: „Siehe Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Fraktion BÜNDNISGRÜNE und SPD-Fraktion, Drucksache 7/4444 – I Punkt 5“. Deshalb können Sie uns nicht hier und heute für Feststellungen, die wir in einem Entschließungsantrag vor eineinhalb Monaten getroffen haben, in Haftung nehmen und uns unterstellen, dass wir die Welt nach wie vor so zeichnen würden, wie sie damals beschaffen war. In den letzten eineinhalb Monaten hat sich die Lage in diesem Land dramatisch verändert. Das hat heute auch der Ministerpräsident dargestellt. Vielleicht begreifen Sie einmal, dass der Entschließungsantrag von damals von den Aussagen her heute schlicht hinfällig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Lippmann mit seinen Ausführungen zum Entschließungsantrag. Sie bezogen sich auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Prantl, und der kann jetzt reagieren.
Thomas Prantl AfD
Lieber Kollege Lippmann, herzlichen Dank. Ihre Darstellungen lasse ich einmal so stehen. Ich habe meine Meinung, Sie haben Ihre. Aber leider ist meine Redezeit vorhin abgelaufen. Eines möchte ich noch hinzufügen: Ich bedanke mich bei Ihnen allen recht herzlich, dass Sie in letzter Minute noch Solidarität zeigten und in einer Situation, in der Sie Wirtschaft und Mittelstand an die Wand fahren, auf Ihre Diätenerhöhung verzichten. Das verdient Anerkennung und Respekt. Danke. (Beifall bei der AfD) Tagesordnungspunkt Strategiewechsel jetzt – Risikogruppen endlich Drucksache 7/4856, Dringlicher Die Dringlichkeit wurde zu Beginn der Sitzung festgestellt. Zu diesem Antrag können die Fraktionen jetzt Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Jetzt hat die AfD-Fraktion das Wort. Wer von Ihnen möchte das Wort ergreifen? – Bitte, erneut Herr Kollege Prantl. Sie haben das Wort.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ein Mitglied des Deutschen Ethikrates sagte Anfang dieser Woche, „dass im Sommer konkretere Vorbereitungen unterblieben sind, etwa dafür zu sorgen, dass es genügend FFP2-Masken und Tests in Alten- und Pflegeheimen gibt, sodass man Besuche machen kann. Einiges hätte besser laufen können.“ Leider müssen wir diese Aussagen unterstreichen. Die Menschen, die leider an oder im Zusammenhang mit Corona versterben, sind in der Regel sehr alt. Ein effektiver Schutz der Altenheime ist deshalb unerlässlich. Das haben Sie aber nicht oder nicht ausreichend getan, und nun bekommt die gesamte Gesellschaft die Quittung dafür. Wir als AfD haben Ihnen seit dem Frühjahr ins Stammbuch geschrieben, dass es ein Schutzkonzept für Risikogruppen braucht, damit Freiheiten für Wirtschaft und Bevölkerung gesichert werden können. Sie haben aber nicht darauf gehört. Nun haben Sie den Lockdown wieder angeordnet, nehmen den Bürgern wieder ihre Freiheit und der Wirtschaft wieder ihre Existenzgrundlagen. Wenn man den erst diese Woche veröffentlichten Prognoseberechnungen der Universität des Saarlandes Glauben schenken kann, dann ist mit einem Ende dieses LockdownWahnsinns bis zum 11. Januar 2021 nicht zu rechnen. Um einen nachhaltigen Effekt des Lockdowns zu erzielen, braucht man nämlich einen viel längeren Zeitraum, so die Wissenschaft. Genau das ist der Punkt, den wir schon lange kritisieren. Ihre Lockdown-Politik kann keine dauerhaft tragfähige Strategie zur Bewältigung des Infektionsgeschehens sein. Sie haben scheinbar keine Ahnung, was Sie da
Dr. Matthias Rößler
Wir sind in der dritten Rederunde, und ich frage jetzt, ob es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Will die AfD-Fraktion ihre 28 Sekunden in einer vierten Rederunde einsetzen? – Das kann ich auch nicht erkennen. Dann sind wir jetzt am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt; er ist abgeschlossen. Ich rufe auf „Lockdown“ beenden sowie gezielt und effektiv schützen Antrag der Fraktion AfD überhaupt machen, und wissen auch nicht, wie Sie aus dieser Misere wieder herauskommen sollen. Um von Ihrem eigenen Unvermögen abzulenken, das haben wir heute gehört, versuchen Sie es dann lieber unserer Partei in die Schuhe zu schieben. Ihr fehlendes Schutzkonzept hat aber vielen Sachsen das Leben gekostet und dafür sind wir nicht verantwortlich. Das sage ich noch einmal ganz deutlich. Das sind Sie ganz allein. (Beifall bei der AfD) Wir schlagen Ihnen mit unserem Antrag aber Lösungen vor, mit denen Sie den Lockdown so schnell wie möglich wieder beenden können. Erster Vorschlag: Setzen Sie endlich ein schlüssiges und vernünftiges Schutzkonzept für Risikogruppen um. Zweiter Vorschlag: Sehen Sie zu, dass die sächsischen Außengrenzen kontrolliert werden, sodass eine Durchsetzung der Einreise- und Quarantänebestimmungen tatsächlich erfolgen kann. Es kann doch nicht sein, dass Sie jetzt die eigenen Bürger zu Weihnachten einsperren, Sie es aber wochenlang nicht interessiert hat, dass Einkaufstouristen aus Polen und Tschechien nach Sachsen eingereist sind. (Beifall bei der AfD) Dritter Vorschlag: Ermöglichen Sie die flächendeckende freiwillige Testung der sächsischen Bevölkerung mittels Antigen-Schnelltest. Die Betonung liegt auf Freiwilligkeit. Entdecken Sie aber doch Infizierte, die noch nichts von ihrer Infektion wissen – das ist das Dunkelfeld –, ließe sich effektiv eine unkontrollierte Ausbreitung verhindern. Sogar die EU – und Sie erleben recht selten, dass wir uns darauf beziehen – empfiehlt in einer Richtlinie den populationsweiten Testansatz in Umgebungen mit hoher Prävalenz sowie im Kontext restriktiver Maßnahmen, also wie maßgeschneidert auf diesen sächsischen Fall. Sogar ein Finanzierungsinstrument stellt die EU mit dem Soforthilfeinstrument zur Verfügung. Deutschland und Sachsen werden, wie Sie alle wissen und organisiert haben, die Zeche für die Schulden der EU eines Tages bezahlen. Jetzt hätten wir die Chance, von unseren Mitteln ein klein wenig zurückzubekommen. Wir bitten Sie darum, das zu nutzen. Gehen Sie auf diese Forderung ein! Beenden Sie den Lockdown so schnell wie möglich. Uns eröffnet sich mit dem flächendeckenden Einsatz von Antigen-Schnelltests eine Chance, die nicht ungenutzt bleiben sollte. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDUFraktion, bitte. Herr Abg. Dierks. (André Barth, AfD: Das war ein Lösungsvorschlag. Aber wir haben ja keine Lösungsvorschläge!)
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon beachtlich, dass die AfD-Fraktion in knappen zwei Stunden Plenarsitzung zweimal den Rücktritt des Ministerpräsidenten gefordert (Zuruf von der AfD: Dreimal!) – dreimal sogar – und ihn einmal der Lüge bezichtigt hat. Ich weiß gar nicht, wie oft man sich mit dem Spaten kämmen muss, um in einer Situation wie dieser so unverantwortlich, so pauschal und so völlig unsachgemäß über das Krisenmanagement der Regierung zu urteilen. Drei Dinge werden aus meiner Sicht immer wieder deutlich, wenn Sie reden. Ich habe schon vor Wochen gesagt, im Grunde sind Ihre Anträge völlig unabhängig vom Themenfeld oder den konkreten Inhalten austauschbar. Es geht nie, wirklich nie, um das, was da vermeintlich inhaltlich gefordert wird. Das ist Ihnen im Grunde völlig wurscht. Es geht am Ende darum, Fakten in den Bereich von Meinungen zu verbannen. Herr Prantl, Sie sagen: „Das ist meine Meinung!“ Sie würden sich wahrscheinlich auch hinstellen und sagen, die Erde ist eine Scheibe, das ist meine Meinung und derjenige, der sagt, sie ist rund, hat eben eine andere Meinung. Vorhin wurde über das Thema Wissenschaft gesprochen, die uns so schwere Krankheiten vom Leibe hält. Das ist doch die große Errungenschaft unserer aufgeklärten Gesellschaften, dass es jenseits der Meinungsfreiheit eine gemeinsame Faktenbasis gibt, die man nicht in den Bereich von Meinungen verbannen kann. (Thomas Prantl, AfD: Zum Antrag bitte!) Wenn Sie von Lügen sprechen, ist es so etwas wie ein Ritterschlag, von Ihnen als Lügner bezeichnet zu werden, denn ich kenne jenseits Ihrer Fraktion niemanden, der so intensiv versucht, bei nahezu jeder Debatte die Wahrheit zur Lüge und die Lüge zur Wahrheit zu erklären. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Wenn Sie sagen, Frau Köpping soll sich auf ein Podium mit Bodo Schiffmann setzen, muss ich Ihnen erwidern, es geht doch um die Relevanz, die Gängigkeit und die Verbreitung von Erkenntnissen und Meinungen. Ich kann doch nicht irgendwelche obskuren, im Bereich von Fake News angesiedelten Einzelmeinungen zurate ziehen und dann sagen, da soll doch mal jemand mit jemandem diskutieren. Unsere Politik basiert grundsätzlich auf der Auffassung von Experten und von Wissenschaft. Wir gehen auch in diesem Lockdown, der uns allen nicht leichtfällt, davon aus, dass es derzeit in Anbetracht der Lage die einzige Möglichkeit ist, das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen. Natürlich würden wir uns wünschen, dass das Weihnachtsfest, das Sie so häufig zitiert haben, so schnell wie möglich wieder normal stattfinden kann. Deswegen werden wir den Lockdown, das fordern Sie ja, so schnell wie möglich, so schnell wie verantwortlich, wohlgemerkt, wieder beenden. Ich lasse es mir nicht gefallen und muss die Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen sehr deutlich in Schutz nehmen, dass wir irgendwelche Willkürmaßnahmen anordnen würden, um – ich bleibe in Ihrem Bild – älteren Damen ihr Weihnachtsfest und ihren Gottesdienstbesuch zu nehmen. Es geht doch schlicht und ergreifend darum zu sagen, auch im Rahmen dessen, was jetzt noch möglich ist, darüber nachzudenken, ob es verantwortlich nicht nur sich selbst, sondern auch anderen gegenüber ist, es zu tun. Wir würden sehr gern auf diese Maßnahmen verzichten, aber es ist in Anbetracht der Lage schlicht nicht anders möglich. Wir sind der festen Überzeugung, dass die ergriffenen Maßnahmen an dieser Stelle die richtigen sind. Abschließend möchte ich sagen: Wir werden so lange Kübel über Ihnen auskippen, wie Sie uns nahezu im Minutentakt den berechtigten Anlass dazu geben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Schaper, bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Meine sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, dass die Mehrheit des Hauses überhaupt der Meinung ist, dass dieser Antrag behandelt werden muss. Das ist das eine, die Kreativität der letzten 30 Jahre war dann wahrscheinlich eine andere. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Das andere ist der Zeitpunkt. Es ist bitter, dass im TOP 2 den Populisten der AfD eine Bühne geboten wird, um über ihre sinnfreien, destruktiven Vorschläge zur Bewältigung der Pandemie zu diskutieren. (André Barth, AfD: Passt!) Damit holt die AfD ihre Aktuelle Debatte hervor; dann hätte man das auch alles gleich so lassen können. (Jörg Urban, AfD: Ja, das stimmt!) Wir hatten zum 15.12.2020 3 167 Neuinfektionen und mit 1 849 Toten 111 weitere Verstorbene im Vergleich zum Vortag zu beklagen und diskutieren heute über einen Antrag, der vorsieht, den Lockdown zu beenden. (André Barth, AfD: Das ist möglich! Genau lesen!) Über vier Millionen Sächsinnen und Sachsen, von denen sich der Großteil an alle seit Ende Oktober geltenden Maßnahmen gehalten hat, werden nicht – wie noch vor einer Woche angekündigt – im gewohnten Kreis der Familie feiern können, weil auch Sachsen richtigerweise die folgerichtigen Regelungen der Bundesregierung bezüglich Weihnachten annimmt. Dass wir daher heute über so einen Antrag debattieren, ist ein Schlag ins Gesicht aller Menschen, die seit Monaten Entbehrungen hinnehmen, ins Gesicht des medizinischen Personals und der Pflegekräfte, die seit Monaten Unglaubliches leisten. Der bundesweite Lockdown ist folgerichtig, doch er kommt für viele zu spät. Wir haben das hinreichend diskutiert. Er hätte Ende Oktober beschlossen werden müssen. So haben wir jedoch deutschlandweit über 23 000 Tote zu beklagen, davon rund 13 000 in den letzten sechs Wochen. Aber kommen wir zum Antrag selbst. Dieser ist selbstverständlich abzulehnen, und zwar aus rein inhaltlichen Gründen, nicht nur, weil es pseudointellektuelle Diarrhö ist, (Beifall bei den LINKEN –
André Barth AfD
Ah! Weil er von der AfD kommt!) sondern ich weiß wirklich nicht, wie uns das bei der Bewältigung der Pandemie helfen soll, Dinge festzustellen, die für jedermann ersichtlich sind. Immerhin scheint es jetzt auch der AfD zu dämmern, dass Covid-19 nicht nur ein Schnupfen ist. Applaus für diese Leistung! Schnelltests sind natürlich gut, wenn man ein schnelles Ergebnis benötigt. Wir wissen aber auch, dass sie ein falsches Gefühl der Sicherheit vermitteln können. Weil zu wenig infektiöses Material im Abstrich vorhanden ist, ist ein falsch negatives Testergebnis immerhin noch zu über 20 % möglich. Daher sind bislang die PCR-Tests die sicherste Methode, um eine Covid-19-Erkrankung auszuschließen. Des Weiteren werden Aussagen des Ministerpräsidenten, des Wirtschaftsministers und der Sozialministerin exemplarisch herausgegriffen, um diese zu diffamieren und zu verurteilen. Sicher kann man Aussagen und Verhalten kritisch sehen, und sie sollten auch kritisiert werden dürfen – dabei bin ich ja auch nicht zimperlich –, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) aber bitte nicht von einer Fraktion, die gemeinsam mit Reichsbürgern, Neonazis und Corona-Leugnern ohne Mundschutz, ohne Abstand und selbstverständlich auch ohne Anstand auf die Straße geht. (Beifall bei den LINKEN – Oh-Rufe von der AfD) Inwieweit die beiden erstgenannten Gruppierungen nicht ohnehin reichlich in ihren eigenen Reihen zu finden sind, damit darf sich demnächst – die Debatte gibt es auch noch – der Verfassungsschutz beschäftigen. Kommen wir jetzt zu Punkt II. Mir erschließt sich auch nicht, wie die AfD Risikogruppen definiert. Wir haben mittlerweile Sterbefälle verschiedener Altersklassen, schwere Verläufe auch ohne vorliegende Vorerkrankung. Covid-19 kann jeden treffen, und jeder kann schwer daran erkranken. Außerdem wissen wir nichts über die Spätfolgen. Schauen Sie nach Leipzig, da ist fast die Hälfte derjenigen, die jetzt intensivpflichtig sind, unter 60 Jahre. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Das nur mal so am Rande. Sie lassen auch weg, wie Bereiche in Alten- und Pflegeheimen geschaffen werden sollen. Das erfordert nämlich nicht selten Umbaumaßnahmen, die unfassbar viel Geld und unfassbar viel Zeit kosten, und das in Zeiten, in denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kaum noch die Anteile aus der eigenen Tasche bezahlen können und Pflegeheime andere Probleme haben, als sich im Moment mit solchen Investitionsvorhaben zu beschäftigen. Punkt 1c befindet sich aktuell in der Umsetzung. Zu Punkt 2 habe ich bereits etwas gesagt, nämlich, dass Schnelltests nicht zwingend die hundertprozentige Eignung haben, um ein Infektionsrisiko auszuschließen. Insgesamt ist dieser Antrag unsinnig und wenig hilfreich im Kampf gegen die Pandemie. (André Barth, AfD: Unsinnig!) Das überrascht uns auch nicht. Uns überrascht jedoch die Tatsache, dass wir über diesen Antrag überhaupt reden. Der Antrag ist ein Sammelsurium an Vorschlägen, die man irgendwo aufgeschnappt hat und die zum Teil auch keinen Sinn ergeben. Auf der einen Seite wollen wir lockern, auf der anderen Seite verschärfen und mehr kontrollieren. Sie fordern ein Ende des Lockdowns, um Ihrer Wählerklientel zu gefallen. (André Barth, AfD: Schnellstmöglich beenden! Das ist ein Unterschied!) Sie wollen weiter Menschenleben gefährden, das Gesundheitssystem damit zum Zusammenbruch bringen – und das in Zeiten, in denen beispielsweise die Dramatik in Zittau bereits vorhanden ist, dass Ärztinnen und Ärzte im TriageVerfahren behandeln. Das ist schäbig, das ist verantwortungslos, das ist typisch AfD. (Ja! von der AfD – André Barth, AfD: Ihre Haltung ist typisch, Frau Schaper!) Dass wir hier über den Tagesordnungspunkt 2 diskutieren, lässt mich fassungslos zurück. Hier nach der Regierungserklärung noch eine Bühne geboten zu haben, ist einfach nur bitter. In diesem Sinne: Frohe Weihnachten! (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN erhält Frau Abg. Kuhfuß das Wort.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Absurdität dieser Forderungen haben meine zwei Vorrednerinnen ausreichend begründet. Aber auch ich möchte Ihnen nur sagen, dass wir BÜNDNISGRÜNEN diesen Antrag natürlich ablehnen. Er ist, wie Frau Schaper schon ausgeführt hat, ein Sammelsurium von Dingen, die wir heute nicht brauchen. Diese Diskussion wird ausschließlich geführt, um der medialen Verwertung der Redebeiträge der AfD eine Möglichkeit zu geben. (André Barth, AfD: Das ist eine böse Unterstellung!) Ich möchte meine Rede zu Protokoll geben. (André Barth, AfD: Schwache Leistung! – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion erhält Frau Abg. Friedel das Wort.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin, vielen Dank. Kollege Dierks hat die wesentlichen Punkte ausgeführt. Mit Blick auf die Dauer der Zusammenkunft unserer temporären Infektionsgemeinschaft würde ich die Bühne mit dem Zu-Protokoll-Geben der Rede beschließen. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Herr Abg. Dr. Weigand von der AfD-Fraktion, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf ein paar Punkte der anderen Fraktionen eingehen. Herr Dierks, Sie sind wieder da, sehr schön. Sie haben in Ihrem Redebeitrag Phrasen über Phrasen gedroschen. Ich habe keinen einzigen Punkt gefunden, in dem Sie sich inhaltlich mit unserem Antrag auseinandergesetzt haben. (Beifall bei der AfD) Das ist wirklich ganz großes Kino, was Sie gemacht haben. Sie haben gesagt, dass unsere Anträge inhaltslos seien. In unserem Antrag fordern wir Bedarfstaxen für ältere Menschen. Heute Morgen haben die Taxifahrer hier draußen gestreikt. Sie hätten hinausgehen sollen und mit ihnen bereden können, wie man so etwas umsetzt, unabhängig davon, ob es die AfD fordert oder nicht. Es gibt derzeit Hunderte Taxifahrer, die nicht wissen, wie sie die nächsten Monate über die Runden kommen sollen. Sie hätten ihnen eine Lösung anbieten können. Das, was wir hier machen, ist vollständig inhaltslos. Wirklich, es fällt einem nichts mehr dazu ein. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie Argumente gehabt hätten, dann hätten Sie vorhin meinen Vorwurf gegenüber dem Ministerpräsidenten, dass er zum Protokoll der Sondersitzung lügt, sofort entkräften können. Sie müssen sich hiermit eingestehen, dass er gelogen hat, weil Sie es nicht entkräften können. (Beifall bei der AfD) Ich komme nun zu Frau Schaper von der Fraktion DIE LINKE: Ich helfe Ihnen noch einmal beim Lesen. Sie haben gesagt, dass wir den Lockdown beenden möchten. Es fehlt jedoch noch ein Wörtchen: schnellstmöglich. Wir möchten den Lockdown schnellstmöglich beenden. Wir haben in unserem Antrag gefordert, dass AntigenSchnelltests durchgeführt werden sollen. Ich habe diese Woche selbst einen durchführen lassen. Ich bin noch hier, weil ich negativ getestet worden bin. Wenn diese Tests nicht funktionieren würden, dann frage ich mich Folgendes: Wie bekommen es die GRÜNEN bzw. Herr Palmer in Tübingen mit einer vernünftigen Teststrategie hin? An dem Punkt stehen wir nämlich. Wir haben es die letzten Monate verpasst, in den Alten- und Pflegeheimen vernünftig zu testen. Deswegen ist es jetzt notwendig, das breit anzulegen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich komme nun auf die Zahlen aus Leipzig zu sprechen. Dass dort junge Menschen auf Intensivstationen liegen, tut mir wirklich leid. Das entkräftet aber das Argument, dass es nur AfD-Wähler seien, die sich nicht an die Regeln hielten. In Leipzig sind es scheinbar linke und grüne Wähler, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Frau Kuhfuß, ich komme zu Ihnen: Sie haben gesagt, dass in dem Antrag Punkte enthalten seien, die wir nicht bräuchten. Wir brauchen also keine Antigen-Schnelltests? – Herzlichen Dank für solch glorreiche Aussagen. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchten Sie eine Kurzintervention machen, Frau Schaper? – Bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Vielen Dank. Sie haben angemerkt, dass es die Bestätigung dafür wäre, dass es nicht Ihre Wählerklientel sei, wenn junge Menschen auf der ITS lägen. Vielmehr seien es die Linken und Grünen, die sich nicht daran hielten. Sie haben die Verbreitung angesprochen. Es ist uns bekannt, dass Sie es nicht verstanden haben. Ich erkläre es Ihnen kurz noch einmal; Sie können es nicht wissen. Diejenigen, die den Mund-Nasen-Schutz tragen, schützen die anderen. Diejenigen, die ihn nicht tragen, verbreiten die Aerosole und nehmen es dadurch auf. Der Mund-NasenSchutz ist nicht zu 100 % dicht. Sie wissen, dass es ein „tüchtiges“ Gas ist. Deswegen ist der Durchlauf um 0,034 möglich. Deswegen sind diejenigen, die sich nicht daran halten, selten diejenigen, die angesteckt werden, sondern diejenigen, die diese Krankheit verbreiten. Das wollte ich noch einmal richtigstellen. Sie können es leider nicht wissen. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Weigand, möchten Sie darauf antworten?
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Schaper, ich danke Ihnen für die Nachhilfe. Ich bin wirklich kein Mediziner. Das gestehe ich mir auch ein. Aber ich habe schon verstanden, wie die Maske wirkt und wie sie nicht wirkt. Ich möchte nur dem, was hier kursiert, widersprechen: Angeblich wären die AfD-Wähler schuld daran – das ist das, was durch die Presse geht und leider auch Abgeordnete in diesem Hohen Hause in Gesprächen mit verschiedenen Verbänden verbreiten. Das ist einfach irrwitzig. Das möchte ich noch einmal infrage stellen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Woher kommt das wohl?) Zu der Wählerklientel in Leipzig möchte ich zu Protokoll geben, dass mir jedes Opfer leidtut. Sie haben es vorhin gesagt. Es gibt junge Menschen, die es erwischt. Es gibt auch ältere Menschen, die es erwischt. Es gibt auch viele Ältere, die es überstehen. Es gibt eine 106-Jährige, die es überstanden hat. Wir müssen noch vieles über diese Krankheit lernen. Ich leugne dieses Virus nicht. Ich habe hier auch immer konstruktive Vorschläge eingebracht. (Zurufe von den LINKEN: Nein!) Es ist irgendwann einmal ein Punkt erreicht, wenn man hier in die Ecke gestellt wird, man würde nicht vernünftig mitwirken, das zu entkräften. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der Staatsregierung das Wort gewünscht? – Entschuldigung, ich habe eine Kurzintervention übersehen. Frau Kuhfuß, bitte.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Danke. Ich möchte die Möglichkeit ebenfalls nutzen, etwas richtigzustellen. Sie fordern in Ihrem Konzept den Einsatz von Schnelltests. Frau Köpping und das Sozialministerium haben seit Monaten eine Teststrategie für die Risikoeinrichtungen am Start. Regelmäßig wird uns in den Runden der Obleute berichtet, dass sie auch in den Einrichtungen mittlerweile – ich zitiere – „zu 99 %“ am Funktionieren ist. Deshalb ist diese Forderung auch wild. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dr. Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sie haben gerade gesagt, dass diese seit Monaten – ich nehme Sie beim Wort – am Start sind. Ich erinnere Sie an meinen Redebeitrag von Anfang November, in dem ich die Fallzahlen aus den Alten- und Pflegeheimen aufgezeigt und erzählt habe, woher diese kommen. Scheinbar sind sie doch nicht seit Monaten am Start. Es hat nämlich bis in den November hinein gedauert, die Finanzierung auf die Beine zu stellen. Das ist also eine glatte Lüge, die Sie hier verbreiten. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich schaue noch einmal in die Runde. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gern noch einmal auf dieses Jahr zurückkommen und das, was wir – vor allem hier in diesem Landtag – mit Corona alles erlebt haben. Als wir im Frühjahr den ersten Lockdown ausgerufen haben, waren Sie von der AfD es, die als Erste gefordert haben, dass wir diesen wieder auflösen. Jede Maßnahme, die der Freistaat ergriffen hatte, wurde von Ihnen nicht nur hinterfragt und kritisiert, sondern immer ad absurdum geführt. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir gerade im Frühjahr eine große Diskussion über die Pflegeeinrichtungen geführt haben. Damals, das war ein sehr schmerzlicher Prozess, haben wir Pflegeeinrichtungen mit einem Betretungsverbot belegt. Wir haben es machen müssen, weil wir Schnelltests und Ähnliches noch nicht zur Verfügung hatten. Das waren Maßnahmen, die damals angemessen waren. Ich sage ausdrücklich, dass das keine Maßnahmen sind, die irgendjemand gern beschlossen hätte. Gleichzeitig waren Sie immer wieder die Ersten, die hier im Landtag nach Lockerungen gerufen haben. Ihnen ging alles nicht schnell genug, was an Maßnahmen zur Lockerung durchgeführt werden sollte. Jetzt komme ich auf den Herbst zu sprechen. Wir haben gemeinsam agiert. Es war auch eine Forderung, dass die Bundesländer einheitlich reagieren und gemeinsame Maßnahmen auflegen sollen. Genau das haben wir im Herbst getan. Wir haben alles, was die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin beschlossen haben, auch in Sachsen um- und durchgesetzt. Trotzdem müssen wir uns doch die folgende Frage stellen: Warum stehen wir anders als andere Bundesländer da? Wenn man sich einmal anschaut, welche Vergleiche es gibt, dann kommt man zu einem interessanten Ergebnis: Neben anderen Ursachen ist eine der Ursachen, dass wir in Sachsen ein sehr hohes Wahlergebnis der AfD haben. In den Regionen, in denen es hohe Wahlergebnisse der AfD gibt, gibt es auch hohe Infiziertenzahlen. Das können Sie leugnen oder nicht – das sind Fakten, die man nachlesen kann. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Unruhe bei der AfD) Ich möchte noch einmal auf Ihren Antrag eingehen. Es geht um die vulnerablen Gruppen. Ja, es ist ein Schwerpunktthema, dessen wir uns angenommen haben, um darüber zu reden. Selbstverständlich gab es seit Oktober die Tests für unsere Pflegeeinrichtungen. Wir wissen eben auch, dass es nicht nur an der Bereitstellung der Tests liegt, sondern dass wir in unseren Pflegeeinrichtungen einen so hohen Grad an Infizierten bzw. positiv getesteten Personen und Menschen, die in Quarantäne sind, haben. Das führt dazu, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen ausfallen. Manchmal ist es aus diesen Gründen nicht möglich, Schnelltests, so wie wir sie übrigens in unserer jetzigen Verordnung verbindlich beschlossen haben, durchzuführen. Deswegen gilt es, dass wir uns untereinander helfen und Hilfeleistungen geben und diejenigen, die können, auch in Pflegeeinrichtungen helfen. Die Aufrufe sind landesweit gestartet. Deswegen ist es wichtig, dass wir nicht schauen, wer einen Fehler macht. Wir müssen schauen, wie wir unterstützen können. Das ist eine wichtige Frage, vor der wir stehen. Sie haben immer wieder Tübingen angeführt. Ich finde es gut, was Tübingen macht. Das habe ich hier im Landtag auch schon mehrfach gesagt. Deswegen haben wir in unsere Verordnung eine Empfehlung inkludiert, die älteren Menschen rät, sich eine Einkaufszeit zwischen 09:00 und 11:30 Uhr herauszusuchen. Was wir nicht machen, ist Folgendes: Wir legen es nicht fest und verpflichten die Menschen. Aus meiner Sicht ist es auch richtig, an dieser Stelle mit Empfehlungen und nicht mit Verpflichtungen zu arbeiten. Wir müssen ebenfalls schauen, dass Tübingen eben kein Bundesland, sondern eine Stadt ist. Eine jede Stadt in Sachsen hat auch zusätzliche Möglichkeiten, für seine Bevölkerung und Gruppen zusätzliche Maßnahmen zu erlassen. Ein Beispiel ist – das finde ich gar nicht schlecht – die Nutzung des Taxidienstes anstelle des ÖPNV. Das können wir landesweit eben nicht tun. Kommunen können solche Dinge einrichten, wenn es die Notwendigkeit gibt. Ich weiß auch, dass die Kommunen sehr viel machen. Sie haben von den Schnelltests für das Land Sachsen gesprochen. Übrigens möchte ich noch eines zu unseren Pflegeeinrichtungen sagen: Wir waren eines der ersten Bundesländer, die kostenträchtig für das Land Tests – die PCR-Tests – für die Pflegeeinrichtungen, wenn es auch nur eine positiv getestete Person gegeben hat, ermöglicht haben. Das haben wir weit vor den Regelungen der Bundesregierung getan. Das ist in den Pflegeeinrichtungen sehr gern angenommen worden. Gleichzeitig haben wir bei den Schnelltests als Land Sachsen zurzeit 200 000 Schnelltests im Umlauf. Die Landkreise haben jeweils 40 000 Tests in ihren Einrichtungen, 10 000 sind bereits abgeholt. Wenn in dem Landkreis eine Pflegeeinrichtung Unterstützung braucht – ich bin wieder bei der Unterstützung –, weil sie es aufgrund der eigenen Kapazitäten nicht schafft zu testen, dann kann sie sich Hilfe und Unterstützung holen. Wir haben in zwei Gemeinden in Sachsen bereits Schnelltests, sogenannte Massenschnelltests, durchgeführt. Sie haben sich sicher angeschaut, wie hoch die Teilnehmerzahlen waren. Auch das ist ein Punkt, bei dem wir gemeinsam daran arbeiten müssen, dass solche Angebote angenommen werden. Wir arbeiten gerade daran, dass wir vor den Weihnachtsfeiertagen noch einmal für Sachsen anbieten wollen, dass Menschen, die vor den Feiertagen Besuche haben, die Besucher einladen wollen, im Rahmen der Möglichkeiten unserer Verordnung die Möglichkeit haben, Schnelltests zu machen, um sich und ihre Gäste zu schützen. Auch das wollen wir anbieten. Gleichzeitig sind wir in der Vorbereitung der Impfstrecken, während wir täglich auch neue Informationen aus Berlin bekommen, all das gleichzeitig zu organisieren und durchzuführen: Das hat eine große Kraft, eine große Leistung aller gesellschaftlich Beteiligten in Sachsen eingefordert und fordert sie weiter. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ein recht herzliches Dankeschön an alle sagen, die dabei mitwirken. (Beifall bei allen Fraktionen) Ich nenne beispielsweise das DRK, unser Pflegepersonal in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern oder die vielen, die nicht unmittelbar damit zu tun haben, zum Beispiel diejenigen, die am Telefon sitzen und sehr viel organisieren müssen. Wir haben eine dramatische Situation in Sachsen. Aber wir werden das nur gemeinsam schaffen. Deshalb nur so zu tun, als wenn die Ereignisse, die wir in den letzten Wochen in Sachsen auch erlebt haben, wie die Querdenker-Demonstrationen in Leipzig mit fast 40 000 Teilnehmern; hierbei streitet man sich etwas um die Zahlen, wie viele es wirklich waren, keinen Einfluss hätten – ehrlich gesagt: Sie wissen auch, dass in Böhlen eines ihrer Mitglieder verstorben ist. Es wurde sehr schnell auf Facebook gelöscht, warum er gestorben ist. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Insofern müssen wir uns alle die Jacke anziehen. Wenn wir in Sachsen das Virus bekämpfen wollen, dann geht das nur gemeinsam und nicht mit dem Fingerzeig auf den anderen, was der gerade alles versäumt hat. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) In diesem Sinne möchte ich noch einmal ein Wort an diejenigen richten, die gerade erkrankt sind, die in den Krankenhäusern liegen und vielleicht sogar auf einer Intensivstation und – wie wir wissen – in Sachsen in einer wirklich beachtlichen Zahl versterben. Mein Gruß, mein Wunsch gilt allen, dass sie bald genesen, und den Familien der Verstorbenen gilt mein tiefstes Beileid. Wir werden alles dafür tun, dass wir dieser Pandemie gewachsen sind, und das sollten wir gemeinsam tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Schlusswort hält die AfD-Fraktion. Herr Urban, Sie wollen kein Schlusswort halten? – Eine Kurzintervention, bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin Köpping, ich muss hier erwidern, weil ich nicht akzeptieren kann, dass Sie sich als Ministerin herstellen und Fake News in einer Art und Weise verbreiten, wie ich es mir hätte nicht vorstellen können. Der Vergleich der Infektionszahlen in Sachsen mit den Wahlergebnissen der AfD ist an Polemik schlicht und einfach nicht zu unterbieten. (Beifall bei der AfD) Wo ist Ihr Blick nach Bayern gewesen, als dort die Infektionszahlen deutlich höher waren als in Sachsen? Haben Sie die CSU kritisiert? Wo ist Ihr Blick in einzelne sächsische Gemeinden, wo die CDU Spitzenergebnisse erzielt und die Infektionszahlen höher sind als in der Umgebung? Dieser Vergleich ist in einer politischen Debatte völlig unwürdig. (Beifall bei der AfD) Ich möchte noch ein paar andere Fake News beseitigen, da immer wieder vorgetragen wurde, dass die AfD zu Beginn dieser Krise die Ausrufung des Katastrophenfalls gefordert hat. Ja, das ist richtig. Wir haben das gemacht, weil Ihre Regierung dieses Land nicht auf eine Pandemie vorbereitet hat, obwohl das wissenschaftliche Gremien seit Jahren fordern. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie hatten nichts getan! Wir standen bei null, Sie waren unvorbereitet! (Unruhe im Saal) Das war eigentlich die richtige Entscheidung. Dann haben Sie einen Sommer lang nichts gemacht. Wenn ich schon höre, „wir sind seit Monaten am Start“, dann heißt das übersetzt: Seit Monaten ist der Start nicht gelungen. Dass Sie jetzt, da die Infektionszahlen in Sachsen höher sind als in der gesamten Bundesrepublik, beginnen, Schnelltests zu machen, das ist nett. Aber es ist auch ein Zeichen dafür, dass Sie acht Monate lang nichts gemacht haben. Dass Sachsen heute Schlusslicht bei der Bewältigung der Coronakrise ist, ist das Ergebnis Ihrer sächsischen Politik. Das ist Ihr sächsischer Weg, für den Sie sich verantworten müssen – und nicht die Bürger da draußen, die alles mitgemacht haben, was Sie angeordnet haben. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Ministerin möchte darauf nicht reagieren. Ich rufe zum Schlusswort auf. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Köpping, wir haben von Anfang an die Intransparenz Ihrer Politik kritisiert, weil uns die Daten nicht vorlagen. Wir haben Kleine Anfragen schon oft gestellt, aber anscheinend muss ich das so wiederholen, wie Sie die Fallzahlen jedes Mal wiederholen. Sie haben es einfach nicht transparent genug gemacht. Deshalb haben wir immer wieder Kritik geübt und viele Kleine Anfragen gestellt. Wenn Sie – Kollege Urban sagte es gerade – die Schlussfolgerungen aus der Risikoanalyse 2012 vernünftig gezogen hätten, dann müssten wir heute nicht hier stehen, wo wir stehen. Ich finde es absolut pietätlos – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen –, wenn Sie in Ihrer Rede auf eine Fraktion zeigen und sagen, da sei jemand bei Ihnen an Corona gestorben. Das finde ich einer Ministerin unwürdig. Das ist unglaublich. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ich kann Sie ja beruhigen. Kollege Urban sagte es bereits: Sie sollten auch mal schauen, wer in welchen Hotspots, gerade im Landkreis Görlitz, Wahlsiege eingefahren hat und woher die Zahlen kommen. Ich kann Sie beruhigen: In Großschirma, meiner Heimatgemeinde, wählen fast 50 % die AfD. Dort haben wir keine Traubenbildung vor der Kita und auch keine Traubenbildung vor der Schule, weil sich die Menschen einfach anständig benehmen. Hören Sie also auf, einen solch billigen Populismus zu verbreiten. (Beifall bei der AfD) Wir möchten mit unserem Antrag die Einrichtung von Bedarfspraxen erreichen. Wenn die Verantwortung bei den Kommunen liegt, dann unterstützen Sie bitte die Kommunen, damit sie das für ältere Menschen anbieten können. Des Weiteren möchten wir die Verteilung der FFP2-Masken auch als Versandmöglichkeit vorschlagen. Ich habe gestern Bilder gesehen, wo die älteren Menschen in den Apotheken angestanden haben. Es haben sich riesige Schlangen gebildet – genau das, was Sie eigentlich verhindern wollten. Spannen Sie die Einwohnermeldeämter mit ein – sie kennen ihre alten Leutchen –, damit die FFP2- Masken dorthin geschickt werden. Der öffentliche Dienst kann dann einmal zeigen, wozu er in der Lage ist, in der Krise etwas für die Menschen zu tun. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD) Schicken Sie endlich einen Appell an die Bevölkerung, dass die Nicht-Risikogruppen, gerade die jungen Menschen, darauf verzichten, in den Morgenstunden von 9 bis 12 Uhr einzukaufen. Dann können auch diejenigen einkaufen gehen, die sich einer Risikogruppe zugehörig fühlen, insbesondere die älteren Menschen. Jeder kennt so sein eigenes Päckchen, das er mitträgt. Es sollte ein morgendlicher Schutzring geschaffen werden, so wie es in Tübingen gelingt. Schaffen Sie eine freiwillige Testung, die über die jetzigen 1,5 Millionen Tests, hinausgeht. Wir sind vier Millionen Sachsen. Wir könnten die Bevölkerung freiwillig durchtesten. Ich denke, es ist eine hohe Bereitschaft in der Bevölkerung vorhanden. Wir können dann schnellstmöglich, was unser Antrag fordert, diesen überzogenen Lockdown beenden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erklärungen
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Die Anklage der AfD gegenüber der Staatsregierung ist groß und bleibt allgemein. Die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion wird diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen. Sie bringen hier einen Antrag ein, der der Staatsregierung vom Duktus her Totalversagen vorwirft. Sie fordern den Schutz von Risikogruppen ein und ignorieren im selben Atemzug, dass unter uns Abgeordneten heute auch nicht wenige Menschen zur Risikogruppe gehören. Einzig die Verweigerung Ihrer Fraktion lässt uns zu fast 120 Personen zwei Tage lang tagen. Sie haben sich, wo es geht, einer Verkürzung der Tagesordnung entgegengestellt und tun es auch mit diesem Antrag, der uns in der aktuellen Situation nicht weiterhilft. Alle Interessierten können die einzelnen Punkte meiner Rede nachlesen. Ich habe meine Gedanken zu Protokoll gegeben, um diesem absurden Schauspiel der AfD nicht unnötig Raum zu verschaffen. Ich möchte auf die Punkte im Dringlichkeitsantrag kurz eingehen und meine Einschätzung darlegen. Der Schutz von Risikogruppen soll in den letzten Monaten versäumt worden sein. Diese pauschale Aussage ignoriert, dass viele Einrichtungen in den letzten Monaten Hygieneund Schutzkonzepte erarbeitet haben und diese umsetzen. Die Testkapazitäten – zum großen Teil finanziert durch den Freistaat – wurden massiv ausgebaut und vor allem Menschen in den Sozial- und Gesundheitsberufen regelmäßig zur freiwilligen Testung zur Verfügung gestellt. Selbst wenn die vage These, die im Antrag formuliert ist, zutrifft und „die Alten- und Pflegeheime den größten Anteil am Infektionsgeschehen mit 32 % der wahrscheinlichen Infektionsorte“ haben, zeigt dies, dass die Ausbreitungswege des Virus vielseitig sind. Nur eines hilft wirksam: Die Zahl der Kontakte aller muss radikal reduziert werden – auf Arbeit, in den öffentlichen Einrichtungen (Kitas, Schulen etc.), in Vereinen und in der Freizeit, also im privaten Bereich. Die AfD-Fraktion will diesen Lockdown beenden; so der Titel, ja mehr noch. Sie wirft der Regierung einen Panikmodus vor. Das ist populistisch und gefährlich, denn die Lage in Sachsen ist so ernst wie noch nie seit dem Beginn der Corona-Pandemie. Die Corona-Fallzahlen bringen die Krankenhäuser an ihre Belastungsgrenze, die Mediziner(innen) und Pflegekräfte gehen weit über ihre Kräfte hinaus, Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer dem Dringlichen Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/4856 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen. Wenige Stimmen dafür; mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll um die dringend notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. Doch schon jetzt müssen wir Menschen aus Sachsen in anderen Bundesländern unterbringen, weil die Intensivbetten nicht mehr ausreichen. Ein Lockdown bis zum 10. Januar ist aktuell die einzige Option, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen. Auch wenn sich viele Menschen einen anderen Weg wünschen, wäre er aktuell schlicht unverantwortlich, denn er gefährdet weitere Menschenleben. Ich werde mich nicht an der Debatte um die Schuldfrage beteiligen. Ich halte nüchtern fest: Der milde Lockdown hat nicht ausreichend Wirkung gezeigt, sondern die Infektionszahlen stark steigen lassen. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Die Konsequenz ist eindeutig: Wir haben bundesweit die höchsten Infektionszahlen. Das ist der Grund dafür, dass wir noch vor dem Beschluss der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten die Notbremse gezogen haben. Das Auftreten der AfD-Fraktion in den letzten Wochen und ihre politischen Forderungen in den vorangegangenen Debatten veranschaulicht das Grundmuster von Populisten wie Ihnen. Nach der Forderung im Frühjahr, sofort den Notstand auszurufen, konnten Ihnen die Lockerungen im Sommer nicht weit genug gehen. Viele AfD-Politiker(innen) standen in den letzten Monaten mit Verschwörungsdenker(inne)n auf der Straße und machten sich mit denen gemein, die die Akzeptanz von Infektionsschutzmaßnahmen insgesamt beschädigen und die Gefährlichkeit des Coronavirus gänzlich abstreiten. Nun, da die Maßnahmen verschärft werden müssen, weil die Zahlen der im Krankenhaus behandelten Patient(inn)en steigt, verweisen Sie plötzlich wieder auf wissenschaftliche Autor(inn)en-Papiere und meinen, man hätte das alles viel besser machen müssen. Sie wollen mit dieser Politik die Kritiker(innen) aus allen Ecken der Republik holen und versuchen darüber hinwegzutäuschen, dass Ihre Partei selbst kein Konzept bei der Bewältigung der Pandemie hat. Ich stelle mich nicht hier hin und sage, dass alle politischen Entscheidungen richtig waren. Politik und Gesellschaft müssen lernen im Umgang mit dem Virus. Aber dabei helfen die im Antrag produzierten Worthülsen wenig. So wird ein Strategiewechsel eingefordert, um den erneuten harten Lockdown schnellstmöglich zu beenden. Genau das ist das Ziel, und daran wir gearbeitet mit Blick auf den 10. Januar. Ich möchte, genau wie im Frühjahr, allen Bürger(inne)n Zuversicht und Geduld in dieser schwierigen Zeit wünschen. Jetzt ist einmal mehr die Solidarität aller gefragt, denn das Handeln jedes und jeder Einzelnen entscheidet mit darüber, wie sich die Kurve entwickelt. Viele nehmen diese Naturkatastrophe, diese Pandemie sehr ernst und haben in den letzten Monaten auf vieles verzichtet. Es ist ein Kraftakt, ich weiß, aber ich bin überzeugt, wir können daran als Gesellschaft wachsen.
Sabine Friedel SPD
Wäre es nicht verlockend? Lockdown beenden und endlich wieder alle Freiheiten genießen. Mit 20 Personen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt trinken, ohne Mundschutz Bus fahren, die Verwandten in Bayern und in Berlin besuchen – schöne heile Welt der AfD. Was wäre der Preis dafür? – Ein Kollaps der Krankenhäuser, welche alle Fälle, die dadurch entstehen würden, behandeln müssten, Unterrichtsausfall aufgrund erkrankter Lehrer(innen), Zusammenbruch der Pflege durch das grassierende Virus in Einrichtungen, Erkrankung des Personals und vieles mehr. Ist es das wert? Sicher, es gibt Menschen, bei denen es nicht um Glühwein, sondern um ihre Existenz geht. Diese Menschen müssen dringend unterstützt werden. Entsprechende Mittel sind dafür eingestellt worden. Doch alle darüber hinausgehenden Wünsche, die nur unseren eigenen Komfort betreffen, lassen sich reduzieren. Jedes Jahr im Januar oder auch ab Aschermittwoch beginnen Menschen mit guten Vorhaben, etwa zu fasten, weniger Konsum, kein Alkohol, kein Zucker – das sind so die üblichen Einschränkungen. Dieses Jahr hat uns eine Pandemie eine Fastenzeit auferlegt. Warum tun sich manche Menschen damit so schwer? Ein Grund ist die Akzeptanz. Die AfD-Fraktion formuliert in diesem Antrag erneut, es handle sich bei den Einbußen Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der AfD-Landesliste“ Untersuchungsausschussgesetzes Drucksache 7/4740, Der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Herr Lars Kuppi, hat seinen Sitz als stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss niedergelegt. Als Nachfolger wurde in der Drucksache 7/4740 der Abg. René Hein vorgeschlagen. Ich frage, ob jemand dagegenspricht, dass wir eine offene Abstimmung machen. – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer Herrn René Hein seine um die Folgen der Maßnahmen der Staatsregierung, nicht etwa um die Folgen der Pandemie. Das ist ein gewichtiger Unterschied. Damit suggeriert die AfD, es sei ein politisches Problem, das bei einem anderen Umgang mit Corona nicht bestünde. Hierzu zwei Dinge: Nennen Sie mir ein (mit) rechtspopulistisch regiertes Land auf dieser Welt, das die Pandemie überwunden oder ohne Einbußen überstanden hat! Schauen Sie dazu ruhig einmal in die Länder, die es noch lockerer angingen ließen als wir. Was ist dort passiert? Verraten Sie uns endlich Ihren Plan! Sie faseln seit Monaten etwas von besonderen Maßnahmen für Risikopatienten. Schauen Sie nach Chemnitz. Dort sind 30 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt. Nehmen wir noch die Raucher (innen) und die Immunschwachen dazu, sind es deutlich mehr. Sollen diese nun alle zu Hause bleiben, damit Sie Ihren Glühwein trinken und Ihr Feuerwerk wegballern können, Herr Zwerg? Und vor allem, für wie lange? Da Sie sich ja nicht impfen lassen wollen, würde es Ihrer Logik zufolge keinen Herdenschutz geben und demnach kein Ende der Pandemie. Also lebenslanger Hausarrest für etwa 37 % der Bevölkerung in meiner Stadt? Daran sieht man, wie weit es mit Ihrem Freiheitskampf her ist. Es ist ein peinlicher und rücksichtloser Kampf des Eigennutzes. Alternativ könnten wir nicht impfen, die Risikogruppen trotzdem rauslassen und schauen, was passiert. Das wäre sicherlich im Sinne aller, die hier die Heilkräfte der Natur ganz vorn sehen oder meinen, Corona wäre ohnehin nicht so schlimm. Im Resultat nennt sich das Sozialdarwinismus. Das hatten wir schon mal und war keine gute Idee. Der Fortschritt nach der Evolution ist die Zivilisation. Diese Errungenschaft gilt es dieser Tage zu verteidigen. Das ist unser größtes Ziel. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir kommen zu des 1. Untersuchungsausschusses in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ gemäß § 4 des Wahlvorschlag der Fraktion AfD Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe Neinstimmen und Enthaltungen; dennoch hat es eine Mehrheit zur Wahl von Herrn René Hein gegeben. Meine Damen und Herren! Ich frage noch Herrn Hein, ob er das Mandat annimmt. (Zuruf von der AfD: Was seid ihr für Demokraten? – Marco Böhme, DIE LINKE: Was seid ihr für Demokraten?) Meine Damen und Herren! Ich bin noch nicht fertig. Ich muss noch fragen, ob Herr Abg. Hein die Wahl annimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Beteiligung des Staatsregierung nach dem (Sächsisches Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz Drucksache 7/2259, Gesetzentwurf Drucksache 7/4791, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Wir kommen jetzt zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt die einreichende Fraktion DIE LINKE. Danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE und die SPD sowie die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile Herrn Abg. Gebhardt das Wort.
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns jetzt einmal wieder richtige Politik machen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehr gut!) In den letzten Tagen und Wochen ist genau das passiert, was eigentlich hätte nicht passieren dürfen. Die Infektionszahlen sind in ganz Sachsen rasant angestiegen: eine Katastrophe für die Erkrankten, für die Krankenhäuser, für das Pflegepersonal, für Familien, für alle. Nicht nur das. Parallel dazu gab es einen regelrechten Maßnahmen-, Verordnungs- und Einschränkungswust, den viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr überschauen, geschweige denn durchblicken oder gar verstehen können. All das hat nun zur Folge, dass wir alle vor einer extrem schweren Zeit stehen. Anscheinend hatte niemand so richtig im Blick, dass sich die Lage derart verschärfen könnte, die Koalition offenkundig am wenigsten und am allerwenigstens der Herr Ministerpräsident. Er antwortete in einem Interview mit dem ZDF auf die These hin, dass die Ministerpräsidenten trotz Mahnungen der Kanzlerin zu lange gezögert hätten, wie folgt – Zitat –: „Die Mahnungen, die die Kanzlerin ausgesprochen hat, und auch wir, sind in der Bevölkerung zu wenig gehört worden.“ Nicht nur, dass Sie offensichtlich die Frage nicht verstanden haben, Herr Ministerpräsident, es ist schon absoluter Wahnsinn, um nicht zu sagen Unsinn, jetzt die alleinige Schuld den Menschen in Sachsen zuzuschieben. Es ist und bleibt ein CDU-Phänomen, das selbst in der größten Krise angewandt wird: Probleme in Sachsen – damit hat die CDU Sachsen nichts zu tun. (René Hein, AfD: Ja!) – Ach, er ist oben auf der Zuschauertribüne. In Ordnung. Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich rufe auf des Entwurfs Landtages bei Maßnahmen der Infektionsschutzgesetz im Freistaat Sachsen – SächsIfSBetG) der Fraktion DIE LINKE des Ausschusses für Europa und Gleichstellung Seit Montag nun hat Sachsen komplett dichtgemacht. Wir haben es aktuell mit einer Verordnung zu tun, die massiv in die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Sachsen eingreift, erstmalig sogar mit Ausgangssperren von 22 bis 6 Uhr. Dennoch möchte ich klarstellen: Meine Fraktion und ich bleiben auch weiterhin dabei, dass der Gesundheitsschutz aktuell oberste Priorität für alle haben muss und damit über all dem anderen steht. Anders geht es nicht. Anders bekommen wir diese Pandemie, dieses Virus nicht in den Griff. Es geht um unser aller Gesundheit, um unser aller Leben. Das steht außer Frage. Deshalb ist das heute zu beratende Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz auch nicht nur eine juristische oder verfassungsrechtliche Auseinandersetzung, es ist ein hoch emotionales Thema, ein Gesetz, das uns alle betrifft und für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt enorm wichtig ist. Wir müssen darüber reden, wie wir mit Blick auf die bisherige Praxis und die bisherigen Erfahrungen künftig zu Rechtsverordnungen im Rahmen des Infektionsschutzes kommen, mit denen weitreichende Grundrechtseingriffe einhergehen. Ich möchte nicht hinter dem Berg halten und etwas Positives erwähnen. Bereits ein zweites Mal hat der Landtag den Entwurf zu einer neuen Corona-Schutz-Verordnung vorab vom zuständigen Sozialministerium erhalten. Frau Staatsministerin Köpping, Applaus dafür und ein Dankeschön an Ihr Team! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) – Schön, dass die Koalition klatscht. Frau Köpping hat es bestimmt gehört. Am Donnerstag letzter Woche tagten daraufhin gleich drei Ausschüsse gemeinsam. Die Fraktionen hatten die Möglichkeit, vorher eine eigene Stellungnahme gegenüber dem Ministerium abzugeben. An dieser Stelle rechne ich der Staatsregierung und ihrem Sozialministerium an, dass die Schritte in Richtung Parlamentsbeteiligung offensichtlich keine Eintagsfliege waren. Das ist für den Goodwillbereich gut so, reicht uns aber natürlich nicht aus, bei Weitem nicht. Wer weiß, was beim nächsten Mal passiert? Wir reden ja nicht über schnöde Einschränkungen. Es sind vielmehr Einschränkungen des Alltags und des Privatlebens. Es sind Kontaktverbote, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, der Religionsausübung, der Berufsausübung, der Besuchserlaubnis in Altenheimen. Es geht um Schließungen von Kitas, Schulen und Hochschulen und vieles mehr. Das sind Maßnahmen, die ohne Frage in guter Absicht beschlossen werden, nämlich in der Absicht, die Verbreitung von Covid-19 endlich einzudämmen und in den Griff zu bekommen. Wir bleiben dabei: Wir brauchen immer und immer wieder die Debatte über geplante Einschränkungen oder offensichtlich mal wieder über Lockerungen hier im Parlament bzw. in den Ausschüssen. Das soll hier im Landtag geschehen, wo kritisch hinterfragt wird, wo Meinungsaustausch zwischen Regierung und Parlament stattfindet. Alle, die am vergangenen Donnerstag dabei waren, werden es bestätigen: Es ging sachlich, an der Thematik orientiert zu, und zwar trotz zweieinhalb Stunden Dauer. Also, alles prima? Nein. Aber immerhin kann man sagen, dass sich unsere Beharrlichkeit – ja, auch die von den BÜNDNISGRÜNEN als Mitkoalitionär – seit Frühjahr dieses Jahres ein wenig ausgezahlt hat. Trotzdem können wir nicht jedes Mal darauf hoffen, dass die Staatsregierung und die Koalition Lust haben, das Parlament einzubeziehen. Vor ein paar Wochen präsentierten die Koalitionsfraktionen dem Landtag im Rahmen einer Regierungserklärung einen windelweichen Entschließungsantrag – Herr Lippmann sprach vorhin darüber –, der Vorschläge enthielt, wie die Staatsregierung in Zeiten der Pandemie das Parlament informieren soll. Wir hatten gerade so einen Tagesordnungspunkt. Ein wirklicher Parlamentsvorbehalt, meine Damen und Herren von der Koalition – Herr Lippmann wird Ihnen das bestätigen –, sieht anders aus und braucht eine klare gesetzliche Grundlage. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist so!) Ganz ehrlich: Dass im Pandemiefall Entscheidungen schnell gefasst werden müssen, ist doch gar keine Frage und schon gar kein Argument gegen einen Parlamentsvorbehalt. Wir haben es schon bewiesen. Die 6 Milliarden Euro, die im Frühjahr beschlossen und mit dem Coronabewältigungsfonds Sachsen zur Verfügung gestellt wurden, kamen nicht von irgendwoher. Sie wurden per beschleunigtem Gesetzgebungsverfahren vom Landtag beschlossen. Es ist also möglich, meine Damen und Herren. Alles andere, was dagegen und gegen unseren Gesetzentwurf spricht, ist nur vorgeschoben, nichts weiter. Begreifen Sie es endlich: Mit Durchregieren kommt man nicht weiter. Das haben wir oft genug gesehen, jetzt erst wieder. Museen mussten schließen, Möbelhäuser blieben offen. Bars und Cafés mussten schließen, Shoppingcenter durften öffnen usw. usf. Das war ein Verordnungswirrwarr, wie er im Buche steht, und an vielen Stellen wenig nachvollziehbar. Das sind Schwächen, die sich relativ zügig offenbarten. Deshalb bin ich froh, dass Sie unsere Kritik wenigstens ein wenig angenommen und die Sondersitzung des Sozial-, Rechts- und Schulausschusses einberufen haben. Im Übrigen ist es überhaupt kein Zeichen von Schwäche, auch einmal auf die konstruktive Opposition zu hören, ganz im Gegenteil. Es kann und darf kein Dauerzustand sein, dass die Regierung bei einem solchen Pandemiegeschehen entweder allein oder autark Verordnungen erlässt und wir als Parlamentarier hinterher Schäden beseitigen müssen oder wir als Abgeordnete immer nur darauf hoffen sollen, dass uns die Staatsregierung mal wieder, weil sie es für sinnvoll oder notwendig hält, die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumt. Was wir dafür brauchen, ist eine rechtliche, eine gesetzliche Grundlage, die wir Ihnen heute auf dem Silbertablett serviert haben. Aber nicht nur das, direkt daneben liegt auf dem Silbertablett auch noch unser aktueller Änderungsantrag, der die eingangs geschilderten aktuellen Erfahrungen eingefangen und die Regelungen noch einmal konkretisiert hat, insbesondere auch nach der sachlichen Debatte im Rechtsausschuss. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie sich immer noch zieren. Das ist parlamentarische Demokratie, meine Damen und Herren, insbesondere von der CDU. Ja, es ist immer anstrengend, wenn viele mitreden wollen. Ich kann das aus meiner eigenen Fraktion bestätigen. (Heiterkeit bei den LINKEN und der SPD) Aber hier müssen wir alle mitreden und mitreden lassen. (Ivo Teichmann, AfD: So viele sind Sie ja nicht!) – Ruhe hier drüben auf der rechten Seite! Doch eine Krise in einer Dimension wie die jetzige ist eben nicht nur und allein die Stunde der Exekutive. Es ist vielmehr die Stunde der demokratisch legitimierten Politik. Das ist genau das, was die Menschen in Sachsen von uns erwarten. Das schafft Transparenz, das ist ehrliche Politik. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetzentwurf zu! Es ist überhaupt nicht schwer, an dieser Stelle einmal Ja zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Modschiedler.
Martin Modschiedler CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Doch, es ist schwer zuzustimmen. Die Gründe haben wir schon einmal genannt. Ich fasse sie noch einmal zusammen. Sie wollen im vorliegenden Gesetzentwurf eine stärkere Beteiligung des Parlaments bei den Corona-Schutz-Verordnungen erreichen. Das ist das, was darinsteht. Wir haben dazu am 16. September eine öffentliche Anhörung durchgeführt und in der Sitzung am 25. November abschließend darüber beraten. Ich habe damals deutlich gemacht, und ich mache das heute noch einmal: Wir alle sind uns auf jeden Fall einig, dass man gerade in Krisenzeiten starke und selbstbewusste Parlamente braucht. Wir haben uns deshalb mit dem Entschließungsantrag – Herr Gebhardt, Sie hatten ihn genannt, und er wurde vorhin auch diskutiert – vom November darauf verständigt, dass die geplanten Corona-Schutzmaßnahmen künftig in den Fachausschüssen des Landtages debattiert werden. Das haben wir umgesetzt. Das war übrigens nicht die Idee von Herrn Lippmann, sondern es war die Idee der Koalition, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) In der letzten gemeinsamen Sondersitzung haben die drei Fachausschüsse – das waren der Schul-, der Sozial- sowie der Verfassungs- und Rechtsausschuss – am vergangenen Donnerstag die aktuelle Verordnung beraten. Wir haben intensiv und ernsthaft darüber diskutiert, Abwägungen getroffen, Änderungsvorschläge zusammengetragen und der Staatsregierung übermittelt. Ich denke, bessere Parlamentsbefassung geht eigentlich gar nicht. Eines eint uns: der politische Wille zur Beteiligung des Landesparlaments auch in der Bekämpfung der CoronaPandemie. Ich sage Ihnen aber auch ganz klar, was uns deutlich voneinander trennt: die Frage der konkreten inhaltlichen und rechtlichen Ausgestaltung. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, fordern in Ihrem neueren Änderungsantrag, der uns heute vorliegt, wieder den vorherigen Zustimmungsvorbehalt. Das muss man ganz klar sagen: Vorher soll zugestimmt werden, sonst passiert gar nichts – das bedeutet es nämlich. Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie dürften dann künftig nur noch mit Zustimmung des Landtags überhaupt erlassen oder verändert werden. Also: Bei Gefahr im Verzug haben Sie noch eine Ausnahme der nachträglichen Zustimmung, aber wiederum ein automatisches Außerkrafttreten innerhalb von sieben Tagen, wenn dies dann nicht vorliegt. Das genau ist der Umkehrschluss von dem, was wir zurzeit machen. Das ist weder praxistauglich noch wird es – wie wir sehen – der hohen Dynamik des Infektionsgeschehens gerecht. Eine vorherige Zustimmungspflicht des Plenums würde zu erheblichen Verzögerungen in der Pandemiebekämpfung führen. Nach Ihrem Gesetzentwurf könnten selbst kleinste oder auch nur redaktionelle Änderungen nur nach vorheriger Plenarbefassung überhaupt vorgenommen werden. Das Schiff der Flexibilität der Exekutive ist damit völlig lahmgelegt, weil wir nur deshalb immer wieder zusammenkommen müssen. Hinzu kommt, dass dieser eben genannte vorherige Zustimmungsvorbehalt komplett der Logik widerspricht, dass die Staatsregierung – nicht das Parlament, sondern die Staatsregierung – durch den Bundesgesetzgeber ermächtigt worden ist, im Verordnungswege zu handeln, um möglichst auf neue Entwicklungen regieren zu können. Wir können uns doch in diesem wichtigen Punkt keine Verzögerung leisten. Die Exekutive muss – das ist unsere feste Auffassung – handlungsfähig bleiben und sie darf nicht lahmgelegt werden. Das Virus kennt übrigens keine Rücksicht, und es wartet auch nicht. Es reicht auch der Blick auf die aktuellen Zahlen, die wir heute mehrfach genannt bekommen haben. Natürlich ist und bleibt es wichtig, dass das Parlament bei der Krisenbewältigung auf angemessene Weise beteiligt werden muss. Das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung im September unterstrichen. Die Staatsregierung ist aber auch seit 28 Jahren, seitdem die Sächsische Verfassung beschlossen wurde, nach Artikel 50 bei wesentlichen Punkten zur Unterrichtung verpflichtet. Das ist unsere verfassungsrechtliche Verpflichtung. In allen Ausschüssen unterrichtet sie deshalb über aktuelle Entwicklungen bei den Corona-Maßnahmen. Auch im Plenum wurde mit dem Bericht der Staatsregierung zur CoronaPandemie ein regulärer Turnus eingeführt – so auch heute Morgen. Mit Blick auf die Neuregelung des § 28 a Infektionsschutzgesetz sind wir wiederum der Wesentlichkeitstheorie und des Parlamentsvorbehalts nachgekommen. Es wurde nachgebessert. Die notwendigen Schutzmaßnahmen und die damit verbundenen möglichen Grundrechtseinschränkungen, die wir zu diskutieren versucht haben – ich erinnere nur an die Thematik Ermächtigungsgesetz und was dazu noch so gesagt wurde –, sind hinreichend konkretisiert worden. Hinzu kommt – das ist auch ein Aspekt, den wir immer vernachlässigen –: Nach Artikel 80 Abs. 4 Grundgesetz gibt es die Möglichkeit, ein verordnungsvertretendes oder ein verordnungsersetzendes Gesetz ins Parlament einzubringen, und das müssen wir auch behandeln. Das steht im Grundgesetz, und das nicht erst seit gestern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie führt uns vor Augen, wie entscheidend ein schnelles und entschlossenes Handeln ist. Ja, darüber sind wir uns im Klaren, und die Exekutive hat hierbei das Zepter des Handelns in der Hand. Zur Wahrheit gehört nach meiner Ansicht aber auch, dass das Coronavirus und die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung inzwischen einen ganz wesentlichen Anteil unserer parlamentarischen Arbeit ausmachen. Wir alle als Parlamentarier haben im Plenum und in den entsprechenden Fachausschüssen des Sächsischen Landtags intensiv über die Auswirkungen und die erforderlichen Maßnahmen diskutiert. Das ist richtig so, und das soll auch so bleiben. Wir werden uns auch künftig einbringen und weiterhin kritisch hinterfragen, und zwar mit den bestehenden und gut funktionierenden Mechanismen. Was wir aber nicht dürfen, ist, die vorherige Zustimmung vorzusehen; denn das sind Einschränkungen und Vorbehalte. Deshalb können wir Ihrem Gesetzentwurf so nicht zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte.
Dr. Joachim Keiler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf reglementiert die Beteiligung des Landtags bei Verordnungen der Staatsregierung nach dem Infektionsschutzgesetz, allerdings auch nur dort. In einem Änderungsantrag wurde eingeführt, dass der Erlass von Rechtsverordnungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes der vorherigen Zustimmung des Landtags bedarf. Für Eilfälle ist eine nachträgliche Zustimmung einzuholen. Dies nennt man im Rechts-Deutsch Genehmigung; aber man versteht zumindest, was gemeint ist. Unsere Fraktion hat drei verfassungsrechtliche Überlegungen, die bereits außerhalb und oberhalb dieser Problematik und des Verordnungsrechts ansetzen. Erstens. Fraglich ist, ob das Infektionsschutzgesetz, welches 2001 als Gesetz für meldepflichtige Krankheiten in Deutschland – also für den individuellen Gesundheitsschutz – erlassen wurde, überhaupt der geeignete Rechtsrahmen für eine Pandemiebekämpfung in dem derzeitigen Umfang ist. Die Maßnahmen zielen auf den Erhalt der Volksgesundheit und auf die Prävention. Zweitens. Besteht überhaupt eine Zuständigkeit des Bundes – auch in Kombination mit dem Bundesrat – für den Pandemieschutz, oder ist dies ausschließlich Länderaufgabe? Drittens. Inwieweit kann durch Länderermächtigungen – seien sie auch gestuft – derart weitreichend in Grundrechte eingegriffen werden, wie es derzeit der Fall ist? In einer konsequenten Beachtung dieser Positionen, die im Übrigen auch von namhaften Verfassungsrichtern vertreten werden, nicht zuletzt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Hans-Jürgen Papier – (Sabine Friedel, SPD, betont die erste Silbe von „Papier“.) – ja, Papier –, der zumindest anstelle von Verordnungsrecht den Erlass von Gesetzen für erforderlich hält, müsste man dann auch dazu kommen, den Gesetzesvorschlag in der geänderten Variante konsequenterweise abzulehnen. Ich könnte jetzt gern 20 Minuten referieren – Kollege Modschiedler war dazu etwas deutlicher –, wie das mit dieser gestuften Verordnungsermächtigung ist bzw. wie das mit der Delegationsermächtigung gesehen wird und wie viele Gutachten es dazu gibt, die das kritisch sehen. Ich erspare mir das allerdings an der Stelle. Das können wir – auch zu diesen Novellierungen – in einem Gutachten des Bundestags vom 18. November nachlesen. Dies wäre verfassungsrechtlich konsequent. Wie es im Anhörungsverfahren von einigen Gutachtern deutlich gemacht wurde, gibt die Sächsische Verfassung bereits mit den Artikeln 39, 50 und 51 einiges an Informationspflichten und parlamentarischen Rechten für den Landtag her. Das ist eine Frage, inwieweit man schlichtweg die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs kennt, Herr Gebhardt. Allerdings sind es nicht die AfD oder DIE LINKE als Oppositionsparteien gewesen, die durch ein Herumdoktern am Infektionsschutzgesetz – mit immerhin drei Novellen, die letzte vom 18. November 2020 – aus einem Infektionsschutzgesetz ein Pandemiefolgengesetz mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen in Grundrechte zu stricken versucht haben, und dies deshalb, weil man seit 2012 aus einer Warnung vor einem mutierten SARS-Erreger die Erkenntnisse aus der Risikoanalyse des Bevölkerungsschutzes im Bund nicht zum Anlass genommen hatte, eine passende gesetzliche Vorgabe zu erarbeiten. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! 2012 – ich habe es mir ausgedruckt, Bundesdrucksache 17/12051, Anhang IV, Seite 57 – wird bereits ausdrücklich vor dem Coronavirus gewarnt. Ich erspare mir jetzt die Zitate, Sie können es auf der Seite 57 nachlesen. Nur ein Satz: Ein aktuelles Beispiel für einen neu auftretenden Erreger ist das Coronavirus, welches nicht eng mit dem SARS-CoV verwandt ist, bla bla bla. Seit 2012 ist das bekannt. Man hätte also alle Zeit der Welt gehabt, die entsprechenden rechtlichen Vorkehrungen zu treffen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) – In Berlin. Stattdessen hat man in einem Eilverfahren mit heißer Nadel am 18.11.2020 durch Bundestag und Bundesrat das Infektionsschutzgesetz zum wiederholten Male einer Änderung oder Anpassung unterzogen. Auch diese Änderung vom 18.11.2020 ist bereits auf heftige Kritik gestoßen. Dieser Kritik schließt sich die AfD grundsätzlich an. Grundrechtseingriffe mit derartiger Eingriffstiefe und -breite, wie wir sie derzeit in der Pandemie erleben, sind eben nicht durch Infektionsschutzgesetz-Verordnungsermächtigungen gedeckt und im Verordnungswege machbar, sondern sie bedürfen einer gesetzlichen Regelung, und zwar einer dezidierten. Aber sowohl die Verordnungsermächtigungen als auch die Viren sind in der Welt. Fast möchte man an dieser Stelle Angela Merkel zitieren und sagen: Nun sind sie halt mal da. Und weil das so ist, hat die AfD-Fraktion – zumindest nach dem Grundsatz „Jede Beteiligung des Landtags ist besser als keine“ – durchaus erhebliche Sympathien für den Gesetzesvorschlag der LINKEN. Ich rufe in Erinnerung, dass wir mit unserem Antrag in der Sondersitzung vom 19. November 2020 eine Klärung der hier angesprochenen Fragen angestoßen haben – insbesondere zur Beurteilung der Rechtsqualität der Novelle vom 18. November 2020 – und die Sächsische Staatsregierung ersuchen wollten, eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht anzubringen. Wir hätten die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts erhalten, inwieweit die Verordnungsermächtigungen überhaupt Grundrechtseingriffe tragen. Eine Vielzahl von Einzelklagen wäre dem Land erspart geblieben. Aber leider hat sich der Landtag unserem Antrag nicht angeschlossen. Wenn ich mich recht erinnere, wurde unser Antrag auch von den LINKEN abgelehnt, obschon der vorliegende Gesetzentwurf ein großes Misstrauen der Fraktion DIE LINKE gegenüber den Regierungsverordnungen belegt. Nun – wir als AfD-Fraktion teilen dieses Misstrauen und werden dem Gesetzentwurf zustimmen, in der Hoffnung, dass DIE LINKE diese parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD vor ihren Wählern zu rechtfertigen weiß. Notfallverordnungen bedürfen der Einbindung des Parlaments. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgen die BÜNDNISGRÜNEN, Herr Abg. Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Seit Montag dieser Woche gibt es in Sachsen eine Rechtsverordnung, die so schwere Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates vornimmt wie noch keine zuvor, eine Verordnung, die teils scharfe Ausgangsbeschränkungen beinhaltet, die einmal mehr die Interaktion mit unseren Familien und Freunden regelt, die Geschäfte und Restaurants schließt und die Versammlungsfreiheit beschränkt. All dies passiert in einer sorgfältigen Abwägung – zum notwendigen Schutz unserer Gesundheitsversorgung und zum Schutz von Leib und Leben. Auch wenn ich viele dieser Maßnahmen für richtig halte und gleichwohl bei einer Maßnahme durchaus gravierende verfassungsrechtliche Fragen habe, so treibt mich und meine Fraktion seit dem Sommer stets die gleiche Frage um: Kann und darf man derartige Grundrechtseingriffe vornehmen, ohne das zuständige Landesparlament einzubinden? Wir BÜNDNISGRÜNEN meinen seit dem Sommer dazu ganz klar: Nein, derartige Maßnahmen müssen einer parlamentarischen Auseinandersetzung unterworfen werden, weil es hierbei um schwerste Grundrechtseingriffe geht, die vor dem Parlament, aber auch vor der Bevölkerung zu rechtfertigen sind. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seitdem im März die erste dieser Verordnungen in Kraft getreten ist, haben wir GRÜNEN deshalb immer wieder die rechtliche Beteiligung des Landtags an den Verordnungen gefordert, und ich möchte an dieser Stelle mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass die vielen Vorschläge, die wir als GRÜNE mittlerweile zur Beteiligung des Parlaments an CoronaSchutz-Verordnungen unterbreitet haben, noch nicht in einen konkreten gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalition gemündet sind. Insoweit danke ich der LINKEN – – (Ivo Teichmann, AfD: Sie sind doch in der Regierung!) – Herr Teichmann, Sie sollten einmal den Unterschied zwischen einer Regierung und einer Koalition lernen. Das kommt ungefähr in der 9. Klasse, und dann schauen Sie mal entsprechend nach, und danach reden wir weiter. Bis dahin schweigen Sie. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Handeln statt reden!) Insoweit danke ich der LINKEN, dass sie sich nicht hinter dem versteckt hat, was nicht geht, sondern sich auf einen nicht einfachen Weg gemacht hat, einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Das unterscheidet sie übrigens von der Großmaul-Opposition hier rechts, die permanent irgendetwas von Landtagsbeteiligung faselt, aber es bis heute nicht geschafft hat, eine einzige Zeile dazu zu Papier zu bringen. Sie müssen sich einmal an die eigene Nase fassen, Herr Teichmann. (Ivo Teichmann, AfD: Zuhören!) Werte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir bei der grundsätzlichen Frage der rechtlichen Beteiligung an der Corona-Schutz-Verordnung noch nicht dort angekommen sind, wo wir gern wären, so hat sich in den letzten Wochen einiges getan. Die Ausschüsse befassen sich nunmehr mindestens monatlich mit den Maßnahmen der Staatsregierung zur Pandemiebekämpfung. Dadurch sind wir in die Lage versetzt, Fragen zu stellen und uns die Informationen zu beschaffen, die wir als Gesetzgeber für weitere Entscheidungen benötigen. Auch die Plenarsitzungen haben, wie wir heute erlebt haben, nun einen festen Tagesordnungspunkt, in dem die Staatsregierung zur Corona-Pandemie berichtet, und – das ist ein enormer Fortschritt in Sachen Transparenz und Beteiligung – sie überweist uns die Entwürfe der Corona-Schutz-Verordnung zur Diskussion in den Ausschüssen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Dennoch glaube ich, dass wir gerade mit dem Blick darauf, dass dieser Landtag die erste Gewalt dieses Staates ist, ein gesetzliches Verfahren für eine verbindliche Beteiligung des Landtags brauchen. Dafür werden wir BÜNDNISGRÜNEN auch weiterhin entschieden in dieser Koalition streiten. Werte Kolleginnen und Kollegen, dabei gilt allerdings auch: Wir GRÜNEN haben einen Lernprozess in dieser Frage hinter uns; denn wir haben zunächst ähnliche Varianten der Landtagsbeteiligung erwogen, wie sie DIE LINKE mit ihrem Gesetzentwurf und ihrem Änderungsantrag vorschlägt: einen grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt des Landtags beim Erlass der Verordnung. Aber gerade in den letzten Wochen – mit der Dynamik des Infektionsgeschehens – haben wir noch einmal nachgedacht, ob dies wirklich der klügste Ansatz ist; denn der Vorschlag, den DIE LINKE unterbreitet, offenbart in der Folge auch drei wesentliche Schwächen; da er zu Widersprüchlichkeiten führt, die sich auch im Gesetzentwurf der LINKEN beobachten lassen. Zum einen sieht er Beteiligungsrechte des Landtags vor dem Erlass der Rechtsverordnung vor, zum anderen fordert er ein konkretes Einvernehmen für die Verordnung. Dies führt mit Blick auf die sehr kurzfristigen Entstehungszyklen der Verordnung zu Unklarheiten, wann der Landtag überhaupt womit zu befassen ist, und es führt schlussendlich zu unnötigen und vor allem unverständlichen Überlappungen von Beteiligungsregelungen auf der einen und Einvernehmensregelungen auf der anderen Seite. Das zweite Problem ist: DIE LINKE will wichtige Teile der konkreten Parlamentsbeteiligung nicht im Gesetz selbst, sondern in der Geschäftsordnung des Landtags regeln. Dies ist durchaus denklogisch möglich, führt aber wegen der Zweidrittelmehrheitserfordernisse zur Änderung der Geschäftsordnung, sicherlich zu weiteren Debatten – und am Ende dazu, dass wir die Geschäftsordnung mit Spezialregelungen überfrachten, von denen wir alle hoffen, dass wir sie nicht auf ewig in einer Geschäftsordnung brauchen. Das Dritte, das wir an dem Gesetzentwurf kritisch sehen, ist, dass er vorsieht, dass jede kleine Änderung der Verordnung – und ursprünglich sogar auch deren Aufhebung – das Einvernehmen des Landtags braucht. So wäre, beispielsweise nach der Vereinbarung der Bundesländer vom Sonntag und mit den damit verbundenen Nachschärfungen, bereits gestern oder heute eine erneute Sondersitzung notwendig gewesen – es ist Zufall, dass der Landtag heute tagt –, obwohl es bei dem, was das Kabinett am Dienstag beschlossen hat, nur um sehr kleine Änderungen geht; und selbst noch kleinteiligere Regelungen, wie sie zwischenzeitlich getroffen wurden, wie die Maskenpflicht auf Parkplätzen, hätten gesondert durch das Parlament legitimiert werden müssen, da sie ein Außerkrafttreten vorsehen, wenn es nicht so weit kommt. Das stünde dann irgendwann in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand, gerade auch in einer Pandemiesituation, wobei ja nicht wenige kritisiert haben, dass der Landtag hier und heute quasi im Vollprogramm tagt. Ebenso ist mit Blick auf den Charakter der Corona-SchutzVerordnung als eine Eingriffsverordnung, die sehr schwer in Grundrechte eingreift, unklar, warum ausgerechnet die Aufhebung der entsprechenden Verordnung, also die Rückkehr zum Normalzustand, der Beteiligung des Landtags unterliegen würde. Dies führt im Zweifel dazu, dass unnötige Grundrechtseinschränkungen allein deshalb fortgeführt werden müssen, weil man noch eine Landtagsbeteiligung vorwegziehen muss, und das wäre aus Sicht meiner Fraktion unverhältnismäßig. Diese vielfältigen Bedenken sind dann auch der Grund, warum wir dem konkreten Gesetzentwurf so nicht zustimmen können. Wir arbeiten aber weiter daran, einen tauglichen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Landtag mehr Mitsprache gibt und ein klares Verfahren regelt, ohne dabei den Infektionsschutz zu gefährden. Dafür wäre es zunächst notwendig, die Zuständigkeit des Sozialministeriums in Gänze an die Staatsregierung zu delegieren. Auch wenn es manchmal nicht so aussieht: Die Zuständigkeit für die Corona-Schutz-Verordnung liegt nach wie vor rechtlich allein bei Frau Köpping. Eine solche Fachzuständigkeit mag, wenn es beispielsweise um die Bekämpfung der Schweinepest geht, richtig sein. Wenn es aber um Regelungen geht, die alle Bereiche der Gesellschaft in einem so massiven Ausmaß im Grundrechtseingriff beschäftigen, dann sollte nicht ein Staatsministerium allein dafür die Verantwortung tragen, sondern – auch rechtlich – die komplette Staatsregierung. Sodann halte ich es für sinnvoll, dass der Landtag weiterhin regelmäßig und frühzeitig über die geplanten Änderungen der Rechtsverordnung unterrichtet wird. Insoweit hoffe ich, dass wir den Modus, den wir gefunden haben, weiterführen. Der Entwurf einer Rechtsverordnung – übrigens der endgültige und nicht Annahmen davon – sollte allerdings nach unserer Auffassung dem Landtag so frühzeitig vorgelegt werden, dass noch vor Erlass der Rechtsverordnung dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme hat, die dann berücksichtigt werden sollte. Kern unserer Überlegungen – dahin sind wir nach einem langen Denkprozess gekommen – ist aber nicht der Zustimmungsvorbehalt, sondern die Idee, dass der Landtag Verordnungen der Staatsregierung jederzeit revidieren bzw. deren Revision verlangen kann. Dies führt dazu, dass die Probleme, die der Gesetzentwurf der LINKEN aufweist, weitgehend geheilt werden und trotzdem das Damoklesschwert einer indirekten Landtagszustimmung über der Verordnung schwebt. Werte Kolleginnen und Kollegen, das schien uns ein praktikabler Weg zu sein, der die Balance zwischen dem dringlichen Handeln aufgrund von Infektionsgeschehen und einer notwendigen Beteiligung des Landtags findet und insgesamt für eine stärkere Transparenz der Maßnahmen – und damit übrigens auch für eine stärkere Akzeptanz derselben – sorgen kann. Dafür werden wir weiter innerhalb der Koalition streiten, und ich denke, dass wir damit erfolgreich sein können. In diesem Sinne hoffe ich, dass das nicht die letzte Debatte über ein Landtagsbeteiligungsgesetz in diesem Hohen Hause war. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Ivo Teichmann AfD
Die angepassten GRÜNEN!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es folgt die SPD-Fraktion; Frau Abg. Friedel, bitte.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Redebeitrag von Herrn Kollegen Lippmann so ausführlich war, kann ich mich kurzfassen, und ich möchte mit einer Frage beginnen, die Herr Lippmann stellte. Sie lautete: Kann und darf man – das haben sich viele gefragt – derartige Grundrechtseingriffe vornehmen, ohne das Parlament zu beteiligen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein!) Ich denke, diese Frage ist seit dem 18. November beantwortet: künftig ja. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und der Ergänzung durch § 28 a im Infektionsschutzgesetz hat der Bundestag ja genau (Zuruf des Abg. Ivo Teichmann, AfD) die Abwägungen getroffen, die ein Parlament zu treffen hat, wenn es die wesentlichen Dinge selbst regeln soll. Dass es jetzt noch nötig wäre, die Landesparlamente zwingend verfassungsrechtlich zu beteiligen, kann ich, ehrlich gesagt, nicht erkennen, weil ich keine landesspezifische Geltung oder Ausformung von Grundrechten erkennen kann oder als sinnvoll empfinde. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ausnahmezustand! Carl Schmitt!) Die Grundrechte werden im Grundgesetz allen Einwohnerinnen und Einwohnern – manchmal wird nach Bürgerinnen und Bürgern differenziert – in Deutschland gewährt. Deshalb ist es der bundesdeutsche Gesetzgeber, der hier den Abwägungsprozess vorzunehmen hat – und ihn vorgenommen hat. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber natürlich ist es nicht schädlich, auch das Landesparlament zu beteiligen. Insofern finden wir es sehr gut, dass Frau Staatsministerin Köpping bereits vor längerer Zeit begonnen hat, die Fraktionen und jetzt auch formal die Ausschüsse des Sächsischen Landtags in die Erstellung der Verordnung einzubeziehen. Der Prozess ist hier referiert worden. Man kann es an einem praktischen Beispiel gut durchdenken: Im Gesetzentwurf der LINKEN, § 1, wird das Ziel des Gesetzes beschrieben. In § 2 steht die Unterrichtungspflicht der Staatsregierung. – Ich vermute, es ist die Unterrichtungspflicht und nicht die Unterrichtspflicht gemeint. – Der Unterrichtungspflicht kommt die Staatsregierung nach. Es schadet sicher nicht, dies noch einmal in einem Gesetz zu verankern. Als Nächstes zu § 3: Anhörung, Stellungnahme und Berücksichtigung der Stellungnahme des Sächsischen Landtags. Auch das ist etwas, das die Staatsregierung und wir gemeinsam in Form der Sondersitzungen seit einiger Zeit durchführen, und ich habe schon beim Lesen der Verordnung den Eindruck gewonnen, dass die Stellungnahmen der Abgeordneten berücksichtigt werden. Denn gelegentlich hat sich auch der eine oder andere dafür bedankt, dass seine Anregung aufgenommen worden ist. § 4, der Zustimmungsvorbehalt, ist der Paragraf, mit dem auch wir große Schwierigkeiten haben. Wenn man es sich einmal praktisch überlegt: Wir hatten am 10. Dezember die Sondersitzung. Am 10. Dezember morgens haben wir den aktuellen Entwurf der Verordnung per Beratungs- und Informationsmaterial bekommen. Das Sozialministerium hat ihn uns zu diesem Zeitpunkt übergeben, weil es die Veränderungen, die noch zu erwarten waren, möglichst gering halten wollte. Aber wir wussten bereits zur Ausschusssitzung, dass es noch zu weiteren Änderungen kommen würde, da drei Tage später eine Konferenz der Ministerpräsidenten stattfand. Das war am 13. Dezember – ein Sonntag, da hätte ich uns mal ein Plenum einberufen sehen wollen! Aber gut, kann man ja machen. Katastrophe – das hätten wir bestimmt alle hinbekommen. Dann wurde die am 11. Dezember von der Staatsregierung erlassene Verordnung schon am 14. Dezember wieder geändert, um auf die veränderte Lage nach der Ministerpräsidentenkonferenz einzugehen, Stichwort: Großhandel beispielsweise. Wie soll das praktisch funktionieren, wenn wir allein schon für die Einberufung von Sondersitzungen – dabei spreche ich gar nicht vom regulären Turnus – eine Frist von zwei Tagen haben? Hinzu kam noch das Thema von außen, dass die Bestattungsdienste gesagt haben: Leute, auch bei uns ist es wichtig, dass wir in die Notbetreuung in den Kindertagesstätten kommen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Am Donnerstag schon, Frau Friedel, das wussten Sie schon ganz genau! – Weiterer Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Das ist völlig zu rechtfertigen, genau, ja, und im Ausschuss haben wir es diskutiert. Die Staatsregierung hatte sich vorher dagegen entschieden, und danach ist es aufgenommen worden. Schauen Sie doch einmal in die aktuellen Dokumente. – Aber gut! Wir haben innerhalb von fünf Tagen – vom 10. bis zum 15. Dezember – eine vielfache Veränderung dieser Verordnung erlebt, und es erscheint mir nicht sachlogisch, diesen Prozess, den wir brauchen, erstarren zu lassen. Mit einem solchen Entwurf legen Sie ein Gesetz vor, bei dem aus dem Zustimmungsvorbehalt ein Ablehnungsvorbehalt wird. Als Landtag haben wir auch so das Recht, eine solche Verordnung aufzuheben; aber man kann dieses Recht auch noch einmal gesetzlich festhalten. Dann sind wir sofort dabei, zu sagen: Die Praxis, die bisher schon erfolgreich geübt wird, können wir gern auch gesetzlich festschreiben. Insofern wäre es gut – und es ist tatsächlich der Fall –, dass wir uns hier nicht zum letzten Mal zu diesem Thema sprechen. – Einstweilen vielen Dank an die Staatsregierung dafür, dass die Beteiligung der Ausschüsse so intensiv wahrgenommen und die Rückmeldungen so stark berücksichtigt werden. Danke. (Beifall bei der SPD, der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? Ich schaue einmal in die Runde. – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Somit bitte ich nun die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Frau Staatsministerin Meier, bitte. Sie haben das Wort.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion über Parlamentsbeteiligung in Pandemiesituationen verfolgt uns nicht nur durch den Gesetzentwurf der LINKEN aktuell, sondern die Diskussion führen wir schon seit Anfang des Jahres, nicht nur in Sachsen, sondern deutschlandweit und in verschiedenen Parlamenten. Die heutige Abstimmung über diesen Gesetzentwurf findet zu einer Zeit und unter Umständen statt, die wir uns alle miteinander so nicht gewünscht haben. Zum zweiten Mal in diesem Jahr – Herr Lippmann sagte es – müssen wir mit schweren Grundrechtseinschränkungen, mit Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren agieren, um – das ist das Entscheidende – die Inzidenzzahlen in Sachsen in den Griff zu bekommen. Kinder können zum Großteil nicht in die Schule bzw. in die Kitas gehen, Geschäfte haben geschlossen, Unternehmerinnen und Unternehmer sorgen sich um ihre Existenz. Unter erheblichem Einsatz und mit großem Ernst haben wir deshalb am vergangenen Donnerstag – es wurde bereits angesprochen – hier in einer gemeinsamen Ausschusssitzung von drei Ausschüssen miteinander die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen diskutiert, und es war in der Tat eine sehr sachliche Diskussion. Auch heute diskutieren wir – heute Morgen und jetzt gerade aktuell, aber auch in den nächsten Tagesordnungspunkten – die aktuellen Maßnahmen zur CoronaBekämpfung. Das ist ein wichtiger Teil unserer parlamentarischen Demokratie, und es ist auch essenziell. Was ich aber herausstellen möchte, ist eines: dass die Staatsregierung während des gesamten Jahres zu keinem Zeitpunkt die Erfordernisse einer effektiven Pandemiebekämpfung gegen die Strukturprinzipien unseres demokratischen Verfassungsstaates ausgespielt hat, und sie wird es auch in Zukunft selbstverständlich nicht tun. Ich sage dies deshalb, damit uns bewusst ist, dass trotz der hohen Infektionszahlen, trotz der Dringlichkeit und trotz der Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger eine parlamentarische Diskussion stattfindet bzw. stattfinden muss – am vergangenen Donnerstag und heute. Dass ein solch eiliges Verfahren vielleicht nicht immer optimal ist, mag sein. Aber zur Ehrlichkeit gehört auch, dass wir uns über Parteigrenzen hinweg zumindest weitgehend darin einig sind, dass das Verfahren der parlamentarischen Beteiligung bei der Pandemiebekämpfung am besten nicht immer wieder neu und ad hoc erfunden werden sollte. Es gibt verschiedene Ansätze – jetzt aktuell mit dem Entwurf der LINKEN –, dieses Beteiligungsverfahren in entsprechende Normen zu gießen. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der LINKEN soll die Staatsregierung dem Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und dem Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung Entwürfe von Infektionsverordnungen zur Stellungnahme vorlegen. Die Staatsregierung hätte dann die Stellungnahme zu berücksichtigen. Dort beginnt bereits das Problem, nämlich in der Formulierung „zu berücksichtigen“. Denn was heißt das im Konkreten? Selbstverständlich – das haben wir nicht zuletzt am vergangenen Donnerstag gesehen – haben wir diskutiert und werden auch zukünftig diskutieren, und Vorschläge, die am Donnerstag angesprochen wurden, sind in die Verordnung eingeflossen. Aber der Gesetzentwurf will mehr. Er will, dass die Ausschüsse der Staatsregierung vorgeben können, welchen Inhalt die Verordnungen haben. Aber eine richtige Verpflichtung der Staatsregierung will der Gesetzentwurf nun auch wieder nicht, sonst würde er formulieren, dass die Staatsregierung an eine Stellungnahme gebunden würde. Das klingt vielleicht auf den ersten Blick ein wenig wie Erbsenzählerei; aber ich denke, es ist wichtig, dass man hier genau formuliert, da es verfassungsrechtliche Fragen aufwirft: Was passiert denn, wenn sich einige Abgeordnete und die Staatsregierung nicht einig darin sind, ob eine ausreichende Berücksichtigung stattgefunden hat? (Interne Wortwechsel zwischen den Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Dann – klar! – könnte man zur Streitschlichtung ein Gericht anrufen; diese Möglichkeit besteht immer. Aber welches Gericht? Das Oberverwaltungsgericht oder den Verfassungsgerichtshof? Wer darf klagen? Der Ausschuss, eine Minderheit im Ausschuss oder jede von der Verordnung betroffene Person? Selbst dann, wenn wir uns als Staatsregierung mit dem Parlament einigen, könnte trotzdem eine Bürgerin oder ein Bürger zu Behörden oder Gerichten sagen: Ich halte mich nicht an die Verordnung, weil die Berücksichtigung nicht ausreichend erfolgt ist. Und vor allem: Welches Recht gilt eigentlich in der Zwischenzeit? Die antragstellende Fraktion hat in der Ausschussberatung eine geänderte Fassung des Gesetzentwurfes eingebracht. Diese geänderte Fassung will einen neuen Mechanismus einführen: einen Zustimmungsvorbehalt für jede Maßnahme auf der Ebene des Verordnungsrechts. Wenn der Landtag nicht zustimmt – so steht es in der geänderten Fassung –, dann tritt die Verordnung automatisch wieder außer Kraft. – Diesen Zustimmungsvorbehalt kann man diskutieren, aber auch in den letzten Tagen hat sich gezeigt: Wenn der Landtag schnell sein will, dann kann er auch schnell sein. Aber wenn das Verfahren der Landtagsbeteiligung in Gesetzesform gegossen werden soll, ist es aus meiner Sicht auch entscheidend, was für ein Gesetz wir erlassen und dass es ein gelungenes Gesetz ist. Ein gelungenes Beteiligungsgesetz ist vor allem eins, das nach seinem Beschluss nicht mehr Fragen aufwirft als zuvor. Was ist zum Beispiel, wenn der Landtag einer Verordnung nach § 4 Ihres geänderten Gesetzentwurfes zustimmt, aber ein Ausschuss eine abweichende Stellungnahme abgibt? Ist die Verordnung dann wirksam oder ist sie es nicht? Und wenn die Verordnung wirksam ist, warum braucht es dann § 3 neben § 4? Ein letzter Punkt – Herr Lippmann hat ihn angesprochen –: Aktuell liegt – wir haben es im Ausschuss diskutiert – noch kein Entwurf für eine Geschäftsordnung vor, die dann entsprechend angepasst werden müsste. Selbstverständlich liegt es in Ihrer Zuständigkeit als Landtag, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten; aber eine Änderung bedarf – auch dies haben wir gehört – einer Zweidrittelmehrheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, dass heute die Debatte über eine Parlamentsbeteiligung stattfindet. Sie macht uns klar, dass unsere parlamentarische Demokratie auch in Pandemiezeiten nicht zur Disposition steht. Aber insbesondere, wenn wir Änderungen an unserem Verfassungsgefüge vornehmen, dürfen wir uns solche Schnitzer nicht erlauben. Deshalb bin ich sehr gespannt darauf, wie die Beratungen in den Fraktionen zur Regelung des Beteiligungsverfahrens weitergehen, und verfolge dies mit großer Spannung. Ich kann Ihnen jedoch nicht empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen der Staatsregierung nach dem Infektionsschutzgesetz im Freistaat Sachsen. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Bevor wir in die Abstimmung gehen, gibt es noch einen Änderungsantrag von der Linksfraktion. Herr Abg. Gebhardt, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte den Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, noch einmal vorstellen und Ihnen ans Herz legen. Ich habe sehr viele Argumente gehört, warum alles nicht geht. Typisch deutsch! Bevor man gemeinsam etwas verabredet, muss man erst einmal den Fehler bei anderen finden. Okay, wir machen das auch; ich bin da ganz bei Ihnen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) In der öffentlichen Anhörung – daran möchte ich erinnern – hat der Vorsitzende des Landesverbands des Deutschen Anwaltsvereins, Herr Striewe, gesagt, dass unser Gesetzentwurf „ein berechtigtes Anliegen“ formuliere. Zwar meinte er auch, dass es „bereits allgemein geregelt“ sei; aber er sagte daraufhin etwas sehr Entscheidendes: „Man kann dies angesichts der Vielzahl und der Intensität der Grundrechtseingriffe auch anders bewerten.“ – Genau das tun wir, deshalb möchte ich Ihnen in drei Punkten sagen, warum wir diesen Änderungsantrag gestellt haben. Es geht um eine klare Informationspflicht vor jedem geplanten Erlass bzw. jeder geplanten Änderung einer Rechtsverordnung zur Pandemiebekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz, die Pflicht zur unmittelbaren Beteiligung des Landtags in Eilfällen – auch rückwirkend – sowie einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments; darüber wurde bereits gesprochen. Das bedeutet: Ohne Zustimmung des Landtags läuft nichts. (Martin Modschiedler, CDU: Nein!) Deshalb, Herr Modschiedler: Vorige Zustimmung ist doch aber keine Einschränkung unserer parlamentarischen Mitwirkung, sondern Beteiligung und gemeinsame Verantwortungsübernahme von Parlament und Regierung. Das ist doch auch eine Sache, die wir vielleicht gemeinsam so sehen könnten. Ansonsten muss ich darauf hinweisen: Aufhebungen sind nach dem Gesetz jetzt überhaupt nicht mehr notwendig. Das können wir streichen. Nach vier Wochen ist ohnehin jede Rechtsverordnung aufgehoben; denn das hat nun der Bundesgesetzgeber geregelt. An dieser Stelle müssen Sie nicht festhalten, dass dies jetzt schwierig sei und wir im Parlament eine lange Diskussion über eine Aufhebung führen müssten; denn die Rechtsverordnungen gelten alle nur vier Wochen, danach müssen sie verlängert werden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ansonsten sind sie jetzt durch den Gesetzgeber im Bund aufgehoben. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Lippmann, zum Änderungsantrag? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Gebhardt, ich denke, wir haben über das Grundsätzliche diskutiert. Ich erkenne durchaus als sehr positiv an, dass Sie Teile des Änderungsantrages überarbeitet haben – nach der konstruktiven Ausschussdebatte dazu; das muss ich sagen. Generell scheint mir die Diskussion um dieses Thema eine, die sehr sachlich und vorwärtsgerichtet geführt wird. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir irgendwann zu einer Lösung kommen, hinter der wir uns alle versammeln können. Ich darf in einem Punkt widersprechen – eigentlich in vielen Punkten, aber jetzt explizit zu Ihrem Redebeitrag –: Zwar haben Sie jetzt nur deutlich gemacht, dass der Landtag formal nicht die Aufhebung beschließen muss; allerdings muss er beteiligt werden. Das dauert, denn es setzt Verfahren in Gang. Von einer Eilzuständigkeit zu sprechen, wenn man eine Verordnung aufhebt, überdehnt wiederum Ihren eigenen Gesetzentwurf; das funktioniert nicht – aber das mit den vier Wochen, denn dann tritt das Ding ohnehin außer Kraft. Gut, dass Kollege Bartl nicht hier ist; er wäre im Quadrat gesprungen, weil jeder Tag einer Grundrechtseinschränkung, die nicht notwendig ist, falsch und unverhältnismäßig ist. Genau deshalb würde ich es auch nicht hinnehmen, wenn eine unnötige Verordnung auch nur einen Tag länger aufrechterhalten wird, selbst dann, wenn sie irgendwann automatisch außer Kraft treten würde. Auch daran krankt dieser Änderungsantrag, und auch deshalb werden wir ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Somit lasse ich nun über den Änderungsantrag der LINKEN abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich habe eine ganze Reihe von Dafür-Stimmen gesehen, dennoch ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich schlage Ihnen nun vor, artikelweise vorzugehen. Bedenken Sie bitte, dass wir über den Gesetzentwurf abstimmen. Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte der Überschrift die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Dafür-Stimmen, dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Artikel 1, Gesetz zur Beteiligung des Landtags bei Maßnahmen der Staatsregierung nach dem Infektionsschutzgesetz im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten: eine Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen (Bildungsstärkungsgesetz) Drucksache 7/3650, Gesetzentwurf Drucksache 7/4792, Beschlussempfehlung Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Ich frage den Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der CDU-Fraktion; danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Gasse das Wort.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nichts ist so beständig wie Veränderung. Dieses Sprichwort kam mir in den Sinn, als ich mir die Beratung zu dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf des Bildungsstärkungsgesetzes noch einmal vor Augen geführt habe. Die Staatsregierung hat das Bildungsstärkungsgesetz sehr frühzeitig auf den Weg gebracht, um mit den getroffenen Vereinbarungen die Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag besprochen waren, umzusetzen. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Staatsminister Piwarz und dem Kultusministerium bedanken. (Beifall bei der CDU) Unsere Zielstellung ist es, die Ausbildungssituation und die Verfügbarkeit von Fachkräften im Bereich von Erzieherinnen und Erziehern zu verbessern und natürlich auch die Kommunen und die Träger bei der Personalplanung durch Reihe von Dafür-Stimmen, keine Stimmenthaltungen, dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe auf Artikel 2 – Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Wünschen Sie eine Gesamtabstimmung, Herr Gebhardt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, danke!) Es ist alles abgelehnt worden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das deprimiert mich sehr, Frau Präsidentin!) – Ja, ich glaube, Sie haben es bemerkt. (Heiterkeit) Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet, meine Damen und Herren. Wir kommen zu des Entwurfs und schulischen Bildung der Staatsregierung des Ausschusses für Schule und Bildung ein Fachkräftemonitoring zu unterstützen sowie den Einsatz von Assistenzkräften rechtlich umfassend abzusichern und zu stärken. Darüber hinaus – das möchte ich an dieser Stelle besonders erwähnen – war es uns als Koalition wichtig, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endgültige Rechtssicherheit bei der Erteilung von Kopfnoten auf Zeugnissen, ergänzt um eine verbale Einschätzung des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin, zu schaffen. Die individuelle Beurteilung von Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung stellt für uns einen wichtigen Aspekt der Bewertung der Persönlichkeitsentwicklung dar. Sie geben darüber hinaus, neben der Bewertung der Lernergebnisse, Eltern, aber auch künftigen Arbeitgebern Auskunft darüber, wie engagiert ein Schüler oder eine Schülerin ist. Diese Bewertung kann dazu dienen, Fachnoten nicht nur abstrakt zu beurteilen, sondern diese Noten auch mit dem Leistungswillen ins Verhältnis zu setzen und so zu einer besseren Einschätzung zu kommen. Ich habe in der Schule Mathematik und Physik geliebt, aber nicht jedem ist ein Faible für Naturwissenschaften in die Wiege gelegt. Wenn dann mal eine eher durchschnittliche Note trotz intensiver Mitarbeit und gutem Fleiß nicht zu verbessern ist, dann zeigt die Beurteilung einer positiven Lerneinstellung, dass der künftige Auszubildende oder Arbeitnehmer keineswegs am mangelnden eignen Leistungswillen gescheitert ist. Sie können mir glauben: Arbeitgeber wissen dies sehr wohl einzuordnen und fördern im Rahmen der Ausbildung und Beschäftigung persönliche Kompetenzen gezielt. Das haben uns vielfältige Gespräche mit Kammern und Wirtschaftsvertretern, aber auch eigene Erfahrungen bewiesen. Mit einer ergänzenden verbalen Beurteilung eröffnen wir darüber hinaus den Lehrkräften die Möglichkeit, individuelle Kompetenzen und besondere Begabungen nochmals im Text zu unterstreichen und damit stärker als mit einer reinen Schulnote herauszustellen. Diese Kombination ist aus unserer Sicht eine gute Grundlage für Schülerinnen und Schüler, um im späteren Berufsleben erfolgreich zu sein. Mit der Schaffung der Schulgeldfreiheit in der Erzieherausbildung steigern wir die Attraktivität dieser Ausbildung. Wir sorgen somit auch dafür, dass unsere Kommunen und die Träger der frühkindlichen Bildung auf engagierte und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zurückgreifen können, um den Bedarf an Fachkräften in den kommenden Jahren zu decken. Insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren getroffenen Entscheidungen zur Verbesserung der Betreuungssituation durch die Absenkung des Schlüssels und die Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeiten ist ein zusätzlicher Personalbedarf entstanden, den es zu berücksichtigen gilt. Selbstverständlich wird auch jede künftige Qualitätsverbesserung der Betreuung unserer Jüngsten in Kindestageseinrichtungen mit Personalbedarfen verbunden sein, die sichergestellt werden sollten. Vor diesem Hintergrund sehen wir auch die Erweiterung der Assistenzkräfteregelung für die Kinderkrippen auf die Bereiche Kindergärten und Horte als eine Brücke, um die angespannte Personalsituation weiter zu stabilisieren. Gleichwohl – das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen – sehen wir natürlich das Primat bei der Ausbildung und Beschäftigung von Fachkräften, also von Erzieherinnen und Erziehern. Unsere Erwartung ist es dabei, dass die eingesetzten Assistenzkräfte den Weg zu einer hochwertigen, abgeschlossenen Erzieherausbildung finden werden. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Fachkräftemonitoring betrachten wir – so sieht es der Gesetzentwurf vor – als Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei ihrer kommunalen Pflichtaufgabe zur Planung eines bedarfsgerechten Angebotes in Kindertageseinrichtungen. Es hilft besonders bei der Ermittlung des wirklichen Bedarfs an pädagogischen Fachkräften und sonstigen pädagogisch tätigen Personen unter Beteiligung der Gemeinden und der Träger der freien Jugendhilfe an diesem MonitoringProzess. Wir wollen damit die Träger in die Lage versetzen, ihre Bedarfe langfristig zu analysieren und Personalmaßnahmen strukturiert planen zu können. – So weit zum Gesetzentwurf an sich. Zurück zu meinem Sprichwort: Die aktuelle pandemiebedingte Situation in unserem Land stellt auch die parlamentarische Arbeit vor neue Herausforderungen. Geplante Gesetzentwürfe, so auch der Doppelhaushalt 2020/2021, verzögern sich, Regelungsbedarfe entstehen, ohne dass ein Gesetzgebungsverfahren zeitnah strukturiert werden konnte. Diese Situation hat auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren dazu geführt, dass wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf weitere Regelungen aufgenommen haben, um schnell und im Interesse der Betroffenen reagieren zu können. Allen voran möchte ich an dieser Stelle die coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit an unseren sächsischen Hochschulen nennen. Mit dieser Ergänzung schaffen wir Rechtssicherheit für einen erfolgreichen Studienverlauf und Studienabschluss und stellen sicher, dass unsere BAföG-berechtigten Studentinnen und Studenten aufgrund der pandemiebedingten Studienzeitverlängerung keine finanziellen Nachteile erleiden. Darüber hinaus ist es uns gelungen, durch eine entsprechende Sicherung der Finanzierung die Schulgeldfreiheit der Ausbildung auch auf die Auszubildenden in der Heilerziehungspflege auszuweiten. Damit stellen wir in diesem Bereich sicher, dass die Attraktivität der Ausbildung steigt und der Bedarf an entsprechenden Fachkräften gesichert werden kann. Nicht zuletzt sichern wir durch die Verlängerung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte eine gute Unterrichtsabsicherung an unseren Schulen. Diese Regelung wäre im anstehenden Haushaltsbegleitgesetz vorgesehen, aber – wie ich schon erwähnte – aufgrund der pandemiebedingten Verschiebung des Haushaltsverfahrens wäre die bisherige Frist abgelaufen und das hätte an unseren Schulen zu nicht unerheblichen Problemen geführt. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir bleiben auch unter diesen schwierigen Bedingungen beim Thema Bildung verlässlich und stellen eine gute Unterrichtsversorgung sicher. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten sehr herzlich für ihr Engagement bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs, aber auch bei den Sachverständigen für ihre in der Anhörung erfolgten fachlichen Hinweise bedanken und bitte zum vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Hahn.
Christopher Hahn AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Nicht alles, was das Bildungsstärkungsgesetz enthält, findet unseren Beifall. Es enthält aber auch positive Dinge, auf die ich hier eingehen möchte. Da wäre zum Ersten die angedachte Schulgeldfreiheit für diejenigen, welche sich für die Ausbildung zum Erzieher oder Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Sozialwesen in freier Trägerschaft entscheiden. Wir als AfD forderten in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 eine angemessene Ausbildungsvergütung, um die Attraktivität des Erzieherberufs zu erhöhen. Eine Ausbildungsvergütung wird nun zwar nicht gezahlt, dafür entfällt das Schulgeld zwischen 50 und 80 Euro pro Monat – eben kein Pappenstiel. Wer mit viel Enthusiasmus den langen Ausbildungsweg zu einem Traumberuf auf sich nimmt, wer später verantwortungsvolle, wichtige Aufgaben im Bereich der Kindererziehung oder Behindertenpflege übernimmt, dafür lange Zeit auf Einkommen verzichten muss und auf den Rückhalt der Familie angewiesen ist, darf hier nicht doppelt bestraft werden. Dies ist ein erster Schritt auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der AfD) Unsere Zustimmung findet auch die Regelung zum Einsatz von Assistenzkräften in den Kindertageseinrichtungen. Ein großer Teil der Erzieher ist über 50 Jahre alt und einige von ihnen arbeiten derzeit in Teilzeit. Wer selbst Kinder hat weiß, wie anstrengend und nervenaufreibend es sein kann, wenn zwei bis drei Kinder im Haus sind. Viele Eltern mussten schmerzliche Erfahrungen während der langen Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen im Frühjahr und jetzt wieder auf sich nehmen und machen. Der große Bewegungsdrang, welcher sich nicht selten durch Wettläufe durch die Wohnung und schlagende Türen äußert, lautstarkes Spielen, das Nachstellen von Geräuschen verschiedenster Art und von großer Ausdauer, oft lärmende Streitigkeiten und darauf folgendes Heulen des Nachwuchses machen die Heimarbeit für manchen zur Tortur. Nicht wenige fragen nun auch, wie diese enormen Belastungen – Trubel, Lärm – bei einem Betreuungsschlüssel von 1 : 5 in der Kita und 1 : 12 im Kindergarten auszuhalten sind und nebenher noch sinnvolle Beschäftigung stattfinden kann. Herr Staatsminister, könnte oder sollte man mittel- bis langfristig über eine weitere Anpassung nachdenken? Ja, ich weiß, die letzte Anpassung ist noch gar nicht so lange her. Doch wenn uns diese Ausnahmesituation im Jahr 2020 etwas gezeigt hat, dann ist es so, dass wir in diesem Bereich noch etwas Nachholbedarf haben. (Beifall bei der AfD) Ich denke dabei vor allem an die Eltern, die ihrem Erziehungsauftrag schon in normalen Zeiten halbherzig bis gar nicht nachkommen. Ein nochmals verbesserter Betreuungsschlüssel wäre vielleicht ein wichtiger und richtiger Punkt für den kommenden Doppelhaushalt. Wer sich für den Beruf des Erziehers oder Heilerziehungspflegers entscheidet, weiß in der Regel, worauf er sich einlässt, und hat sich im Vorfeld mit der Belastung auseinandergesetzt, welche auf ihn zukommen könnte. Trotzdem ist der Einsatz von Assistenzkräften – Herr Gasse hat es schon angesprochen – zur Entlastung der Erzieher wichtig und richtig. Allerdings ist auch die Feststellung wichtig, diesen Einsatz auf 20 % des Personalschlüssels pro Einrichtung zu begrenzen. Das Reinigungspersonal kann nicht die Betreuung der Kinder am Nachmittag übernehmen. Eine Mutter erzählte mir, sie habe das blanke Entsetzen gepackt, als sie ihr Kind aus der Kita abholen wollte. Es war nachmittags, 15 Uhr. 15 Kinder springen auf dem Spielplatz der Kita umher. Ein Kind hat sich verletzt. Die völlig überforderte Hilfskraft – eigentlich für die Reinigung des Hauses zuständig – versucht, das verletzte Kind zu versorgen und zu trösten. Die anderen Kinder toben. Weit und breit kein Erzieher in Sicht. Auf Nachfrage erhielt sie die Antwort, es sei sonst niemand mehr da. Die Antwort des Trägers auf die Beschwerde hin lautete: Wir haben nicht genügend Personal. Wenn es Ihnen nicht passt, dann bringen Sie Ihr Kind nicht hierher. – Ein Einzelfall? Die Erziehung gehört in die Hand von ausgebildeten Fachkräften. Assistenzkräfte dürfen nicht zur Kostensparvariante für die Träger einer Einrichtung werden. Das sollte unbedingt einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. So viel zu den Punkten des Gesetzes, die unsere Zustimmung finden. Mein Kollege Dr. Weigand wird nachher noch auf einige Punkte eingehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht die Linksfraktion; Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg, bitte.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich finde es gut, dass wir über Bildung und Bildungsstärkung reden. Nun haben wir in der Anhörung zum Bildungsstärkungsgesetz von verschiedenen Seite gehört, dass dieser Gesetzentwurf mit der Stärkung dann doch nicht so viel zu tun hat. Gestatten Sie mir als Allererstes ein paar grundsätzlichere, vielleicht sogar nachdenklichere Worte: Dass es im Bildungssystem nicht optimal läuft, sollte nun mittlerweile eigentlich der bzw. die Letzte gemerkt haben. Die Betonung liegt auf „eigentlich“; denn egal, wie groß die Krise auch sein mag, so schaffen es manche, ihre Augen so lange fest zuzukneifen, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Es wird immer erst dann reagiert, wenn es schon lange zu spät ist. Es ist höchste Zeit, dass wir grundsätzlich darüber nachdenken, was wir lehren und lernen sollten. Auch das haben wir in der Anhörung gehört. Seit Jahren müssen wir vor allem über Personalstellen reden. Das ist eines der Grundübel. Seit Corona merken wir besonders, dass uns die Lehrkräfte fehlen. Und es herrscht seit Jahren in Sachsen ein Klima, in dem man nicht über Bildungsinnovationen nachdenken kann, ohne gleich der Träumerei geziehen zu werden. Lassen Sie uns endlich mutig und kreativ sein, über neue, vielleicht sogar abgefahrene Wege nachzudenken! Lassen Sie uns auch Menschen einbinden, die unser Bildungssystem bereichern und unseren Kindern den Blick auf die Welt manchmal auch anders ermöglichen! Lassen Sie uns Unterricht an andere Orte verlegen und abbilden, was es braucht, Kunst, Kultur, Demokratie, Wirtschaft usw. usf. zu verstehen, damit wir Menschen bilden, die Fähigkeiten wie Kommunikation, Teamwork oder das Lösen von Konflikten erlernt haben. Es geht um Empathie, ästhetisches Empfinden, Urteilsvermögen und, ja, die Fähigkeit, aufgeklärt politische Entscheidungen treffen zu können. Spätestens seit der ersten Corona-Welle wissen wir sehr detailliert, dass Bildung und Methodik allen zur Verfügung stehen müssen, egal wie gut oder schlecht das Portemonnaie der Eltern gefüllt ist. Ja, klar, nun kann ich mich hier vorn hinstellen und fragen: Was haben Sie in den sechs Wochen Sommerferien gemacht? Hätten Sie nicht …? Warum haben Sie nicht …? Wir haben doch … Aber nein! Das, was wir gerade schmerzlich erleben, ist die Folge der Bildungspolitik von Jahrzehnten. Nun zum Gesetzentwurf und den Kopfnoten. Mag sein, dass diese jetzt aufgrund eines Gerichtsurteils eine rechtliche Grundlage erhalten haben. Es kommt auch hier darauf an, was wir eigentlich wollen. Will man einem Schüler oder einer Schülerin am Schuljahresende nur etwas bescheinigen und gegebenenfalls an dieser Stelle auch den Eltern etwas bescheinigen? Gerade in der Grundschule, da Kopfnoten mit Kindern etwas machen, sind es oft auch Elternnoten. Es ist für Kinder, die zu Hause große Unterstützung haben, schlichtweg einfacher, ordentlich zu sein, fleißig zu sein, sich immer, immer und immer Mühe zu geben, als für Kinder, die zu Hause keine Unterstützung erfahren. So sehr sich jede einzelne Schule Mühe gibt, objektiv zu sein, so schaut jede einzelne Lehrkraft auf die Schülerinnen und Schüler und erahnt oft nur, welche häuslichen Bedingungen existieren oder welche auch nicht. Das müsste eigentlich Einfluss auf die Kopfnoten haben. Aber wie sollte dieser denn aussehen? Nein, es sollte uns vielmehr um eine Entwicklungsbeschreibung jedes einzelnen Kindes gehen. Eine Note reicht dafür nicht. Es braucht Kommunikation und Dokumentation. Ja, klar, Sie werden jetzt wieder sagen – das haben Sie mir im Ausschuss schon mitgeteilt –: Dafür fehlen uns die Lehrkraftkapazitäten. Das kann aber nicht immer die Begründung für alles sein, schon gar nicht für disziplinierende Kopfnoten, wenn wir über die Zukunft unserer Kinder sprechen. Also, Kommunikation – auf welche Art und Weise auch immer – wäre besser als die Vergabe einer Note. Deshalb finden wir die schriftliche Beurteilung prinzipiell richtig, da sie eine viel bessere und umfangreichere Einschätzung des Verhaltens ermöglicht, und es ist ein Stück Kommunikation mehr. Bliebe noch ein weiteres Thema: die Assistenzkräfte. Zur Kita wird sich meine Kollegin Marika Tändler-Walenta und zu unserem Änderungsantrag zur Hochschule meine Kollegin Anna Gorskih äußern. Die Regelung zu den Schulassistenten begrüßen wir. Dass diese Berufsgruppe nun im Gesetz verankert und näher definiert wird und dass sie Mitglied der Schulkonferenz werden, finden wir richtig. Ich möchte dennoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die GEW-Vorsitzende, Uschi Kruse, dazu in der Anhörung Folgendes gesagt hat: „Die Beschäftigung verschiedener Berufsgruppen an sächsischen Schulen eröffnet den Weg zu multiprofessionellen Teams; ein Garant ist sie nicht. Um mit der steigenden Diversität in den Schulen konstruktiv umzugehen und um alle Kinder individuell fördern zu können, ist mehr nötig als die zufällige Einstellung von Personen, die nebeneinander im Schulhaus arbeiten.“ Ich bin der Überzeugung, dass diese Ausführung das generelle Problem unseres Bildungssystems sehr treffend beschreibt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen keine Kopfnoten, und wir wollen außerdem – das wissen Sie – die Absenkung der Klassenobergrenze von 28 auf 25. Auch das wissen Sie; das haben wir mehrmals schon gehört: Kleinere Klassen verbessern die Langzeitqualität deutlich und immens. Wir bitten grundsätzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, obwohl ich vermute, dass es kommt wie immer. Also: Strategien müssen her, Pläne müssen ran, gemeinsam mit Menschen, die wissen, was genau los ist, die wissen, was zu tun ist. Es braucht – und darüber müssen wir nächstes Jahr dringend sprechen – spezielle Lehrpläne, Anpassung von Prüfungen, Ideen zur Umsetzung des Unterrichts und, und, und. Lassen Sie uns den wirklichen Willen zur Stärkung der Bildung nutzen! Weder Kopfnoten noch die Regelung zur Weitergabe personenbezogener Daten an Schulsozialarbeiter(innen) bringen uns im Grundsatz weiter – was nicht heißt, dass wir Letzteres nicht unterstützen und vernünftig finden würden. Es gibt trotzdem so viele Köpfe, die an einen runden Tisch gehören. Organisieren Sie den bitte – wir helfen gern mit –, dann stärken wir uns als Gemeinschaft und vor allem auch langfristig unsere Bildung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun kommen die BÜNDNISGRÜNEN; bitte.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich erreichen in diesen Tagen eine Fülle von Bürgeranfragen. Oft geht es natürlich in diesen Tagen um die Folgen der Schulund Kita-Schließungen. Doch ein Thema brennt nach wie vor und ist eine große Sorge: der Lehrer- und Erziehermangel. Wir stehen im Freistaat Sachsen vor der Herausforderung, genügend Fachkräfte für unsere Schulen und Kitas zu gewinnen. Aber wir alle wissen: Erzieherinnen und Lehrkräfte fallen nicht vom Himmel. Das vorliegende Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung der Staatsregierung beinhaltet wichtige Maßnahmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Wir wollen mit dem Bildungsstärkungsgesetz zum einen die Lehrkräfte, die sich unermüdlich für gute Bildung von unseren Kindern einsetzen und dies auch unter Pandemiebedingungen tun, bei ihrer Arbeit entlasten. So werden wir den Einsatz von Schulassistenten fördern und somit Lehrerinnen und Lehrern wieder die Möglichkeit verschaffen, sich besser auf ihre eigentliche pädagogische Aufgabe zu konzentrieren. So können wir auch der Überbelastung der Lehrkräfte entgegenwirken. Die zweite Herausforderung, die wir meistern wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Fachkräftemangel im Erzieherbereich. Hierbei verfolgen wir mit dem Gesetzentwurf mehrere Strategien: Zum einen führen wir ein landesweites Fachkräftemonitoring ein. Für dieses Monitoring haben wir BÜNDNISGRÜNEN lange gekämpft. Dies ermöglicht uns, klug und effektiv mit konkreten und handfesten Zahlen unsere Fachkräftestrategie aufzustellen. Anhand des Monitorings können wir die Bedarfe an Erzieherinnen und Erziehern in der Ausbildung und in den Einrichtungen frühzeitig erkennen. Eines ist aber ohne Umschweife klar: Um den Bedarf langfristig zu sichern, brauchen wir mehr Fachkräfte in den Einrichtungen. Aber wir brauchen die Fachkräfte auch schon jetzt. Daher müssen wir Maßnahmen ergreifen, die kurzfristig wirken. Wir haben deshalb im Bildungsstärkungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Assistenzkräfte auch im Kindergarten und im Hort eingesetzt werden können; dies war bisher nur im Krippenbereich möglich. Ziel soll es sein, dass bis zu 20 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sächsischen Kitas Assistenzkräfte sind. Die Kritik in der Anhörung zum Einsatz von Assistenzkräften haben wir ernst genommen und daher auch in unserem Änderungsantrag noch einmal nachgeschärft. Wir werden weder die Qualität noch die Fachlichkeit in den sächsischen Kitas reduzieren. Die Vor- und Nachbereitungszeit gilt dementsprechend auch für Assistenzkräfte. Schaut man in den aktuellen Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung, so zeigt sich, dass wir im Freistaat Sachsen sehr gut ausgebildete Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen haben. Unser pädagogisches Personal hat zu 82 % einen Fachschulabschluss und zu 10 % einen Hochschulabschluss. Unser Ziel ist es, diesen Stand zu halten und zukünftig sogar zu verbessern. Es ist mitnichten unser Ansinnen, diese fachliche Qualität in den Einrichtungen zu senken. Es ist für uns unstrittig, dass wir am derzeitigen Qualitätsniveau 6 gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen festhalten werden. Wir sehen mit den Assistenzkräften vor allem aber auch die Möglichkeit für den Einstieg in den Beruf der Erzieher(innen). Mit den Erfahrungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir in der Krippe gesammelt haben, dass Assistenzkräfte eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher machen, gewinnen wir Fachkräfte; Fachkräfte, die uns sonst fehlen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig schaffen wir aber auch mit dem Einsatz von Assistenzkräften die Möglichkeit zur Stärkung von multiprofessionellen Teams in unseren Kindertageseinrichtungen. Die letzte Stellschraube, an der wir mit dem Bildungsstärkungsgesetz drehen wollen, um mehr Menschen für den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher begeistern zu können, ist die Schulgeldfreiheit. Man könnte es fast als ein kleines Weihnachtsgeschenk bezeichnen. Die freien Träger bekommen eine erhöhte Mittelzuweisung, damit die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und auch die Heilerzieher(innen)- Ausbildung ermöglicht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen also, dass mit dem Bildungsstärkungsgesetz vielfältige Maßnahmen ergriffen wurden. Sie bringen für die frühkindliche und schulische Ausbildung qualitative Verbesserungen und helfen den Fachkräftemangel zu lindern. Ich denke, es ist heute ein wichtiger Schritt für die Stärkung unserer Bildung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die SPDFraktion. Frau Abg. Friedel, bitte.
Sabine Friedel SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bildungsstärkungsgesetz ist für mich in den letzten Monaten so etwas wie ein Trostgesetz geworden. Manchmal ist es nicht so einfach, wenn man hier steht und sich die Debatten anhört oder selbst eine Rede vorzubereiten hat. Trostgesetz aus zwei Gründen: Zum einen war es tatsächlich der erste Gesetzentwurf dieser Staatsregierung und dieser ist Anfang des Jahres, Februar oder März, auf den Weg gebracht worden. Jetzt haben wir Dezember und es kam noch etwas und immer noch etwas: Erst kam Corona, dann kam eine Anhörung, dann kam noch eine Erkenntnis, dann war im Kabinett irgendetwas nicht; dann haben wir noch etwas mit hineingenommen. Mich tröstet es, ich habe mir bei der vierten oder fünften Runde gesagt: Keine Sorge, irgendwann kommt das schon; und heute ist der Tag, an dem es – kurz vor Weihnachten – im Parlament ist. Das ist ein sehr schönes Erlebnis. Zweites sehr schönes Erlebnis – warum tröstet es mich manchmal? –: Wir haben es hier mit einem – ich nenne es einmal, nicht abwertend, so – Sammelsurium an Maßnahmen zu tun, die alle eine Geschichte haben, Stichwort: Schulassistenz. Die Geschichte dieses Themas fängt 2016 bei den Verhandlungen zum Lehrermaßnahmenpaket an. Wir haben zusammengesessen und gefragt: Was kann man denn noch tun, wenn man keine Lehrer backen kann, um Lehrkräfte zu entlasten? – und haben den Schulverwaltungsassistenten gefunden. Natürlich waren das harte Verhandlungen, und es ist am Ende nur ein Modellprojekt an 39 Schulen geworden, an denen es eingesetzt wird. Jetzt haben wir vier Jahre später, und wir haben nicht nur die Schulverwaltungsassistenten aus dem Lehrermaßnahmenpaket, sondern 2019 eine dreistellige Zahl an Schulassistenten aus dem Handlungsprogramm. Jetzt, 2020, sind wir so weit, dass wir diese nicht pädagogischen Lehrkräfte an Schulen gesetzlich festschreiben. Es war vor vier Jahren noch eine Revolution, so etwas ins Schulgesetz zu schreiben. Deshalb ist es 2017 auch noch nicht gelungen, jetzt aber schon. Oder ein anderes Beispiel: der Zuschuss für die Erzieherausbildung. Wir fangen hier nicht bei null an. Bereits heute bekommt man, wenn man Erzieherin oder Erzieher wird, einen Zuschuss von 50 Euro für das Schulgeld. Das haben wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen. In diesem Fall ist es so wie im Lehrermaßnahmenpaket oder sonst wo: Zwei Koalitionspartner sitzen zusammen und einer von ihnen schlägt eine Maßnahme vor. Der andere sagt, ich bin mir nicht sicher, ob wir das wirklich so machen sollten. Der eine schlägt eine Maßnahme vor und der andere sagt, ach, ich weiß nicht genau. So ging es uns mit den Assistenzkräften in den Krippen, als diese damals bei der Erhöhung des Betreuungsschlüssels, den wir schon zum vierten Mal verbessert haben, eingeführt worden sind. Am Ende ist es immer gelungen zu sagen: Okay, wir lassen uns auf den einen Weg ein, wenn ihr euch dafür auf den anderen Weg einlasst. Das hat in fünf, sechs, sieben Jahren Bildungspolitik im frühkindlichen und schulischen Bereich mittlerweile sehr gut funktioniert. – An dieser Stelle sowohl an den Ex-Kollegen Patrick Schreiber als auch an die Ex-Kollegin Juliane Pfeil-Zabel einen Gruß und einen herzlichen Dank dafür! Wir haben jetzt ein Gesetz, in dem Schulassistenten gesetzlich festgeschrieben werden und die Erzieherausbildung kostenfrei gestellt wird. Wir haben es geschafft, im Änderungsantrag auch noch die Heilerziehungspfleger einzubeziehen. Wir haben insgesamt ein rundes Paket, und der Trost, den ich mir auch bei späteren Vorhaben immer wieder sagen kann, ist: Sabine, du hast gesehen, es dauert manchmal ein bisschen länger, aber am Ende passieren die Dinge doch. Zu dem Stichwort „Es dauert manchmal ein wenig länger, aber am Ende passieren die Dinge doch“ noch einen Satz zum Änderungsantrag von den LINKEN. Ich will für das gesamte Gremium Redezeit sparen. Es ist schon angesprochen worden. Ich nehme nur einen Punkt heraus: das Thema Klassenteiler. Das werden wir irgendwann haben, das dauert aber noch lange. Was mich an solchen Änderungsanträgen – ich muss es sagen – wirklich ärgert ist, dass man sich nicht hinsetzt und überlegt: Ist das wirklich realistisch? Ich finde, Anträge sollte man immer so stellen, dass man damit leben kann, wenn sie beschlossen werden. Was würde passieren, wenn wir den Änderungsantrag zur Absenkung des Klassenteilers von 28 auf 25 beschließen? Dann würde entweder ab dem nächsten Schulhalbjahr oder ab dem nächsten Schuljahr gelten – – Wir haben früher in Mathe, wenn wir komplizierte Gleichungen rechnen mussten, erst einmal eine Art Überschlag gemacht. Ich frage mich: Hat die LINKE so einen Überschlag gemacht, als sie den Antrag geschrieben hat? Der Überschlag geht auf einem Notizzettel relativ einfach. Wir haben an allgemeinbildenden Schulen 380 000 Schülerinnen und Schüler. Wir haben 17 000 Klassen, in denen diese Schülerinnen und Schüler sind, und 31 000 Lehrkräfte, die diese Klassen unterrichten. Wenn ich von 28 auf 25 gehe, kann ich mir mit dem Dreisatz ausrechen, wie viele Klassen ich dann habe –: 19 000. Nicht 17 000, sondern 19 000. Das sind 2 000 Klassen mehr. Dann kann ich noch einmal ins Verhältnis setzen: Wenn ich für 17 000 Klassen 31 000 Lehrkräfte brauche, wie viele brauche ich für 19 000 Klassen? 4 000 mehr. (Zuruf von den LINKEN) – 3 700, ich will nicht so sein. Nicht 4 000, 3 700; genau. 3 700 Lehrkräfte mehr. Das sind 12 % mehr Lehrkräfte, als wir jetzt haben. Wenn wir das ab dem nächsten Schuljahr gelten lassen und wir haben die Lehrkräfte nicht, was passiert dann? Dann steigt unser geplanter Unterrichtsausfall von dreieinhalb oder 4 % auf 15 %, 16 %. Das ist das, was wir wollen? Ich kann so etwas nicht beschließen, es tut mir leid. Das widerstrebt mir. Das ist nicht vernünftig, auch wenn wir grundsätzlich einer Meinung sind, eine 25er Klasse ist besser als eine 28er Klasse. Wenn es ginge und wir irgendwie Naturgesetze außer Kraft setzen könnten, würden wir das gern tun. Das ergibt so aber keinen Sinn. Der Trost für mich ist, kleine Schritte führen auch zum Ziel. Wir unternehmen seit vielen Jahren viele kleine Schritte, und heute setzen wir wieder an dem einen oder anderen Schritt eine richtige Wegmarke. Deshalb freue ich mich, dass wir dieses Gesetz heute endlich beschließen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war Kollegin Friedel von der Fraktion der SPD. Damit ist die erste Rederunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Gibt es Redebedarf seitens der CDU-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Seitens der AfD-Fraktion gibt es noch Redebedarf. Ich übergebe das Wort an Kollegen Dr. Weigand. Bitte schön.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hahn hat es angekündigt; er hat den positiven Teil gemacht, ich mache den negativen. Ich denke, das haben Sie so erwartet, und ich will Sie nicht enttäuschen. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) – Ja, Herr Piwarz, ich muss die Rolle auch ausfüllen, genauso ist es. – Grundsätzlich möchte ich zu Beginn sagen, dass wir es gern gesehen hätten, wenn Kitas, Grundschulen und Förderschulen in der aktuellen Lage offen geblieben wären, weil die kleinen Kinder keine Treiber der Infektion sind. (Zuruf von den LINKEN) Über die weiterführenden Schulen hätte man gerne diskutieren können. Das möchte ich zu Beginn noch mit zu Protokoll geben. Ich möchte nun etwas Kritik an Ihrem Gesetz üben: erstens am Hochschulfreiheitsgesetz, das Sie mit diesem Bildungsstärkungsgesetz verändern. Sie möchten die Regelstudienzeit verlängern. Auch wir sehen, dass durch diese besondere Lage ein Eingriff notwendig ist. Es ist ein nicht unerheblicher Eingriff in die Studienordnung. Ihr Gesetz sieht aber vor – sollte das wiederholt werden –, dass der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule darüber nur in Kenntnis gesetzt wird. Meine Damen und Herren, warum keine richtige parlamentarische Mitsprache, wie wir es jetzt wenigstens bei den Verordnungen gewöhnt sind? Warum kein Recht auf Stellungnahme im Ausschuss? – Ich erinnere dabei an Ihren Koalitionsvertrag, in dem Sie eine hohe Bürgerbeteiligung an wichtigen Entscheidungen propagieren. Wir sind gewählte Bürger. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Sie sind Abgeordnete!) Besonders für die AfD kann ich sagen: Wir sind keine Altparteien-Berufspolitiker, deshalb möchten wir gern mitreden. Der zweite Kritikpunkt an dem Gesetz ist die Änderung des sächsischen Kitagesetzes. Wir begrüßen – das hat Kollege Hahn schon gesagt –, dass die Erzieher durch Assistenzkräfte unterstützt werden. Ihr angedachtes Monitoring ist aber in manchen Punkten unnötig; denn Sie wollen wissen, wann welche Erzieher in Rente gehen. Diese Daten liegen bereits vor. Ich möchte an eine Kleine Anfrage von mir erinnern, die im Oktober beantwortet wurde. Dort sehen Sie, dass 34 % der Erzieher bereits jetzt älter als 50 Jahre sind und in absehbarer Zeit aus dem Dienst ausscheiden werden. Besonders angespannt ist die Situation im ländlichen Raum in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, hier sind 40 % der Erzieher über 50 Jahre und 10 % der Erzieher über 60 Jahre alt. Es zeigt sich wiederholt, dass Ihre Leuchtturmpolitik der letzten Jahre zu einem Erziehermangel im ländlichen Raum führt. Von daher schlagen wir vor: Wie wäre es mit einer Landerzieherquote analog zur Landarztquote? Dazu haben wir bereits einen Gesetzentwurf hier in diesem Hohen Hause vorgelegt. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD stehen für die Stärkung des ländlichen Raumes oder eine Einmalzahlung für die Erzieher, die sich verpflichten, nach ihrer Ausbildung in die Bedarfsregionen im ländlichen Raum zu gehen, wo sie gebraucht werden – ähnlich einem Anwärterzuschlag, wie wir es für die Landlehrer, Herr Piwarz, bereits machen. Diese Idee ist nicht neu; ich habe einen entsprechenden Antrag bereits im April vorgestellt. Den haben Sie aber abgelehnt. Überdenken Sie bitte Ihr Handeln für die Haushaltsverhandlungen im nächsten Jahr. Dritter Punkt: Sie ändern das Sächsische Schulgesetz. Sie greifen bei den Kopfnoten ein. Wir als AfD halten Kopfnoten für unverzichtbar als Steuerungselement für die Persönlichkeitsbildung eines Schülers. (Beifall bei der AfD) Kopfnoten – das möchte ich betonen – in Form von Noten sind die ein Ergebnis des jeweiligen halbjährlichen Entwicklungsprozesses des Schülers in Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung, festgelegt unter Beachtung des gesamten Schulalltages und in einem sehr demokratischen Prozess der Klassenlehrerkonferenz mit den Fachlehrern. Herr Piwarz, ich bin etwas über Ihren Sinneswandel schockiert. Sie sind 2017 Kultusminister geworden und haben ein halbes Jahr nach Amtsantritt alle Schulleiter angeschrieben und einen Katalog von Maßnahmen zur Entlastung gesandt. Darüber haben sich viele Lehrer gefreut. In diesem Schreiben stand unter anderem – ich zitiere –: „Auf den Halbjahresinformationen und Zeugnissen müssen die Kopfnoten ab Schuljahr 2018/2019 nicht mehr durch verbale Einschätzung ergänzt werden.“ Jetzt schaue ich in das Bildungsstärkungsgesetz, und plötzlich finde ich den Begriff verbale Einschätzung wieder. Was ist in den drei Jahren Ihrer Amtszeit passiert? Ist die Personalsituation in den Schulen besser geworden? Ist der Lehrermangel vorbei? Habe ich irgendetwas nicht mitbekommen? Woher soll die Zeit für 28 Einschätzungen pro Halbjahr und Klasse kommen, die auch verschriftlicht werden müssen, oder zweifeln Sie nach drei Jahren im Amt an der Objektivität und am Verantwortungsbewusstsein der Lehrer? Denn verbale Einschätzungen müssen rechtssicher sein, Herr Piwarz. Die Lehrer sind keine Juristen wie Sie. Kopfnoten in Form von Noten sind eindeutig. Warum dieser Rückfall, Herr Piwarz? Ist das wieder ein erneuter Kniefall vor Ihren Koalitionspartnern GRÜNE und SPD, wie Sie es schon bei der Gemeinschaftsschule gemacht haben? (Beifall bei der AfD) Die Lehrer werden es Ihnen nicht danken. Deshalb sagen wir als AfD klar Ja zu Kopfnoten – ohne den Zwang zu einer verbalen Einschätzung. Trotz einiger positiver Punkte in Ihrem Bildungsstärkungsgesetz werden wir dem Gesetz so nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Weigand von der AfD-Fraktion. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Kollegin Tändler-Walenta, bitte.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich erkennen wir die Bemühungen der Koalition mit diesem Gesetzesentwurf an. Aber aus Sicht der sächsischen Kindertagesbetreuung ist der Begriff „Bildungsstärkungsgesetz“ schlicht irreführend. Noch nie seit der Existenz des sächsischen Kitagesetzes – seit fast 20 Jahren – ist der Bildungsanspruch in sächsischen Kitas so sehr geschwächt worden wie mit diesem Gesetz. Warum? Sie ändern am Kitagesetz eigentlich nur eine Kleinigkeit in einem Nachsatz. Eine Ausnahmeregelung, die bisher nur für Kinderkrippen gilt, soll nun künftig auch für Kindergärten und Horte gelten: die sogenannte Assistenzkräfteregelung. Das heißt, es sollen bis zu 20 % Assistenzkräfte im Personalschlüssel im Kitabereich angerechnet werden. Doch was heißt das konkret? Gibt es dadurch zusätzliche Assistenzkräfte in Kindergärten? Nein, aber die vorhandenen Assistenzkräfte können im Personalschlüssel angerechnet werden. Die Folge ist, dass Kindergärten und Horte künftig zum Regelbetrieb bis zu 20 % weniger Fachkräfte brauchen. Als die gleiche Ausnahmeregelung in der letzten Legislaturperiode für Krippen eingeführt wurde, hat DIE LINKE das auch kritisiert, aber damals wurde zumindest gleichzeitig der Betreuungsschlüssel für Krippen von 1 : 6 auf 1 : 5 verbessert. Damit wurde es faktisch ausgeglichen. Ganz anders stellt sich die Situation mit der jetzigen Anpassung im sogenannten Bildungsstärkungsgesetz dar. Nicht nur, dass diesmal keinerlei Ausgleich durch eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels erfolgt, nein, im Gegenteil. Durch die angestrebte Verschlechterung werden die in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen des Fachkräfteschlüssels in Kindergärten wieder verschlechtert. Eine kleine Beispielrechnung: Bis vor wenigen Jahren galt im Kindergarten ein Personalschlüssel von 1 : 13. Eine größere Einrichtung, zum Beispiel mit 156 Kindern, braucht also zwölf Fachkräfte. Mit der Änderung auf 1 : 12 wurden es dann 13 Fachkräfte in dieser Einrichtung. Nach der heute vorgesehenen Änderung werden es weniger als elf Fachkräfte sein, die dieser Einrichtung mit 156 Kindern zur Verfügung stehen; genau genommen sogar 10,4. Das heißt, im Kern beträgt der Fachkräfteschlüssel dann nur noch 1 : 15. Das ist der schlechteste Betreuungsschlüssel, den es in sächsischen Kindergärten je gab. Das Analoge gilt auch für den Hort. Der ohnehin schon sehr schlechte Fachkräfteschlüssel von 0,9 : 20 verschlechtert sich somit auf 0,9 : 25. Ich empfinde das, offen gesagt, alles andere als eine Stärkung. Wir werden sogar um Jahrzehnte zurückgeworfen. Und warum das alles? Vor Jahren hätten wir gesagt, das sei vor allem der Versuch, in der Kindertagesbetreuung Geld zu sparen. Schließlich kostet eine Assistenzkraft deutlich weniger als eine Fachkraft. Aber heute denke ich, dass das gar nicht das Hauptmotiv ist. Das Hauptmotiv ist die blanke Not, wohlgemerkt eine Not, die nichts, aber rein gar nichts mit Corona zu tun hat. Hier reden wir über ein in Sachsen selbst verursachtes Problem. Es fehlt schlicht und einfach an der notwendigen Zahl an Erzieherinnen und Erziehern. Sehr geehrte Abgeordnete, das ist doch das eigentliche Dilemma. Es sind zu wenige ausgebildet worden, und von denen, die ausgebildet wurden, sind zu viele weggegangen – in andere Bundesländer und in andere Berufe. Wir müssen den Beruf attraktiver machen. Wir müssen die Ausbildung attraktiver machen. Insofern ist es richtig, wenn an anderer Stelle im Gesetz heute das Schulgeld für die Erzieherausbildung endgültig, so hoffe ich, abgeschafft wird. Aber das reicht noch nicht. Es bleibt eine Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung. Das ist unter dem gegenwärtigen Mangel an Fachkräften in diesem Bereich nicht nachvollziehbar. Auch hier ist eine Änderung mehr als überfällig. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass man das Problem fehlender Erzieherinnen und Erzieher nicht über Nacht lösen kann. Aber wir könnten einen weiteren Schritt in die richtige Richtung gehen, und das müssen wir auch. Wir bringen deshalb nochmals unseren Vorschlag von vor zwei Jahren ein. Wir wollen den Betreuungsschlüssel nicht verschlechtern, sondern ihn in sehr kleinen Schritten in den nächsten zwölf Jahren verbessern. Dem Koalitionsvertrag habe ich entnommen, dass Sie langfristig das gleiche Ziel verfolgen. Daher empfehle ich Ihnen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Tändler-Walenta von der Fraktion DIE LINKE. Nun hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Frau Dr. Maicher, bitte schön.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute im Landtag auch über eine wichtige coronabedingte Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes. Mein Kollege Holger Gasse hat schon kurz darauf Bezug genommen. Ich möchte das auch noch einmal tun. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird eine im Ländervergleich weitreichende Planungssicherheit für die Studierenden in Sachsen geschaffen; denn Studierenden, die aufgrund der notwendigen Maßnahmen gegen das Coronavirus ihr Studium nicht wie gewohnt fortführen können, dürfen keine Nachteile entstehen. Das Studium ist aktuell wieder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Das heißt, dass sich das Studium für viele Studierende verlängern wird, ohne dass sie dafür die Verantwortung tragen. Deshalb sind die Regelungen jetzt so wichtig. Wir verlängern die individuelle Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie für das Sommersemester 2020 und das aktuelle Wintersemester gesetzlich, das heißt unter Mitwirkung des Parlamentes, des Ausschusses und nach Anhörung der Hochschulakteure. Alle Studentinnen und Studenten, die in diesen Semestern immatrikuliert waren und sind, haben also zwei Semester mehr Zeit für ihren Studienabschluss. Das ist besonders für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger wichtig; denn sie brauchen diese Verbindlichkeit, damit sie ohne finanzielle Sorgen ihr Studium beenden können und nicht den BAföG-Anspruch verlieren. Ich wünsche den Studierenden, dass sie im kommenden Jahr unter besseren Studienbedingungen arbeiten können. Solange das nicht möglich ist, brauchen sie die bestmögliche Unterstützung, und dieser Schritt heute ist ein wichtiger Beitrag dazu. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Dr. Maicher von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. – Nun könnte die SPD noch einmal sprechen. – Kollege Mann, bitte schön.
Holger Mann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Maicher hat es gerade ausgeführt. Die Corona-Pandemie beeinflusst auch Studium und Lehre an unseren Hochschulen. Die Studierenden stehen dort genauso vor neuen Herausforderungen. Konkret: Wie erhalten sie jetzt Zugang zu guter digitaler Lehre? Wie kompensiert man Bibliotheksschließungen und vermeidet dabei Zeitverluste? Nicht zuletzt – und das ist bei dem Gegenstand dieses Gesetzes besonders wichtig –: Wie finanziere ich mein Studium in diesen Tagen? Hinzu kommt – das soll zumindest Erwähnung finden –, dass das soziale Miteinander, die Diskussion, der direkte Austausch unterschiedlicher Standpunkte und Erfahrungen fehlen. Gerade deshalb möchte ich allen Engagierten an den Hochschulen danken, vom Studienberater über die Professorinnen und Professoren und Mitarbeiter, den Beschäftigten im Studentenwerk und Ehrenamtlichen in der Studierendenvertretung, die unter recht schwierigen Bedingungen alternative Angebote zur Erstsemesterorientierung, virtuelle Wohnheim-Rallyes und Beratungen geschaffen haben. Ohne die wäre es in diesem Semester kaum möglich gewesen. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Ich will aber zu dem Problem der Studienfinanzierung kommen. Auch diese Initiativen können das nicht lösen, deshalb ein kurzer Blick auf zwei aktuelle Studien: Das Stellenportal Indeed meldet, dass in Leipzig der Anteil von Stellenausschreibungen für Studentenjobs um 26 % zurückgegangen ist, hier in Dresden sogar um 51 %. Mehr als die Hälfte der Studierenden ist aber genau darauf angewiesen. Die bundesweite Studie „Studieren in der Corona-Pandemie“ der Universität Hildesheim stellt fest: Knapp 44 % der Studierenden sorgen sich um die Finanzierung ihres Studiums. Genau diese Sorgen nehmen die Koalitionsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf ernst und handeln. Mit der in Artikel 5 des Bildungsstärkungsgesetzes vorgelegten Novelle des Hochschulgesetzes wird die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie individuell verlängert. Wer im Sommersemester 2020 bzw. im laufenden Wintersemester immatrikuliert war, erhält jeweils ein Semester individuell mehr auf die Regelstudienzeit. Wir schaffen damit Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für die sächsischen Studierenden und wir sichern gesetzlich ab, dass aus dem Sommersemester 2020 und dem laufenden Wintersemester keine Nachteile entstehen. Deshalb werden analog auch die Fristen für endgültig nicht bestandene Prüfungen, für die Exmatrikulation nach Regelstudienzeitüberschreitung und bei der Erhebung von Langzeitstudiengebühren verlängert. Gerade zur Sicherung des BAföG-Bezuges und der Studienfinanzierung ist diese gesetzliche Regelung zu zwei weiteren Semestern auf die Regelstudienzeit erforderlich. Damit setzen wir übrigens auch die Empfehlungen der Landesrektorenkonferenz, der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und der sächsischen Studentenwerke um. An der Stelle auch danke für diesen konstruktiven Austausch in den letzten Wochen. Ich will persönlich anmerken: Aus meiner Sicht hätten wir diese gesetzliche Regelung sicherlich schon eher treffen können. Umso wichtiger ist der heutige Beschluss. Ich danke daher allen, die daran mitgewirkt haben, nicht zuletzt den Kolleginnen und Kollegen des Kultusbereiches, die unserem Änderungsantrag, also dem, was Kollegin Friedel „noch etwas, was da kam“ nannte, Unterschlupf geboten haben, und werbe für Ihre Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mann von der Fraktion der SPD. Jetzt könnten wir in eine dritte Rederunde eintauchen. Die CDU hat keinen Bedarf mehr, die AfD auch nicht, Fraktion DIE LINKE auch nicht, Fraktion BÜNDNISGRÜNE und SPD sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich jetzt das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön.
Christian Piwarz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir diesen Tagesordnungspunkt heute miteinander diskutieren und hoffentlich auch abschließen können. Genau, wie Sabine Friedel es gesagt hat, ist es jetzt ein gutes Jahr her, dass das Bildungsstärkungsgesetz angelaufen ist, und wie das manchmal so ist, wenn man losläuft, kommen dann andere noch dazu, die man huckepack nimmt und die man mitträgt. Man könnte auch Lumpensammler sagen, aber das wäre eine zu negative Bezeichnung des Ganzen. Ich denke, es ist uns mit dem Bildungsstärkungsgesetz gut gelungen, ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammenzubinden, das es uns möglich macht, frühkindliche und schulische Bildung und sogar die hochschulische Bildung im Freistaat Sachsen noch ein Stückchen besser zu machen. Deswegen bitte ich herzlich um Zustimmung. Die Redner der Koalition, Frau Melcher, Frau Friedel, Herr Gasse, haben die wesentlichen Punkte schon sehr gut dargestellt. Ich würde mich nur wiederholen, deshalb werde ich den inhaltlichen Teil meiner Rede zu Protokoll geben. Ich will nur noch einmal die Gelegenheit nutzen, auf zwei Vorredner einzugehen. Frau Tändler-Walenta, ich verstehe ja, dass man aus oppositioneller Sicht nicht nur ein Haar, sondern vielleicht auch ein ganzes Haarbüschel in der Suppe findet. Ich will Ihrer Rechnung nur ein kleines Stück gegenhalten und deutlich machen: Natürlich kann man es so negativ rechnen, aber auch deutlich machen, dass es hier um eine Ermöglichung, um Flexibilität in Kindertageseinrichtungen und Horten geht, um eine Flexibilität, die sich im Krippenbereich bereits bewährt hat. Ich halte es für einen Flexibilitätsgewinn für die Kitas und die frühkindliche Bildung, dass man dort, wo tatsächlich Fachpersonal in der direkten Betreuung der Kinder notwendig ist, dieses noch gezielter dafür einsetzen kann, und bei anderen Tätigkeiten, wo diese fachliche Qualität nicht zwingend notwendig ist, Assistenzpersonal einsetzt. Herr Dr. Weigand, wenn Sie der große Verfechter der Kopfnoten sind, dann müssten Sie eigentlich Ihrer Fraktion empfehlen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen; denn wir schreiben jetzt die ausdrückliche Ermächtigung für Kopfnoten in das Sächsische Schulgesetz. Wenn die AfD sich da vom Acker macht, kann sie das natürlich tun, nur Ihre grundsätzliche Erwägung trifft es wieder nicht. Sie haben nicht erkannt, dass es um das Hineinschreiben einer Ermächtigungsgrundlage für Verordnungen geht und glauben, hier schon wieder die große Revolution zu sehen, die das Ganze hinwegfegt. In der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass es Leute gibt, die Kopfnoten skeptisch sehen und sehr, sehr viele, die sie befürworten. Wir werden miteinander einen Weg beschreiten, den ich für zielführend erachte, nämlich dass wir uns klar zu Kopfnoten bekennen, aber auch deutlich machen, dass Kopfnoten allein noch kein Urteil über einen Schüler, eine Persönlichkeit abgeben und, wenn das gewünscht ist, ein Worturteil mit hinzukommen kann. Beides gibt eine gute Möglichkeit, über das Wesen eines Schülers ein Zeugnis abzulegen. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir das so tun. Wenn Sie also Kopfnoten im Sächsischen Schulgesetz haben wollen, dann stimmen Sie zu. Wenn Sie nicht zustimmen, dann spricht das Bände. Insofern bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und gebe den Rest meiner Rede zu Protokoll. Danke schön. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Herr Staatsminister Piwarz für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal an die Regelungen im Landtag erinnern. Wir halten an den Plätzen die Abstände ein und wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, weil man sich unterhält, dann sollte man auf nahe Distanz den Mundschutz tragen, so wie es vorgeschrieben ist, also entweder Abstand oder bei der Unterhaltung den Mundschutz anlegen. Danke schön. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung in der Drucksache 7/3650, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung in der Drucksache 7/4792 ab. Es liegen mehrere Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 3 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen werden. Es liegen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/4875 und zwei Änderungsanträge der AfD-Fraktion in den Drucksachen 7/4882 und 7/4883 vor. Wie Sie wissen, werden wir über diese Änderungsanträge einzeln abstimmen. Ich übergebe das Wort an die Fraktion DIE LINKE zur Einbringung des Änderungsantrages in der Drucksache 7/4875. Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.
Anna Gorskih Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktionskolleginnen sind bereits in ihren Redebeiträgen auf Aspekte eingegangen, die die Bereiche Schule und Kita betreffen; das sind in unserem Änderungsantrag die Punkte I und II. Deshalb konzentriere ich mich bei der Einbringung auf die Änderungen, die das Hochschulfreiheitsgesetz betreffen, also auf die Neufassung des Artikels 5, in unserem Änderungsantrag unter Punkt III zu finden. Wir begrüßen grundsätzlich das Bestreben, die Regelstudienzeit zu verlängern; denn es ist völlig klar, dass sich die Corona-Pandemie auch auf den Betrieb und den Alltag an Hochschulen auswirkt und sich viele Studierende in einer wirklich schwierigen Situation befinden. In unserem Änderungsantrag haben wir darüber hinaus noch einige Vorschläge formuliert. In Punkt I Artikel 5 wurde die Überschrift an die geltende Bundesgesetzgebung sprachlich angepasst. In Punkt II schlagen wir eine Regelung vor, die es ermöglicht, dass Prüfungsleistungen im Sommersemester 2020 und auch im laufenden Wintersemester als Freiversuche gewertet werden. Studieren unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine große Herausforderung, ganz zu schweigen davon, wenn existenzielle finanzielle Sorgen, Kinderbetreuung zu Hause oder vielleicht auch Pflege von kranken Angehörigen hinzukommen. Diese Freiversuchsregelung ist aus unserer Sicht wichtig, damit Studierende die Sicherheit haben, eine Prüfungsleistung ohne Probleme wiederholen zu können, und dass ihnen keine Nachteile entstehen. In Punkt III schlagen wir außerdem eine Wahloption zwischen der bisher geltenden Möglichkeit der Nichtanrechnung des letzten Sommersemesters und der beabsichtigten Verlängerung der Regelstudienzeit vor. Die Nichtanrechnung des Sommersemesters ist eine bereits an sehr vielen Hochschulen gelebte Praxis. Viele Studierende haben davon Gebrauch gemacht und einen entsprechenden Antrag auf Nichtanrechnung des Semesters gestellt. Der Vorschlag, der jetzt in der Beschlussempfehlung des Schulausschusses vorliegt, sieht vor, dass man die Nichtanrechnung des Semesters auf Antrag rückwirkend aufheben lassen kann. Das ist aus unserer Sicht ein großer Mehraufwand sowohl für die Studierenden selbst als auch für die universitären Verwaltungen. Darüber hinaus würde die von uns vorgeschlagene Wahloption den studentischen Lebensrealitäten gerechter werden. Hierzu hat die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften ausführlich Stellung genommen und deutlich gemacht, dass für viele Studierende eine Nichtanrechnung von größerem Vorteil sein kann als eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Wir sehen das genauso und finden, dass Studierende diese Wahloption haben sollten. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Gorskih von der Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrages. Gibt es hierzu Redebedarf? – CDU? – Das ist nicht der Fall. AfD? – Kollege Weigand, bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Gorskih, zum Thema Kopfnoten haben wir eine ganz unterschiedliche Auffassung. Deswegen können wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen. Die Erhöhung der Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen würden wir gern gemeinsam in den Haushaltsverhandlungen diskutieren. Wir reden immerhin von einer Belastung im Doppelhaushalt von knapp 100 Millionen Euro. Da können Sie uns an Ihrer Seite wissen. Zum letzten Punkt haben wir einen eigenen Änderungsantrag gestellt. Aufgrund der Abschaffung der Kopfnoten, die wir so nicht mittragen können, müssen wir den Änderungsantrag leider ablehnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Weigand für die AfD-Fraktion. (Holger Mann, SPD, steht am Mikrofon.) Hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann hat Kollege Mann von der SPD-Fraktion das Wort.
Holger Mann SPD
Ich spreche für die Koalition zum Änderungsantrag, Bereich Hochschule. Zur Schule hat bereits meine Kollegin Stellung genommen. Die drei Punkte, die Sie mit diesem Änderungsantrag begehren, lehnen wir aus verschiedenen Gründen ab. Zum Ersten: Sie haben darin eine sehr weitgehende Freiversuchsregelung vorgesehen, die zu deutlich mehr Aufwand an den Hochschulen führt und die auch ein Stück weit ein Problem für Chancengleichheit wäre. Eine Prüfung ist auch ein Nachweis, den man leisten muss. Wenn man den mehrfach leisten kann, dann stellt man damit auch Menschen besser. Wir geben mit dem Gesetzentwurf mehr Zeit und damit auch die Möglichkeit, später die Prüfung abzulegen. Zum Zweiten: Sie hatten gerade aus unserer Sicht fehlerhaft interpretiert, was im Gesetzentwurf steht. Das, was wir jetzt machen, ist genau die Möglichkeit für diejenigen, denen schon durch ihre Hochschule die Nichtanrechnung des Semesters erteilt oder empfohlen wurde, sich selbst zwischen Inanspruchnahme der Regelstudienzeit und Regelung der Nichtanrechnung zu entscheiden. Alles andere würde bedeuten, dass quasi zwei Semester nicht angerechnet werden. Das wäre nicht sachgemäß und kein verantwortlicher Umgang. Das, was Sie hier begehren, ist bereits Gegenstand des Gesetzentwurfs. Es ist der Weg, um den geringstmöglichen Verwaltungsaufwand zu erzeugen und stellt den Studierenden für das vergangene Sommersemester diese Möglichkeit schon anheim. Zum Dritten. Ich muss leider auf einen handwerklichen Fehler Ihres Gesetzentwurfs verweisen. Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf das rückwirkende Inkrafttreten vergessen. Genau das war uns sehr wichtig, damit die sozialen Nachteile und insbesondere der fehlende BAföG-Anspruch sich nicht auswirken. Das ist uns wichtig, auch deswegen müssen wir Ihren Änderungsantrag ablehnen. Danke schön. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mann für die SPD-Fraktion. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer dem Änderungsantrag mit der Drucksache 7/4875 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einigen Dafürstimmen und einer großen Anzahl an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktion AfD, Drucksache 7/4882. Kollege Dr. Weigand erhält das Wort zur Einbringung; bitte schön.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Piwarz, ich bin kein Jurist wie Sie, der Worte hin- und herdreht. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Aber wenn ich in den Gesetzentwurf schaue, steht dort „… die Bewertung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in Zeugnissen mit Noten oder in Form einer verbalen Einschätzung“. Dann geht es weiter: „… sofern durch Rechtsverordnungen, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten, muss zu einer Notenfindung auch eine verbale Einschätzung vorgelegt werden“. (Staatsminister Christian Piwarz: Davor! Lesen Sie das davor! Darum geht es!) Dieses „oder“ stört mich, und ich stelle mir die Frage: Was passiert, wenn wir 2024 in eine andere Regierungskoalition kommen, wenn die Rechtsverordnung kippt, weil sie das Kultusministerium nach Grün abgibt? (Zuruf von den LINKEN: Oh Gott! –
Sabine Friedel SPD
Das „Wenn“ der Demokratie!) Dann können die Kopfnoten sofort mit Rechtsverordnung gekippt werden. Deshalb möchte ich bitte ein Gesetz haben, das uns wenigstens noch ein halbes Jahr vor grüner Kultuspolitik schützt. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD – Zurufe der Abg. Holger Mann, SPD, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich möchte, wenn wir nur bei reiner verbaler Einschätzung wären, zwischen der Einschätzung und der Realität ein Beispiel von dem Schüler Paul, 8. Klasse, nennen. Er bekommt folgende Einschätzung: „Paul ist ein aufgeweckter, stets gut gelaunter Schüler. Ordnung und Mitarbeit im letzten Jahr waren ohne größeren Tadel. Er arbeitet im Rahmen seiner eigenen Zielsetzung stets motiviert und versucht, Verantwortung zu übernehmen. In der Gruppe vertrat er engagiert seine Standpunkte.“ Das klingt doch gut, meine Damen und Herren. Übersetzt heißt das: Paul ist undiszipliniert und stört den Unterricht. Auch sein Verhalten in den Pausen und bei anderen Schulveranstaltungen ist nicht akzeptabel. Paul ist unordentlich. Seine Arbeitsmittel sind selten vollständig. Er arbeitet nur mit, wenn es ihm Spaß macht. Verantwortung übernimmt er kaum. In einer Gruppe kann er sich nicht einordnen. Stets versucht er, seine Interessen und Standpunkte mit Nachdruck durchzusetzen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Sie haben es selbst gesagt, Herr Piwarz. Im Februar dieses Jahres war in der Presse zu lesen, dass Sie keine verbalen Einschätzungen mit aussagefähigen Floskeln möchten, wie sie in Arbeitszeugnissen verwendet werden. Ich weiß nicht, ob Sie an diesen Floskeln wirklich abschätzen können, wie der Schüler dasteht. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Deshalb möchten wir – ich komme auf das „oder“ zurück –, dass definitiv die Kopfnoten gesetzt werden. Das wünscht sich auch die IHK, 92 % der Firmen sprechen sich für die Kopfnoten aus, und auch die Handwerkskammer Dresden, das sind fast 90 %. Sie alle sagen: Wir brauchen die Kopfnoten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Deshalb möchten wir diese fest verankern und es den Schulen freiwillig ermöglichen, zusätzlich eine verbale Einschätzung vorzunehmen, und bitten daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Weigand mit der Einbringung des ersten Änderungsantrages der AfD-Fraktion. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Kollege Gasse ist auf dem Weg zum Mikrofon. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Holger Gasse CDU
In der vergangenen Debatte ist schon alles dazu gesagt worden. Es ist auch ausgeführt worden, warum diese Änderungsanträge, auch der vorhergehende, für uns nicht zustimmungsfähig sind. Aus diesem Grund lehnen wir beide Änderungsanträge ab. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Das war Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/4882 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Bei vielen Dafür-Stimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen zum zweiten Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/4883. Er gilt als eingebracht. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Das sehe ich auch nicht. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Keine. Somit ist der Antrag bei vielen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen abgelehnt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde – die Änderungsanträge haben keine Mehrheit gefunden – artikelweise, aber im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Wir stimmen artikelweise ab über die neue Überschrift – Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen schulischen und hochschulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz) –, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Schulgesetzes, Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen, Artikel 3 Änderung der Erzieherausbildungszuweisungsverordnung, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, Artikel 6 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei vielen Stimmenthaltungen, aber einer großen Mehrheit an DafürStimmen haben wir über diese Artikel in der Gesamtheit abgestimmt, sie haben die entsprechende Mehrheit erhalten. Jetzt stimmen wir über das Gesetz im Ganzen ab – Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen schulischen und hochschulischen Bildung (Bildungsstärkungsgesetz), Drucksache 7/3650, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung. Wer diesem Gesetz als Ganzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe einige. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl an Dafür-Stimmen ist dieses Gesetz somit beschlossen. Erklärung
Christian Piwarz
Kinder in ihrer individuellen Entwicklung wahrzunehmen, ihre Bedarfe zu erkennen und ihnen Entfaltungsspielräume zu eröffnen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die motivierte und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher tagtäglich leisten. Die hohe Qualität in der Kinderbetreuung wollen wir nicht nur halten, wir wollen die Qualität fortentwickeln und perspektivisch die Fachkraft-Kind-Relation weiter verbessern. Dafür werden Fachkräfte dringend gebraucht. Das gilt nicht nur für Sachsen, sondern deutschlandweit. Mit der Etablierung eines landesweiten Monitorings steht zukünftig ein Prognosetool zur Entwicklung des Fachkräftebedarfs und -angebots im Freistaat Sachsen zur Verfügung. Erhoben werden die Daten direkt bei den Kindertageseinrichtungen. Zusammengeführt können wir den Bedarf an Neueinstellungen und Ausbildungskapazitäten genau beziffern. Gleichzeitig gewinnen wir Erkenntnisse, welche Schritte zur Verbesserung der Qualität in den Kitas und Horten notwendig sind. Die geringfügige Mehrbelastung der Gemeinden wird vom Freistaat Sachsen ausgeglichen und mit Start des Monitorings 2022 der jährliche Landeszuschuss pro Kind auf 3 037 Euro erhöht. Um den Fachkräftebedarf abzudecken, setzen wir heute Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung um, die eng mit den öffentlichen und freien Kita-Trägern im „Steuerkreis Fachkräfte“ des Staatsministeriums für Kultus abgestimmt sind. Ab diesem Schuljahr soll die Erzieherausbildung vollständig von Schulgeld befreit werden. Die monatliche Zuweisung je Fachschüler an die privaten Bildungsträger steigt von 50 auf 100 Euro je Fachschüler. Dafür verzichtet der Schulträger auf die Erhebung von Schulgeld für diesen Bildungsgang. Seit September 2017 können Sozialassistenten, Kinderpfleger und Kindertagespflegepersonen mit dreijähriger Tätigkeitserfahrung in den Kinderkrippen unterstützen. Das hat sich bewährt. Das Bildungsstärkungsgesetz erweitert die Assistenzkraftreglungen auf Kindergärten und Horte. Ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Gesetzes können, auf den Personalschlüssel angerechnet, bis zu 20 % Assistenzkräfte eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität des Personaleinsatzes und einer Entlastung der Erzieherinnen Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Es gibt keinen Widerspruch. Damit ist dieses beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist somit beendet. zu Protokoll und Erzieher im Kindergarten und Hort – und ein Schritt hin zu multiprofessionellen Teams. Es ist vorgesehen – das ist mir sehr wichtig –, dass innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres die berufsqualifizierende Weiterbildung zu beginnen ist und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen ist. Die notwendige Änderung der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte ist bereits vorbereitet und kann mit dem Gesetz veröffentlicht werden. Für die Träger heißt das, sie können die Assistenzkräfte dann sofort einsetzen. Damit erhalten die Träger die Chance, eine praxisnähere und auf individuelle Lebenslagen passfähige Ausbildung anzubieten. Gleichzeitig eröffnet es eine gute Möglichkeit zur Qualitätsentwicklung innerhalb des Kita-Teams sowie insgesamt zur Sicherung des hohen Qualifikationsniveaus im Freistaat Sachsen. Damit erschließen wir neue Zielgruppen für die Erzieherausbildung. Meine Damen und Herren, im Bereich der schulischen Bildung verstetigen wir die Schulassistenten im Sächsischen Schulgesetz und verlängern die Vergütung der Mehrarbeit der Lehrkräfte im gesamten Umfang der geleisteten Arbeit bis zum 31.12.2023. Wir sichern ab, dass es in Sachsen weiterhin die Kopfnoten gibt. Eine Rückmeldung an Schüler und Eltern zu Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung durch alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte ist eine wichtige Leistungsbewertung abseits der Fächer. Sie geben Orientierung für die Persönlichkeitsentwicklung, die durch eine zusätzliche verbale Einschätzung ergänzt, aber nicht ersetzt werden sollte. Das Bildungsstärkungsgesetz bündelt Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der frühkindlichen und schulischen Bildung. Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung haben Sie weitere Punkte, wie die Schulgeldbefreiung der Heilerziehungspfleger, aufgenommen. Das begrüße ich sehr. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes senden wir ein wichtiges Signal aus dem Sächsischen Landtag in die Bildungslandschaft im Freistaat Sachsen: Wir investieren weiter in Bildung. Wir setzen die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auch in der aktuell schwierigen Haushaltslage konsequent um. Wir sichern die Qualität im sächsischen Bildungssystem. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Drittes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/3820, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/4793, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Bevor wir in die Aussprache gehen, geht die Frage an den Berichterstatter, Herrn Gebhardt: Wünschen Sie das Wort? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Jawohl. Somit wird den Fraktionen nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und am Ende die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU spricht nun Kollege Modschiedler, bitte schön.
Martin Modschiedler CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes. Im Sommer hatten wir hier im Parlament – Sie erinnern sich – beschlossen, das Normenkontrollratsgesetz bis zum 31.12.2020 zu verlängern, damit die Vorschläge aus der Evaluation gewürdigt und die Tätigkeit des Normenkontrollrats verbessert werden kann. Das haben wir hiermit getan. Wir als CDU-Fraktion haben uns in den intensiven Verhandlungen für eine Fortsetzung des Normenkontrollrates und zugleich für eine wirkliche Verbesserung eingesetzt. Das nun vorliegende Ergebnis ist ein wichtiger Beitrag zur Bürokratievermeidung. Lassen Sie mich nun in aller Kürze auf ein paar Änderungen hinweisen. Erstens haben wir uns in Anlehnung an den nationalen Normenkontrollrat des Bundes und den Kontrollrat in BadenWürttemberg für eine Erweiterung des Prüfungsrechts eingesetzt. Das war eine Forderung, die entgegen dem Ergebnis des Evaluationsgutachtens so aber auch von den Sachverständigen in der Anhörung vorgeschlagen wurde. Somit kann also der Normenkontrollrat künftig auch nicht kabinettspflichtige Rechtsverordnungen prüfen. Diese machen in der Praxis einen erheblichen Erfüllungsaufwand aus. Da ist ordentlich was drin. Erfüllungsaufwand – das heißt so viel wie: Was kostet so ein Vorhaben? Was bringt das mit sich? Zweitens kommt dem Sächsischen Normenkontrollrat künftig ein eigenes Initiativrecht zu. Das ist uns ebenfalls wichtig. Er darf auf Anfrage jetzt selbstständig Vorschriften prüfen. Dies wurde in der Anhörung uneingeschränkt des Entwurfs Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Europa und Gleichstellung begrüßt, weil gerade von bestehenden Vorschriften erhebliche Kosten ausgehen können. Man kann ein Gesetz somit auch schnell einmal schlanker machen. Drittens ist es unerlässlich, wenn wir die Bürokratievereinfachung ernst nehmen, dass die Staatsregierung künftig bei ihren Gesetzentwürfen den Aufwand insgesamt darstellt. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Transparenz und manchmal ein bisschen Selbstkritik: Wie stehen die beabsichtigten Regelungen mit den Kosten und dem Nutzen in der Waage? Das muss uns auf jeden Fall der Gesetzgeber oder die Staatsregierung, wenn sie diese Verordnung macht, darlegen. Viertens sollen auch alle Normen geprüft werden, die aufgehoben werden. Damit kann endlich erreicht werden, dass der eingesparte Erfüllungsaufwand, also diese Kosten, die wir sparen können, für die Bürger transparent werden – man kann es sehen. Es ist unser Anspruch, die Bürokratie zu vereinfachen und zu vermeiden. Wir als Parlamentarier haben mit diesem Gesetz ein schönes Paket geschnürt, um dem Sächsischen Normenkontrollrat ein noch stärkeres, ein noch größeres Gewicht zu geben. Wir erhoffen uns damit neue Impulse für eine effiziente und schlanke Gesetzgebung im Freistaat Sachsen. Ob das so funktioniert, wird die im Gesetz verankerte Evaluation zeigen. Die Sachverständigen haben sich gefreut, dass wir als Parlamentarier ein solches Gesetz entworfen haben. Sie haben gesagt, dass der Gesetzentwurf gut ist, und ihm zugestimmt. Es wäre schön, wenn wir alle das jetzt auch noch machen würden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Nun ist die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollege Lippmann, an der Reihe. Bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Bürokratieabbau wird bekanntlich in politischen Sonntagsreden sehr großgeschrieben. Dabei ist das Gefühl, was als bürokratisch gilt, eines, das stets sehr subjektiv sein dürfte. Sachsen hat daher mit der Einführung des Normenkontrollrates als erstes Bundesland versucht, die Diskussion über die Bürokratie und den Bürokratieabbau – nach übrigens so Absurditäten wie einem Paragrafenpranger usw. – zu versachlichen und mit dem Normenkontrollrat ein zentrales Gremium zur Bewertung des Erfüllungsaufwandes für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung geschaffen. Das Gremium hat sich aus Sicht der GRÜNEN in den letzten Jahren grundsätzlich bewährt und so manche Verwaltungsvorlage – einmal zu Recht und einmal zu Unrecht – kritisiert. Unsere Kritik richtete sich daher weniger am Normenkontrollrat selbst in der Vergangenheit aus, sondern vor allen Dingen an seiner Ausgestaltung und Besetzung. Insofern war es richtig und gut, den Normenkontrollrat dahin gehend zu evaluieren, ob und wie er seine Arbeit fortsetzen soll. Sicher haben Sie es aus der Presse entnommen oder gar das Gutachten selbst gelesen. Es gab einige Punkte, die dabei intensiv diskutiert wurden, wie das Prüfrecht des Normenkontrollrates ausschließlich bei Gesetzen oder die Frage, ob der Normenkontrollrat nicht selbst zunehmend Opfer der Bürokratie werden würde. Im Ergebnis der Evaluation und in der Diskussion hat sich die Koalition auf eine moderate Weiterentwicklung des Normenkontrollrates verständigt. Sowohl vom Gutachten als auch von Sachverständigen wurde begrüßt, den Rat nun geschlechterparitätisch zu besetzen. Bevor einige von Ihnen, insbesondere auf der rechten Seite, gleich Schnappatmung bei dem Wort bekommen, möchte ich den Sachverständigen Herrn Dose zitieren, der es sehr treffend ausgeführt hat: „Frauen und Männer sind gleichermaßen von Gesetzen betroffen.“ Welche Überraschung! Somit ist es auch folgelogisch, ihn paritätisch zu besetzen. Der Nationale Normenkontrollrat sowie der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg haben sogar beide eine Frau als Vorsitzende bzw. als stellvertretende Vorsitzende. Man staune: Es funktioniert. Dem Beispiel kann Sachsen auch gerne folgen. Wenn wir dabei sind, dann öffnen wir die Mitglieder auch gleich für zivilgesellschaftliche Gruppen. Hierbei kann ich dem Sachverständigen Herrn Dose zustimmen, der darauf hingewiesen hat, dass bereits jetzt verschiedene gesellschaftliche Bereiche abgedeckt sind, es aber sinnvoll erscheint, sich für den einen oder anderen Bereich zu öffnen, um den wissenschaftlichen Sachverstand um weitere Kompetenzen zu erweitern. Mit dem vorliegenden Gesetz erweitern wir das Prüfrecht von kabinettspflichtigen Rechtsverordnungen auf alle Rechtsverordnungen. Das ist ja durchaus ein Punkt, der nicht unumstritten war; Kollege Modschiedler hat es schon ausgeführt. Das Gutachten schlug vor, alle Rechtsverordnungen aus dem Prüfrecht herauszunehmen. Das wurde in der Anhörung von allen Sachverständigen einstimmig abgelehnt. Gerade bei den Verordnungen entstehe der meiste Erfüllungsaufwand, was beispielsweise an so exemplarischen Dingen wie der ÖPNV-Finanzierungsverordnung, der Zuschussverordnung oder dem Gesetz zu freien Schulen im Freistaat Sachsen illustriert wurde. Insofern sind wir den Sachverständigen gefolgt, denn die bisherige Unterscheidung in kabinettspflichtig oder nicht kabinettspflichtig erscheint doch arg willkürlich. Das heißt nicht, dass der Normenkontrollrat sich nun mit einer Fülle von Prüfaufträgen überfrachten wird. Ein Prüfrecht ist nämlich keine Prüfpflicht. Der Rat kann immer noch selbst auswählen, was er überprüft. Hierbei sollte der Normenkontrollrat den Ministerien auch eine Übergangszeit geben, um zukünftig bei allen Rechtsverordnungen den Erfüllungsaufwand sauber darstellen zu können und damit sich in Arbeit befindliche Rechtsverordnungen nicht weiter verzögern. Das ist allerdings eine Frage der Umsetzung, die ich an dieser Stelle aber sehr deutlich anmahnen möchte. Ferner erhält der Rat ein Initiativrecht, bereits bestehende Regelungen in Einzelfällen zu überprüfen. Der Landtag erhält zukünftig die Jahresberichte überwiesen. Da das Prüfrecht nun ausgeweitet wurde, halten wir es schlussendlich auch für sinnvoll, das Gesetz eines Tages erneut zu evaluieren und die Evaluation aus Baden-Württemberg mit in die eigene Evaluation einzubeziehen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das Gesetz noch einmal zu befristen. Mehr gibt es zu diesem Gesetzentwurf nicht zu sagen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU sowie vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPDFraktion hat keinen Redebedarf. – Die AfD hat Redebedarf. Kollege Dr. Dringenberg, bitte schön.
Dr. Volker Dringenberg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Normenkontrollratsgesetz – schon beim Namen läuft den Juristen ein wohliger Schauer über den Rücken. Klingt es doch, anders als beispielsweise solch infantile Initiativen wie das Gute-KiTa-Gesetz, noch nach einem richtigen Gesetz mit einem relevanten Regelungsgehalt und nicht nach einem eher niedrigschwelligen Angebot. Wie verhält es sich nun mit dem Sächsischen Normenkontrollratsgesetz? Was war die Idee, die hinter dem 2014 beschlossenen Gesetz stand? In der Begründung des Gesetzentwurfs wird man fündig. Dort steht sinngemäß, dass die Kosten zu ermitteln sind, die dem Gesetzesadressaten durch die Beschaffung, Verfügbarhaltung oder Übermittlung von Informationspflichten und sonstigen Informationen für Behörden oder Dritte entstehen. Im Mittelpunkt dieses Gesetzes steht also der vom Kollegen Modschiedler schon kurz geschilderte Erfüllungsaufwand. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff meint nach der Legaldefinition des § 2 – ich zitiere –: „den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer Vorschrift bei Bürgern, der Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen“. Als wichtige Aufgabe des Normenkontrollrats wurde in § 1 Abs. 2 normiert, dass dieser – ich zitiere –: „die Staatsregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf dem Gebiet des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtssetzung zu unterstützen habe“. Damit die wirkungsvolle Erfüllung unter anderem dieser Aufgabe geprüft werden konnte, entschied man sich, das Gesetz zunächst auf drei Jahre Laufzeit zu befristen und überdies nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluation durchzuführen. Das Gesetzesziel, mit dem implementierten Normenkontrollrat die Rechtsetzung zu verbessern und vor allem den Bürokratieabbau voranzutreiben, ist grundsätzlich ein sehr zu begrüßendes Anliegen; denn bereits Bismarck wusste, dass es die Bürokratie ist, an der wir alle kranken. Damit zunächst zu den Änderungen, einige wurden bereits angesprochen, einige sind durchaus nicht schlecht. Zum Beispiel bestehen gegen die zukünftige Ansiedlung des Normenkontrollrats bei der Staatsregierung kaum Bedenken. Nicht unwidersprochen bleiben kann jedoch die nach rot-grüner Dogmatik stets obligate Verkomplizierung der Gesetzestexte durch konsequentes Gendern. Weder erleichtert das die Lesbarkeit eines Gesetzes, noch kann diesem Vorhaben bei objektiver Betrachtung etwas Sinnvolles abgewonnen werden. Die Begründung hierfür lautet – ich zitiere –: „Die Änderungen führen zur gleichmäßigen sprachlichen Sichtbarmachung von Frauen und Männern.“ Ich bezweifle sowohl das Erfordernis dieser Sichtbarmachung von Frauen und Männern als auch, dass eine derartige Sichtbarmachung durch diese Änderungen im Gesetzestext erreicht werden kann. Während der aktuell geänderte § 1 Abs. 3 mit der – ich zitiere erneut –: „Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürger“ eine klare Regelung enthält und damit alle biologisch denkbaren Geschlechter, Frau, Mann, unabhängig von deren sexueller Präferenz, umfasst, möchte die Neufassung die Frauen nun besonders sichtbar machen. Darin heißt es zum Normenkontrollrat – ich darf noch einmal zitieren –: „Er prüft insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger.“ Nach meinem neutralen Sprachverständnis war die holde Weiblichkeit vom im Plural verwandten generischen Maskulinum „die Bürger“ bereits ausreichend erfasst. Zudem mutet es doch vollkommen absurd an, ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsetzung zu beschließen und dann gerade in diesem Gesetz durch unnötige, ja vollkommen unsinnige Beifügungen des Femininums Selbiges sprachlich zu verschlimmbessern. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Für den Fall, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird, empfehle ich daher, den verwaltungsinternen Erfüllungsaufwand im Staatsministerium von Frau Meier bei der sprachlichen Sichtbarmachung von Frauen und Männern in Gesetzestexten durch den Normenkontrollrat einmal überprüfen zu lassen. Obwohl ich bereits jetzt zu konstatieren wage, dass die angestrebte – Herr Modschiedler, Sie haben es gesagt – bessere Rechtsetzung und der vorgeblich gewünschte Bürokratieabbau schon einmal dadurch erreicht werden, wenn derartige Wortakrobatik unterbleibt. (Beifall bei der AfD) Dafür, dass Sie, sehr geehrte Frau Meier, auch ohne diese sprachlichen Klimmzüge ausreichend sichtbar bleiben, werden Sie wahrscheinlich selbst sorgen. Unabhängig vom verunglückten Sprachverständnis der Justizministerin ist ja die Frage aufzuwerfen, wie das Gesetz in der Vergangenheit umgesetzt worden ist und ob daher zukünftig überhaupt Bedarf für dessen Fortführung besteht; denn bekanntlich ist das Gegenteil von gut gemacht oft gut gemeint. Schauen wir daher erst einmal auf die Historie und die bisherigen Höhepunkte bei der Anwendung dieses Gesetzes. Nach dessen Inkrafttreten am 03.07.2014 – Herr Modschiedler, Sie haben es erwähnt – nahm der Kontrollrat seine Tätigkeit erst anderthalb Jahre später – zum 01.01.2016 – auf. Durch diese Startschwierigkeiten konnte die im § 8 Abs. 2 angesetzte Evaluation überhaupt nicht durchgeführt werden, da im verbleibenden Zeitraum kaum Vorhaben vorhanden waren, die vom Normenkontrollrat geprüft werden konnten. Das insoweit, zwar Erfüllungsaufwand verursachende, gleichwohl die ersten drei Jahre vollkommen sinnlose Gesetz wurde am 9. Juni 2017 daher um weitere drei Jahre, mithin zum 31. Dezember dieses Jahres unter der Maßgabe einer erneuten Evaluation nochmals verlängert. Im Dezember 2019 wurde dann das von der Staatsregierung bei dem Politikwissenschaftler Prof. Wegrich in Auftrag gegebene Evaluationsgutachten dem Landtag zugeleitet. Das Ergebnis dieses 87 Seiten starken Gutachtens hat der Sachverständige freundlicherweise in seiner Kurzzusammenfassung vorangestellt. Man musste dann nicht so viel lesen. Dort schlägt man in der Tat unter Beachtung diverser Empfehlungen vor, das Mandat des sächsischen Kontrollrats um weitere sechs Jahre zu verlängern, um eine erneute Evaluation vorzunehmen. Also „Alles in Ordnung“ und „Weiter so!“ im Namen des Bürokratieabbaus? – Nein; denn offenbar ist der eigentliche Zweck des Gesetzes vollkommen aus dem Blickfeld der Handelnden verschwunden. Insoweit ist nochmals an die in § 1 Abs. 3 normierte Aufgabenstellung zu erinnern. Das heißt, die Prüfung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürger, für die Wirtschaft und insbesondere expressis verbis für die mittelständischen Unternehmen. Obwohl es damit vorrangig um den Abbau von Demokratiekosten bei den Gesetzesadressaten, namentlich den Bürgern der Wirtschaft und insbesondere um den Mittelstand gehen soll, kommt dies in praxi viel zu kurz. Weder die Stellungnahmen des Normenkontrollrats noch die Ausführungen der angehörten Sachverständigen oder auch das umfangreiche Gutachten von Prof. Wegrich lassen in der Tat eine tiefgreifende Befassung bzw. Evaluation des Erfüllungsaufwandes beim Bürger erkennen. Stattdessen wird im Gutachten festgestellt, dass der – ich zitiere –: „überwiegende Teil des Erfüllungsaufwandes bei der Verwaltung selbst anfällt“. Herr Modschiedler, das finden Sie auf Seite 47. Deshalb wird auch empfohlen, auf die Erfassung und Quantifizierung des Erfüllungsaufwandes für die staatlichen Behörden, mit Ausnahme der Kommunen, zu verzichten, da dieser kaum veränderbar ist. Das finden Sie auf Seite 6 und Seite 65. Demgegenüber wird das Verfahren zur Messung des Erfüllungsaufwandes beim Bürger und der Wirtschaft als – Zitat –: „fraglich beurteilt“ und zudem die „Quantifizierung des Erfüllungsaufwandes in einer erheblichen Anzahl von Fällen als nicht unproblematisch“ beurteilt. Es stellt sich die Frage, ob man ernsthaft andere Empfehlungen nach der Befragung der Ministerialbürokratie erwartet hatte. Befragungen der Bürokratie erbrachten, dass – ich zitiere erneut – „in 61 % der 57 genannten Normsetzungsverfahren eine Quantifizierbarkeit des Erfüllungsaufwandes nicht oder nicht vollständig durchführbar war“. Begründet wurde dies damit, dass es „schlicht viel zu komplex sei, die mit dem Normsetzungsverfahren anfallenden Kosten zu bewerten und den Erfüllungsaufwand zu quantifizieren“. Im Übrigen würde nach Antwort eines Großteils der befragten Ministerialmitarbeiter der Aufwand den Nutzen in erheblichem Maße übersteigen. Das finden Sie auf Seite 44. Auf diese hier kurz skizzierten Mängel hatte unsere Fraktion bereits in der ersten Ausschusssitzung hingewiesen. Eine konstruktive Erörterung erfolgte nicht. Zusammenfassend muss attestiert werden: Erstens. In sprachlicher Hinsicht, insbesondere mit Blick auf die bessere Verständlichkeit von Gesetzestexten, und mit dem Ziel einer besseren Rechtsetzung ist der Gesetzentwurf unnötig und überdies kontraproduktiv. Zweitens. Mit Blick auf das durchaus positive Ziel des Gesetzes, nämlich den Bürokratieabbau für die Gesetzesadressaten, ist dieser Entwurf ein vollkommen untauglicher Versuch. Was Sie dagegen mit dem Gesetz schaffen, ist genau das Gegenteil, nämlich weiteren bürokratischen Aufwand, eine Art ISO-Zertifizierung für die Staatsministerien, die in der Tat keine überbordenden Kosten verursacht, der Verwaltung, insbesondere den Ministerien, aber allein durch diese Befragung zusätzliche und kaum sinnvolle Aufgaben aufbürdet und vor allem dem Bürger und der Wirtschaft weder einen Mehrwert noch eine Entlastung bringt. Daher werden wir die Beschlussvorlage ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Dringenberg von der Fraktion der AfD. Nun die Fraktion DIE LINKE; Kollege Gebhardt, bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dringenberg, dass Sie ein Problem haben mit der Justizministerin, das ist ja bei der AfD allgemein bekannt. Aber als Jurist sollten Sie zumindest wissen: Die Autorenschaft für diesen Gesetzentwurf liegt jetzt einmal nicht im Justizministerium, sondern bei Herrn Modschiedler, bei Herrn Lippmann und wahrscheinlich bei Frau Kliese, die heute nicht da ist. Also so viel zu dem Gesetzentwurf. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Trotzdem eines vorweg: Das Anliegen dieses Gesetzentwurfes ist aus unserer Sicht richtig. Außerdem möchte ich mich noch einmal im Namen meiner Fraktion bei den Mitgliedern des Normenkontrollrates bedanken. Erlauben Sie mir noch einmal einen kleinen Blick, liebe Kolleginnen und Kollegen, in die Historie des Gesetzes. Das wurde im Juni 2014 unter einer CDU-FDP-Koalition als Gesetz zur Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates verabschiedet. Damals hatte sich meine Fraktion noch enthalten. Aber schon damals haben wir zugesagt, dieses „Projekt durchaus mit Interesse“ – Zitat Klaus Bartl – zu begleiten, und uns an dessen Evaluierung zu beteiligen. Das haben wir ja auch bis heute getan. Nicht von ungefähr kommt daher unser Antrag vom 7. Februar 2017. Mit diesem forderten wir damals erstens die Veröffentlichung der jährlichen Tätigkeitsberichte des Sächsischen Normenkontrollrates sowie zweitens die Vorlage der Ergebnisse der Evaluierung gegenüber dem Landtag. In der Plenarsitzung am17. Mai 2017 hatte unser damaliger rechtspolitischer Sprecher Klaus Bartl auf die Konstruktionsschwäche des Normenkontrollrates hingewiesen. Umso mehr freut es uns, dass die Regierungskoalition einige dieser Hinweise nun aufgenommen hat und der Sächsische Normenkontrollrat, insbesondere was dessen Zusammensetzung betrifft, weiterentwickelt werden kann. Das freut nicht nur mich, sondern auch Herrn Bartl. Allein, dass im letzten Jahr, also 2019, der Sächsische Normenkontrollrat zu insgesamt 19 Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung genommen hat, zeigt, dass sich das Instrument des Normenkontrollrates bewährt hat, zumindest bei der Abgabe von Empfehlungen an den Normsetzer der Exekutive. Damit ist es zu einem eingeführten und geeigneten Bestandteil des Normsetzungsverfahrens in Sachsen geworden. Im Übrigen hätten wir uns auch einer Entfristung des Normenkontrollratsgesetzes nicht verschlossen. In diesem Sinne begrüßen wir ausdrücklich das Bestreben, den Normenkontrollrat künftig geschlechterparitätisch zu besetzen. Herr Lippmann ist gerade darauf eingegangen. Dem aktuellen gehört nicht eine einzige Frau an. Allerdings hätten wir uns eine verbindlichere Regelung gewünscht. Ebenso positiv hervorzuheben ist die Öffnung des Normenkontrollrates, was die Qualifikation und die Herkunft ihrer Mitglieder bedeutet. Wir sind der festen Überzeugung, dass Mitglieder aus der Mitte der Zivilgesellschaft wichtige Aspekte und Sichtweisen mitbringen, die die Arbeit des Normenkontrollrates qualitativ aufwerten können. Nicht zuletzt ist es im Sinne einer umfassenden Beteiligung des Landtages und der Herstellung von Transparenz zu begrüßen, dass die Tätigkeitsberichte des Sächsischen Normenkontrollrates nunmehr auch unabhängig von der Zustimmung der Staatsregierung veröffentlicht werden können und der Landtag obligatorisch unterrichtet wird. Es ist ein gesetzgeberischer Erfolg auch meiner Fraktion, für die es sich gelohnt hat, mit Ausdauer und langem Atem auch bei diesem Thema dranzubleiben. Aus den Sachverständigenanhörungen des zuständigen Verfassungs- und Rechtsausschusses haben sich dennoch einige Punkte ergeben, die zukünftig unser aller Aufmerksamkeit erhalten sollten. So hat Herr Stefan Rix, Vizepräsident des Sächsischen Rechnungshofes, angemerkt, dass die Beschränkung des Prüfungsrechts auf Verordnungen der Staatsregierung kritisch gesehen werden kann. Es entspricht der Rechtswirklichkeit, dass die einzelnen Ressorts zahlenmäßig mehr Rechtsverordnungen erlassen als die Staatsregierung. Gut, dass die Koalition hier den eigenen Gesetzentwurf nachgebessert hat. Nicht erfasst vom Prüfungsrecht sind Gesetzentwürfe aus der Mitte des Sächsischen Landtags. Schade. Deswegen, Herr Dr. Dringenberg, kann dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht vom Normenkontrollrat angeschaut werden. Damit kommen wir wieder zu unserer anfänglichen Kritik am Gesetzesmodell von 2014 zurück. Klaus Bartl hatte damals darauf hingewiesen. Fazit: In Anbetracht der qualitativen Verbesserungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, werden wir diesem unsere Zustimmung nicht verweigern. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann spricht für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Meier. Bitte schön.
Katja Meier
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es gehört: Dem Gesetzentwurf vorausgegangen ist die Evaluation des Normenkontrollratsgesetzes, in der einerseits vorgeschlagen wird, dass es eine Verlängerung des Gesetzes, andererseits aber auch die Anpassung des Prüfungsrechts des Normenkontrollrates gibt. In beiden Punkten stimmen wir vonseiten der Staatsregierung ausdrücklich zu, wenngleich – das will ich nicht verhehlen – wir uns bei der Anpassung des Prüfrechts gewünscht hätten, dass man sich stärker an dem Evaluationsgutachten orientiert. Aber sei es drum. Zur Verlängerung des Gesetzes möchte ich mich dem Dank anschließen. Der Normenkontrollrat macht in diesem Land eine wichtige Arbeit. Diese macht er gut. Dass die Staatsregierung für Gesetzes- und Verordnungsentwürfe den Erfüllungsaufwand darstellt, ist im Sinne eines kostentransparenten Regierungshandelns richtig. Dass die Staatsregierung hierbei vom Normenkontrollrat unterstützt wird, ist natürlich genauso richtig wie wichtig. Sie waren ja teilweise bei der Anhörung am 14. September dabei. Ich habe selten eine Anhörung erlebt, bei der sich alle Sachverständigen so einig waren wie bei diesem Gesetz. Daher bin ich unbedingt der Meinung, dass das Gesetz verlängert werden soll. Zum zweiten Punkt. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass das Prüfungsrecht des Normenkontrollrates verändert, nämlich das Prüfrecht entsprechend angepasst wird. So soll der Erfüllungsaufwand auch für Gesetzentwürfe dargestellt werden, die sich auf die Aufhebung von Vorschriften beschränken. Damit wird sichergestellt, dass auch der Abbau von Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung erhoben und damit vom Normenkontrollrat geprüft wird. Das ist natürlich im Sinne einer Kostentransparenz ausdrücklich zu begrüßen. Außerdem soll künftig der Erfüllungsaufwand für alle Rechtsverordnungen dargestellt werden, nicht nur für solche Verordnungen, über die das Kabinett beschließt. Das ist selbstverständlich nachvollziehbar und dient der Kostentransparenz. Das ermöglicht, dass im Freistaat Sachsen ein vollständiges Bild des finanziellen Aufwands aufgezeigt wird, der durch die Normsetzung entsteht. Aber ich will nicht verhehlen, dass damit auf die Staatsregierung, weil sie den Erfüllungsaufwand darstellen muss, aber natürlich auf den Normenkontrollrat selbst eine große Herausforderung zukommt, weil sich hier – Herr Lippmann hat gesagt, dass man prüfen kann, aber nicht muss – für die Ministerien, aber auch für den Normenkontrollrat der Aufwand verdoppeln kann. Aber, das sei ganz deutlich gesagt: Selbstverständlich stellen wir uns diesen Herausforderungen sehr gern. Zuletzt. Der Normenkontrollrat erhält etwas ganz Neues, nämlich für begründete Einzelfälle ein Initiativrecht zur Prüfung von bestehenden Gesetzen, Rechtsverordnungen und – in Ausnahmefällen – Verwaltungsvorschriften. Diese Änderung geht auf eine Empfehlung des Evaluationsgutachters zurück. Es ist absolut richtig so, dass das jetzt umgesetzt wurde. Natürlich ist interessant, welcher finanzielle Aufwand durch die neuen Regelungen entsteht. Genauso interessant ist es, sich Regelungen anzuschauen, die schon seit Längerem bestehen, weil der Normenkontrollrat dann natürlich prüfen kann, welche Alternativen es vielleicht gibt, um den finanziellen Aufwand für die Beteiligten zu reduzieren. Daran hat logischerweise auch die Staatsregierung ein großes Interesse. Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich nur sagen: Mit diesem Gesetzentwurf ist es gelungen, den Normenkontrollrat sinnvoll zu stärken, wenn Sie dem gleich zustimmen werden. Somit sorgen Sie dafür, dass wir im Bereich des Bürokratieabbaus im Freistaat Sachsen weitere Fortschritte machen. Wie gut uns das gelungen sein wird, werden wir spätestens im Jahr 2026 wissen, wenn das Normenkontrollratsgesetz erneut evaluiert werden soll. Warum ist es wichtig, dass man es nochmals evaluiert? Sachsen war das erste Bundesland, das mit einem Normenkontrollratsgesetz Vorreiter war. Früher war es so, dass wir auf das Land Baden-Württemberg geschaut haben; dieses Mal ist es andersherum: Baden-Württemberg ist Sachsen gefolgt und hat seit einem guten Jahr einen Normenkontrollrat. Hier kann man dann schauen, wie sich die Arbeit dort entwickelt hat, welche Erfahrungen sie gemacht haben, um es dann im Jahr 2026 in Sachsen in die Evaluation aufzunehmen. Das halte ich für sinnstiftend, um vielleicht dann auch zu schauen, inwieweit man unser Normenkontrollratsgesetz weiterentwickeln kann. Von daher kommt von unserer Seite Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Staatsministerin Meier für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes, Drucksache 7/3820, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/4793. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter im Kommunalwahlrecht Drucksache 7/4059, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/4797, Beschlussempfehlung Wünscht vor der allgemeinen Aussprache der Berichterstatter Herr Hentschel das Wort? – Das sehe ich nicht. Dann haben die Fraktionen jetzt die Möglichkeit zur allgemeinen Aussprache. In der ersten Runde spricht die CDU, gefolgt von BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Anton für die CDU-Fraktion, bitte schön.
Rico Anton CDU
Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie, Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses artikelweise, aber im Block abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Wir stimmen also zuerst im Block über die einzelnen Artikel ab und danach über den Gesetzentwurf als Ganzes. Wer der Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer großen Anzahl an Fürstimmen wurde allen Artikeln zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung, Drucksache 7/3820. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer großen Anzahl an Fürstimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Widerspruch sehe ich nicht, dann ist dem so entsprochen worden, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Ausnahmeregelungen und im Kommunalrecht Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Inneres und Sport deren Bekämpfung besonders in diesen Tagen wieder weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens erforderlich macht, hat auch Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien und die Durchführung von Wahlen. Bereits in der ersten Jahreshälfte hat sich gezeigt, dass hier Probleme auftreten, die mit den geltenden Vorschriften nicht vollständig aufgelöst werden können. Deshalb hat die Koalition den vorliegenden Gesetzentwurf zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht erarbeitet. Lassen Sie mich zunächst auf die vorgesehenen Änderungen im Kommunalwahlrecht eingehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Wahl abgesagt oder eine Nachwahl angeordnet werden kann, wenn die Wahl wegen der epidemischen Lage nicht durchgeführt werden kann oder im Vorfeld der Wahl keine hinreichende politische Willensbildung, sprich: kein Wahlkampf möglich ist. Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt hier auf einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen vor der Wahl ab. Als Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmeregelungen im neuen § 65 b Sächsisches Kommunalwahlgesetz wird die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund ist auch die Regelung in § 65 b geboten, wonach die Wahlbewerber ihre Wählbarkeit wegen Erreichens der Altersgrenze nicht verlieren, wenn es zu einer pandemiebedingten Wahlaufhebung kommt; denn im Gegensatz zu den Ursachen für eine Wiederholungswahl nach § 29 oder eine Nachwahl nach § 31 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes liegt ein solcher Grund außerhalb der kommunalen Einflussmöglichkeit. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr intensiv wurde in der Koalition die Frage der ausnahmsweisen Anordnung einer reinen Briefwahl diskutiert. Es ist ohne Frage so, dass die Präsenzwahl bzw. die Urnenwahl gerade mit Blick auf die Wahlrechtsgrundsätze der geheimen und öffentlichen Wahl die Regel sein müssen, die Briefwahl hingegen nur die Ausnahme von der Regel. Deshalb sind wir in der Abwägung zu der Entscheidung gelangt, eine ausschließliche Briefwahl für den ersten Wahlgang auch nicht ausnahmsweise zuzulassen. Hier ist vielmehr die Verschiebung der Wahl das verhältnismäßige Mittel, insbesondere auch, weil neben der Durchführung der eigentlichen Wahlhandlung im Vorfeld der Wahl ohnehin die Voraussetzungen für einen angemessenen Wahlkampf gegeben sein müssen. Schwieriger ist die Situation, wenn ein zweiter Wahlgang erforderlich ist und sich zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang eine Pandemielage dergestalt entwickelt, dass eine Urnenwahl nicht zulässig bzw. möglich wäre. Die Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang ein enger zeitlicher Zusammenhang gegeben sein muss und bei einer Verschiebung des zweiten Wahlgangs dem Ganzen zeitliche Grenzen gesetzt sind. Mit Blick darauf ist es nach unserer Auffassung geboten, für den zweiten Wahlgang ausnahmsweise die Anordnung einer reinen Briefwahl zu ermöglichen – allerdings unter sehr strengen Voraussetzungen. Die Anordnung darf nur durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern erfolgen, und auch nur dann, wenn die Urnenwahl wegen angeordneter Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz unmöglich ist. Diese Differenzierung zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang wurde im Rahmen der Anhörung insbesondere im Sachverständigengutachten von Frau Prof. Geiert als rechtlich geboten erachtet. Hierbei geht es um die Abwägung zwischen Nichtwahl mit einer möglichen Rückwirkung auf den ersten Wahlgang und einer reinen Briefwahl. Vor diesem Hintergrund ist angesichts der überragenden Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht der Einhaltung des Demokratiegebots beimisst, die Abwägung zugunsten der Durchführung der Wahl auch verfassungsrechtlich gedeckt. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf Änderungen in der Gemeinde- und der Landkreisordnung vor. Konkret geht es dabei um die Eröffnung der Möglichkeit, Sitzungen der kommunalen Räte in Form einer Videokonferenz zu ermöglichen. Auch hierfür sind die Anforderungen streng. Wie bei den Ausnahmeregeln im Kommunalwahlrecht ist zunächst das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erforderlich. Eine Abweichung vom Grundsatz der Präsenzsitzung ist nur dann zulässig, wenn hinreichend erfolgversprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich sind. Außerdem ist die vorherige Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist das größte Problem an dieser Stelle. Dafür musste auch eine Lösung gefunden werden. Die Koalition hat sie darin gefunden – und wir halten das für zwingend erforderlich –, dass eine zeitgleiche Übertragung in eine öffentlich zugängliche Räumlichkeit gewährleistet werden muss, damit jeder, der diese Sitzung verfolgen will – unabhängig von seinen eigenen technischen Voraussetzungen, die er zu Hause hat –, das auch kann. Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist deutlich geworden, dass es der Koalition darum geht, Ausnahmeregeln für eine absolute Ausnahmesituation zu schaffen. Es geht nicht darum, bestehende Grundsätze und Regeln, für die es gute Gründe gibt, über Bord zu werfen; aber die letzten Monate haben uns sehr deutlich gezeigt, dass es diese Ausnahmeregeln braucht. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Anton für die CDU-Fraktion. Nun hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Kollege Lippmann, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Antike Philosophen und heutige Gesetzgeber stehen mitunter vor der gleichen Herausforderung, die Frage zu beantworten: Was können wir eigentlich wissen? Der heute zu beschließende Gesetzentwurf ist Ausdruck dieses Problems; denn in den letzten Jahren hat man leider Erfahrungen damit sammeln müssen, wie man damit umgeht, wenn der Landtag unter Wasser steht, oder ob man bei Naturkatastrophen Wahlen abhalten kann, wenn diese unmöglich sind. Aber dankenswerterweise mussten wir nie lernen, wie man mit dem Wahlrecht und dem Kommunalrecht in Pandemiesituationen umgeht. Das kann man dem Gesetzgeber zum Vorwurf machen oder man kann akzeptieren, dass mit der zunehmenden Ausziselierung von Gesetzgebung und dem Wunsch nach möglichst konkreten Regelungen nicht immer all das sofort geregelt werden kann, was im Bereich des Möglichen liegt. Andernfalls wären viele Gesetze eine reine Sammlung von Ausnahmetatbeständen. Umso wichtiger ist es aber, mit diesem Gesetzentwurf dann Anpassungen vorzunehmen, wenn sie dringend notwendig sind. Im Vorblatt zu diesem Gesetzentwurf finden Sie noch den Satz, dass diese Änderung aktuell gerade nicht erforderlich sei, sie aber möglicherweise in Zukunft relevant werde, wenn die Zahl der Infektionen wieder steigen würde. Ein Satz, dessen Annahme sich leider bewahrheitet hat. Vor dem Hintergrund deutschlandweit höchster Infektionszahlen in unserem Land und der dringenden Notwendigkeit, auf Distanz zu gehen, ist es zwingend richtig, an dieser Stelle auch gesetzgeberisch tätig zu werden. Im Kommunalwahlrecht schaffen wir nunmehr mit einer Ausnahmebestimmung die Möglichkeit, eine Wahl abzusagen und eine Nachwahl anzuordnen, wenn die Wahl aufgrund der epidemischen Lage nicht durchgeführt werden kann oder – das war uns GRÜNEN wichtig – wenn im Vorfeld der Wahl keine hinreichende politische Willensbildung möglich war. Gerade Letzteres war unter den bisherigen Bedingungen der Wahlabsage mit dem Blick auf höhere Gewalt eben nicht geregelt. Wenn man es aber mit der Demokratie ernst nimmt, dann braucht man vor der Wahl auch die Möglichkeit der Auswahl, und wenn diese wegen einer Pandemie nicht möglich ist, dann muss man auch Wahlen verschieben können. Die zweite Ausnahme regelt, was passiert, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber zwischen Absage und Nachwahl seine Wählbarkeit verliert, weil sie oder er die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht. Auch hier hielten wir es für angebracht, eine Übergangsregelung von einem halben Jahr zu schaffen und auch noch die Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zuzulassen, die in diesem Zeitraum die Altersgrenze erreichen, um zu verhindern, dass schlussendlich eine Pandemie, also ein Virus, zum Ausschluss von der Wählbarkeit führt. Die dritte Ausnahme, die wir gesetzlich geregelt haben, ist die Durchführung des zweiten Wahlgangs als reine Briefwahl für den Fall, dass die persönliche Stimmabgabe im Wahlbezirk wegen angeordneter Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz unmöglich ist. Uns ist durchaus bewusst, dass eine reine Briefwahl dem Grundsatz der Urnenwahl widerspricht. Wir haben die Möglichkeit der Ausnahme der reinen Briefwahl daher, wie schon vorgetragen, auf den zweiten Wahlgang beschränkt, da er – anders als beim ersten Wahlgang – keine mehrwöchige Frist zur Durchführung von Wahlkämpfen mehr vorsieht. Was nicht geht – deswegen ist es notwendig, das gesetzlich zu regeln –, ist, dass das Innenministerium, wie in Bayern geschehen, einfach per Allgemeinverfügung eine vollständige Briefwahl anordnet. Dafür braucht es gerade wegen der Schwere des Eingriffs in die Wahlgrundsätze eine gesetzliche Grundlage, die wir hiermit bei aller Abwägung von Für und Wider schaffen. In der Gemeinde- und Landkreisordnung führen wir die rechtssichere Möglichkeit ein, dass Sitzungen der kommunalen Räte und ihrer Gremien ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum per Videokonferenz rechtssicher möglich sind. Ich glaube, der eine oder andere Stadtrat sehnt sich nach dieser Regelung mit Blick auf Diskussionen um Absagen der Sitzungen und dergleichen mehr. Ich gebe zu, dass ich mich mit dieser Regelung anfangs sehr schwergetan habe, widerspricht doch eine solche Videokonferenz den Grundsätzen unseres kommunalen Verfassungsrechts. Uns ist es daher wichtig, diesen Grundsatz so weit wie möglich noch zu bewahren, sodass wir geregelt haben, dass die Videokonferenz in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum übertragen werden muss, zum Beispiel im Rathaus, dass bei einer zusätzlichen Übertragung der Sitzung im Internet die gleichen datenschutzrechtlichen Vorkehrungen zu treffen sind wie bei Präsenzsitzungen und dass damit die Probleme abgemildert werden. Ein Grund hat uns letztlich überzeugt, diesen schwierigen Weg zu gehen und eine Regelung zu schaffen: In nicht wenigen Gemeinden ist die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister im Frühjahr dazu übergegangen, eine Reihe von Entscheidungen im Eilentscheidungsverfahren ohne Beteiligung des Rates zu treffen. Mit der Möglichkeit von Sitzungen auf dem Wege der Videokonferenz wird das intransparente Alleinentscheidungsrecht zurückgedrängt und die Anbindung kommunalpolitischer Entscheidungen auch in Krisenzeiten wieder gestärkt. Denn die demokratische Kontrolle durch die gewählten Mitglieder muss auch in Zeiten einer Pandemie stark sein. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Gemeinderatssitzung per Videokonferenz dabei an weitere Bedingungen geknüpft. Voraussetzung für eine Konferenz ohne persönliche Anwesenheit ist die Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde, die dann zu erteilen ist, wenn die Gemeinderatssitzung nicht ohne Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann oder andere erfolgversprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht getroffen werden können oder diese mit einem unvertretbar hohen Aufwand für die Gemeinde einhergehen. Wir wissen, wie wichtig gerade in der politischen Debatte eine lebhafte Diskussion ist, in der es auch um nonverbale Äußerungen geht. Unser Ziel ist daher nicht die Abschaffung der Präsenzsitzungen der kommunalen Räte, sondern eine Ergänzung um die Möglichkeit der Videokonferenz in Zeiten, in denen ein Zusammenkommen schlicht nicht möglich oder verantwortungslos wäre. Sicherlich sind die vorliegenden Regelungen noch nicht perfekt. Wir werden daher mit der anstehenden Novellierung der Gemeinde- und Landkreisordnung auf die ersten Erfahrungen nach diesem Gesetzentwurf schauen und gegebenenfalls nachsteuern. Wir bitten daher heute um Ihre Zustimmung, um auch unter schwierigen Voraussetzungen unsere kommunale Demokratie stark zu halten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE war das Kollege Lippmann. Nun folgt die Fraktion SPD; Kollege Pallas, bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat auch die kommunalpolitische Arbeit in den letzten Monaten beeinträchtigt. Sitzungen waren vielerorts auf ein Minimum reduziert, meist aus Angst vor Ansteckung oder weil keine Räumlichkeiten gefunden wurden, in denen Sitzungen unter Beachtung der Abstandsregeln stattfinden können. Wichtige Entscheidungen der Gemeinde- und Kreisräte dürfen aber gerade in dieser schweren Zeit nicht vertagt werden. Wenn Corona mancherorts öffentliche Sitzungen unmöglich macht, müssen wir neue Wege gehen, um die Kommunen in der Pandemie arbeitsfähig zu halten. Gemeinderäte und Kreistage sind die Volksvertretung in den Kommunen und sie kontrollieren die Verwaltung. Können sie nicht mehr arbeiten, ist die kommunale Demokratie massiv beeinträchtigt. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalrecht und im Kommunalwahlrecht schaffen wir eine wichtige Möglichkeit, die kommunale Demokratie in der Coronakrise zu schützen. Wir ermöglichen den Gemeinden, die öffentliche Präsenzsitzungen nicht infektionsschutzkonform abhalten können, wichtige Entscheidungen trotzdem rechtzeitig treffen zu können. Wir folgen damit auch Anfragen und Anregungen aus den Kommunen selbst; denn in einigen Fällen hätten Kommunalverwaltungen die Gelegenheit genutzt und zentrale Vorhaben selbstständig durch Eilentscheidung auf den Weg gebracht, ohne die Kommunalparlamente zu beteiligen. In anderen Kommunen wiederum wurden Gemeinderatssitzungen bereits im Frühjahr als Online-Konferenz abgehalten, nur ohne Rechtsgrundlage. Die Gemeinderäte und Kreistage brauchen daher Rechtssicherheit. Sie müssen jederzeit auch in der Pandemie handlungsfähig bleiben. Deshalb spricht sich die SPD-Fraktion schon seit März dafür aus, mit digitalen Möglichkeiten die kommunale Demokratie in Pandemiezeiten zu erhalten und zu stärken. Wir räumen nun Gemeinderäten und Kreistagen die Möglichkeit ein, während der Corona-Pandemie auch per Videokonferenz tagen zu können. Angesichts der aktuellen Lage ist es völlig unklar, wann es wieder gefahrlos möglich sein wird, öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen durchzuführen. Es spricht sogar einiges dafür, dass die Beschränkungen auch für die Arbeit von Parlamenten und Hauptorganen auf allen Ebenen noch Monate bestehen werden. Eine wichtige Frage war die Öffentlichkeit von Kommunalparlamenten, die ein wichtiger Grundsatz der kommunalen Demokratie ist. Aber auch hier konnten wir eine gute, pragmatische Lösung finden, indem Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, sich eine digitale Sitzung des Gemeinderates oder Kreistages entweder im Stream oder in einem für jedermann zugänglichen Ort per Übertragung anzusehen; denn wir haben nun einmal die Verantwortung für den Gesundheitsschutz bei allen Menschen in Sachsen – bei den Gremienmitgliedern und Angestellten in der Verwaltung genauso wie bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Corona-Pandemie hatte in diesem Jahr zur Folge, dass bereits terminierte Bürgermeister(innen)wahlen insbesondere bezüglich der verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht sichergestellt werden konnten. Einige Wahlen mussten daher abgesagt und Nachwahlen angeordnet werden. Die Kollegen Anton und Lippmann haben bereits einiges zu den Themen Altersgrenze bei Bürgermeister-Kandidatinnen und -Kandidaten oder auch zum Thema Briefwahl im zweiten Wahlgang gesagt, deswegen möchte ich hier nur erwähnen, dass wir mit diesen Änderungen die notwendigen Kommunalwahlen auch in der kommenden Zeit während der fortschreitenden Pandemie rechtssicher absichern. Im Innenausschuss hatten wir eine schriftliche Anhörung zu den Gesetzesvorhaben. Es gab – man kann das so sagen – breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, aber eben auch einige Änderungsvorschläge, um das Gesetz noch besser zu machen. Um die Ausnahmeregelungen so schnell wie möglich in Kraft treten zu lassen, haben wir uns aber gegen einen Änderungsantrag entschieden. Einige Vorschläge sind dennoch sehr bedenkenswert und sollten nicht unbeachtet und ungeachtet bleiben. Wie Sie bereits wissen, wird im Innenministerium gerade an den Grundlagen für eine große Kommunalrechtsnovelle gearbeitet. Dieser Gesetzentwurf wird uns sicher im Laufe des nächsten Jahres ereilen, und genau dort werden wir die Vielzahl an guten Vorschlägen, die uns mitgegeben wurde, erörtern. Heute treibt uns aber vor allem eines: die Zeit. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz, damit unsere Gemeinderäte und Kreistage weiterhin arbeitsfähig und die kommunale Demokratie stark bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Pallas. Nun die Fraktion AfD; Kollege Teichmann, bitte schön.
Ivo Teichmann AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalrecht und im Kommunalwahlrecht beinhaltet im Wesentlichen folgende drei Punkte: erstens die Wählbarkeit eines hauptamtlichen Bürgermeister-Bewerbers über das 65. Lebensjahr hinaus zwischen einer abgesagten Wahl und Nachwahl, wenn er das 65. Lebensjahr bereits erreicht. Dem stimmen wir als AfD-Fraktion zu, auch deshalb, weil zwischen der abgesagten Wahl und der Nachwahl nicht mehr als sechs Monate liegen dürfen. Zweitens geht es in dem Gesetzentwurf um die Einführung der ausschließlichen Briefwahl beim entscheidenden zweiten Wahlgang, wenn die persönliche Stimmabgabe wegen der angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen unmöglich ist. Sehr geehrte Damen und Herren, die persönliche Stimmabgabe sollte immer – mit einem ausreichenden Hygienekonzept – praktisch ermöglicht werden. (Beifall bei der AfD) Die ausschließliche Briefwahl sehen wir als sehr problematisch an – auch deshalb, weil dann die Kontrolle und Mitverfolgung der Briefwahlauszählung nur unzureichend gewährleistet ist. Nennen Sie mir, liebe Kollegen, einen praktischen Fall, wo in einer Gemeinde kein Saal, keine Turnhalle, kein sonstiger großer Raum verfügbar sein soll, wo die doch relativ geringe Zahl an Gemeinderäten ordnungsgemäß unter Einhaltung von Mindestabständen tagen könnte. Das, was Sie hier regeln, ist schlicht und einfach praxisfremd. In der Abwägung zu dem Prozedere, auf das ich bei Punkt 3 zur Videokonferenz komme, ist absolut vorrangig, die Präsenz in einem Saal zu ermöglichen und praktisch zu gewährleisten. Ich hoffe, dass hier die Rechtsaufsichtsbehörden sehr, sehr strenge Maßstäbe anlegen. Wir werden als AfD-Fraktion dem Punkt der ausschließlichen Briefwahl bei der Nachwahl aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Beim dritten Änderungspunkt, in dem es um die Einführung der Videokonferenz mit Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde – also Videokonferenz bei Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen, Ortschaftsratssitzungen etc. – geht, haben wir erhebliche Bedenken, und zwar aus folgenden Gründen: In der Praxis sollte es, wie ich schon erwähnte, immer möglich sein, eine öffentliche Gemeinderatssitzung durchzuführen. Turnhallen oder einen größeren Saal anzumieten und dabei einen ausreichenden Mindestabstand zu gewährleisten sollte immer und in jeder sächsischen Gemeinde möglich sein. Eine öffentliche Gemeinderatssitzung ist gerade nicht durch eine Videokonferenz zu ersetzen. Das zeigt doch die Praxis. Ich weiß nicht, wer von Ihnen in den letzten Wochen und Monaten eine Videokonferenz durchgeführt hat. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Täglich!) Wenn ich allein an den Wochenanfang bei LernSax denke, wenn wir dort einmal hineinschauen, wie die Videoübertragung eben nicht gelingt – wollen Sie dann jedes Mal eine Gemeinderatssitzung wiederholen, weil der Öffentlichkeitsgrundsatz nicht gewährleistet wird? Und dann, liebe Kollegen, erklären Sie mir einmal schlüssig – und das ist schon etwas makaber, was Sie hier regeln wollen, – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Makaber?) – Lassen Sie mich bitte das Beispiel ausführen, Herr Lippmann. – In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie, der Gemeinderat könne nicht im Saal tagen, weil dort ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehen solle. Aber die Videoübertragung in einen Raum, in dem die Bürger zusammensitzen können, soll dann möglich sein? Das ist doch schizophren; gestatten Sie mir den Hinweis. Das haben Sie in Ihrem Entwurf geregelt; aber das funktioniert nicht, denn wenn die Gemeinderäte nicht in einem Saal tagen dürfen, aber Sie wollen für die Bürger die Übertragung in den Raum, in dem sie zusammensitzen können, das soll dann gehen? Also, bei aller Liebe – hier müssen Sie dringend nachbessern, dem kann man so nicht zustimmen. Letztendlich bleibt auch die Anmerkung: Wenn Sie irgendeine Störung in der Videokonferenz haben – oder es behauptet ein einzelner Gemeinderat, dem vielleicht dort die Abstimmung nicht gefallen hat, dass es eine Störung gegeben habe –, wie wollen Sie denn nachweisen, dass es technisch gewährleistet war? Und wenn die Bild- oder Tonübertragung gestört war – was wahrscheinlich sein kann; einer der beiden Fehler würde reichen –, wäre der Öffentlichkeitsgrundsatz bzw. das Mitwirkungsrecht des Gemeinderates unzulässig eingeschränkt. Wollen Sie dann jedes Mal die Gemeinderatssitzung wiederholen, oder wie soll das aussehen? Darüber steht in Ihrem Gesetz nichts. Sie werden mehr Probleme als Lösungen schaffen. Deshalb von uns ganz klar der Appell, hier lieber den Weg zu gehen, den Öffentlichkeitsgrundsatz zu gewährleisten und die Gemeinden dazu anzuhalten, Möglichkeiten zu finden. Jede Gemeinde in Sachsen hat einen großen Saal, eine Turnhalle, einen Speisesaal oder meinetwegen eine Agrarproduktion oder andere Betriebe, in denen genügend Mindestabstand gewährleistet werden kann. Das hat es praktisch auch in der Vergangenheit gegeben und es hat sich als praktikabel erwiesen. Jedenfalls ist das wesentlich rechtssicherer im Vergleich zu der Regelung, die Sie hier unter Punkt 3, wie ich ausgeführt habe, beabsichtigen. Ihr Gesetzentwurf ist nicht ausgegoren. Aus den genannten Gründen werden wir als AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Teichmann. – Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Schultze. Bitte schön.
Mirko Schultze Die Linke
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde das Thema Wahlen, die Ermöglichung von Briefwahlen in meinem Redebeitrag ein Stück weit außen vor lassen, da ich glaube, an dieser Stelle ist alles gesagt worden. Es ist eine zwingende Notwendigkeit gewesen, dies für eine pandemische Lage zu klären. Ich denke, die Einreicher und Einreicherinnen des Gesetzentwurfes haben deutlich klargemacht, dass wir es nicht zum Normalzustand werden lassen wollen. Selbstverständlich ist die Präsenzwahl diejenige Wahl, die uns nicht nur verfassungsrechtlich geboten ist, sondern die wir immer versuchen wollen, durchzuführen. Ich will mich auf den anderen Teil konzentrieren, nämlich den Teil der Ermöglichung der digitalen Übertragung bzw. der digitalen Abstimmung per Videokonferenz. Ich habe gestern an einer Stadtratssitzung in Görlitz teilgenommen. Dort hat sich ein ehemaliges Mitglied der AfD-Fraktion geweigert, eine Maske aufzusetzen. Das Hausrecht hat nicht gereicht. Daraufhin hat ein anderer aus Gesundheitsschutzgründen die Tagung verlassen. Wir haben heute in Görlitz den Wert von 700 überschritten. Trotzdem hat der Kreistag heute quasi in einer Nottagung eine Sitzung durchführen müssen, weil wichtige Dinge beschlossen werden mussten, und es gab Widersprüche gegen eine Digitalübertragung mit einem Abstimmungsverhalten. Ich halte es aus Gesundheitsschutzgründen gerade für die ehramtlichen älteren Mitglieder des Kreistages für absoluten Wahnsinn, sie durch den gesamten Landkreis Görlitz zu karren, eine Sitzung abzuhalten, weil die Entscheidung sein muss, wenn wir technisch in der Lage sind, es zu machen – und zwar nur, wenn es eine Notsituation gibt. Zu 99 % sollte es sich um eine Präsenzkreistagssitzung handeln. Das ist, glaube ich, völlig unstrittig. Es ist klar geregelt worden, dass es hier um eine nationale pandemische Lage geht. Ich muss ehrlicherweise sagen, ich würde im Zuge der weiteren Diskussion darüber reden, ob wir noch andere Dinge einführen könnten und ernsthaft darüber diskutieren, welche Situationen es noch geben könnte, in denen das sinnvoll ist. Ich sage vorsichtig, ich habe an einer Kreistagssitzung teilgenommen, als Kyrill gerade über den Landkreis gefegt ist. Ich habe danach überlegt, ob alle mit ihren Fahrzeugen zu Hause angekommen sind. Mir war als Vorsitzender nicht wohl, die Kreistagsfraktionen durchzutelefonieren, nachdem die Meldungen einiger schwerer Verkehrsunfälle in dieser Nacht kamen, ob nicht etwas passiert ist. Das muss nicht in dieses Gesetz hinein. Deshalb sehen wir das genauso, dass wir keinen Änderungsantrag gestellt haben, weil wir glauben, dass es jetzt erst einmal schnell gehen muss, damit etwas geregelt wird, was im Rahmen der kommunalpolitischen Arbeit jetzt als Praxis gewünscht wird. Die Pandemie geht an dieser Stelle weiter. Ich will die Gelegenheit nutzen und sagen, dass wir diese Dinge regeln müssen. Wir müssen darüber reden, wie es funktioniert. Wir spielen derzeit beliebige Software-Programme von beliebigen Anbietern mit beliebigen Standards auf Rechner, die in der Regel Privatbesitz von Gemeinderäten sind. Ich weiß nicht, wie viele Wohnzimmer Ihrer Kolleginnen und Kollegen Sie in den letzten Monaten kennengelernt haben; ich eine ganze Menge und eigentlich mehr, als ich kennenlernen wollte. (Unruhe im Saal) Wir müssen in Zukunft darüber reden, wie wir das absichern. Wir müssen auch darüber reden, was mit der Kostenseite passiert. Es gibt einige Gemeinderäte – ich rede jetzt nicht über die großen Stadträte in Leipzig, Dresden oder auch Görlitz und Plauen, sondern ich rede über die kleinen Gemeinderäte –, deren monatliche Aufwandsentschädigung, wenn man sie auf das Jahr zusammenrechnet, gerade dazu reichen dürfte, sich eine vernünftige Kamera für den Computer zu kaufen. Es ist nicht zwingend notwendig, dass man die Technik für eine Videokonferenz zu Hause hat. Wir müssen darüber nachdenken, ob die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche an dieser Stelle reicht. Ich möchte noch etwas zum Gebot der Öffentlichkeit sagen. Ich finde das ganz wichtig. Entschuldigen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe hier eher einen Fortschritt. Es hat noch nie jemand gefragt, ob jemand aus Löbensmüh bei Reichenbach kurz vor den Königshainer Bergen irgendwie die Chance hat, zu einer Kreistagssitzung zu kommen, weil kein Bus hin- und zurückfährt. Wenn er kein eigenes Fahrzeug hat, hat er keine Möglichkeit, an der öffentlichen Kreistagssitzung teilzunehmen. Wenn er die Möglichkeit hat, beides zu tun, entweder mit dem Auto hinzufahren oder den Rechner anzuschalten und eine Online-Übertragung anzuschauen, finde ich, ist das durchaus ein Fortschritt, über den wir nach vorn gehen. Wir könnten tatsächlich sagen, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Übertragung von Kreistagssitzungen endlich einmal so regeln, dass diese Möglichkeit geschaffen wird. Alles in allem, glaube ich, dass viel Diskussionsbedarf von dieser Vorlage ausgelöst worden ist, die aber so, wie sie vorliegt, entschieden werden muss. Die Regierungskoalitionen haben sie eingebracht, die Regierungskoalitionen sollen sie in diesem Sinne auch so verantworten. Wir werden uns an der Diskussion beteiligen. Ich habe das im Innenausschuss, glaube ich, schon gesagt, wir werden uns in diesem Fall positiv enthalten und meinen das tatsächlich auch so. Es ist Ihr Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben. Sie werden ihn durch das Parlament bringen. Wir werden uns demnächst an der Diskussion beteiligen, und bei dieser Abstimmung heute werden wir uns enthalten. Danke. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Schultze. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es war etwas unruhig während dieser Rede. Ich bitte, den Geräuschpegel bis zum Ende der Sitzung etwas herunterzufahren. Wenn Sie etwas lautere Gespräche führen möchten, gehen Sie bitte in die Lobby. Dort ist es auf jeden Fall möglich. Aber hier von Bank zu Bank wird es schwierig. Dann wird es sehr unruhig im Plenarsaal. Damit wäre die erste Rednerrunde abgeschlossen. Wir könnten in eine zweite Rederunde eintauchen. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Daher gebe ich ab an die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Prof. Wöller, bitte schön.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Staatsregierung hält den vorliegenden Gesetzentwurf für notwendig und richtig, sich pandemiebedingt auf künftige Lagen einzustellen. Sie bedankt sich gleichermaßen bei den Koalitionsfraktionen, und ich gebe meinen Wortbeitrag zu Protokoll. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht, Drucksache 7/4059, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wir stimmen ab auf der Erklärung
Prof. Dr. Roland Wöller
Zunächst bedanke ich mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Eine starke Demokratie in der Fläche, in den Kommunen, braucht gerade unter Corona-Bedingungen eine verlässliche Grundlage. In relativ kurzer Zeit haben die Koalitionsfraktionen dafür sinnvolle Regelungen vereinbart. Es ging darum, die anstehenden Kommunalwahlen vor dem Hintergrund der Covid19-Pandemie auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Zum einen heißt das: Wenn die epidemische Lage es notwendig macht, kann eine Wahl abgesagt werden, vor allem dann, wenn im Vorfeld dieser Wahl keine hinreichende politische Willensbildung möglich ist. Zum anderen soll es nun die Möglichkeit geben, eine Briefwahl für den zweiten Wahlgang anzuordnen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Gang zur Wahlurne aufgrund der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/4797. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen wieder vor, die Artikel im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Dann lese ich die einzelnen Artikel samt Überschrift vor: Die Überschrift habe ich bereits genannt, Artikel 1 Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 3 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 4 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln inklusive der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Bei einer Gegenstimme, vielen Enthaltungen aber einer Mehrheit an Stimmen dafür sind alle Artikel positiv abgestimmt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht in der in der Zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zwei Gegenstimmen, einer hohen Anzahl an Stimmenthaltungen aber einer Mehrheit an Stimmen dafür hat dieser Gesetzentwurf die Mehrheit der Stimmen erhalten und ist somit beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist auch dies beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) zu Protokoll Schutzmaßnahmen nicht möglich ist. Von diesen beiden Punkten abgesehen ist mir auch die vorgesehene Vertrauensschutzregelung sehr wichtig. Sollte eine Wahl wegen der Pandemie-Lage tatsächlich verschoben werden, verliert ein Bewerber um das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates seine Wählbarkeit nicht; auch wenn er in der Zwischenzeit die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt aber nicht nur die Auswirkungen der Pandemie auf Wahlen, sondern auch auf die demokratische Praxis vor Ort. Es ist nun klar vereinbart, dass Gemeinderats- und Kreistagssitzungen sowie deren Ausschüsse nicht zwingend persönliche Anwesenheit voraussetzen. Die Gremienmitglieder können vielmehr auch mittels Videokonferenz zusammentreten, sofern Maßnahmen des Infektionsschutzes mit einem unvertretbaren Aufwand für die Kommune verbunden wären. Besonders für Mandatsträger, die wegen Vorerkrankungen oder wegen ihres Alters zur Risikogruppe zählen, ist das eine wichtige Botschaft. Sie können ihre Arbeit ausüben, ohne sich wegen der Zusammenkunft mit anderen einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszusetzen. Mir zeigt das: Unser demokratisches Gemeinwesen ist dank der digitalen Möglichkeiten auch unter Corona-Bedingungen weiterhin handlungsfähig. Selbstverständlich muss dabei klar sein, dass die Gremiensitzungen weiterhin für die Öffentlichkeit genauso transparent bleiben wie zu normalen Zeiten. Deshalb müssen die Sitzungen in Bild und Ton übertragen werden. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Unterstützung der zur Bewältigung der Drucksache 7/4355, Gesetzentwurf Drucksache 7/4799, Beschlussempfehlung Ich frage zuerst, ob der Berichterstatter, Herr Norbert Otto Mayer, das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich nicht. Dann können die Fraktionen jetzt das Wort ergreifen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und am Ende die Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Wähner für die CDU, bitte schön.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Hauptregelungsinhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Weiterreichung einer Hilfe für unsere Kommunen. Insgesamt 156 Millionen Euro Bundesgeld können wir als Freistaat für die Gewerbesteuerausfälle in den Kommunen weiterreichen, und das wollen wir auch gerne tun. Ich denke, diesen Beschluss trifft man gerade in der Vorweihnachtszeit gerne; denn es ist notwendig, unsere Kommunen zu unterstützen, gerade in dieser schwierigen Zeit, was die Ausfälle an Steuern angeht. Wir als Freistaat haben in diesem Punkt schon vorgelegt. Bereits im Sommer haben wir ein Hilfspaket von insgesamt 750 Millionen Euro beschlossen, worin ein großer Anteil an Hilfen für die befürchteten Gewerbesteuer- und Einkommensteuerausfälle bei unseren Kommunen bereitgestellt wurde. Das ist ein Stück gelebte Solidarität zwischen Freistaat und seiner kommunalen Ebene hier in Sachsen. Aber auch das sei erwähnt: Wir als Freistaat und der Bund haben nur das Steueraufkommen als Einnahmequelle. Auch wir stehen vor großen Ausfällen. Diese Hilfen sind nur dadurch möglich, dass wir als Freistaat, aber auch der Bund in neue Schulden gegangen sind. Der Bund hat eine neue Rekordverschuldung, und auch wir als Freistaat haben 6 Milliarden Euro Kredit aufgenommen, um unseren Corona-Fonds zu speisen, und damit eine Herausforderung für die Zukunft geschaffen, die bewältigt werden muss. Ich bedanke mich bei den Koalitionsfraktionen, die den vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll und notwendig. Sie ermöglichen die Fortführung der demokratischen Arbeit in unseren Kommunen. Das ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung ein wichtiges Signal. Ich bitte daher um Zustimmung. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, ich rufe auf des Entwurfs Kommunen des Freistaates Sachsen COVID-19-Pandemie der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Trotzdem finde ich es gut, dass wir die Kommunen in diesem Punkt unterstützen; denn sie leisten wichtige Arbeit vor Ort und sind für das gesellschaftliche Miteinander ein ganz wichtiger Partner hier im Freistaat Sachsen. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Ebenso ist der Ausfall an Gewerbesteuer im Land unterschiedlich verteilt. Einzelne Kommunen trifft es sehr hart. Insgesamt nivelliert es sich im Freistaat dann wieder etwas aus, was uns als Land zugutekommt. Deshalb ist der gewählte Verteilmechanismus dieser Bundeshilfen zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Ansatz; haben wir doch im Sommer noch pauschal verteilt, weil zum damaligen Zeitpunkt nicht genau ersichtlich war, wie hoch der Ausfall in der jeweiligen Kommune ist. Hauptintention der Hilfen war damals, dass den Kämmerinnen und Kämmerern Planungssicherheit gegeben wurde, was die Investitionen des Jahres 2020 angeht, dass sie wissen, über welchen Finanzrahmen sie sicher verfügen können. Jetzt ist die Verteilung so geplant bzw. sie erfolgt danach, wie hoch der Ausfall der einzelnen Kommune tatsächlich war. Ich denke, das hilft vor allem den Gemeinden und Städten, die wirklich stark vom Ausfall betroffen sind, und schafft hoffentlich für diese Kämmerinnen und Kämmerer ein etwas beruhigteres Weihnachten und einen besseren Blick auf das zukünftige Haushaltsjahr 2021. Eine Regelung im Gesetz scheint auf den ersten Blick relativ negativ zu sein, die Absenkung der Finanzausgleichsmasse um 226 Millionen Euro. Dies hat aber insgesamt einen eher positiven Hintergrund; denn die befürchteten Steuerausfälle, die prognostiziert waren, sind nicht in dieser Höhe eingetreten, was die Oktober-Steuerschätzung bestätigt hat. Damit war es möglich, dieses Geld erst einmal in den Fonds zurückzuführen, um es für zukünftige Zeiten als Reserve zu haben; denn niemand weiß heute, was die aktuelle Corona-Situation uns noch im Jahr 2021 und in den Folgejahren abverlangt. Damit ist es gut, derartige Reserven zu haben, und man musste die Sonderbedarfszuweisung in diesem Jahr nicht in der vollen Höhe auszahlen. Diese Entscheidung haben wir aber als Freistaat oder als Staatsregierung nicht allein getroffen, sondern auch hier hat sich gezeigt, dass das gute partnerschaftliche Miteinander mit der kommunalen Ebene, dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, die Basis dafür gelegt hat und diese Entscheidungen Gegenstand der Verhandlungen zum zukünftigen Finanzausgleichsgesetz waren, das derzeit hier im Hause zur Beratung und zur Beschlussfassung vorliegt. Im Interesse unserer Kommunen und mit dem Blick auf die vor uns liegenden Aufgaben bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Danke. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Wähner von CDU-Fraktion. – Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Kuhnert.
Roberto Kuhnert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im Juli hatten wir das erste Gesetz zur Unterstützung der Kommunen zur Bewältigung der Pandemie beschlossen. Danach gleicht der Freistaat die Hälfte der Steuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 in drei Tranchen aus. Grundlage der Ausgleichszahlungen war die Annahme von Steuermindereinnahmen der Kommunen von bis zu 1 Milliarde Euro. Sofern die Steuerschätzungen im Herbst geringere Einnahmeausfälle ergeben sollten, sollten die Hilfen ebenfalls verringert werden. Ziel dieses Gesetzes war es offensichtlich, nur eine vorläufige Grundlage für die Zahlung der ersten Tranche zu schaffen. Schon damals war jedem klar, dass die schon angekündigten Hilfen des Bundes eine erneute Regelung dieser Materie erfordern würden. Dass wir dieses Verfahren für nicht besonders durchdacht hielten, haben wir Ihnen bereits Mitte Juli bei der Debatte zum ersten Gesetz gesagt. Welche Änderungen wollen Sie nunmehr gegenüber der ursprünglichen Regelung vornehmen? Die Landeshilfen für den Ausfall der Steuereinnahmen der Kommunen in Höhe von 452 Millionen Euro werden auf 226 Millionen Euro reduziert und festgeschrieben. Gleichzeitig sollen die 156 Millionen Euro Bundeshilfen an die Kommunen weitergeleitet werden. Um ehrlich zu sein: Besonders großzügig ist das nicht. Es entspricht aber offenbar den Absprachen des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden. Danach hat sich das Land verpflichtet, die Hälfte der voraussichtlichen Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Zusätzlich ist die November-Steuerschätzung zu beachten. Danach werden die Einnahmenausfälle der Kommunen geringer ausfallen, als nach der Mai-Steuerschätzung zu erwarten war. Da die Steuereinnahmen der Kommunen danach den im ersten Gesetz festgelegten Betrag von 3,194 Milliarden Euro um 111 Millionen Euro überschreiten werden, steht ihnen keine zweite Rate für 2020 mehr zu. Einen Teil der in diesem Jahr eingesparten Gelder von 228 Millionen Euro will das Land den Kommunen als Hilfen zum Ausgleich der Steuereinnahmenausfälle in den Jahren 2021 und 2022 gewähren. Im kommunalen Finanzausgleich sollen dafür 60 Millionen Euro im Jahr 2021 und 103 Millionen Euro im Jahr 2022 vorsehen werden. Aber bereits jetzt bezweifeln wir, ob diese Hilfen überhaupt ausreichen werden. Die Maßnahmen der Regierung gegen die steigenden Corona-Fallzahlen seit November haben sich bereits wieder auf die Wirtschaft ausgewirkt. Hotellerie, Gaststätten und die Reisebranche sind weiterhin stark betroffen und seit Montag auch wieder der Einzelhandel. Die Steuereinnahmen der Kommunen werden erneut schwinden. Dagegen spricht auch nicht, dass der Arbeitsmarkt im November noch relativ robust war. Natürlich hat dabei die Kurzarbeiterregelung des Bundes den Arbeitsmarkt gestützt, und das trotz zurückgehender Wirtschaftstätigkeit. Wie lange dieser Spuk uns noch begleiten wird, wissen wir nicht. Aber es muss jedem klar sein, dass die Wirtschaftstätigkeit in Sachsen auch weiterhin durch die Maßnahmen der Regierung erheblich beeinträchtigt wird. Die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen sind in der Steuerschätzung noch nicht enthalten. Im Rahmen der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich werden wir hierüber noch sprechen müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält weiterhin noch zwei Verfahrensregelungen und Regelungen zur Verteilung der 156 Millionen Euro Bundesmittel auf die einzelnen Kommunen. Auf diese möchte ich noch einmal kurz eingehen. Erstens. Die Verteilung der im Juli ausgereichten 226 Millionen Euro erfolgte aufgrund der damals bekannten Datenlage. Mittlerweile haben wir eine bessere Datenlage, und so sollen die 156 Millionen Euro den Gemeinden zugutekommen, die bisher noch keinen Ausgleich ihrer Gewerbesteuerausfälle erhalten haben. Dadurch würde eine Überkompensation bei einzelnen Gemeinden vermieden, was auch wir als wirklich sinnvoll erachten. Zweitens. Gemeinden, die bei der Ermittlung der aktuellen Daten nicht mitwirken, sollten vom Verteilungsverfahren ausgeschlossen werden. Leider ist diese harte Sanktion nicht zu vermeiden, da die Bundesmittel bis Jahresende verteilt werden müssen. Drittens. Artikel 3 des Gesetzentwurfes enthält die Ermächtigung an das Finanzministerium, durch Rechtsverordnung die Weiterleitung von Bundeshilfen für die Jahre 2021 und 2022 zu regeln, sofern der Bund solche auch gewährt. Diese Verfahrensregelung, oder besser gesagt, diese Verfahrensvereinfachung ist sinnvoll. Nach der Begründung soll die Weiterleitung unter Berücksichtigung der in diesem Gesetz getroffenen Regelung erfolgen. Leider ergibt sich diese Konkretisierung nicht aus dem Gesetzestext selbst, sondern kann nur der Begründung und dem Gesamtzusammenhang entnommen werden. Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzestext die Grenzen der Ermächtigung eindeutiger zum Ausdruck bringt. Sehr geehrte Damen und Herren! Im Ergebnis beschränkt sich der Regelungsgehalt des vorliegenden Gesetzentwurfs im Wesentlichen auf die Weiterleitung der Bundeshilfen an die Kommunen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Eindeutig interessanter wird allerdings die Frage sein, wie viel bekommen die Kommunen an Unterstützung in den kommenden zwei Jahren. Genau mit dieser Frage werden wir uns in den kommenden Monaten im Rahmen der Haushaltsverhandlungen intensiv auseinandersetzen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kuhnert für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Mirko Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon beim Juni-Antrag einen Änderungsantrag eingereicht, weil wir der Auffassung sind, dass der Freistaat irrt und mit dem Finanzminister zwar wichtige Dinge, wie den Steuerausfall, mit den Kommunen abgesprochen hat, die bei 50 % liegen. Allerdings liegen die Kosten, die Corona verursacht, deutlich höher und sind nicht nur im Ausfall von Steuern begründet. Wir haben schon eine kommunale Rücklage aufgelöst, die für schlechte Zeiten gedacht war, und sind auch jetzt davon überzeugt, dass durch das jetzige Gesetz das Geld, das durch die Kommunen nicht abgerufen wird, wieder in den Fonds zurückfließt. Das ist der falsche Weg. Wir sollten wieder einen kommunalen Fonds auflegen, der für zukünftige Kosten da ist, die den Kommunen entstehen werden. Ich will gar nicht aufgliedern, welche Milliarden und Millionen wohin verschoben werden; letztlich wird es so sein, dass wir an dem Prinzip festhalten, dass der Freistaat ungefähr die Hälfte der kommunalen Kosten trägt, da die kommunale Familie zugestimmt hat. Deswegen nehme ich die Gelegenheit der Diskussion dieses Gesetzentwurfes wahr, das zu kritisieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Freistaat die stärkeren Schultern hat und in den nächsten Jahren die besseren Möglichkeiten hat, Kredite abzuzahlen bzw. so zu strecken, dass seine Aufgabenerfüllung nicht in Gefahr ist. Ich sehe das bei vielen Kommunen in Sachsen aber nicht. Viele Kommunen müssen schauen, wie sie ihre investiven Maßnahmen und ihr kommunales Leben weiter finanzieren. Wir werden ab nächstem Jahr erleben, dass viele Kommunen den Wegfall von öffentlichen Institutionen zu beklagen haben, seien es Vereine oder Verbände, und mit der Frage beschäftigt sind: Wie retten wir unseren Sportverein oder finanzieren die extra Anmietung von Turnhallen? Das alles sind Maßnahmen, die sechsstellige Summen kosten können und die bei der klammen Lage der Kommunen schwierig sind. Ich rede noch gar nicht von Theatern und Bädern oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die jenseits der klassischen Kinder- und Jugendhilfeförderung noch unterstützt werden. Wir werden im nächsten Jahr sehen müssen, wen wir noch unterstützen können und wie die Fördermittel aussehen werden. Diese Gelder wären im Normalfall schon viel zu gering gewesen, weil sich der Freistaat schon seit vielen Jahren auf Kosten seiner Kommunen saniert hat. Corona ist tatsächlich existenzbedrohend für die Kommunen. Man kann nicht einfach sagen: Okay, euch fällt die Gewerbesteuer aus und zwei, drei Chargen, die wir definiert haben, und die gleichen wir aus. Deshalb sind wir fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz – wie auch schon das Gesetz im Juni – als Chance hätte genutzt werden müssen, den Kommunen etwas Luft zu verschaffen, und zwar nicht so, dass das Wasser an der Oberkante Unterlippe steht, sondern dass wir sie so weit über das Wasser heben, dass sie selbstständig agieren können. Vielleicht wird nicht jede Entscheidung der Kommunen richtig sein, aber sicher die meisten. Welches andere oberste Gebot haben wir neben dem, dass unsere Finanzen ordentlich aufgestellt werden sollen, zu beachten? Wir müssen das gesellschaftliche Leben in Sachsen schützen. Corona ist für den Zusammenhalt von Selbsthilfegruppen, von Vereinen, von Treffpunkten, von Kulturstätten, sozusagen von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, eine noch viel größere Bedrohung als die Finanzlage. Wir geben den Kommunen gar nicht die Mittel und den Freiraum, dass sie eigene Entscheidungen treffen können, die über das normale Maß in normalen Zeiten hinausgehen. Dieses Gesetz hätte durchaus die Chance gehabt, die Mittel nicht zurückzufahren, nur weil die Steuerschätzung etwas besser ist, sondern den Kommunen das Signal zu geben, dass die Gelder in ihrer Hoheit liegen und sie sie langfristig einplanen können, und dass dem Freistaat klar ist, dass es nicht nur um den reinen Ausgleich von Einnahmeausfällen geht. Nun war die Handlungsfreiheit bei der Finanzausstattung in vielen Kommunen schon vorher kaum gegeben, und sie wird es in Zukunft gar nicht sein. Deswegen glauben wir, dass diesem Gesetz keine Zustimmung zu erteilen ist; aber selbstverständlich kann man die Mittel, die die Kommunen jetzt dringend brauchen, nicht ablehnen und gegen dieses Paket stimmen. Jeder Euro, der Richtung Kommunen fließt, ist ein wichtiger Euro. Dass die Staatsregierung sich zusammen mit den Koalitionsfraktionen darauf geeinigt hat, diese Mittel so knapp zu halten, dass die Kommunen tatsächlich mit jedem Cent rechnen müssen, dass die Kommunen nach wie vor an der kurzen Leine gehalten werden, finden wir ausgesprochen schade. Wir hätten hier bessere Chancen gehabt, die Kommunen tatsächlich zu stärken und finanziell starke Kommunen dazu zu bringen, dass sie im Kopf von Entscheidungen frei gewesen wären und nicht in Haushaltszwängen festgesteckt hätten. Deshalb kann man sich zu diesem Gesetzentwurf letztlich nur enthalten und darauf hoffen, dass in der Diskussion zum Haushalt so etwas wie ein Schutzschirm für Kommunen herauskommt, der tatsächlich schützt und die Kommunen nicht im Regen stehen lässt. Dieser Gesetzentwurf ist das Mindeste, was die regierungstragenden Koalitionen einbringen können. Aber ich glaube nicht, dass bei Corona das Mindeste hilft, sondern hier wäre ein richtiger Schluck aus der Pulle sozusagen ein richtiges Signal an unsere Kommunen gewesen. Wir haben das gemacht, was wir unbedingt machen müssen, mehr nicht. Aber das ist sowieso unsere Aufgabe, das Mindeste zu tun. Wir hätten hier das Maximum gebraucht. Deshalb haben wir auch den Änderungsantrag eingebracht, um deren Zustimmung ich hiermit werbe. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Mirko Schultze für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt für die BÜNDNSGRÜNEN Franziska Schubert, bitte.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte im April dieses Jahres nicht gedacht, dass ich im Dezember hier stehe und wir für die Kommunen ein Gesetz beschließen, das ihnen den Gewerbesteuerausfall im Jahr 2020 vollständig erstattet. Das ist die einzige Botschaft, die heute hier herausgeht: Wir erstatten den Kommunen den Gewerbesteuerausfall im Jahr 2020 vollständig. Zur Wahrheit gehört, dass wir das als Land allein nicht geschafft hätten; ganz eng an unserer Seite ist dabei der Bund. Er hat in diesen schwierigen Zeiten vieles finanziell abgefedert und auch aufgefangen. Die pandemischen Auswirkungen gehen in die privaten wie auch in die öffentlichen Haushalte hinein. Im Frühjahr war bereits klar, dass die Pandemie die Steuereinnahmen auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene signifikant reduzieren wird. Die Kommunen haben sich an den Freistaat gewandt und nachdrücklich um Unterstützung gebeten. Wir haben als Freistaat den Kommunen auch sofort unter die Arme gegriffen. Noch bevor die Gewerbesteuerausfälle zu Buche schlugen, hat der Landtag das Erste Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Das Land hat damit bereits im Juni dieses Jahres sichergestellt, dass unter anderem 50 % der Gewerbesteuerausfälle durch den Freistaat erstattet werden. Allein dafür hat der Freistaat immerhin einen Kredit in Höhe von 226,5 Millionen Euro aufgenommen. Anfang Oktober – also vor zwei Monaten – hat der Bund beschlossen, die Länder und Kommunen auch bei den pandemiebedingten Gewerbesteuerausfällen zu unterstützen. Für Sachsen bedeutet das: Die Kommunen werden vom Bund in Summe weitere 156 Millionen Euro erhalten. Allerdings gibt es dafür Auflagen: Erstens müssen die Gelder bis zum 31. Dezember 2020 von den Ländern abgerufen werden, und zweitens möchte der Bund zu 50 % ausgleichen, und die zweite Hälfte soll durch die Länder bereitgestellt werden. Das hat Sachsen bereits getan. Der Landesanteil wurde bereits an die sächsischen Kommunen ausgereicht. Der Bund hat den Ländern mit dem 31. Dezember 2020 eine sehr kurze Frist gesetzt. Damit der Freistaat das Geld vom Bund entgegennehmen und an die Kommunen weiterreichen kann, braucht es eine rechtliche Grundlage auf Landesebene. Das ist genau das, was wir heute beschließen werden, das Zweite Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid19-Pandemie. Die Bundesfrist ist ausgesprochen sportlich, und der Gesetzentwurf hat es nur dank einer verkürzten parlamentarischen Befassung im Dezember-Plenum geschafft. Wir haben uns für diese Ausnahme entschieden, weil es die Möglichkeit eröffnet, dass den Kommunen der Gewerbesteuerausfall im Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden kann. Darüber entscheiden wir heute im Parlament, und für die Kommunen ist das eine gute und wichtige Entscheidung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Herr Pallas, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorwegschicken, dass es der SPD während der letzten Monate der Belastung durch die Corona-Pandemie immer darum ging, die Kommunen in einem besonderen Maße vor den Auswirkungen zu schützen, weil es die Kommunen sind, die zu Recht als Herzkammern der Demokratie bezeichnet werden, in denen sich Demokratie viel praktischer, viel wahrnehmbarer für die Bürgerinnen und Bürger abspielt. Es wäre umso dramatischer, wenn die vielen Dinge in Angelegenheiten des täglichen Lebens, die ohnehin schon durch die Einschränkungen der Infektionsschutzmaßnahmen sehr belastet sind, zusätzlich durch die geringeren Steuereinnahmen eingeschränkt würden. Darum bin ich der Bundesregierung – allen voran dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz, aber auch den Kolleginnen und Kollegen der Sächsischen Staatsregierung und der Koalitionsfraktionen – für die bisherigen geleisteten Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen umso dankbarer. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE: Oh!) Im Übrigen halte ich den LINKEN-Änderungsantrag für überholt. Den Rest meiner Rede, meine Damen und Herren, gebe ich hiermit zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Kollege Pallas. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich der Staatsregierung das Wort. Herr Finanzminister Vorjohann, bitte.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir in diesem Hohen Hause darüber sprechen, welche wichtige Rolle unsere Kommunen gerade in Krisenzeiten wie diesen spielen. Sie sind die ersten Ansprechpartner für die Menschen in ihren Heimatorten. Sie organisieren praktische Hilfe, aber sie spüren die Folgen der Pandemie auch sehr direkt durch ausbleibende Steuereinnahmen sowie zusätzliche Kosten. Genau deshalb war es für uns in der Staatsregierung von Anfang an klar, die Kommunen zu unterstützen. Und genau deshalb bitte ich Sie darum, dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zuzustimmen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, den Kommunen durch diese schwierigen Zeiten zu helfen. Durch diese Unterstützung bleiben die Kommunen handlungsfähig, nicht zuletzt auch, um weiter zu investieren und so der lokalen Wirtschaft zu helfen und die Konjunktur weiter am Laufen zu halten. Die Dimension der Steuerausfälle hat uns die Steuerschätzung im November 2020 noch einmal deutlich gezeigt. Danach können die sächsischen Kommunen in diesem Jahr Steuereinnahmen in Höhe von knapp 3,3 Milliarden Euro erwarten. Das sind zwar rund 43 Millionen Euro mehr als noch zur Steuerschätzung im Mai 2020, aber auch 390 Millionen Euro weniger, als noch im Oktober 2020 erwartet. Man muss auch daran erinnern: Im Frühjahr kamen die Kommunen mit der Sorge, dass es bis zu einer Milliarde Euro werden. Natürlich reagieren wir nicht erst heute. Um die Gewerbesteuerausfälle zu kompensieren, haben wir schon im Mai 2020 – damals als erstes Bundesland – mit einem umfangreichen Rettungsschirm und der Zusage, die Hälfte der Steuerausfälle der Kommunen zu tragen, was im Übrigen auch für die Jahre 2021/2022 fortwirkt, vorgelegt. Von diesem Rettungsschirm entfielen 226 Millionen Euro auf den Ausgleich von Steuerausfällen bei den Kommunen. Dass sich der Bund an den zum Teil enormen Steuerausfällen der Kommunen beteiligt, freut uns und unterstreicht, dass wir nur im engen Schulterschluss durch die Coronakrise kommen. Das verteilt die Lasten auf mehrere Schultern und sorgt dafür, dass die Städte und Gemeinden in Summe vollständig von den pandemiebedingten Ausfällen der Gewerbesteuer entlastet werden. Vollständig – wer hat das heutzutage schon? Sehr geehrte Damen und Herren, der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Umsetzung des im September 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden, und zwar durch den Bund und die Länder gemeinsam. In die sächsischen Gemeinden sollen insgesamt weitere 156 Millionen Euro fließen, die der Bund aufgrund der Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 zur Verfügung stellt. Es muss aber jetzt fließen; das hat der Bund sehr deutlich signalisiert. Es muss dieses Jahr noch abfließen. Deswegen sage ich vielen Dank auch an Sie, dass wir den Gesetzentwurf beschleunigt beraten konnten. Diese Bundesmittel werden nach dem Gewerbesteuerdefizit verteilt, also nach dem echten Defizit, das sich aus den Gewerbesteuereinnahmen im Schnitt der zweiten bis vierten Quartale der Jahre 2017 bis 2019 und der Gewerbesteuereinnahmen im zweiten bis vierten Quartal 2020 ergibt. Da das vierte Quartal 2020 noch läuft, also noch nicht abgeschlossen ist, wurde hierzu in den zurückliegenden Tagen gerade erst eine landesweite Sondererhebung abgeschlossen. Insgesamt stellen wir mit diesen Hilfen sicher, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, dass sie weiter vor Ort investieren können und wichtige Angebote in den Städten und Gemeinden erhalten bleiben. Ich möchte noch einmal zusammenrechnen: 1 Milliarde Euro betrug die Schätzung im Frühjahr, tatsächlich belaufen sich die Steuerausfälle auf 390 Millionen Euro. Wir als Freistaat tragen davon 226 Millionen Euro, die bereits überwiesen sind. Weitere 156 Millionen Euro kommen dazu. Das sind 382 Millionen Euro. Wir sind bei einer vollständigen Kompensation der Steuerausfälle der kommunalen Seite. Wenn morgen der Haushalts- und Finanzausschuss beim Thema ÖPNV noch zustimmt, dann sind beim ÖPNV auch alle Ausfälle kompensiert. Wir haben im Sommer bereits 147,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um coronabedingte Mehrausgaben zu finanzieren. Herr Schultze, Sie haben es ein wenig kritisch gesehen. Es hätte im Jahr 2020 – vorsichtig formuliert – für die Kommunen schlechter kommen können. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen, damit die Hilfen des Bundes für die sächsischen Kommunen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können. Darauf kommt es jetzt tatsächlich an. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Damit könnten wir in die Abstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf eintreten. Es geht um das Zweite Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir nehmen die Abstimmung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Dazu liegt uns noch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Wenn ich das vorhin richtig verstanden habe, Kollege Schultze, gilt dieser schon als eingebracht? – Danke. Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Bitte, Herr Kollege Kuhnert.
Roberto Kuhnert AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns vorhin noch schnell mit dem Änderungsantrag beschäftigt. Dazu möchten wir uns entsprechend positionieren. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE geht natürlich weit über eine zielgenaue Unterstützung der Kommunen in der Pandemie hinaus. Die dort vorgesehene Ausschüttung einer Vorsorgepauschale in Höhe von 113 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren ist eine Verteilung von Steuergeldern mit der Gießkanne ohne Sinn und Verstand. Was ist eine Vorsorgepauschale? Wofür sollen die Kommunen Vorsorge treffen? Wo ist der konkrete Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie? Nur dann ist eine Auszahlung aus dem Coronabewältigungsfonds überhaupt möglich. Sie begründen Ihren Änderungsantrag mit Allgemeinplätzen und verkennen, dass das Finanzministerium bereits konkrete Absprachen mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen hat. Sie beinhalten auch, dass den Kommunen die im vorliegenden Änderungsantrag als Vorsorgepauschale vorgesehenen 226 Millionen Euro nicht verloren gehen. Sie sollen diese vielmehr in den Jahren 2021 und 2022 zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen bekommen. Das ist im Entwurf zum Dritten Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen auch so vorgesehen. Für darüber hinausgehende Zuweisungen an die Kommunen sehen wir derzeit noch keinen konkreten Bedarf. Es könnte sich natürlich im Laufe der nächsten Jahre noch ändern. Derzeit ist ein konkreter Bedarf noch nicht absehbar und kann auch so noch nicht konkret errechnet werden. Er kann kleiner oder größer als der fiktive und unkonkrete Bedarf sein, den Sie mit Ihrer Vorsorgepauschale befriedigen wollen. Aus diesen Gründen werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen und ihn ablehnen. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Kuhnert für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Den sehe ich nicht. Wir stimmen nun als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer gibt dem Änderungsantrag die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen gilt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE als abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, und zwar genau in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Gibt es Widerspruch dagegen, dass wir artikelweise abstimmen? – Den sehe ich nicht. Somit geht es los. Wir stimmen über die Überschrift ab. Wer gibt der Überschrift die Zustimmung? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich? – Bei der Mehrheit dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist der Überschrift somit zugestimmt. Wir stimmen nun über Artikel 1 ab: Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der Covid19-Pandemie durch Bund und Länder. Wer gibt Artikel 1 die Zustimmung? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Bei der Mehrheit dafür und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 somit zugestimmt. Wir kommen zu Artikel 2: Änderung des Finanzausgleichsmassengesetz 2019/2020. Wer ist für Artikel 2? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Bei der Mehrheit dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist somit Artikel 2 ebenfalls zugestimmt. Wir kommen nun zu Artikel 3: Änderung des Sächsischen Finanzausgleichgesetzes. Wer möchte Artikel 3 zustimmen? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Die Mehrheit ist dafür. Bei wenigen Stimmenthaltungen ist auch Artikel 3 zugestimmt. Jetzt kommen wir zu Artikel 4: Inkrafttreten. Wer stimmt dem zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke. Die Mehrheit ist dafür. Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dem Artikel 4 somit zugestimmt. Jetzt stimmen wir über den Gesetzentwurf Zweites Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie noch einmal in Gänze ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei der Mehrheit dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist somit das Gesetz beschlossen. Uns liegt, wie wir das gewöhnt sind, ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, würden wir dem selbstverständlich entsprechen. – Den Widerspruch sehe ich nicht. Damit kann das Gesetz sofort ausgefertigt werden. Der Tagesordnungspunkt ist somit abgeschlossen. Erklärung
Albrecht Pallas SPD
Wie es der Name des Gesetzes schon sagt, beraten wir heute das Zweite Gesetz zur Unterstützung unserer Kommunen in der Pandemie durch die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle. Das erste Gesetz hat der Landtag bereits im Sommer beschlossen. Unserer Fraktionsvorsitzender Dirk Panter sagte damals, es handele sich um einen Zwischenschritt. Im Juli hatte der Landtag Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds zur Verfügung gestellt, um eingebrochene Steuereinnahmen zu kompensieren und Mehrausgaben sowie fehlende Elternbeiträge auszugleichen. Heute wollen wir gemeinsam einen weiteren Schritt gehen und haben dabei schon das Jahr 2021 im Blick, wenn das eingebrachte Finanzausgleichsgesetz beraten wird. Alle Vorhaben dienen der stabileren finanziellen Ausstattung unserer Städte und Gemeinden. Und nicht nur wir als sondern auch die Bundesregierung in Berlin. Deshalb haTagesordnungspunkt Stärkung des Drucksache 7/4259, Antrag der Fraktionen mit Stellungnahme Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Ich bitte als Erstes die CDU-Fraktion, das Wort zu nehmen. Herr Kollege Flemming, bitte.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stärkung des Holzbaus in Sachsen – ein sehr guter Antrag, wie ich finde. Der Umgang mit Holz als nachhaltige Ressource hat in Sachsen eine jahrhundertealte Tradition. Der Begriff der Nachhaltigkeit selbst stammt aus der sächsischen Forstwirtschaft. Bis weit in das 19. Jahrhundert war Holz der wichtigste Baustoff und wichtigste Energielieferant des Menschen. Holz war leicht zu beschaffen, in der Region erhältlich, leicht zu transportieren, leicht zu verarbeiten und nach einer Nutzung immer noch als Brennstoff zu verwenden. Das können wir heute mit dem Begriff der Nachhaltigkeit bezeichnen. Ein Höhepunkt handwerklich gefertigter Holzbauten waren die Fachwerkbauten und die Umgebindehäuser aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Viele der heutigen Kenntnisse über die Eigenschaften und das Potenzial von Holz haben ihren Ursprung in dieser Zeit. Allerdings wurde während der industriellen Revolution das handwerklich leicht bearbeitbare Material Holz in großem Umfang durch andere Baustoffe, beispielsweise Stahl, ersetzt, die schnell zu Protokoll ben Olaf Scholz und seine Kabinettskolleg(innen) Wort gehalten und den kommunalen Solidarpakt auf den Weg gebracht. Mit dem vorliegenden Gesetz bringen wir die Prozesse des Bundes mit unseren sächsischen in Einklang und setzen den Solidarpakt um. Konkret heißt das: Sachsen und der Bund übernehmen die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen jeweils zur Hälfte. Der sächsische Teil wurde bereits am 17. August ausgezahlt. Nun wird vor Jahresende der Bundesanteil – insgesamt 156 Millionen Euro – als pauschale Zuweisung an die Kommunen weitergereicht. Das entlastet die Haushalte und gibt unseren Städten und Gemeinden etwas Luft zum Atmen. Die Ausführung des Bundesgesetzes erfordert eine rechtliche Grundlage auf Landesebene, die wir heute schaffen wollen. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Holzbaus in Sachsen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, der Staatsregierung und in großen Mengen herstellbar waren und nicht erst nachwachsen mussten. Ein großes Problem war traditionell der Brandschutz. Da die Fachwerkhäuser im 18. und 19. Jahrhundert als besonders brandgefährlich galten, wurde zum Beispiel die Verputzung der Fachwerkfassaden angeordnet. Verheerende Stadtbrände lieferten dafür ausreichend Gründe. Ein weiterer Vorbehalt gegen die Holzbauweise war der bäuerliche Charakter, den in dieser Zeit viele als ärmlich empfanden. Diese Geringschätzung des Fachwerks blieb bis ins 20. Jahrhundert bestehen. Holz nahm in seiner Bedeutung ab und blieb nur einer von vielen Baustoffen. Konstruktiv stehen heute in Mitteleuropa Beton, Mauerwerk und Stahl deutlich vor dem Holz im Mittelpunkt des Bauens. In anderen Regionen der Welt hat der Holzbau weniger von seiner Bedeutung eingebüßt. Wenn man nach Nordamerika in die USA oder nach Kanada schaut, so werden dort nach wie vor und traditionell sehr viele Gebäude in konstruktiver Bauweise mit Holz errichtet, beispielsweise Wohngebäude fast standardmäßig, zumindest im ländlichen Raum, aber auch mehrgeschossige Verwaltungsgebäude. Die Zeiten ändern sich glücklicherweise auch bei uns. Heute sind Fachwerk- oder Umgebindehäuser wieder modern. Die historischen Häuser werden umfassend erhalten, denn Fachwerkneubau erlebt eine Renaissance. Auch neue und moderne Tafel- und Modulbauweisen basieren auf dem Baustoff Holz. Als Bauingenieur weiß ich, dass Holz einen hohen Vorfertigungsgrad ermöglicht. Das begünstigt die Modulbauweise und damit das serielle Bauen. Das kann zu erheblichen Bauzeitverkürzungen und Kosteneinsparungen führen und bei Typenbauweisen sogar die Planung und Genehmigung erheblich vereinfachen. Vorbehalte gegenüber dem Holz, zum Beispiel der Brandschutz, können heute entkräftet werden. Ausreichende Feuerwiderstandszeiten können stofflich und konstruktiv gewährleistet werden. Auch die bauphysikalischen Eigenschaften können sich messen lassen. Ausreichender Schallschutz wird mit entsprechenden Konstruktionen erreicht, und in Sachen Wärmedämmung und Isolierung ist Holz Baustoffen wie Beton, Mauerwerk und Stahl weit überlegen. Vorbilder für modernen Holzbau gibt es in der heutigen Zeit ausreichend – national und international. Ich will nur eines benennen: Das HoHo Holzhochhaus in der Stadt Wien, das weltweit höchste Hochhaus in Holzbauweise bei immerhin 84 Metern Höhe und 24 Geschossen, hat eine Investitionssumme von 75 Millionen Euro – und das bei 25 000 Quadratmetern Geschossfläche. Das bedeutet, wenn man es umrechnet: 3 000 Euro auf den Quadratmeter in schlüsselfertiger Bauweise. Das sind Kosten, die sich mit konventionellen Bauweisen durchaus messen können. Dort kombiniert sich eine moderne Arbeitswelt mit der Wärme und Tradition von Holz. Es ist ein Meilenstein des derzeitigen internationalen Holzbooms. Uns führt es vor Augen, welche Hochleistung der natürliche Werkstoff heute im konstruktiven Holzbau erbringen kann. Es ist höchste Zeit, dieses Thema auch in Sachsen voranzutreiben. Wir als Koalitionsfraktionen haben deshalb das Thema Holzbau in unserem Koalitionsvertrag fest verankert. Wir wollen die Verwendung von Holz, aber auch von anderen nachwachsenden und ökologischen Baustoffen, insbesondere recycelter und wiederverwendbarer Materialien, in den bauinvestiven Förderprogrammen unterstützen. Hierzu müssen aber noch einige rechtliche Hemmnisse bei der Nutzung dieser Materialien geprüft und möglichst beseitigt werden. Das betreibt die Koalition gerade mit der Überarbeitung und der Neuauflage der Sächsischen Bauordnung. Insbesondere werden die Brandschutzanforderungen dabei den heutigen Erkenntnissen zum Stand von Wissenschaft und Technik angepasst und der Holzbau bis zur Hochhausgrenze ermöglicht. Das sind immerhin 22 Meter. Das heißt, damit wären also 6-geschossige Wohn- und Verwaltungsgebäude möglich. Um die Kompetenzen in der Planung sowie beim Bauen mit Holz zu bündeln und Referenzprojekte für Interessenten zugänglich zu machen, soll ein Sächsisches HolzbauKompetenzzentrum errichtet werden. Auch das ist Inhalt dieses Antrags. Damit können bereits vorhandene Potenziale im Holzbau gehoben und vernetzt werden. Bei der Umsetzung von Bauprojekten der öffentlichen Hand soll der Freistaat mit gutem Beispiel vorangehen und innovative Baustoffe nutzen. Zur weiteren stofflichen und energetischen Nutzung werden Netzwerke, zum Beispiel simul+, LignoSax oder Wood for Industry, unterstützt. Lassen Sie uns Sachsen zu einem Musterland des modernen Holzbaus machen! Das ist ein wirklich sinnvoller Schritt zu mehr Nachhaltigkeit beim Bauen. Damit können wir Sachsen, beispielsweise mit dem aus Sachsen kommenden Carbonbeton, auf diesem Gebiet zu einem Innovationstreiber machen. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Flemming für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht Herr Kollege Löser; bitte.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Holz begleitet uns Menschen seit 10 000 Jahren als treuer Begleiter, und Holz wird es auf der Erde noch in 10 000 Jahren geben. Neben Stein und Lehm ist Holz der älteste Baustoff der Welt und erst seit wenigen Jahrzehnten als Grundbaustoff aus der Mode gekommen. Bauen mit Holz ist jahrhundertelang bewährt. Es ist ökologisch. Es ist ein Fest für die Sinne. Holz sorgt für eine ausgeglichene Raumakustik. Holzoberflächen fassen sich angenehm an. Sie sehen schön aus. Sie altern würdevoll und nicht zuletzt: Frisches Bauholz riecht einfach herrlich. Die letzten Jahrzehnte hat Beton als Grundbaustoff Ziegel und Holz abgelöst. Für die Herstellung von Beton braucht es bekanntlich Zement. Wir wissen, dass Zementherstellung und -Verarbeitung weltweit für sage und schreibe 8 % des CO -Ausstoßes verantwortlich sind. Die Herstellung allein einer Tonne Zement verursacht 590 Kilogramm CO . Von den Unmengen an Kies, die für die Betonherstellung gebraucht werden und die allmählich eine knappe Ressource werden, haben wir noch nicht gesprochen. Wir haben ja mit dem Kieswerk in Söbrigen, elbaufwärts zwischen Dresden und Pillnitz, einen solchen Konfliktfall vor der Tür, wo mitten in der Kulturlandschaft Kies abgebaut werden soll. Bei dem uns vorgelegten Antrag geht es um einen Einstieg in das Thema: „Bauen mit Holz“. So wie es eine Energiewende und eine Verkehrswende hin zu klimafreundlichen Alternativen braucht, so braucht es auch eine Wende im Bauen. Holz, meine Damen und Herren, ist dabei ein Aspekt. Es ist ein nachwachsender Rohstoff. Er bindet CO , statt es zu verursachen. Es braucht weit weniger Energien, es zu verarbeiten, und unter der Voraussetzung, dass Hölzer verwendet werden, die aus Wäldern nahe dem Baustandort kommen und in der Region verarbeitet werden, ist Holz insgesamt ein konkurrenzloses, klimafreundliches Baumaterial. Die Bundesrepublik hat sich in vielen internationalen Verträgen verpflichtet, einen Beitrag zur CO -Eindämmung zu leisten, um die Folgen der Erderwärmung, die unsere Lebensräume und Lebensweise massiv bedrohen, zu begrenzen. Der Bausektor trägt in Deutschland und weltweit erheblich zur Emission von CO bei. Wie in allen anderen Sektoren müssen wir hierbei Einsparungen erzielen, um wenigstens die ohnehin nicht überambitionierten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Dafür werden wir – das wird im Antrag so genannt und wurde bereits gesagt – ein Holzbau-Kompetenzzentrum einrichten. Wir müssen die gesetzlichen Bedingungen für den Holzbau in der Sächsischen Bauordnung verbessern und das Wissen und den Erfahrungsaustausch im Bereich des Holzbaus unterstützen. Zusätzlich sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die Verwendung von regional erzeugtem Holz in den sächsischen Förderrichtlinien unterstützt werden kann. Ich freue mich sehr, dass wir in Minister Schmidt einen ehrlich engagierten und interessierten Partner bei der Förderung des Holzbaus haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fangen in Sachsen mit dem Thema Holzbau ja nicht bei null an. Wir haben hier seit Jahrhunderten eine Tradition des Fachwerkbaus und der wunderbaren Umgebindehäuser. Auch dieses Jahr hat die Stiftung Umgebindehäuser zwei wunderbare Sanierungen in der Lausitz – in Neugersdorf und in Niedercunnersdorf – mit dem Umgebindehauspreis 2020 geehrt. Die deutschlandweit tätige Interessengemeinschaft Bauernhaus hat dieses Jahr das Lausitzer Umgebindehaus besonders hervorgehoben. Wir waren in Sachsen vor einhundert Jahren mit der Holzbausiedlung in Niesky führend, was das Thema Holzbau in der Moderne anging. In der Weimarer Zeit wurde hier eine Werkssiedlung von über einhundert Gebäuden in Holzbauweise durch die Firma Christoph & Unmack auch durch den bekannten Architekten Konrad Wachsmann gebaut. Wir sollten an diese Tradition anknüpfen und Altes mit neuen Technologien verbinden. Es werden mittlerweile Holzbauten weltweit nicht nur als Werkhallen, Kitas, Schulen, sondern auch als Hochhäuser gebaut. Herr Flemming wies bereits darauf hin, dass in Wien dieses Haus mit 84 Metern – das ist nur kurz unterhalb der Grenze des Dresdner Rathausturmes – und 24 Geschossen gebaut wurde. In Leipzig-Lindenau gibt es das von der Baugemeinschaft Z8 errichtete viergeschossige Wohn- und Geschäftshaus, welches 2019 auch den Architekturpreis des BDA Sachsen erhielt. Der wichtigste Punkt aber ist, dass wir als Freistaat mit gutem Beispiel vorangehen. Wir schlagen im Antrag daher vor, dass bis zum Ende der Legislatur mindestens fünf landeseigene Bauvorhaben exemplarisch als Holzbauten ausgeführt werden sollen. Da eine Vielfalt an Bauaufgaben vorhanden ist, sollten sich diese Projekte in Größe und Art möglichst unterscheiden. So kann der Freistaat mit Neubauten, Gebäudeerweiterungen und Modernisierungsvorhaben Vorbild für die Kommunen, aber auch für private Bauwillige sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe, ehrlich gesagt, auch schon ein ganz bestimmtes Bauvorhaben im Blick, das sich hervorragend eignen würde, dem zukunftsgerichteten Bauen mit Holz eine prominente Bühne zu bieten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das Rathaus in Dresden?) – Nein, nein. Warum bauen wir nicht das Auslagerungsquartier für das wichtigste Haus unserer Demokratie, nämlich des Sächsischen Landtags, hier direkt gegenüber aus sächsischem Holz? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!) Gleich in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem üblichen Tagungs- und Arbeitsort könnte mitten in der Stadt ein modernes, umwelt- und klimafreundliches zukunftsweisendes Gebäude entstehen. Ich hörte, in der Baukommission wird darüber geredet. Der entsprechende Minister ist anwesend, und er hat gelächelt. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der Minister lächelt!) Ich würde mich über Ihre Zustimmung dazu, aber zunächst erst einmal zu unserem Antrag freuen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Thomas Löser von den BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion Volkmar Winkler, bitte.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Bauen mit Holz hat weltweit Konjunktur und eine verheißungsvolle Zukunft, steht aber in vielen Teilen Deutschlands und natürlich auch in Sachsen noch relativ am Anfang. Es ist schon gesagt worden, dass wir das mit unserem Antrag ändern wollen. Es fällt mir nun als dritter Redner der Koalition relativ schwer, Wiederholungen zu vermeiden. Gestatten Sie mir aber dennoch ein paar Ausführungen, die mir und unserer Fraktion sehr wichtig sind. Ich fasse es also nochmals zusammen. Die Verschränkung des nachhaltigen Bauens mit Holz mit den erforderlichen Klimaschutz- und Umweltforderungen ist längst überfällig. Dem wollen wir mit unserem Antrag Rechnung tragen. Die Vorteile von Holz als Rohstoff und Ressource liegen auf der Hand: Holz entzieht der Atmosphäre Kohlendioxyd und bindet den Kohlenstoff über die gesamte Lebensdauer. Gleichzeitig können durch den Einsatz von Holz im Bau energieintensiv produzierte Materialien wie Stahl oder Zement ersetzt werden. Holz ist vielseitig einsetzbar, im Hausbau, in der Möbelund Papierindustrie sowie als Dämmmaterial. Das vergleichsweise geringe Gewicht von Holz ermöglicht Bauweisen, die im besonderen Maße für die Aufstockung bzw. den Dachausbau geeignet sind. Eine Holzbauweise ist schneller umsetzbar als das Bauen mit Beton und eignet sich bestens für das sogenannte serielle oder typengerechte Bauen. Dadurch könnte auch ein Beitrag zur Wohnraumschaffung in den Ballungsgebieten und zur Entlastung von angespannten Wohnungsmärkten geleistet werden. Hier lässt sich bei der Novellierung der Sächsischen Bauordnung anknüpfen. Folgendes sollte dabei geändert werden: erstens der Einsatz brennbarer Baustoffe in allen Gebäudeklassen, zweitens die erweiterte Regelung zum Einsatz von Holz für Tragkonstruktionen und Außenwandverkleidung sowie drittens die Erleichterung des typengerechten und modularen Bauens. Das würde den Holzbau weiter voranbringen. Bedenken bezüglich des Brandschutzes sind vorhin schon zerstreut worden. So wie Bauholz heutzutage vorbehandelt und gepresst wird, hat es eine Festigkeit fast wie Beton. Die mittelständisch geprägten Holzbaufirmen sind überwiegend im ländlichen Raum angesiedelt. Von einer Holzbauinitiative würde das Holzhandwerk vom Tischler bis zum Zimmermann profitieren. Durch die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, durch die Herstellung hochwertiger Produkte kann in der Folge die Lebensqualität in den Regionen erhöht werden. Der Holzbau könnte nach den letzten Jahren mit immensen Schäden durch den Borkenkäfer zur Stützung des heimischen Holzmarktes und der Holzwirtschaft beitragen. Holz mit Käferbefall verfügt oft noch über gute Festigkeits- und Tragfähigkeitswerte. Der Holzbau muss dabei Hand in Hand mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen und stabilen Mischwäldern gehen. Dies wurde andernorts schon längst erkannt. So sind die waldreichen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg führend beim Holzbau in Deutschland und weisen entsprechende Quoten bei Bauprojekten aus. Damit ist es nicht getan; denn in Holzbauweise werden mittlerweile – wir haben es schon gehört – sogar Hochhäuser errichtet. So weit muss es aber in Sachsen nicht kommen. Es gibt jedoch bereits etliche Holzbauten im kommunalen Bereich. Ich erinnere hier an Kindertagesstätten, die in Holzbauweise errichtet wurden, an Schulen oder Verwaltungsgebäude. Daran wollen wir mit den fünf landeseigenen Vorhaben anknüpfen. Beispiele sind genannt worden. Ich würde sie unterstützen. Einen Wermutstropfen gibt es dennoch: Es sind derzeit nicht genug Fachkräfte im Holzbau tätig, obwohl die Nachfrage auf dem Gebiet weiter steigt. Sollten wir zukünftig ein Kompetenzzentrum Holzbau in Sachsen einrichten, wäre das ein richtiger Schritt, um hier mittelfristig für Abhilfe zu sorgen. Dafür gibt es in Sachsen geeignete Standorte. Ich möchte für den Südraum Leipzig werben. Das könnte den Strukturwandel genau in dieser Region befördern. Trotz all der bekannten Vorzüge hat der Holzbau seine Potenziale bisher noch nicht ausgeschöpft. In Sachsen haben wir jetzt die Chance, den Holzbau voranzubringen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Kollege Hahn.
Christopher Hahn AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete des Hohen Hauses! Dieser Antrag greift eine der wenigen Forderungen auf, die es vom Wahlprogramm der mittlerweile doch schon leicht grün eingefärbten CDU in den Koalitionsvertrag geschafft haben. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD-Fraktion begrüßen durchaus den Holzbau. Ob der Antrag hält, was er verspricht, werden wir sehen. Zumindest betont er schon einmal die große Zufriedenheit mit der Arbeit der Staatsregierung. Zunächst wird auf die einseitige Vorreiterrolle Sachsens bei der seriellen Holzbauweise verwiesen. Verschwiegen wird uns, dass davon leider nicht mehr viel übriggeblieben ist. Die sächsische Holzwirtschaft ist auf das Niveau eines Rohstofflieferanten zurückgefallen. Selbst da steht sie leider nicht an der Spitze. Die meisten Sägewerke im Freistaat sind veraltet. Hier hat man ganz klar in den letzten Jahren den Anschluss verpasst. Der größte Teil des Holzes aus dem Erzgebirge wird zur Weiterverarbeitung nach Bayern und Thüringen gebracht, weil dort die modernen und effizienten Sägewerke sind. Das ist weder regional noch umweltfreundlich, werte Kollegen der Koalition. Ich gieße gerne noch etwas mehr Wasser in den Wein. Sachsen ist seit Jahren nicht in der Lage, seine Holzvorräte nur annähernd zu nutzen – ein gefährlicher Trend; ich zitiere: „Insbesondere in älteren Fichtenbeständen befindet sich ein erheblicher Teil der ermittelten Rekordvorräte. Durch den prognostizierten Klimawandel unterliegen gerade die Althölzer einem immer weiter steigenden Risiko, durch Sturm, Schnee oder Trockenstress und Borkenkäfer großflächig zerstört zu werden.“ Dieser Auszug ist aus einer Pressemitteilung des sächsischen Umweltministeriums von Oktober 2014, werte Kollegen. Man kennt die Probleme also seit Jahren. Jetzt, wo die Hütte brennt, kommt man mit diesem Antrag um die Ecke. (Zuruf des Staatsministers Thomas Schmidt –
Sören Voigt CDU
Sie leugnen doch den Klimawandel!) Die Forst- und Holzwirtschaft wird diese Beruhigungspille nicht schlucken. Um den Holzbau zu stärken, brauchen wir einen geschlossenen Kreislauf. Dazu müssen wir die gesamte Holzwertschöpfung modernisieren. Weiterhin wissen wir seit Jahren um den geringen Organisationsgrad der forstbetrieblichen Zusammenschlüsse. Seit Jahren bewegt sich Sachsen zwischen 16 % und 18 %; der Bundesdurchschnitt beträgt 43 %. Das ist ein Grund, warum Sachsens Forstwirtschaft auf dem internationalen Markt größtenteils nicht wettbewerbsfähig ist. Wirksame Förderinstrumente für Fördergebietsgemeinschaften können Sie sich gern einmal in Bayern anschauen. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das heißt Forstbetriebsgemeinschaften!) Von hier bis zur angestrebten Vorbildrolle Sachsens ist es noch ein sehr weiter Weg. Das geben Sie selbst zu, indem Sie sagen: Es ist noch Luft nach oben. Ein Holzkompetenzzentrum und fünf landeseigene Prestigeprojekte reichen dafür nicht aus, denn noch hinkt die Wirtschaftlichkeit des Holzbaus der Massivbauweise hinterher; auch bei modernen und günstigeren Ständerbauweisen. Die ökologischen Vorteile des Holzbaus werden zwar tausendfach behauptet, allerdings kommen einige Studien zu anderen Ergebnissen. Die Ökobilanzstudie des Instituts für Massivbau der TU Darmstadt konstatiert: Mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 80 Jahren sind Massivbauhäuser genauso umweltfreundlich wie die Holzständerbauweise. Die Ökobilanz eines Hauses auf seine Herstellung zu beschränken, greift hier etwas zu kurz. Dabei wird die längere Lebensdauer von Massivbauhäusern außer Acht gelassen. Zudem benötigt die Holzständerbauweise mehr Pflege. Das verschlechtert die Ökobilanz. Nicht selten kommen dabei auch Dämmstoffe auf Ölbasis zum Einsatz, die leider Gottes Sondermüll produzieren. Die Holzbauweise ist pauschal also nicht umweltfreundlicher. Werte Kollegen, werter Herr Staatsminister! Die Idee zur Einrichtung eines sächsischen Holzbauzentrums ist offensichtlich aus Baden-Württemberg übernommen worden. Mit dem Kompetenzzentrum LignoSax besteht bereits ein Cluster von Forschungsinstituten und Unternehmen der Forst-, Holz- und Energiewirtschaft in Sachsen. Warum knüpft man hier nicht gleich an? (Beifall bei der AfD) Auch gibt es bereits zahlreiche Holzprojekte. Es wurde vorhin schon auf einige eingegangen; ich nenne einmal noch drei andere Beispiele: die Besucherhalle des Staatsweingutes Schloss Wackerbarth; man sprach schon von dem mehrgeschossigen Holzhaus in Dresden und der Gemeindesaal Evangelische Kirchgemeinde Zittau. Die Liste ließe sich beliebig fortführen. Wenn wir über ein Kompetenzzentrum sprechen, dann als Koordinierungsstelle mit einem gewissen Budget für die Auftragsforschung. Ein unnötiges Aufblähen des Regionalministeriums gilt es zu vermeiden. Zudem sollte der Standort dort sein, wo es große Holzvorräte gibt, also im Erzgebirge oder in der Oberlausitz. (Beifall bei der AfD) Das sollte für ein Regionalministerium selbstverständlich sein, denn sonst wird aus „regional“ schnell „zentral“. Wir begrüßen durchaus die Absicht, die Hemmnisse bei der Novellierung der Sächsischen Bauordnung zu beseitigen. Jetzt gilt es, diesen Antrag auch umzusetzen, Herr Staatsminister. Auch der Absicht zur Prüfung und Beseitigung von Vergabe- und Planungshemmnissen können wir uns anschließen. Die Bevorzugung von Holz in bauinvestiven Förderprogrammen unterstützen wir mit Vorbehalt. Es sollte nicht in die freie Entscheidung des Bauherrn beim Hausbau eingegriffen werden. Außerdem fragen wir uns, ob der soziale Wohnungsbau und die dürftigen Landesprogramme zur Förderung der Wohneigentumsbildung dafür der richtige Ansatz sind. Trotz der damit verbundenen Lasten für den Landeshaushalt sehen wir hier mittel- bis langfristig Potenzial. Eine weitere potenzielle Stärkung des Holzbaus sehen wir bei thermischen Verfahren. Damit können Holzarten mit schlechten Materialeigenschaften bereits heute so behandelt werden, dass sie ohne chemische Zusätze auch im Außenbereich einsetzbar sind. Auch lassen sich Holzschalungen als Wetterschutz – viele kennen es als Oberlausitzer Verschlag – regional und mit überschaubaren Kosten herstellen. Diese Anwendung bietet neben ästhetischen auch traditionelle Vorzüge und natürlich energetische Vorteile. Manchmal muss man nur in die Historie schauen und braucht den Holzbau hier nicht neu zu erfinden. Wenn wir von der Holznutzung der Zukunft reden, dann reden wir vom heutigen Waldbau. Was wir heute pflanzen, kommt erst viele Generationen später ins Sägewerk. Falsche Entscheidungen in der Gegenwart ersetzen den Holzimport von morgen, und der ist weder regional noch umwelt- oder klimafreundlich. Ich möchte auch hierzu ein kurzes Beispiel bringen: Um von der Erstaufforstung entsprechend der Forstrichtlinie Waldforst 2020 zu profitieren, muss der Waldbesitzer pauschal zwei Laubbaumarten pflanzen. Weiterhin muss ein Teil der Waldinnen- und Waldaußenränder mit Sträuchern, Wildobst oder Waldbaumarten begrünt werden. Naturfachlich ist dies durchaus wünschenswert. Für viele Kleinstwaldbesitzer ist das eine betriebswirtschaftliche Zumutung und geht am zukünftigen Bedarf leider vorbei. Bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien muss mehr darauf geachtet werden, dass Baumarten gezielt gefördert werden, die bei der Ernte auch marktgängig sein werden. Alles in allem halten wir den Bau von mehr Holzgebäuden in Sachsen für wünschenswert, aber realistisch gesehen – auch auf die Zukunft gerichtet – für eher begrenzt möglich. Die große Holzbaurevolution, die hier schon angesprochen worden ist, wird wohl ausbleiben und sich auf die fünf Prestigeprojekte bis 2024 beziehen. Trotzdem sollten wir die Möglichkeit zur Stärkung des Holzbaus nutzen. Mehr Forschung, um neue Anwendungsfelder für unser heimisches Holz zu erschließen, unterstützen wir natürlich sehr gerne. Wir sehen einige gute Ansätze im Antrag, aber die Schwerpunktsetzung ist nicht richtig: zu viel Wunschdenken, zu wenig Weitsicht. Wir wollen einen möglichst geschlossenen, modernen und effizienten Holzverarbeitungskreislauf in Sachsen, der von der Forstwirtschaft bis zur Bau- und Immobilienwirtschaft reicht. Das sehen wir in Ihrem Antrag nur teilweise. Wir werden uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Hahn für die AfD-Fraktion. Ich sehe jetzt am Mikrofon 4 eine Kurzintervention von Herrn von Breitenbuch; bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Kollege, zwei Erwiderungen zu Ihren Ausführungen: Zum einen geht es um die Sägeindustrie. Wir haben mit Kodersdorf und Lampertswalde zwei große Akteure, die Holz in Sachsen in großem Stil verwerten. Hinzu kommt eine sehr vielfältige mittelständige Sägewirtschaft im Erzgebirge. Sie sind teilweise sehr modern aufgestellt und wissen sehr genau, was sie tun. Sie brauchen natürlich den Rohstoff Holz, das ist klar; den bekommen sie auch in den umgebenden Wäldern. Insofern widerspreche ich Ihren Ausführungen, was die Sägestruktur in Sachsen angeht. Selbstverständlich haben wir auch außerhalb Sachsens Sägewerke, zum Beispiel in Thüringen. Auch mit denen wird gehandelt. Insofern ist das alles vielfältiger, als Sie es hier darstellen. Was die Forstbetriebsgemeinschaften angeht: Wir haben eine sehr eigentumsbewusste ländliche Bevölkerung, die weiß, was sie an ihrem Wald hat. Mancher will sich dort aus Gründen vergangener Zeiten nicht organisieren und macht es lieber selbst. Ich kann nicht feststellen, dass die Privaten mit ihren Wäldern nicht verantwortungsvoll und generationengerecht umgehen. Deswegen dazu diese Erwiderung mit Kennzahlen. Das, was Sie gebracht haben, hält einer Überprüfung nicht stand. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war eine Kurzintervention von Herrn von Breitenbuch. Herr Hahn, möchten Sie darauf antworten? – Bitte.
Christopher Hahn AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr von Breitenbuch, schön, dass Sie gerade das Erzgebirge ansprechen. Mit denen habe ich nämlich telefoniert. (Gelächter bei den LINKEN) – Ja, Sie können darüber lachen. – Das Erzgebirge hat ja in Sachsen den größten Bestand an Wald. Wir reden vom Mittel- und Westerzgebirge, von 40 bis 50 %. (Unruhe bei den LINKEN) Von denen kam die Aussage, dass sie ihr Holz zu 80 % nach Bayern und Thüringen fahren, weil sie nicht in der Lage sind, dieses Holz in den Sägewerken zu verarbeiten. Hinzu kommt, dass man in den letzten Jahrzehnten die Infrastruktur des Gleises zurückgebaut hat. Man hat keinerlei Verladebahnhöfe mehr. Die Österreicher sind uns da weit voraus. Auch der Sachsenforst plädiert dafür, das Gleis wieder aufzumachen, um einen schnellen Transport zu den Sägewerken zu gewährleisten, vielleicht sogar ins Ausland, sprich: nach Österreich. Österreich ist einer der größten Abnehmer unseres Holzes. Zum Zweiten. Ja, es ist nicht alles so; das gebe ich auch zu. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Aber es war ja mal ein Ansatz, zu sagen, man könnte auch mal über die Grenze hinwegschauen, wie es der Nachbar macht. Denn man muss das Rad ja nicht neu erfinden, Herr Gebhardt, nicht wahr? Danke schön. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Kollegen Hahn auf die Kurzintervention. Jetzt bitte ich für die Fraktion DIE LINKE Toni Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der Antrag ist ein wirklich guter Vorstoß: die Rückbesinnung auf die lange Tradition der Holzbauweise. Der Rohstoff ist lokal verfügbar und seine Transportwege sind kurz. Das Bauen mit Holz dient der regionalen Wertschöpfung. So sieht’s aus. In den Holzbau zu investieren kann ein Paradebeispiel für nachhaltige Entwicklung werden. Und dann will die Staatsregierung auch noch vorangehen und fünf landeseigene Holzbauvorhaben voranbringen. Wir finden es super, dass Sie Ihre Vorbildwirkung wahrnehmen wollen. Wenn das mal beim Vergabegesetz auch so wäre! Allerdings gibt es zu Ihrem Antrag zwei Probleme und eine Forderung. Das erste Problem ist der vielseitige Druck auf die Wälder. Wenn man die öffentliche Debatte verfolgt, dann könnte man denken, der Wald sei einfach nur ein Holzlieferant oder der beste natürliche CO -Speicher. Doch er kann so viel mehr: Er sorgt für Grundwasserneubildung. Er dient als Wasserspeicher, ist Hort biologischer Vielfalt und Lebensraum so vieler Arten. Er trägt durch heilende und präventive Wirkung aktiv zur Gesundheit von Menschen bei, schützt den Boden vor Erosion, reinigt die Luft, sorgt für Abkühlung, gleicht Temperaturextreme aus. Und das sind nur die offensichtlichsten Funktionen des Waldes. Allein die Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung von 2007 fordert, 10 % der Waldflächen aus der Nutzung zu nehmen, bis zu diesem Jahr. Hier entsteht das Problem: Für mehr Holzbau in Sachsen wollen Sie bevorzugt auf sächsisches Holz zurückgreifen. Das ist richtig. Doch woher nehmen, wenn nicht aus anderen Ländern oder Regionen stehlen? Die Waldfläche in Sachsen stagniert. Sie hat noch nicht einmal 30 % erreicht. Waldmehrung wird zwar bereits von der Regierung bzw. dem Staatsbetrieb Sachsenforst angestrebt, doch es braucht hier bessere und aktualisierte Konzepte. Oder es muss wenigstens verhindert werden, dass noch mehr Wald vernichtet wird. Die Lausitz ist hierfür wieder ein krasses Beispiel. Waldfresser Nummer eins in Sachsen ist der Braunkohlebergbau. Deshalb würde sich der schnellstmögliche Ausstieg doppelt lohnen. Anstatt aber wenigstens dann im Anschluss wieder vollumfänglich aufzuforsten, wird weiterhin auf die Flutung der Restlöcher gesetzt – und das in einer wasserarmen Region. Ich hoffe, Sie merken selbst, wie absurd das ist und wo noch Handlungsbedarf besteht. (Beifall bei den LINKEN) Das zweite Problem beim modernen Holzbau sind die Verbundwerkstoffe. Diese können praktisch kaum recycelt werden. Die Forschung läuft zwar, aber es gibt noch keine Lösung. Bei der Förderung des Holzbaus sollte also darauf geachtet werden, dass möglichst wenige Verbundwerkstoffe verwendet werden und dass auf chemischen Holzschutz weitgehend verzichtet wird. Ich komme zu meinem letzten Punkt, dem Holzbauzentrum. Es wurden ja jetzt schon einige Begehrlichkeiten geäußert, und wir haben im Freistaat Sachsen wirklich einiges an Holzbauexpertise, doch leider wird diese nicht ausreichend genutzt, zum Beispiel das Konrad-Wachsmann-Haus in Niesky. Das wurde schon erwähnt. Es ist Forum und Museum modernen Holzbaus zugleich und hat internationale Netzwerke aufgebaut. Diese Anknüpfungspunkte eignen sich perfekt, um mit den Strukturwandelgeldern das Holzbauzentrum in Niesky einzurichten. So ein Vorhaben würde den Anspruch der Ansiedlung von Forschung und Entwicklung erfüllen und jungen Menschen spezielle Ausbildung und Studium in einer zukunftsträchtigen und nachhaltigen Industrie ermöglichen – und das auch noch im ländlichen Raum. Die Oberlausitz ist hinsichtlich des Holzbaus so etwas wie eine Offenland-Ausstellung, und darüber hinaus bietet sie einige Möglichkeiten, um aufzuforsten. Dazu wäre nur der Truppenübungsplatz umzuwidmen. (Beifall bei den LINKEN) Ich fasse zusammen. Es steht die große Frage: Wo soll das Holz herkommen? Bei der Förderung ist bitte darauf zu achten, dass nur ein geringer Anteil von Verbundwerkstoffen zum Einsatz kommt. Das Holzbauzentrum ist nach Niesky zu bringen. Wir sind zwar angesichts der Umsetzung etwas verhalten, dennoch werden wir uns nicht enthalten, sondern dem Antrag unsere Zustimmung geben – der nachhaltigen Entwicklung wegen. (Ivo Teichmann, AfD: Positiv enthalten!) Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Toni Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich Herrn Staatsminister Schmidt das Wort.
Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war schon eine recht interessante Debatte, wie ich finde. Einleitend will ich sagen, dass es sich hier nicht um einen Forstantrag handelt, sondern um die Verwertung von Holz in seiner vielfältigen Art. Wenn man einen lächelnden Finanzminister sieht, dann ist dafür wahrscheinlich der Grund, dass man tatsächlich nicht nur diskutiert, wo und wie wir noch weiteres Geld ausgeben können, sondern wie wir wieder einmal Wertschöpfung in diesem Land sichern und ausbauen. Allein das ist doch schon ein Grund, über solch ein Thema zu sprechen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Der Holzbau in Sachsen hat eine lange Tradition. Das ist von mehreren Rednern bereits ausgeführt worden. Ja, es stimmt, es gibt eine ganze Menge Nachholbedarf. Dem müssen wir uns stellen. Es ist überhaupt nicht gesagt worden, dass wir darin schon gut genug sind. Es gibt hierbei Defizite, und diese müssen wir genau mit den Ansätzen der komplexen Betrachtung des Holzbaus angehen. Die Namen Christoph & Unmack in Niesky wurden bezüglich ihrer Tradition bereits genannt, ebenso Konrad Wachsmann oder auch die Werkstätten in Hellerau, die es dankenswerterweise immer noch gibt. Hierbei geht es vor allen Dingen um die Maschinenmöbelprogramme, die hier erstmals auf der Welt umgesetzt wurden. In Sachsen setzen wir in verschiedenen Bereichen auf ein gutes durchschnittliches Niveau im deutschlandweiten Vergleich. Beim Gewerbebau liegen wir leicht über dem Durchschnitt Deutschlands. Wir sind hier bei knapp 21 % Anteil am Nichtwohnbau – so heißt das genau. BadenWürttemberg hat 24 % und liegt also darüber. Nachholbedarf haben wir im Wohnungsneubau, wo wir bei 16,1 % liegen. Deutschlandweit sind es 18,7 %, aber Baden Württemberg liegt bei – man höre und staune – 31,9 %. Dabei geht es nicht um das Einfamilienhaus, das man in Holzbauausführung in Sachsen heute an vielen Stellen bereits finden kann, sondern dort geht es um den mehrgeschossigen Bau. Wenn man die „Wasser-in-den-Wein-kippen-Fraktion“ so reden hört, dann muss ich einfach sagen: Ja, wir haben eben nicht diesen isolierten Blick auf Sachsen. Wir holen uns die Informationen auch aus anderen Bundesländern und über die Grenzen Deutschlands hinweg. Wir stehen in engem Kontakt mit den Kollegen in Baden-Württemberg. Ich war mit meinem Kollegen Minister Hauk in Ostfildern, und wir haben uns angeschaut, wie sie dort ihr Forum Holzbau umsetzen. Ich habe mit Kollegin Schreyer in Bayern Gespräche geführt und mir dort verschiedene Dinge angeschaut. Des Weiteren habe ich mir in Österreich das Holzhochhaus – kurz: HoHo –, das hier in verschiedenen Beiträgen schon genannt wurde, angeschaut und mit verschiedenen Vertretern gesprochen. Aber auch das hat gezeigt, dass es kein Selbstläufer ist. Denn in dem neuen Stadtviertel von Wien, wo das Holzhaus steht, ist um dieses Haus herum eben nicht sehr viel in Holzbauweise entstanden. Man muss Konzepte stricken, die die verschiedenen Branchen zusammenbringen. Das geht bei der Forschung los und das ist der Ansatz bei uns bei der Verknüpfung von verschiedenen Vertretern, ob es das IHD in Dresden ist oder die HTW Dresden oder die HTWK in Leipzig. Wir brauchen die Architekten und Ingenieure, die Planer. Wir brauchen am Ende die Anwender, ob es der private Bereich ist, ob es die Wohnungsgenossenschaft ist und natürlich vorbildwirkend auch die öffentliche Hand. Wir brauchen außerdem die Unternehmen, die es am Ende umsetzen können und umsetzen wollen. Durch verschiedene Werkstätten innerhalb unserer Initiative simul+ versuchen wir, die Grundlage für ein Holzbaukompetenzzentrum aufzubauen. Ein erstes Konzept ist dazu erarbeitet. Derzeit klären wir die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Wir haben auch im Haushaltsentwurf dafür Absicherungen getroffen und hoffen, dass der Sächsische Landtag dem dann auch folgt – im Jahr 2021 700 000 Euro und im Jahr 2022 1,1 Millionen Euro. Sie können sich vorstellen, dass ich nicht traurig wäre, wenn die Bedeutung des Holzbaus innerhalb des parlamentarischen Verfahrens noch weiter gewürdigt würde; aber das liegt in der Hand der Abgeordneten. Bei dem Holzbaukompetenzzentrum ist natürlich immer die Frage, wo es hinkommt. Verschiedene Vorschläge und Bitten haben wir auch hier wieder gehört, und das ist eigentlich das Tolle an der Sache. Wir müssen niemanden zum Jagen tragen, die Begeisterung ist groß, das Interesse ist im Südraum von Leipzig vorhanden, in Niesky; im Erzgebirge, in Eibenstock, gibt es auch eine Initiative, in der Gegend von Tharandt – überall gibt es Interessenbekundungen. Es wird wahrscheinlich die schwierigste Frage, wo dieses Kompetenzzentrum hingehen soll, oder wird es möglicherweise auch ein Netzwerk, wo man an verschiedenen Punkten agiert – getragen allerdings von Wirtschaft und Wissenschaft und nicht durch Aufblähungen eines Ministeriums, das an sich etwas eher schwach aufgestellt ist? Diese Vernetzung ist uns sehr wichtig. Es soll zum Wissenstransfer beitragen. Wir wollen begleitend Hemmnisse identifizieren. Wir sind dabei, in der Bauordnung einiges zu tun, aber am Ende wird es nur erfolgreich sein, wenn wir für den Holzbau Begeisterung wecken. Nur mit der Ermahnung „Baut in Holz, es ist ein toller Werkstoff“ ist es nicht getan. Man muss für diese Idee begeistert sein und es als einen hochwertigen Baustoff und nicht etwa als einen Ersatz-Billigbau anschauen, dann wird es am Ende auch gelingen, und hier sollte der Staat vorbildwirkend sein. Deshalb auch der Ansatz mit mehreren Bauobjekten, die wir in Holzbauweise umsetzen könnten. Herzlichen Dank für die Unterstützung für den Antrag. Ich freue mich auf die Umsetzung. Es ist eine große Chance, die Wertschöpfung in ganz Sachsen zu sichern und in Zukunft auch mit innovativen, umweltschonenden und nachhaltigen Ansätzen auch im Baubereich noch stärker zu wirken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schmidt. Jetzt gäbe es die Möglichkeit für ein Schlusswort. – Thomas Löser für die BÜNDNISGRÜNEN, bitte.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will es kurz machen, wir wollen ja hier nicht so lange reden; ich will aber noch auf ein paar Punkte eingehen. Die AfD hat für ihre Verhältnisse abgewogen gesprochen und gesagt, dass sie sich zu einigen dieser Punkte durchaus zustimmend verhalten kann. (Zuruf von der AfD: „… für ihre Verhältnisse“ – arrogant!) Ich will Ihnen natürlich schon widersprechen. – Nein, das ist nicht arrogant, sondern das ist meine Wahrnehmung in diesem Haus, wie Sie in der Regel reagieren. Holzbau ist natürlich ökologisch, das will ich noch einmal sagen. Auch das, was Sie vorgebracht haben, dass man da noch irgendwie groß forschen müsste – auf der Welt ist es, glaube ich, so, dass man das leisten kann. Es wäre natürlich auch das Ziel, Herr Hahn, dass man das zum Beispiel auch im sozialen Wohnungsbau anwenden kann. Dazu braucht man entsprechende Förderrichtlinien, die das auch ermöglichen. DIE LINKE hat hervorgehoben, dass es schwierig ist, dieses Holz nur aus Sachsen zu holen. Deswegen steht dort auch „bevorzugt“ und nicht „nur“. Natürlich wollen wir das nicht stehlen, sondern wir wollen es bezahlen. Es ist uns schon klar, dass man das nicht einfach so mitnehmen kann. Das Thema sieht man schon. Auch der zweite Punkt, den Sie nannten, ist wichtig. Cradle-to-Cradle heißt, dass man so baut, dass man am Ende das, was man einsetzt, auch wieder auseinanderbauen kann. Das ist technologisch ein Thema, das man bearbeiten muss. Wir haben es klar gesagt – der Minister hat es auch gesagt –, wir beginnen mit diesem Thema, es ist ein Einstieg. Man kann es immer besser machen, aber es ist doch besser, jetzt hier nach vorn zu gehen. Baden-Württemberg ist ein gutes Beispiel, sie sind ein Vorbild; sie machen das seit vielen Jahren. Sie haben aber auch andere politische Verhältnisse, sie sind dort auch ganz schön grün – aber nicht hinter den Ohren. Ich möchte mich noch einmal bedanken bei den Koalitionspartnern CDU und SPD, auch für die Zusprache der Oppositionsfraktion. Es ist eine große Chance, wir haben Wald und wir sollten das jetzt unbedingt voranbringen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Thomas Löser. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag „Stärkung des Holzbaus in Sachsen“. Tagesordnungspunkt Chancengleichheit wahren Ausschluss des Rings politischer von Zuwendungen Drucksache 7/3803, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können dazu wie gewohnt Stellung nehmen. Als Erste die AfD, Kollegin Jost, bitte. (Zurufe: Die Maske!) – Vielleicht lassen Sie sich die Maske von jemandem bringen, der eine aufhat – ansonsten wäre der Weg hin und zurück ohne Maske. (Zuruf von der AfD) – Der gute Wille schützt uns aber nicht vor Infektionen; bitte zukünftig darauf achten, das wäre schön. Frau Jost, bitte.
Martina Jost AfD
Frau Präsidentin! Vielmals bitte ich hier um Entschuldigung. Ich habe das nicht mit Absicht gemacht, was man mir vielleicht jetzt unterstellen könnte. Vielleicht bin ich auch ein bisschen aufgeregt bei diesem Antrag, denn es geht, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, um unseren Antrag, dass wir die finanzielle Förderung des Vereins Ring politischer Jugend Sachsen durch den Freistaat gern beenden würden. Ein wichtiges Merkmal der Demokratie ist neben Gewaltenteilung und Verfassungsmäßigkeit auch die Akzeptanz einer politischen Opposition. Damit sind wir eigentlich schon bei dem entscheidenden Punkt. Mit einer oppositionellen Partei kann der RPJ Sachsen offensichtlich nicht viel anfangen, außer, die Richtung geht ganz scharf nach links. (Zurufe von den LINKEN) Obwohl in der Vereinssatzung festgelegt ist, dass Vereinsmitglieder politische Jugendorganisationen sind, die im Bundestag und im Sächsischen Landtag vertreten sind, verweigert er der Jungen Alternative Sachsen hartnäckig die Mitgliedschaft. Die Jungen Liberalen hingegen sind, obwohl sie diese Kriterien nicht erfüllen, Mitglied. Meine Damen und Herren, die Funktionsfähigkeit einer parlamentarischen Demokratie beruht auf dem Gegenüberstehen von Regierungsfraktion und Oppositionsfraktion. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen gilt dieser Antrag als beschlossen, und wir beenden damit auch recht zügig den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu und Neutralitätsgebot achten – Jugend e. V. (RPJ Sachsen) des Freistaates AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Nur so kann eine parlamentarische Willensbildung den Volkswillen repräsentieren und erfolgen, und das sollten unsere jungen Menschen lernen. (Beifall bei der AfD) Wenn wir nun auf die Internetseite des RPJ Sachsen schauen – komischerweise kann man dort in den letzten Tagen überhaupt nichts mehr lesen außer einem Statement –, dann können wir lesen, dass sich der Ring politischer Jugend zusammengeschlossen hat, um gemeinsam politische Bildung der Jugend zu fördern, antidemokratischen Einflüssen auf die Jugend entgegenzutreten und zu verhindern, dass der Idealismus junger Menschen für politischen Extremismus missbraucht wird. Das klingt sehr erstrebenswert. Das kann die AfD auch mit gutem Gewissen unterstreichen. Die Jugendorganisation der AfD wird mit Vorstandsbeschluss nicht aufgenommen. Das ist, wie die Antwort der Regierung zeigt, formalrechtlich und nicht anfechtbar. Ein Blick auf das Programm zeigt aber eindeutig die Richtung. Dort haben wir den Kampf gegen rechts. Dieses „Rechts“ hat noch nie jemand richtig definiert, was das eigentlich sein soll. (Heiterkeit – Zurufe von den LINKEN –
Valentin Lippmann GRÜNE
Rechts ist da, wo der Daumen links ist!) So lauten auch die Veranstaltungen. Man muss schauen, was im Inhalt des Programms steht: Antifeminismus und die Vereinnahmung feministischer Argumente von Rechten. Das ist ein gefördertes Programm der Grünen Jugend. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Der Blick in das Veranstaltungsprogramm offenbart die Absicht, die hinter solchen Aktivitäten steht. In aktuellen Kampagnen versuchen Vertreterinnen der AfD, Frauen als politische Kraft für ihre Kräfte zu gewinnen. Ich muss sagen, das ist politische Arbeit, meine Damen und Herren, (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Das ist Demokratie!) Menschen für sich und für seine Ideen zu gewinnen. Aber damit nicht genug. Das Ganze wird auch noch von der sächsischen Regierung über den Umweg RPJ aus den Steuertöpfen finanziert. Hierin sehe ich einen klaren Verstoß gegen das Verfassungsgebot staatlicher Neutralität. Dem Staat ist es außerhalb enger verfassungsrechtlicher Grenzen verwehrt, politische Meinungsäußerungen und sonstige friedliche politische Aktivitäten direkt oder indirekt zu honorieren oder zu sanktionieren. (Beifall bei der AfD) Dieses Neutralitätsgebot findet unter anderem im allgemein anerkannten Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien Ausdruck. Dieser Grundsatz dient der Sicherung der politischen Willensbildung. Der Staat darf daher die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen. Ich kann es korrekter formulieren: Hinter dem RPJ stehen alle Parteien. Dass Sie sich darüber und über das Programm freuen, sehe ich deutlich. Diese Parteien erhalten natürlich mit der Förderung des RPJ Sachsen staatliche Mittel zur Beeinflussung des politischen Wettbewerbs. Da stimmt etwas nicht. Das alles dient einem Zweck, die AfD so klein wie möglich zu machen und sich damit einer Oppositionspartei zu entledigen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das, meine Damen und Herren, nenne ich demokratiefeindlich. Die Finanzierung des RPJ ist nur ein kleiner Baustein im Rahmen einer breit angelegten Propaganda, (Oh-Rufe von den LINKEN) die den regierenden Parteien die Macht ermöglichen soll und natürlich das Ziel hat, die AfD zu diffamieren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN) Heute fangen wir am Beispiel des RPJ Sachsen an, dieser verfassungsfeindlichen Praxis Einhalt zu gebieten. Die staatliche Förderung des RPJ Sachsen stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Verfassungsgebot staatlicher Neutralität dar. Meine Damen und Herren! Setzen Sie sich mit uns gemeinsam (Zuruf von den LINKEN: Niemals!) für die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ein, und stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Da müssen Sie selbst darüber lachen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Jost für die AfD-Fraktion. Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag „Chancengleichheit wahren und Neutralitätsgebot achten – Ausschluss des Rings politischer Jugend e. V. … von Zuwendungen des Freistaates“ der AfD-Fraktion ist und bleibt ein reiner Schaufensterantrag. Sie erhoffen sich jetzt nicht wirklich eine andere Antwort auf den Antrag als auf Ihre eingegangen und bereits beantworteten drei Kleinen Anfragen, Frau Jost? – In diesem Antrag geht es, das haben Sie ausgeführt, darum, dass die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, bisher vom Ring politischer Jugend e. V. nicht aufgenommen wurde. Wie bereits die Antwort auf die Kleinen Anfragen geht auch die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag selbst noch einmal sehr explizit auf das Vereinsrecht ein. Ich möchte mich daher an dieser Stelle und auch ob der pandemischen Situation kurzhalten. Hätten Sie die Stellungnahme gelesen, wüssten Sie, dass Vereine privatrechtliche Organisationen sind. Für sie gilt folglich der Grundsatz der verfassungsrechtlich garantierten Privatautonomie. Ein Verein kann seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung und nach seinem Willen selbstverantwortlich gestalten. Es obliegt dem Verein, wen er aufnimmt und wen nicht. Insofern hat er gegenüber der Staatsregierung keine Auskunftspflicht, wer wann welche Anträge gestellt und warum er diese abgelehnt hat. Mehr noch: Die Staatsregierung ist mangels Rechtsgrundlage nicht imstande, den Träger zur Weitergabe der genannten Daten aufzufordern. Private Initiativen wie der Verein sind, auch wenn sie mit öffentlichen Geldern gefördert werden, selbst Grundrechtsträger. Das von Ihnen bemühte Neutralitätsgebot bindet den Staat und seine Organe, aber nicht eigenverantwortliche Grundrechtsträger. Sie können sich auch im Falle staatlicher Förderung ohne Einschränkung auf Grundrechte wie Meinungsfreiheit berufen. Ein beliebtes Mittel der AfD ist es, den Entzug der Gemeinnützigkeit zu fordern. Auch in diesem Fall fordern Sie die Staatsregierung auf, die Gemeinnützigkeit des Vereins Ring politischer Jugend zu überprüfen oder eine Überprüfung in die Wege zu leiten. Das haben Sie bereits mit Ihren Kleinen Anfragen in Drucksache 7/3385 und Drucksache 7/3834 versucht. Die Antworten des Finanzministeriums auf Ihre Kleinen Anfragen dazu waren jedes Mal deutlich. Auf die Stellungnahme zum Thema Steuergeheimnis möchte ich nicht noch einmal eingehen und verweise damit auf das für alle öffentlich zugängliche EDAS. Auch das Sozialministerium hat in seiner Stellungnahme dazu ausgeführt, dass keine Informationen vorliegen, die eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins begründen würden. Dieser Antrag ist ein reiner Schaufensterantrag. Er bringt nichts. Das war Ihnen nach den Kleinen Anfragen, die Sie beantwortet bekommen haben, klar. Wir werden Ihren unsinnigen Antrag selbstverständlich ablehnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. (Zuruf von der AfD: Am Thema vorbei! –
Lucie Hammecke GRÜNE
Haben Sie einmal in Ihren Antrag geschaut?) Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Kollege Wiesner für die AfD-Fraktion.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wann waren Sie denn das letzte Mal im schönen Österreich? (Zuruf von der CDU) Schon lange nicht mehr, nehme ich an. Jetzt ist die Frage: Wie wäre es denn mit einer neuntägigen Bildungsfahrt dorthin? Wir starten in Linz, besichtigen Graz, Wien und noch einige andere interessante Städte. (Zuruf von den LINKEN) Eintrittsgelder, Fahrt und Übernachtungskosten alles inklusive, sogar eine Verpflegungspauschale wird gezahlt. Bei wem besteht da nicht Interesse daran? Wenn Sie das möchten, dann wenden Sie sich an den Reiseveranstalter, die Linksjugend Sachsen; denn die Linksjugend Sachsen kümmert sich darum, dass der Freistaat Sachsen das nötige Kleingeld dafür bereithält. Oder wären für Sie Prag oder Minsk interessanter? – Dann müssen Sie sich an die Junge Union wenden. Die Junge Union bietet eine kostenlose viertägige Bildungsreise in die Stadt Minsk an. Wie heißt es so schön im Bericht zur Reise von 2019: „Das abwechslungsreiche Programm beinhaltete unter anderem einen Besuch im Schloss Njaswisch, das Kennenlernen des Landes und der Menschen stand auf der Agenda.“ Alles nachzulesen auf der Facebook-Präsenz der JU. Das Problem ist: Wirklich kostenlos waren die Reisen nicht. Mehr als 17 000 Euro hat der Urlaub der JU in Minsk gekostet. Die Reise der Linksjugend nach Österreich kostete fast 9 000 Euro. (Zuruf von der AfD: Wir haben es doch!) Bezahlt haben das nicht etwa die Reiseteilnehmer. Bezahlt hat das der Freistaat Sachsen, das heißt, jeder einzelne steuerzahlende Bürger dieses Landes. Vom Müllwerker bis zur Verkäuferin musste jeder seinen Beitrag dazu leisten. (Unruhe im Saal) Fragt man sich jetzt vielleicht: Wie kann so etwas funktionieren, Urlaub auf Staatskosten? Nun, ich kann Ihnen den Trick erklären. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ist der Verein RPJ Sachsen. Mit Gründung dieses Vereins haben die Jugendorganisationen der einzelnen Parteien eine Zwischenorganisation gegründet, die ihnen die Möglichkeit bietet, den Staat direkt anzuzapfen, um Vergnügung zu finanzieren und gleichzeitig noch Werbung für die Mutterparteien zu machen. (Beifall bei der AfD) Dafür hat Sachsen im letzten Jahr fast 193 000 Euro bezahlt. Die Jugendorganisationen ihrer Parteien waren daran beteiligt und haben mitgemacht, gleichzeitig auch noch die Jungen Liberalen, die laut Satzung nicht mehr Mitglied sein dürften. Diese haben sich ein politisches Buffet für 2 299 Euro geleistet, eine politische Bootstour für 813 Euro. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Da frage ich mich doch: Was kann an einer Bootstour und an einem Buffet eigentlich politisch sein? Liegt es etwa am richtigen Parteibuch der Hummer? Ich weiß es nicht. Die Grüne Jugend organisierte einen Lesekreis für sage und schreibe 3 107 Euro. Was für Bücher, bitte, lesen Sie? Die Jusos in Sachsen – ich zitiere: „mischten sich ein, wurden laut und organisierten andere ominöse Projekte für 24 000 Euro.“ Zum Abschluss: Die Junge Union ließ sich zusätzlich zur Finanzierung ihrer Reisen noch Pizza für 13 433 Euro liefern. Was zum Henker ist auf Ihren Pizzen? (Lachen und Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist eine unglaubliche Frechheit, wie Ihre Jugendorganisationen den Staat abzocken, und das Ganze läuft noch unter dem Etikett „Gemeinnützigkeit“. Wie wollen Sie das bitte den Leuten erklären, die jetzt wieder einmal in Kurzarbeit gehen müssen oder die seit Wochen ihr Café, ihr Restaurant, ihr Hotel nicht öffnen können und nicht wissen, wie es für sie weitergeht? (Beifall bei der AfD) Beenden Sie endlich diese unselige Selbstbedienungsmentalität und stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann könnte die AfD jetzt das Schlusswort für drei Minuten haben, oder wir kämen direkt zur Staatsregierung, wenn gewünscht. – Bitte, Frau Jost, das Schlusswort. (Jörg Urban, AfD: Erst die Staatsregierung!) Entschuldigung, natürlich. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich kann es kurzmachen. Wie Sie wissen, gibt es mittlerweile einen gerichtlichen Klärungsprozess zur Frage der Förderung des Rings der politischen Jugend Sachsens e. V., was im vorliegenden Antrag aufgeworfen wird. Deshalb wird sich die Staatsregierung zu diesem Punkt im Moment nicht äußern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Köpping. – Jetzt das Schlusswort. Frau Jost für die AfD-Fraktion.
Martina Jost AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diesen Sachverhalt, den Frau Köpping gerade vorgebracht hat, kannte ich auch nicht. (Zurufe von den LINKEN) Aber ich mache das gerne in Vertretung meines Kollegen und würde gerne als Abschluss noch einmal sagen: Frau Hammecke, ja natürlich, Sie haben die Formalien hier vorgelesen. Die habe ich in der Antwort der Staatsregierung auch gelesen. Aber wir sind nun mal Opposition, und wir haben noch mehr Aufgaben in der Gesellschaft. Das heißt, wir schauen ganz genau auf die gesellschaftliche Entwicklung, und wir können im Moment wirklich feststellen – und da spreche ich in Richtung der CDU: Man weiß heute nicht und man kann schon fast täglich sagen, Menschen werden in irgendeine Ecke gestellt. Ich erinnere nur an den Vortrag von Herrn Vaatz, als Sie sich geweigert haben, weil er nicht die richtigen Äußerungen und Meinungen gehabt hat. Das ist genau unsere Aufgabe. Tagesordnungspunkt Klarheit statt Generalverdacht: Drucksache 7/4247, Antrag mit Stellungnahme Ich würde jetzt die Fraktion DIE LINKE, Kerstin Köditz, bitten, zum Antrag zu sprechen. Es ist alles bereit, es kann also losgehen.
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor mehr als viereinhalb Jahren, am 3. März 2016, veröffentlichte die Wochenzeitung „Die Zeit“ ein vielbeachtetes Interview mit dem Kollegen Martin Dulig. Er war bereits damals stellvertretender Ministerpräsident und sagte unter anderem – Zitat –: „Manchmal habe ich den Eindruck, es gibt in der Polizei großen Nachholbedarf bei der interkulturellen Kompetenz und bei der Führungskultur. Wenn von Bühnen herab Volksverhetzendes gerufen wird, warum stellt die Polizei dort nicht Personalien fest?“ Einen ähnlichen Eindruck und die gleiche Frage hatten damals viele Menschen. Ich auch, nicht zum ersten und leider auch nicht zum letzten Mal. Dann folgte im Interview ein Satz, der für einige Zeit die politische Debatte im Freistaat prägte. Martin Dulig fragte – Zitat –: „…, ob die Sympathien für Pegida und die AfD innerhalb der sächsischen Polizei größer sind als im Bevölkerungsdurchschnitt. Unsere Polizisten sind die Vertreter unseres Staates. Als Dienstherr dürfen wir erwarten, dass sie die Grundelemente politischer Bildung verinnerlicht (Unruhe – Zuruf von den LINKEN: Es geht um Meinungsfreiheit!) Es geht lange schon nicht mehr nur gegen die AfD, sondern es geht um eine gesellschaftliche Entwicklung, und wir setzen uns für die Menschen auch ordentlich ein. (Lachen des Abg. Martin Modschiedler, CDU) – Da können Sie ruhig lachen, Herr Modschiedler. – Das ist unsere Überzeugung, und damit würde ich gern enden. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich würde jetzt den Antrag „Chancengleichheit wahren und Neutralitätsgebot achten – Ausschluss des Rings politischer Jugend e. V. (RPJ Sachsen) von Zuwendungen des Freistaates“ zur Abstimmung stellen und bitte um das Handzeichen derjenigen, die diesem Antrag zustimmen. – Danke schön. Die Stimmen dagegen? – Die Enthaltungen, bitte? – Bei einigen Stimmen dafür und vielen Stimmen dagegen ist der Antrag somit nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt wiederum geschlossen. Wir kommen zu Rassismus-Studie für die sächsische Polizei! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung haben.“ Als ich das las, dachte ich: Endlich sagt’s mal einer. Die Debatte um denk- und fragwürdige Polizeieinsätze, etwa in Heidenau, Bautzen, Clausnitz, war zu dieser Zeit hochaktuell und schlug bundesweite Wellen. Hinzu kamen seinerzeit einige weitere Vorfälle. Bereits 2015 war bekannt geworden, dass ein sächsischer Bereitschaftspolizist – er wurde danach Polizeiausbilder – mit bekannten Neonazis befreundet ist. Anfang 2016 landeten Informationen aus einer polizeiinternen Datenbank eins zu eins auf einer Facebook-Seite der NPD und des Leipziger PegidaAblegers Legida. Bis heute ist nicht bekannt, wie es dazu kam. Gut bekannt sind dagegen die Reaktionen auf das Interview mit Martin Dulig. Noch am Tag des Erscheinens konterte der damalige Generalsekretär der Sächsischen Union. Sein Name war Michael Kretschmer. Er nannte die Ausführungen Duligs – Zitat: „verwerflich“, „pauschal“ und „nicht würdig.“ Michael Kretschmer sprach gar von einer „Stigmatisierung der Polizei“, die „in keiner Weise hinnehmbar“ sei. Er verwendete in dem Zusammenhang zwei begehrte Begriffe, die immer wieder auftauchen, wenn Probleme schleunigst kleingeredet werden müssen: erstens „Sachsen-Bashing“, zweitens „Einzelfälle“. Vielleicht hören wir auch heute noch davon. Meine Damen und Herren, wir sollten uns nicht falsch verstehen. Den allermeisten Bediensteten der sächsischen Polizei, egal, ob Beamtinnen und Beamte oder Tarifbeschäftigte, ist überhaupt nichts vorzuwerfen. Auch ein ausgesprochen unansehnlicher Einzelfall Berg ändert daran nichts. Sie warten sicher darauf, dass jetzt ein großes „Aber“ kommt. Bitte gedulden Sie sich noch kurz. Wir erkennen nämlich auch an, dass es in der Zwischenzeit ein erfreuliches Umdenken gegeben hat. Der aktuelle Ministerpräsident äußert sich jedenfalls etwas anders als der damalige CDU-Generalsekretär. Die Förderung demokratischer Bildung und interkultureller Kompetenz bei der Polizei ist nun sogar Ziel des Koalitionsvertrages. Er stellt in Aussicht, dass bei der Polizei ein modernes Leitbild entwickelt werden soll, das demokratische Werte, gesellschaftliche Offenheit und Transparenz betont – solche Elemente also, die einzufordern vor wenigen Jahren noch als „verwerflich“ abgetan wurde. Der Koalitionsvertrag verspricht nicht zuletzt ein konsequentes Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst. Diese Ziele beruhen auf einem eigentlich selbstverständlichen Gedanken: Auch von antidemokratischen und menschenfeindlichen Haltungen Einzelner gehen Gefahren aus, die erkannt werden können und ernstgenommen werden müssen. Ziel unseres Antrages ist es daher, durch eine unabhängige wissenschaftliche Studie, einen möglichst repräsentativen Aufschluss über solche Haltungen und deren Verbreitung zu gewinnen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich bin mir dabei sicher, dass ein sehr großer Teil der sächsischen Polizistinnen und Polizisten keine Belehrung braucht, auch keine Erinnerung daran, was ihre Aufgaben sind und wofür sie einstehen. Ich bin mir aber ebenso sicher, dass es, wie in allen Teilen der Gesellschaft, einen unbelehrbaren Rest gibt, und das wiederum bedarf der Sensibilisierung aller, gerade in einem per se sensiblen Bereich wie dem der Polizei. Wir als LINKE sind offenbar nicht die Einzigen, die dieses Problem umtreibt. Im September wandten sich Innenminister Roland Wöller und Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar mit einem gemeinsamen Mitarbeiterbrief an alle Bediensteten der Polizei. Anlass dafür war die Aufdeckung extrem rechter Polizei-Chatgruppen in mehreren Bundesländern. In dem Schreiben heißt es: „Es sind die jüngsten Fälle, die aktuell die mediale und politische Diskussion anheizen, auf welchen Nährboden Rassismus und rechtsextremes Gedankengut bei der Polizei fallen. Von Einzelfällen kann hier keine Rede mehr sein.“ Betont wird in diesem Brief die Bedeutung des öffentlichen Vertrauens für die Arbeit der Polizei. Das Schreiben – auch hier war ich positiv erstaunt – wendet sich gegen einen „falsch verstandenen Korpsgeist, der interne Missstände in einen Mantel des Schweigens hüllt.“ Dieser Mantel wurde bislang aber nur zu einem ganz kleinen Stück gelüftet. Vor fast genau einem Jahr berichtete der „Deutschlandfunk“ über extrem rechte Tendenzen von Polizeikräften in mehreren Bundesländern. In Sachsen habe es demnach in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 16 Verdachtsfälle gegeben. Ende Januar dieses Jahres beantwortete dann das sächsische Innenministerium unsere Kleine Anfrage zu diesem Thema, Drucksache 7/946. Demnach wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt 17 Sachverhalte bekannt. Anfang Oktober legte das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz den Lagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ vor. Darin wurde die Fallzahl für Sachsen kräftig nach oben korrigiert, auf 28 im Bereich der Polizei und des Landesamtes für Verfassungsschutz. Damit steht Sachsen im bundesweiten Vergleich schon auf Platz 5. Der Lagebericht hatte erklärtermaßen das Ziel, basierend auf Selbstauskünften der jeweiligen Behörden, eine „erste Übersicht“ zu gewinnen. Inzwischen ist klar, dass diese „erste Übersicht“ immer noch sehr löchrig ist. Auf eine neuerliche Anfrage, Drucksache 7/4251, berichtete das SMI erst vor zwei Wochen über etliche weitere Verdachtsfälle im Bereich der sächsischen Polizei. Wir sind jetzt zusammengenommen schon bei knapp 40 Vorgängen. Ich fürchte, je öfter wir nachfragen, desto größer wird die Zahl. Sie können den bisher bekannt gewordenen Fällen leider ansehen, dass nicht nur ab und zu ein paar besonders abwegige Auffassungen vertreten werden, sondern es gibt real Betroffene, es gibt Geschädigte. Das gilt besonders bei rassistischen Ausfällen. Was es dagegen immer noch nicht gibt, ist Aufschluss über die entscheidende Frage, wie weit verbreitet bestimmte Einstellungen sind, die solches Fehlverhalten nach sich ziehen können. Diese Klarheit muss endlich geschaffen werden, wenn man dem Problem gezielt entgegenwirken möchte. Eine Studie, wie wir sie fordern, ist dafür nicht die allmächtige Lösung, aber sie ist ein passendes Instrument. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird eine solche Studie der Polizei keineswegs schaden, sondern das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken. Definitiv schaden würde es aber, wenn man Missstände, wie es die Herren Wöller und Kretzschmar bereits richtig ausgedrückt haben, weiterhin „in einen Mantel des Schweigens hüllt“. Ich möchte jetzt noch auf die wichtigsten Vorbehalte gegen die Studie eingehen. Nein, diese Studie richtet sich nicht gegen die Polizei, und es handelt sich auch nicht um eine linke Idee. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat sich bereits im September 2019 dafür ausgesprochen, auf wissenschaftlicher Grundlage eine „anonymisierte Einstellungsstudie in allen Sicherheitsbehörden schnellstmöglich durchzuführen“. Der Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar meinte bei einer öffentlichen Veranstaltung, dass er die Durchführung einer solchen Untersuchung in Sachsen, etwa zu der Frage, wie verbreitet rassistische Einstellungen innerhalb der Polizei sind, für prinzipiell vorstellbar hält. Nein, diese Studie ist auch kein „Gesinnungstest“, sondern ein normales Instrument der empirischen Sozialforschung. Nach den üblichen Standards ist die Beteiligung freiwillig. Personenbezogene Daten werden anonymisiert. Es handelt sich auch nicht um eine Prüfung, die man bestehen muss oder bei der man durchfallen kann. Und nein, durch diese Studie wird kein Generalverdacht erhoben. In der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag heißt es aber, es sei „sinnvoll, bei einer wissenschaftlichen Untersuchung, die gesamte Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Der verengte Blick auf nur eine Beschäftigtengruppe wie der Polizei wird diesem Anspruch nicht gerecht, sondern führt zu einem Generalverdacht, der unberechtigt ist.“ Meine Damen und Herren, diese Formulierung ist billige antiintellektuelle Polemik, die Ursache und Wirkung vertauscht. Überlegen Sie bitte: Schafft wirklich die Studie einen Verdacht, oder sind es nicht vielmehr die vielen sogenannten Einzelfälle, die ihr vorausgegangen sind? Der Verdacht kann durch eine ergebnisoffene Studie aufgeklärt und auf ein reales Ausmaß zurückgeführt werden. Mich verärgert besonders, dass diese Stellungnahme von einem Mann unterzeichnet wurde, der mehrere akademische Titel führt. Herrn Prof. Dr. Wöller ist doch hoffentlich bekannt, dass nur wenige sozialwissenschaftliche Untersuchungen die gesamte Gesellschaft umfassen, sondern dass die Grundgesamtheit meist sinnhaft eingegrenzt wird. Wenn wir nun Herrn Wöller glauben, dann geht mit dem „Sachsen-Monitor“ ein Generalverdacht gegen alle Menschen in Sachsen und mit jeder Wahlumfrage ein Generalverdacht gegen alle Wähler einher. Das könnte sogar bedeuten, dass der vorhin angesprochene Bundeslagebericht „Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden“ einen Generalverdacht gegen alle deutschen Sicherheitsbehörden erhebt, weil er sie einfach zum Thema hat. Aus diesem Unsinn kann sich unter keinen bekannten Gesichtspunkten der Logik eine Rechtfertigung dafür ergeben, dass alle erdenklichen Sozial-, Status-, Alters- und Berufsgruppen beforscht werden, nur ausgerechnet nicht Angehörige der Polizei in Sachsen. Aus diesem Unsinn ergibt sich kein redlicher Grund, das schlichte Aufstellen von Hypothesen auf einmal „Verdacht“ zu nennen, nur, weil die Hypothesen die Polizei betreffen. In Wirklichkeit wird weder die Hypothese noch der Verdacht in den Raum gestellt, dass alle Polizistinnen und Polizisten eine bestimmte Einstellung hätten. Eine vernünftige Hypothese könnte vielmehr lauten, dass Einstellungsmerkmale bei Bediensteten der Polizei in etwa so verteilt sind wie in der Gesamtbevölkerung. Ziel der Studie ist es zu erweisen, inwiefern das zutrifft oder ob es doch Abweichungen gibt, die erklärungsbedürftig sein könnten und politisches Handeln erfordern würden. So steht es in unserem Antrag. Ziel der Studie ist es also gerade an der Stelle von Ungewissheit, meinetwegen Verdacht, eine gesicherte Erkenntnis zu setzen. Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit, Frau Köditz, ist fast zu Ende.
Kerstin Köditz Die Linke
Erlauben Sie mir eine letzte Bemerkung, Frau Präsidentin, bitte. Die Zeiten des Absolutismus sind vorbei. Es gibt keine unfehlbare Obrigkeit. Ihr stehen daher Kritik und Selbstkritik jederzeit gut zu Gesicht. Der offene Umgang mit Problemen schwächt die Institutionen des Rechtsstaates nicht, sondern stärkt sie. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten Kerstin Köditz für die Linksfraktion. Ich bitte jetzt den Kollegen Anton für die CDU-Fraktion um sein Wort.
Rico Anton CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion der letzten Wochen und Monate um das Thema Rassismus und Extremismus in der Polizei offenbart einmal mehr, dass bestimmte linke Kreise unserer Gesellschaft ein ziemlich schiefes Bild von der Polizei haben. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Haben Sie mir zugehört?) – Ja, ich habe Ihnen zugehört, Frau Kollegin Köditz. Dieses schiefe Bild deckt sich allerdings nicht mit dem, was uns alle Umfragen zum Ansehen der Polizei in der Bevölkerung sagen. Es ist nicht so, dass es zu diesem Thema keine fundierten Erkenntnisse gäbe und wir quasi im Dunkeln tappen würden. Uns liegt beispielsweise ein aktueller Lagebericht vom September 2020 des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden vor. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sachsen mit 28 Fällen!) – Ja, Frau Köditz, Sie selbst sind auf den Lagebericht eingegangen. Sie haben dargestellt, dass dieser Lagebericht aufzeigt, dass es in Sachsen nach den vorliegenden Erkenntnissen 28 Verdachtsfälle in den Sicherheitsbehörden gibt. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Platz 5!) – Es kommt immer darauf an, wie man solche Zahlen interpretiert oder wozu man sie ins Verhältnis setzt. Diese Zahl bedeutet mit Blick auf 14 700 Bedienstete in den sächsischen Sicherheitsbehörden, dass das 0,19 % der Bediensteten betrifft. Das zeigt schon die Relation. Frau Kollegin Köditz, wir sind uns, glaube ich, völlig einig, dass jeder Fall ein Fall zu viel ist. Jeder Fall muss auch konsequent verfolgt werden. Der Lagebericht zeigt aber eben in aller Deutlichkeit, dass das Misstrauen, das DIE LINKE den sächsischen Sicherheitsbehörden an dieser Stelle entgegenbringt, mit den Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz schlichtweg nicht zu rechtfertigen ist. Gleichwohl ist die Koalition sehr wachsam, wenn es um Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst geht. Ich darf in diesem Zusammenhang gerade auf den Antrag „Rechtsextremismus mit einem Gesamtkonzept bekämpfen“ verweisen, den das Hohe Haus im Juli dieses Jahres auf Antrag der Koalition beschlossen hat. Wenn Sie sich insbesondere die Punkte 10 und 11 dieses Antrages anschauen, dann werden Sie feststellen, dass sowohl das frühzeitige Erkennen und konsequente Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Einstellungen im öffentlichen Dienst als auch die Weiterentwicklung der entsprechenden Aus- und Fortbildungskonzepte Gegenstand dieses Gesamtkonzeptes sein werden, an dem die Staatsregierung derzeit arbeitet. Des Weiteren werden Sie auch zur Kenntnis genommen haben, dass der Bundesminister des Innern, Horst Seehofer, am 8. Dezember 2020 die Deutsche Hochschule der Polizei mit einer Studie zum Polizeialltag beauftragt hat. Die Studie wird den Titel „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeibeamten“ tragen. Es handelt sich hier um einen anderen, wesentlich komplexeren Ansatz, als er mit dem Antrag der LINKEN verfolgt wird. Es geht um die Gewinnung ganzheitlicher Erkenntnisse zum Berufsalltag der Polizisten. Es geht darum, Faktoren zu identifizieren, die die Motivation und Arbeitszufriedenheit beeinflussen. Dazu gehört auch die Erfassung von Gewalterfahrungen, die Polizeibeamtinnen und -beamte machen, und deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und die Psyche. Es geht auch darum zu untersuchen, inwieweit sich Motivation und Werteorientierung im Laufe der Zeit wandeln, gerade im Lichte der Erfahrungen im Berufsalltag. Bestehende Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei gelebt wird, sollen fortgeschrieben und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Best-Practice-Modelle und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um negative Faktoren zu mindern und einen positiven Beitrag zu Motivation und Arbeitszufriedenheit zu leisten. Eng eingebunden sind dabei die Polizeigewerkschaften. Das ist aus meiner Sicht auch ein sehr wichtiger Punkt, der nicht unter den Tisch fallen sollte. Geplant ist eine Vollerhebung aller Polizisten des Bundes und der Länder. Die Länder sind also ausdrücklich eingeladen, sich an dieser Studie zu beteiligen. Das sollte Sachsen aus meiner Sicht tun. Wir sollten uns aktiv an dieser Studie beteiligen, die zur Erkenntnisvermehrung in einer wesentlich größeren Breite, als es Ihr Antrag vorsehen würde, führt. Meine Damen und Herren! Es ist eben ein gewaltiger Unterschied, eine Studie in Auftrag zu geben oder sich an einer Studie zu beteiligen, von deren Ergebnissen am Ende die Polizistinnen und Polizisten tatsächlich profitieren, oder ob man den Weg der LINKEN geht und mit einem solchen Antrag einen ideologisch motivierten Generalverdacht gegen die Polizei in den Raum stellt. Ich verstehe das auch nicht, Frau Köditz. Sie selbst haben es in Ihrem Redebeitrag gesagt: Aus Ihrer Sicht braucht der übergroße Teil der Polizisten eben keine Belehrungen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller –
Marco Böhme Die Linke
Es geht nicht um Belehrungen!) Es ist ein Generalverdacht gegenüber der Polizei, auch wenn Sie das ausdrücklich bestreiten. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Sie diskreditieren mit diesem verengten Studienansatz Menschen, die für die Verteidigung unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung Tag für Tag ihr Bestes geben und den Kopf hinhalten. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) Wir werden Ihren Antrag ablehnen, weil wir zum einen mit der Grundintention, die damit verfolgt wird, mit dem Generalverdacht, nicht arbeiten können. Zum anderen lehnen wir ihn ab, weil es einen Ansatz auf Bundesebene gibt, in den die Länder eingebunden werden, und den wir für einen wesentlich besseren und zielführenderen halten als den, den Sie uns heute vorgeschlagen haben. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) Herzlichen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Anton für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Kuppi um seinen Redebeitrag.
Lars Kuppi AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Mit diesem Eid bekennen sich Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter zu ihrer Entscheidung für den Beruf als Polizistinnen und Polizisten und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie geben das Versprechen ab, die Gesellschaft zu beschützen und das richtige Maß an Freiheit, aber auch an Sicherheit für jeden einzelnen Bürger aufrechtzuerhalten. Die Polizei ist ein Teil unserer Gesellschaft. Es ist unbestritten, dass es leider – Frau Köditz, ja, jetzt sage ich das Wort – Einzelfälle von polizeilichem Fehlverhalten gibt. Ich als Polizist habe zu meiner Zeit im Einsatz keine rassistischen oder verfassungsfeindlichen Entgleisungen mitbekommen. (Empörung bei den LINKEN) Sicherlich hat man sich nach einem Einsatz über das Geschehene ausgetauscht. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Eine Aufarbeitung dessen, was im Dienst passiert, war und ist nicht nur aus psychologischer Sicht wichtig. Ich bin mir aber sicher, dass heute nie in dem vorgeworfenen Maße über das Ziel hinausgeschossen wurde. Es stellt sich die Frage: Kommt ein Generationsproblem auf uns zu? Was veranlasst Polizeiangehörige, sich in Chats und andernorts diskriminierend zu äußern? Sind es die berühmten Einzelfälle? Die Vorkommnisse haben eine bundesweite Diskussion entfacht – und das zu Recht. Der Behörde jedoch allgemein zu unterstellen, rassistisch zu sein, ist ein Unterfangen enormer Reichweite; denn der größte Teil der Polizistinnen und Polizisten geht ihrem Dienst pflichtbewusst nach. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Eine Rassismus-Studie für die sächsische Polizei „Klarheit statt Generalverdacht“? Was bringt diese Studie? Den Generalverdacht, der hier durch linke und grüne NGOs, durch staatsnahe öffentlich-rechtliche Mainstreammedien, ja, erst recht durch diesen Antrag der LINKEN erhoben wird, werte ich als politischen Angriff auf eine spezielle Berufsgruppe. (Beifall bei der AfD) Auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist zu lesen: „Es wird keine Studie geben, die sich mit Unterstellungen und Vorwürfen gegen die Polizei richtet.“ Denn die überwältigende Mehrheit von über 99 % der Polizistinnen und Polizisten steht auf dem Boden unseres Grundgesetzes. (Beifall bei der AfD) Sie sind der Grund für die Stabilität unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Die Polizei kann sich darauf verlassen, dass wir als Politik hinter ihr stehen. In dem Atemzug sei erwähnt, dass wir als AfD uns für die tägliche Arbeit der Polizistinnen und Polizisten bedanken. Seien Sie sicher, dass Sie von uns jede politische Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. (Beifall bei der AfD) Zurück zum Wortlaut des oben bereits genannten Zitates des Bundesministeriums. Hierzu gibt es sehr interessante Statistiken in Bezug auf Beschwerden an die Polizeien der Länder zum Thema Rassismus im Dienst. Zum Beispiel Hamburg: circa 7 700 Polizeibeamte, 2018 acht Beschwerden, ein berechtigter Fall. 2019 14 Beschwerden, ein berechtigter Fall. Sachsen: circa 14 700 Polizeibeamte. 2018 drei Beschwerden, ein berechtigter Fall. 2019 zwei Beschwerden, ein berechtigter Fall. In Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern sind aus 2018 und 2019 keinerlei Beschwerden bekannt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Allgemein ist zu sagen, dass es 2018 in acht Bundesländern, welche circa 68 900 Polizeibeamte haben, nur 55 gemeldete Beschwerden gab, darunter fünf berechtigte Fälle. 2019 waren es in diesen acht Bundesländern 56 Beschwerden, darunter drei berechtigte Fälle. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Anhand der nachweislichen Zahlen ist keine steigende Tendenz für Rassismus jeder Art in der Polizei zu sehen. Daher ist die Studie in meinen Augen sehr fragwürdig. In Ihrem Antrag berufen Sie sich auf die Drucksache 7/946 zum Thema Fälle rechtsextremer Betätigung von Polizeikräften. Die Antwort des Herrn Wöller fiel aber sehr nüchtern aus. Wahrscheinlich hatten Sie sich von dieser Antwort mehr erhofft. Tja, die Realität und die Wahrheit laufen gelegentlich parallel, und das müssen auch Sie akzeptieren. Generell stellt sich eher die Frage, ob mit dieser Studie wieder einmal Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schauen wir doch einfach zu unserer sächsischen Justizministerin, Katja Meier, von den GRÜNEN. Sie hat in nur neun Monaten 46 neue Stellen für Parteifreunde geschaffen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Selbst ein Gericht hat diese Machenschaft als Günstlingswirtschaft bezeichnet, so ein Bericht in der „Jungen Freiheit“ vom 25. September. (Beifall bei der AfD) Für Sie, Herr Pallas, aber zurück zum Thema. Wenn Polizisten als „Müll“ bezeichnet und Sicherheitsbehörden pauschal des Rassismus bezichtigt werden, ist das ein Versuch, die freiheitliche Demokratie zu beschädigen. Das Vorgehen folgt einer klassischen Methode der Linksextremisten. Lenin nannte dies „Zersetzung“. (Beifall bei der AfD) In der linken Tageszeitung „TAZ“ schrieb am 15. Juni eine Kolumnistin, dass Polizisten auf die Müllhalde gehören, wo sie nur von Abfall umgeben sind, weil sie sich unter ihresgleichen am wohlsten fühlen. Was man mit Müll machen darf, weiß jedes Kind und auch jeder der sogenannten Partygänger. Mehrere hundert Personen, die überwiegend Migrationshintergrund hatten – politisch korrekt Party- und Eventszene – , griffen am 20. Juni Polizisten in Stuttgart an und verwüsteten ganze Straßenzüge. 19 Polizisten wurden dabei verletzt. Diese beispiellose Zersetzung der letzten Jahre trägt jetzt natürlich Früchte. Das BKA veröffentlichte Ende Mai 2020 ein Lagebild über die Gewalt gegen Polizisten. Im Jahr 2019 wurden von 320 000 Polizistinnen und Polizisten in ganz Deutschland über 80 000 Opfer einer Gewalttat, das heißt, durchschnittlich 220 Personen jeden Tag. Im Vergleich zum Lagebild für das Jahr 2011 ist das eine Steigerung um 47,6 %. Meine Damen und Herren, kennen Sie A.C.A.B? Ja? Nein? Diese vier Buchstaben dürften doch vielen von Ihnen bekannt sein. Immerhin rühmen sich doch einige der hier Anwesenden damit, dem Personenkreis, der diese Buchstaben für sich vereinnahmt, nahezustehen. Manchmal heißt es auch: „Acht Cola, Acht Bier“ oder „All Colours Are Beautiful“. Mit diesem Schriftzug, der, oft gesehen, die Landschaften verschandelt, ist nichts anderes als „All Cops Are Bastards“ gemeint. Das Bundesverfassungsgericht meinte nach diversen Urteilen, dass A.C.A.B nicht automatisch eine strafbare Beamtenbeleidigung darstelle, und beruft sich damit auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit – ein sehr dehnbarer Begriff. Ich verstehe es so, dass auch Beleidigungen zur Meinungsfreiheit gehören. Laut Verfassungsgericht verletze dieser Begriff nicht automatisch einzelne oder mehrere Polizisten, sondern bringe vielmehr ein allgemeines Ablehnungs- und Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der Polizei und der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Bastard – ein als widerwärtig empfundener Mensch, und genau hier hört für mich die Meinungsfreiheit auf. Diese Bezeichnung gilt für mich sehr wohl als Beleidigung. Wenn Teile der Bevölkerung einen Freifahrtschein für schlechtes Benehmen gegenüber unseren Ordnungshütern haben, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass auch die Gewaltbereitschaft und Hemmschwelle gegenüber diesen fällt. Auch der Vorwurf des Racial-Profiling findet in Ihrem Antrag eine Erwähnung. Profiling, also das zielgerichtete Kategorisieren von Menschen, durchgeführt von angeblich rechtsmotivierten Netzwerken. Am 7. Juli dieses Jahres hatte sich die Linksfraktion Sachsen auf ihrer Facebook-Seite hierzu entsprechend geäußert. Einen Seitenhieb auf Seehofer gab es natürlich auch. Es findet sich auch hier die Aussage eines Sprechers der Bundesregierung, dass bei der Polizei Sachsen keine rassistisch profilierte Personenkontrollen stattfinden. Man kann zwar immer wieder auf demselben Thema herumreiten, aber wenn die Zahlen keine steigende Tendenz zeigen, dann lässt sich auch nichts erzwingen. Weiterhein war zu lesen, dass laut migrationspolitischer Initiativen in Sachsen die Realität eine andere sei. Ich bin ja gespannt, wie lange es dauert, bis der erste weiße Bürger nach einer Kontrolle zum Anwalt rennt und der Polizei Rassismus unterstellt. Natürlich darf es ein systematisches Kontrollieren spezieller Bevölkerungsgruppen nicht geben. Es kann aber auch nicht sein, dass spezielle Bevölkerungsgruppen einen Darfschein erhalten, weil sie wissen, dass die Polizei eventuell nicht kontrolliert, um sich dem Vorwurf des Rassismus nicht zu unterwerfen. Wer sich auffällig verhält, darf kontrolliert werden, und wer sich nichts zuschulden kommen lassen hat, der braucht auch nichts zu befürchten. So einfach ist das, meine Damen und Herren. Ich habe in Ihrem Antrag noch ein Leckerli entdeckt. Es steht richtigerweise: „… hebt der Koalitionsvertrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD darauf ab, dass Verfassungsfeinde im Staatsdienst nicht geduldet werden können“. Darin stimme ich Ihnen selbstverständlich zu 100 % zu – aber bestimmt nicht in dem Kontext, den Sie hier meinen. Das ist aber ein anderes Thema, welches die AfD in den letzten Wochen und Monaten bereits umfangreich angegangen ist. Auf Seite 2, Ziffer 3 Ihres Antrags ist weiter zu lesen: „Zurückdrängung diskriminierender sowie demokratie- und menschenfeindlicher Einstellungsmuster und Verwaltungsweisen; Verbesserung und zum weiteren Ausbau der Angebote für eine diskriminierungssensible und rassismuskritische Demokratiebildung; Gewährleistung und weitere Ausprägungen einer konkreten Fehlerkultur innerhalb der sächsischen Polizei“. Diese Aussagen suggerieren, dass der inhaltliche Antrag der LINKEN die Wahrheit darstellt, damit die oben genannten Schlussfolgerungen notwendig sind. Im Rechtsstaat stellt einzig die Rechtsprechung etwas fest; nicht die LINKEN – und erst recht nicht die Medien. (Beifall bei der AfD) Die Bundesregierung hat Ende November 2020 ein Maßnahmenpaket in Höhe von 1 Milliarde Euro für den Zeitraum 2021 bis 2024 im Kampf gegen rechts beschlossen. (Albrecht Pallas, SPD: Sehr wichtig!) Es solle Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus besser verstehen lernen, dem Handeln von Rechtsextremen als starker Staat Antworten geben und die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft stärken – so ein Sprecher der Bundesregierung. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 1 Milliarde Euro. Wenn ich mir die Nachrichten der letzten Tage anschaue, dann vergingen wenige Tage, an denen Linksextreme keine Spuren der Verwüstung hinterließen. (Starker Beifall bei der AfD) Egal ob in Berlin oder ganz aktuell letzten Sonntag in Leipzig-Connewitz. Bei der nicht verbotenen All-CopsAre-Bastards-Demo am Sonntag in Leipzig eskalierte die Gewalt. Polizeibeamte, Mitarbeiter der Versammlungsbehörden wurden mit Steinen, Flaschen und Pyrotechnik attackiert. Es gab drei verletzte Beamte, aber keine Festnahmen. Zudem wurden 40 Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung festgestellt. Mein Kollege Alexander Wiesner hat sich diesbezüglich bereits in einer Presseerklärung geäußert, und zwar: „Die CDU-geführte Staatsregierung muss ihren Kuschelkurs mit Linksextremen endlich beenden.“ (Beifall bei der AfD) Wenn alle Polizisten entmenschlicht und als Schweine bezeichnet werden sowie Gewalt angekündigt wird, wäre das bereits Grund genug, derart extremistische Kundgebungen zu verbieten. Auch für linke Steinewerfer muss die volle Härte des Rechtsstaates gelten. Noch absurder wird die Haltung der Regierung durch das zeitgleiche Verbot der Kundgebung von Kritikern der Corona-Maßnahmen. Grund: Sie werden sich nicht an die Corona-Auflagen halten. Die linksextreme Antifa hat sich noch nie an Auflagen gehalten und regelmäßig eine Orgie der Gewalt gefeiert. (Beifall bei der AfD – Lachen bei den LINKEN) Das ist für die Regierung offenbar kein Thema. Dazu passt CDU-Ministerpräsident Kretschmer. Er hält weiterhin an seiner grünen Justizministerin Katja Meier fest. „Advent, Advent, ein Bulle brennt.“ Eine tolle Vorbildfunktion. (Lachen bei den LINKEN) Kein Wunder, dass nicht nur die heutige Jugend denkt, dass Polizisten und Polizistinnen Freiwild sind. Es ist sehr fragwürdig, wenn regierungskritische Demos verboten werden, regierungstreue Demos dafür aber abgehalten werden. Wenn weiterhin mit zweierlei Maß gemessen wird, bringen wir in unser schönes Sachsen, in unser Deutschland keine Ruhe und kein Stück Frieden hinein. Die Spaltung der Gesellschaft wird nur noch weiter vorangetrieben. Wenn ein Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit stattfinden soll, dann, bitte schön, auch den Linksextremismus einbeziehen. (Starker Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Gewalt, egal ob verbal oder nonverbal, muss unterbunden werden. Die Vorwürfe gegen Polizeibeamte, die im Raum stehen, müssen aufgeklärt werden. Das ist keine Frage. Aber ein Generalverdacht und eine Studie, die immens Geld verschlingt, welches andernorts viel dringender benötigt wird, lehnen wir als AfD ab. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion war das Kollege Kuppi. Jetzt ergreift für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Lippmann das Wort.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Redebeitrag von Herrn Kuppi stelle ich mir zwei Fragen: Was würden Sie eigentlich machen, wenn Sie die Justizministerin nicht hätten, die Sie permanent in jede Pressemitteilung hineinrühren, auch wenn das Thema darin nichts zu suchen hat, nur um zu demonstrieren, dass Sie immer noch nicht begriffen haben, dass Sie damit leben werden müssen, dass eine liberale grüne Frau ein Justizministerium führt? (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Weiter frage ich mich, wie Sie sich zu der Absurdität aufschwingen können, sich als derjenige, der selbst von seinen Parteifreunden als Rechtsaußen bezeichnet wird, und derjenige, der sogar aus der Deutschen Polizeigewerkschaft geflogen ist, hier hinzustellen und den Kronzeugen dafür zu geben, dass es in der Polizei nur Einzelfälle gibt und alles nicht so dramatisch ist. Herr Kuppi, Sie sind der fleischgewordene Einzelfall des Problems, das es in Teilen der Polizei gibt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Proteste bei der AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag. Gerade in den letzten Monaten haben uns immer wieder die Ereignisse schockiert, die offenbart haben, dass wir in unseren Sicherheitsbehörden ein Problem mit rassistischen Einstellungen haben. Seitdem wir über rechtsextreme Chats, aber auch mit Blick auf andere Taten über rechtsextreme Polizeigewalt reden, treibt viele Menschen zu Recht die Frage um, wie anfällig ausgerechnet Bedienstete der Sicherheitsbehörden für rechtsextreme Einstellungen sind. Deutlich sichtbar wurde diese Sorge, als auch in Deutschland viele Menschen unter dem Thema „Black Lives Matter“ auf die Straße gingen, um gegen rassistische Diskriminierung zu demonstrieren, aber auch eine klare Erwartungshaltung an den Umgang mit rassistischen Vorfällen in Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik deutlich zu machen. Ja, werte Kolleginnen und Kollegen, Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. 56 % der Befragten im sogenannten Sachsen-Monitor 2018 gaben an, dass sie sich überfremdet fühlen. In der Autoritarismus-Studie aus diesem Jahr lag die überwiegende Zustimmung zu dieser Aussage in Sachsen sogar bei über 60 %. Wenn Rassismus ein großes Problem in unserer Gesellschaft darstellt und die Polizei, wie es dann oft so heißt, ein Spiegel unserer Gesellschaft ist, so haben wir zweifelsohne auch eine gewisse Zahl an Polizistinnen und Polizisten mit rassistischen Einstellungen. An dieser Stelle könnte man es jetzt bewenden lassen. Aber so einfach ist es nicht. Zum einen ist die Polizei eben kein genaues Abbild der Gesellschaft, genauso wenig wie es Sozialarbeiter sind, Investmentbanker oder dieser Landtag. Zum anderen ist die Polizei Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols. Sie setzt Recht und Sicherheit notfalls mit körperlichem Zwang durch. Wenn Menschen, die das Gewaltmonopol des Staates vertreten, nicht zweifelsfrei auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, ja, dann haben wir ein Problem. Wer rassistische Einstellungen hat, der wird Menschen, die wie Migranten aussehen, nicht wie jeden anderen behandeln, obwohl das Gesetz das von ihm verlangt. Wer in rechtsextremen Chatgruppen unterwegs ist, wird wohl kaum mit der notwendigen Klarheit gegen rechtsextreme Strukturen vorgehen, wie es der Amtseid und das Gesetz verlangen. Keinen aufrechten Demokraten kann es daher kaltlassen, wenn ausgerechnet Träger des staatlichen Gewaltmonopols unter Verdacht stehen, menschenfeindlichen Ideologien nahezustehen. Eine Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat muss über jeden Zweifel an ihrer rechtsstaatlichen Integrität erhaben sein. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein Schritt zu einem besseren Vorgehen gegen menschenfeindliche Einstellungen in Sicherheitsbehörden ist zweifelsohne, Klarheit zu schaffen, Klarheit darüber, wie weit diese Einstellungen tatsächlich in Sicherheitsbehörden verbreitet sind. Eine solche Klarheit ist übrigens das Gegenteil von Generalverdacht. Sie würde einem Generalverdacht mit konkreten Fakten entgegenwirken. Insoweit gebe ich vielem recht, was Frau Kollegin Köditz zur Begründung ihres Antrages ausgeführt hat. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns bereits in den Koalitionsverhandlungen für eine Einstellungsstudie in der Polizei starkgemacht, diese Forderung allerdings nicht im Koalitionsvertrag vereinbaren können. Wir haben diese Forderung vor dem Hintergrund der jüngsten Debatten nochmals an unsere Koalitionspartner herangetragen. Allerdings haben wir uns mit dieser Auffassung innerhalb der Koalition bisher nicht durchsetzen können. Das gilt es für uns nüchtern und ohne Kaschierung zu konstatieren, zum einen, weil es nun einmal wahrlich kein Geheimnis ist, dass die Vorstellungen dieser Teile der Innenpolitik in dieser Koalition weit auseinanderliegen und die Umsetzung von Punkten, die nicht explizit im Koalitionsvertrag verankert sind, eine tagtägliche mühsame Auseinandersetzung auf allen Seiten ist, zum anderen, weil nun seit einigen Wochen die sogenannte Seehofer-Studie im Raum steht, deren konkreten Inhalt wir immer noch nicht zu 100 % kennen. Bei aller Entgrenzung der Ziele dieser Studie, bei der man sich fragt, ob nicht auch noch die Essenversorgung in Polizeikantinen abgefragt wird, wird sie definitiv Fragenkomplexe zu Einstellungsmustern enthalten. Auch wenn ich für eine solche Studie und übrigens auch für keine bessere Studie und auch nicht für die Studie, die DIE LINKE hier beantragt hat und die wir durchaus auch fordern würden, irgendwelche Einschränkungen von Bürgerrechten verdealen würde, wie es auf Bundesebene durch die GroKo geschehen ist, (Beifall der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) ermöglicht diese Bundesstudie durchaus eine wissenschaftliche Erhellung menschenfeindlicher Einstellungen der Polizei. Es ist schon ausgeführt worden: Die Studie sieht eine Vollerhebung und Befragung aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Bundes und der Länder vor. Zudem sollen Erkenntnisse zu Veränderungsmustern gesammelt werden. Dass diese Vollerhebung mit Experteninterviews flankiert werden soll, die auch beleuchten sollen, wie der Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus in der Polizei gelebt wird, ist aus unserer Sicht zu begrüßen. Sie ist offen für eine Beteiligung durch die Länder. Das gilt es zu nutzen. Es ist die klare Erwartungshaltung meiner Fraktion in Richtung des Innenministeriums, diese Chance vonseiten des Freistaates nicht verstreichen zu lassen, sondern klarzumachen, dass wir diese Studie dazu nutzen müssen, wissenschaftliche Klarheit zu schaffen, soweit es geht. Nicht zuletzt konnten wir uns auch deshalb nicht durchsetzen, weil wir sogar noch weitergehen würden als das, was DIE LINKE heute hier fordert. Gerade in Sachsen haben wir nämlich gesehen, welche fatalen Folgen rechtsextreme Einstellungen im Justizvollzug haben. Wir müssen auch diese Tendenzen, genauso wie rechtsextreme Einstellungen im Verfassungsschutz, in den Blick nehmen, also in den Sicherheitsbehörden als Ganzes und nicht nur in einem Teilbereich, weil es genauso sensible Bereiche sind, wie sie die Polizei darstellt und bei denen man auch nicht die Augen davor verschließen darf, was dort passiert. Wir wollen auch wissen, wann, wie und warum sich menschenfeindliche Einstellungen in der Dienstzeit entwickeln und wann sie sich verfestigen. Das geht weit über das hinaus, was heute beantragt wird. Bei allem gilt aber: Jede noch so gute Studie kann nur ein kleiner Baustein in einem Gesamtkonzept zum Umgang mit Verfassungsfeinden im Staatsdienst sein. Entscheidend ist dabei nicht nur das Wissen, sondern vor allem das Handeln. Es braucht nicht nur mehr Informationen, sondern vor allem klare und sichtbare Reaktionen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Gesamtkonzept Rechtsextremismus als Landtag ein konsequentes Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst eingefordert. Ich erwarte, dass die Staatsregierung im fertigen Konzept eindeutig darstellt, wie sie Verfassungsfeinde im Staatsdienst konkret identifiziert und im Falle des Falles schnellstmöglich aus selbigem entfernt. Das Innenministerium hat eine Koordinierungsstelle für interne Extremismusprävention und Extremismusbekämpfung eingerichtet, die ebenfalls ein Lagebild erstellen soll und die anonyme Hinweise entgegennimmt; übrigens ein Novum in Sachsen, das lange gefordert wurde. Im Koalitionsvertrag haben wir die Erstellung eines Leitbildes für die sächsische Polizei vereinbart, welches in allen Phasen der Aus- und Weiterbildung klarmacht: Die Polizei muss über jeden Zweifel erhaben und eine über jeden Zweifel erhabene Institution sein, wenn es um den Schutz unseres freiheitlichen Rechtsstaates und seiner Werteordnung geht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich könnte es mir jetzt einfach machen, dem Antrag zustimmen und sagen: Ja, wir GRÜNE haben klargemacht, was wir wollen, nämlich das, was ich gerade vorgetragen habe. Aber das Problem ist zu gravierend und aus meiner Sicht auch zu komplex, als dass wir den einfachen Weg, die bloße Proklamation, als zufriedenstellend betrachten würden; denn es geht um mehr als um eine Diskussion über Abstimmungen. Es geht um ein komplexes und gravierendes Problem, das eine Herausforderung für unsere Gesellschaft ist und dem wir uns nicht nur als Koalition, sondern dem sich diese Gesellschaft, dieser Landtag und alle Menschen gemeinsam stellen müssen. Wir GRÜNE werden deshalb weiterhin für fundierte wissenschaftliche Analysen zum Ausmaß gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Sicherheitsbehörden eintreten, und zwar unabhängig von diesem Antrag. Wir werden deutlich machen, dass Sachsen das Beste aus dieser Seehofer-Studie herausholen muss und herausholen kann, indem es sich mit eigenen Fragenkomplexen und Fragestellungen mit Bezug auf den Freistaat beteiligt. Das ist meine klare und unmissverständliche Erwartungshaltung in Richtung des Innenministeriums. Wir werden uns in dieser Koalition stets für ein klares Vorgehen gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst einsetzen und dafür, dass alle, die in diesem Land Verantwortung tragen, jederzeit und überall ihre Stimme gegen Menschenfeindlichkeit erheben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Auf Herrn Kollegen Lippmann, er sprach für BÜNDNISGRÜNEN, folgt Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE greift mit ihrem Antrag ein hochaktuelles und sehr emotionales Thema auf. Ich will zunächst der Kollegin Kerstin Köditz meinen Respekt für die Einbringung des Antrags zollen. Es war ein sehr differenzierter Vortrag über die gesamte Problematik, den ich hier erlebt habe, der zwar nicht hundert Prozent zum Antrag passt; aber dennoch vielen Dank dafür, das war sehr respektabel. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich will aber auch vorwegnehmen, dass dieser Antrag sehr wahrscheinlich nicht helfen wird, dieses Problem zu lösen. Dazu komme ich aber später noch. Es geht um die Fragen, ob die deutsche bzw. die sächsische Polizei ein Problem mit strukturellem Rassismus hat, ob es zum sogenannten Racial Profiling kommt und wie verbreitet rassistische oder andere menschenfeindliche Einstellungen in der Polizei vorhanden, ausgeprägt und verteilt sind. In der öffentlichen Debatte erleben wir einerseits große Demonstrationen – viel Wut, weltweit. Das ist die eine Seite, die wir von den „Black-Lives-Matter“-Demos kennen, von BIPoCs, die erzählen, dass sie aufgrund ihrer äußeren Merkmale auffällig oft von der Polizei kontrolliert werden. Sie halten Plakate hoch, auf denen steht: „Wir wollen Gerechtigkeit!“ und „Wen rufst du an, wenn die Polizei einen Mord begeht?“ Auf der anderen Seite: Polizeibeamte, die sich verunglimpft fühlen. Immer wieder wird der Polizei insgesamt Racial Profiling angelastet. Unlängst wurde ein ehemaliger Berliner Polizist im „Tagesspiegel“ wie folgt zitiert: „Bei verdachtsunabhängigen Kontrollen geht es nicht um das Aussehen oder die Herkunft eines Menschen. Der Verdacht begründet sich im Verhalten kurz vor der Kontrolle oder im Zusammenhang von Ort und Zeit.“ Wir wissen aber auch, dass sich mitunter der Verdacht eben nicht am Verhalten, sondern am Aussehen festmacht; etwa bei den unzähligen Beispielen, bei denen im Zug oder im öffentlichen Raum bei einer Gruppe Menschen nur die eine nicht weiße Person kontrolliert wird. Aus eigener Berufserfahrung weiß ich, dass Polizisten häufig in Bruchteilen von Sekunden entscheiden müssen, ob und welche Person sie sich in einer relevanten Situation näher anschauen oder sie kontrollieren müssen. Die vielen Polizeibeschäftigten, die sehr reflektiert und verantwortungsbewusst mit ihrem Auswahlermessen vor Kontrollen umgehen, fühlen sich durch diese Debatte in einen Topf mit den schwarzen Schafen geworfen. Durch diese schwarzen Schafe können das rechtsstaatliche Wirken, die Professionalität und das hohe Ansehen der deutschen Polizei nachhaltig geschädigt werden. Es ist kompliziert und die Debatte – auch die um eine Polizeistudie – muss deshalb differenziert geführt werden. Die gegenseitigen Vorwürfe basieren zu einem großen Teil auf Empfindungen, die sich im Zusammenhang mit konkreten Ereignissen entwickeln. Und es kommt noch etwas hinzu: Die Arbeit der Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols, als Repräsentantin des Rechtsstaates schlechthin mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen in individuelle Grundrechte steht zu Recht besonders im Fokus der Politik, aber auch der öffentlichen Aufmerksamkeit. Trotzdem können wir oder gerade deswegen können wir nach der Aufdeckung der Chatgruppen in Berlin und in Nordrhein-Westfalen nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Aber eine Gesinnungsprüfung für alle Beamtinnen und Beamten darf es auch nicht geben. Denn der weit überwiegende Teil der Kolleginnen und Kollegen der Polizei steht fest auf dem Boden des Grundgesetzes und bekennt sich zu den freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Werten unserer Verfassung. Deswegen sollte eine Studie auch im Interesse all jener sein, die sich so verfassungstreu verhalten. Es fehlt eine allgemeine wissensbasierte Grundlage für diese Diskussion. In Deutschland hat der Bundesinnenminister eine solche Studie lange Zeit blockiert. Ich bin froh, dass auf Druck der SPD im Bund Horst Seehofer einer Studie zu Alltagsrassismus in der Gesellschaft sowie zu Gewalt und Hass gegen Polizisten zugestimmt hat. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Liebe Kollegin Köditz, anderenfalls würde es keine Studie geben, das ist auch die Wahrheit. Aber seien wir ehrlich: Der Kompromiss ist nicht das Gelbe vom Ei. Auch ich hätte mir eine andere Studie vom Bund oder eine Landesstudie gewünscht, die eng an den in der Diskussion befindlichen Fragen steht. Und trotzdem: Es ist gut, dass es eine Bundesstudie unter Federführung des Bundesinnenministeriums geben wird. Mit einer solchen wissenschaftlichen Grundlage können wir am besten den ungerechtfertigten Pauschalisierungen und auch Diffamierungen der Arbeit der Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten entgegenwirken. Deswegen unterstützen wir den Vorschlag der SPD-Innenminister und -Senatoren, dass ergänzend zu einer langfristigen Studie zuvor und möglichst zeitnah ein wissenschaftlicher Blick auf den polizeilichen Alltag ermöglicht wird. Denn das Ziel ist die Durchführung einer unabhängigen Studie unter Einbindung der Polizei, nicht gegen die Polizei. Forscherinnen und Forscher müssen die Polizei während ihrer Arbeit begleiten können, um so Erkenntnisse zum polizeilichen Arbeitsalltag und zu Rahmenbedingungen der Polizeiarbeit zu erhalten. Bei allen Maßnahmen ist es sehr sinnvoll, wenn sich die Bundesländer und der Bund eng abstimmen. Nach aktuellen Informationen werden jetzt an der Deutschen Hochschule für Polizei im Zusammenwirken mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizeigewerkschaften das Design und die Fragen für diese Bundesstudie erarbeitet. Die Länder haben wiederum die Möglichkeit, Fragen beizusteuern, welche für die jeweilige Landespolizei relevant sind. Mit der Erarbeitung spezifischer sächsischer Fragen wurde bereits das sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung an der Fachhochschule der Polizei in Rothenburg beauftragt. Das ist auch aus einem anderen Grund sehr sinnvoll, denn die Erforschung von persönlichen Einstellungen und Haltungen ist nun einmal das mit Abstand Schwierigste, was Sozialforschung zu bieten hat. Es ist aber möglich. Für eine Studie innerhalb der Polizei muss deshalb zunächst einmal Vertrauen entstehen – Vertrauen der Befragten in die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass diese mit keiner vorgefertigten Meinung kommen, sondern neutral fragen. Das bedarf einer Vorarbeit, Vertrauensarbeit. Das SIPS, das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung in Rothenburg, hat diese Vorarbeit geleistet. Dort ist das Know-how, aber auch die Akzeptanz durch die Polizei vorhanden. Meine Damen und Herren! Die Bundesstudie gibt es noch nicht. Wir wissen auch noch nicht, ob sie erfolgreich sein wird. Die Diskussion zu dieser Studie ist bereits jetzt so erhitzt, dass es ohnehin schwierig werden wird, belastbare Informationen zu bekommen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass auch die SPD-Fraktion ursprünglich eine eigene Landesstudie wollte. Wir sind aber bereit, den eingeschlagenen gemeinsamen Weg von Bund und Ländern zunächst mitzutragen. Dabei können wir einbeziehen, welche Qualität und Ergebnisse die Landesstudien haben, die in einigen Ländern mit SPD-Innenministern trotzdem parallel zur Bundesstudie in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Wir lehnen den Antrag der LINKEN heute auch deshalb ab, weil nicht zu erwarten ist, dass er zu einer ausgewogenen Polizeistudie unter Einbeziehung aller Perspektiven führen würde. Manchmal ist es besser, etwas zu befördern, ohne einen Antrag dazu zu stellen. Wir schlagen aber vor, dass in Sachsen parallel kleinere Studien erörtert werden. Erste Grundlagen dafür gibt es bereits, und zwar konkret beim SIPS. Ich will beispielshaft das erfolgreiche Forschungsprojekt „Sicher durch die Krise“ nennen. Das ist an den Start gegangen, es wurden alle Polizeibeamten gefragt und es gab nahezu 2 000 Rücksendungen. Hinzu kommt eine geplante Studie zum subjektiven Sicherheitsgefühl oder die Teilnahme Sachsens am bundesweiten Viktimisierungssurvey des Bundeskriminalamtes. Das alles sind Möglichkeiten, sich der Grundfrage, die wir heute erörtern, zu nähern, wie viel gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Racial Profiling oder Extremismus es in der Polizei Sachsen gibt. Meine Damen und Herren! Im Interesse der BIPoC, aber auch der verfassungstreuen Polizeibediensteten und der Öffentlichkeit in Sachsen ist es gut, dass bei diesem Thema jetzt etwas passiert. Lassen Sie uns gemeinsam dranbleiben und verfolgen, wie gut diese Bundesstudie sein wird! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir haben die Rederunde mit Kollegen Pallas beendet. Wir könnten eine weitere Rederunde eröffnen. – Das kann ich aus den Fraktionen heraus nicht erkennen. Damit erhält die Staatsregierung das Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Prof. Wöller.
Prof. Dr. Roland Wöller
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Geschichte hat leider viel zu oft gezeigt, wohin es führen kann, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion diskriminiert oder gar verfolgt werden. Rassismus verursacht Leid und Schmerz bei den Opfern, und nicht nur das. Rassismus spaltet und vergiftet ganze Gesellschaften. Nelson Mandela hat es in seiner berühmten Rede in Harlem auf den Punkt gebracht: „Wir alle wissen sehr genau, dass der Rassismus die Opfer entwürdigt und die Täter entmenschlicht.“ Auch heute finden wir leider in einigen Bereichen unserer Gesellschaft rassistisches Denken vor. Dieses Denken macht vor keiner sozialen Schicht, vor keinem Ort und auch vor keiner Berufsgruppe halt. Es mündet im schlimmsten Fall in politische Gewalt, wie die Morde des NSU oder an Walter Lübcke zeigen. Ich finde es deshalb richtig, dass sich das Bundeskabinett in Berlin in einem eigenen Ausschuss damit befasst. Dort sind auch zivilgesellschaftliche Akteure vertreten. Bei einer der letzten Anhörungen haben verschiedene Migrantenorganisationen Stellung bezogen. Ihr Fazit: Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch nur gesamtgesellschaftlich gelöst werden kann. – Das sieht die Staatsregierung genauso. Meine Damen und Herren! Gesamtgesellschaftlich lösen lässt sich aber nur dann etwas, wenn man das Problem auch gesamtgesellschaftlich betrachtet. Eine fundierte Untersuchung zum Rassismus muss zwingend breit angelegt sein. Wer um die Komplexität des Themas weiß, sollte nicht auf eine bestimmte Behörde oder eine einzelne Berufsgruppe abzielen. Die Polizei unter Generalverdacht zu stellen wird weder der Sache noch unseren Polizistinnen und Polizisten gerecht. Ihnen, die oft genug ihren Kopf für unsere Demokratie und ein friedliches Zusammenleben hinhalten, erweist man damit keinen guten Dienst. Ich halte den Ansatz der Bundesregierung, eine breit angelegte Untersuchung zum Rassismus in der Gesellschaft zu veranlassen, für weitaus zielführender. Auch wir wollen echte wissenschaftliche Aufklärung, bei der nicht schon der Titel Vorurteile suggeriert. Auch wir wollen eine Studie, die eine gewisse Vergleichbarkeit ermöglicht. Vor allem aber wollen wir die Perspektive der Polizisten in diesen Prozess einbeziehen. Ihre Alltagserfahrungen sowie ihre Motive für die Berufswahl müssen ebenso betrachtet werden wie die Ursachen für Gewalt gegen die Polizei. Der Freistaat Sachsen wird sich daher aktiv an der unabhängigen Polizeistudie des Bundesinnenministeriums beteiligen. Sie wurde am 07.12.2020 bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Auftrag gegeben. Auf der vergangenen Innenministerkonferenz haben wir uns zu dieser Untersuchung klar bekannt. Meine Damen und Herren! Natürlich verstehe ich durchaus, wenn man der Meinung ist, in der Polizei wiege Rassismus besonders schwer, weil Beamte nun einmal hoheitliche Rechte haben. Aus gutem Grund haben die Innenminister der Länder noch einmal ausdrücklich bekräftigt: Extremisten haben in den Sicherheitsbehörden und im gesamten öffentlichen Dienst keinen Platz. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Dies gilt umso mehr, wenn wir uns die Einschätzung des Bundesinnenministers vor einiger Zeit in Erinnerung rufen: Zwar haben wir kein strukturelles Problem, aber ausschließlich von Einzelfällen zu sprechen würde zu kurz greifen. Genau aus diesem Grund wird in der Polizei an vielen Stellen genau hingeschaut, werden betreffende Polizisten sanktioniert oder gar suspendiert. Diese behördeninterne Arbeit wollen wir ganz konkret auch bei uns in Sachsen stärker unterstützen. Erstens haben wir deshalb zum 1. September 2020 im Innenressort eine Koordinierungsstelle für interne Extremismusabwehr und -Prävention eingerichtet. Kollege Lippmann ist dankenswerterweise schon darauf eingegangen. Sie dient der besseren Vernetzung der involvierten Akteure. Es gilt, frühzeitig wichtige Informationen zu extremistischen Bestrebungen von Bediensteten zu bündeln, um so schnell reagieren zu können. Unsere Koordinierungsstelle wird alle sechs Monate berichten und für den einheitlichen Umgang mit extremistischen Verdachtsfällen sorgen. Sie ist zugleich Ansprechpartner und Berater für alle Behörden im Geschäftsbereich des Innenministeriums. Zweitens haben wir uns nach eingehender Prüfung entschlossen, einen Verfassungstreue-Check gesetzlich zu verankern. Dazu stimmen wir uns aktuell innerhalb der Staatsregierung ab. Dieser Check soll künftig Bestandteil des Auswahlprozesses der Polizei und gegebenenfalls weiterer Beamtengruppen werden. Der Vorteil: Das Landesamt für Verfassungsschutz könnte so vor jeder Einstellung angefragt werden. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Schluss meiner Ausführungen komme, möchte ich Sie daran erinnern: Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist sich der Bedeutung des Themas bewusst. Es hat zuletzt am 6. Oktober 2020 seinen Lagebericht „Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden“ veröffentlicht. Auf der vergangenen Innenministerkonferenz habe ich mich mit meinen Kollegen aus den anderen Ländern zu dessen Fortschreibung bekannt. Kollege Anton hat ja noch einmal deutlich gemacht, dass das für uns ein wichtiger Beitrag bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus und Extremismus in den Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen ist. Es kann also niemand sagen, das Problem würde unter dem Radar laufen. Wir werden Verfassungsfeinde weder in der Polizei noch im Staatsdienst allgemein dulden, aber eine einzelne Berufsgruppe zum Sündenbock eines gesamtgesellschaftlichen Problems zu machen, das wird es mit mir nicht geben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Pauschalisierende Vorwürfe bringen uns nicht weiter, vor allem dann nicht, wenn sie von einer Partei kommen, in deren Reihen ein zweifelhaftes Verhältnis zur Polizei herrscht. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Staatsregierung deshalb, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Ines Kummer, BÜNDNISGRÜNE)
Dr. Matthias Rößler
Nach den Ausführungen von Herrn Staatsminister Prof. Wöller kommen wir zum Schlusswort, und das hat die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Köditz wird es jetzt hier vorn am Rednerpult halten.
Kerstin Köditz Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ich heute gehört habe, wirft doch mehr Fragen auf, als dass es sie gelöst hätte. Zur AfD muss ich mich nicht äußern. Herr Anton, ich würde Ihnen gern noch einmal den Unterschied zwischen Einzelfalldarstellung, Meinungseinstellungen und wissenschaftlichen Untersuchungen erläutern. Das, was jetzt gelobt worden ist an einer Vollerhebung durch eine Einrichtung des Staates, halte ich wiederum für sehr bedenklich, denn man kennt es: Wenn mich mein Dienstherr nach bestimmten Einstellungen fragt, besteht auch die Gefahr, dass ich genau so antworte, wie ich denke, dass der Dienstherr es hören möchte. Des Weiteren möchte ich eigentlich auch nicht, dass allein eine Einstellung zu einer Suspendierung führt. Ich möchte ganz einfach, dass uns klar ist, wie weit verbreitet bestimmtes Gedankengut ist, das zu den Einzelfällen führt, die es zu verhindern gilt. Insofern frage ich mich, wieso wir eine Vergleichbarkeit brauchen. Wir haben den Sachsen-Monitor. Dort beschäftigen wir uns mit dem gesamtgesellschaftlichen Problem in Sachsen. Im Sachsen-Monitor der Vergangenheit wurde auch der soziale Status abgefragt. Es gibt dort eine kleine erfasste Gruppe von Beamten des Freistaates Sachsen. Manche Werte im Sachsen-Monitor sind genau bei dieser Gruppe erschreckend höher als der gesellschaftliche Durchschnitt. Das muss uns doch Anlass sein, darüber nachzudenken. Ja, wir könnten auch alle Beamten nehmen, also warum nur Justiz und Verfassungsschutz noch dazu? Wir haben auch Fälle im Finanzministerium gehabt. Mich würde es auch in der Lehrer(innen)schaft interessieren. Also, die Palette würde ich auf den gesamten öffentlichen Dienst ausweiten, aber die gesellschaftliche Debatte im Augenblick sagt, wir haben genau derzeit ein Problem im Bereich Polizei. Dort haben wir diese 40 bekannt gewordenen Einzelfälle, die uns wirklich Anlass sein sollten, hier genauer zu schauen. Ich bitte ganz einfach um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen Verfassung des Freistaates Sachsen Ausgaben und Drucksachen 7/4359, 7/4360 Staatsministeriums der Finanzen Drucksache 7/4794, Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr von Breitenbuch, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – (Zuruf von der CDU: Nein, danke!) – Ich sehe Kopfschütteln bei Herrn Kollegen von Breitenbuch und keine andere Wortmeldung. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zu-
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/4247 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist die Drucksache 7/4247 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 der zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen und 7/4361, Anträge des auf nachträgliche Genehmigung Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses in der Drucksache 7/4794 ab und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/4794, zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/4795 stimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Es liegt kein Verlangen nach Aussprache vor. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen in der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar und Berichte zu Petitionen – 7/4796 Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der gen, Donnerstag, den 17. Dezember 2020, 10 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die (Schluss der Sitzung: 18:49 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
