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Sabine Friedel

SPD 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bildungsstärkungsgesetz ist für mich in den letzten Monaten so etwas wie ein Trostgesetz geworden. Manchmal ist es nicht so einfach, wenn man hier steht und sich die Debatten anhört oder selbst eine Rede vorzubereiten hat. Trostgesetz aus zwei Gründen: Zum einen war es tatsächlich der erste Gesetzentwurf dieser Staatsregierung und dieser ist Anfang des Jahres, Februar oder März, auf den Weg gebracht worden. Jetzt haben wir Dezember und es kam noch etwas und immer noch etwas: Erst kam Corona, dann kam eine Anhörung, dann kam noch eine Erkenntnis, dann war im Kabinett irgendetwas nicht; dann haben wir noch etwas mit hineingenommen. Mich tröstet es, ich habe mir bei der vierten oder fünften Runde gesagt: Keine Sorge, irgendwann kommt das schon; und heute ist der Tag, an dem es – kurz vor Weihnachten – im Parlament ist. Das ist ein sehr schönes Erlebnis. Zweites sehr schönes Erlebnis – warum tröstet es mich manchmal? –: Wir haben es hier mit einem – ich nenne es einmal, nicht abwertend, so – Sammelsurium an Maßnahmen zu tun, die alle eine Geschichte haben, Stichwort: Schulassistenz. Die Geschichte dieses Themas fängt 2016 bei den Verhandlungen zum Lehrermaßnahmenpaket an. Wir haben zusammengesessen und gefragt: Was kann man denn noch tun, wenn man keine Lehrer backen kann, um Lehrkräfte zu entlasten? – und haben den Schulverwaltungsassistenten gefunden. Natürlich waren das harte Verhandlungen, und es ist am Ende nur ein Modellprojekt an 39 Schulen geworden, an denen es eingesetzt wird. Jetzt haben wir vier Jahre später, und wir haben nicht nur die Schulverwaltungsassistenten aus dem Lehrermaßnahmenpaket, sondern 2019 eine dreistellige Zahl an Schulassistenten aus dem Handlungsprogramm. Jetzt, 2020, sind wir so weit, dass wir diese nicht pädagogischen Lehrkräfte an Schulen gesetzlich festschreiben. Es war vor vier Jahren noch eine Revolution, so etwas ins Schulgesetz zu schreiben. Deshalb ist es 2017 auch noch nicht gelungen, jetzt aber schon. Oder ein anderes Beispiel: der Zuschuss für die Erzieherausbildung. Wir fangen hier nicht bei null an. Bereits heute bekommt man, wenn man Erzieherin oder Erzieher wird, einen Zuschuss von 50 Euro für das Schulgeld. Das haben wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 beschlossen. In diesem Fall ist es so wie im Lehrermaßnahmenpaket oder sonst wo: Zwei Koalitionspartner sitzen zusammen und einer von ihnen schlägt eine Maßnahme vor. Der andere sagt, ich bin mir nicht sicher, ob wir das wirklich so machen sollten. Der eine schlägt eine Maßnahme vor und der andere sagt, ach, ich weiß nicht genau. So ging es uns mit den Assistenzkräften in den Krippen, als diese damals bei der Erhöhung des Betreuungsschlüssels, den wir schon zum vierten Mal verbessert haben, eingeführt worden sind. Am Ende ist es immer gelungen zu sagen: Okay, wir lassen uns auf den einen Weg ein, wenn ihr euch dafür auf den anderen Weg einlasst. Das hat in fünf, sechs, sieben Jahren Bildungspolitik im frühkindlichen und schulischen Bereich mittlerweile sehr gut funktioniert. – An dieser Stelle sowohl an den Ex-Kollegen Patrick Schreiber als auch an die Ex-Kollegin Juliane Pfeil-Zabel einen Gruß und einen herzlichen Dank dafür! Wir haben jetzt ein Gesetz, in dem Schulassistenten gesetzlich festgeschrieben werden und die Erzieherausbildung kostenfrei gestellt wird. Wir haben es geschafft, im Änderungsantrag auch noch die Heilerziehungspfleger einzubeziehen. Wir haben insgesamt ein rundes Paket, und der Trost, den ich mir auch bei späteren Vorhaben immer wieder sagen kann, ist: Sabine, du hast gesehen, es dauert manchmal ein bisschen länger, aber am Ende passieren die Dinge doch. Zu dem Stichwort „Es dauert manchmal ein wenig länger, aber am Ende passieren die Dinge doch“ noch einen Satz zum Änderungsantrag von den LINKEN. Ich will für das gesamte Gremium Redezeit sparen. Es ist schon angesprochen worden. Ich nehme nur einen Punkt heraus: das Thema Klassenteiler. Das werden wir irgendwann haben, das dauert aber noch lange. Was mich an solchen Änderungsanträgen – ich muss es sagen – wirklich ärgert ist, dass man sich nicht hinsetzt und überlegt: Ist das wirklich realistisch? Ich finde, Anträge sollte man immer so stellen, dass man damit leben kann, wenn sie beschlossen werden. Was würde passieren, wenn wir den Änderungsantrag zur Absenkung des Klassenteilers von 28 auf 25 beschließen? Dann würde entweder ab dem nächsten Schulhalbjahr oder ab dem nächsten Schuljahr gelten – – Wir haben früher in Mathe, wenn wir komplizierte Gleichungen rechnen mussten, erst einmal eine Art Überschlag gemacht. Ich frage mich: Hat die LINKE so einen Überschlag gemacht, als sie den Antrag geschrieben hat? Der Überschlag geht auf einem Notizzettel relativ einfach. Wir haben an allgemeinbildenden Schulen 380 000 Schülerinnen und Schüler. Wir haben 17 000 Klassen, in denen diese Schülerinnen und Schüler sind, und 31 000 Lehrkräfte, die diese Klassen unterrichten. Wenn ich von 28 auf 25 gehe, kann ich mir mit dem Dreisatz ausrechen, wie viele Klassen ich dann habe –: 19 000. Nicht 17 000, sondern 19 000. Das sind 2 000 Klassen mehr. Dann kann ich noch einmal ins Verhältnis setzen: Wenn ich für 17 000 Klassen 31 000 Lehrkräfte brauche, wie viele brauche ich für 19 000 Klassen? 4 000 mehr. (Zuruf von den LINKEN) – 3 700, ich will nicht so sein. Nicht 4 000, 3 700; genau. 3 700 Lehrkräfte mehr. Das sind 12 % mehr Lehrkräfte, als wir jetzt haben. Wenn wir das ab dem nächsten Schuljahr gelten lassen und wir haben die Lehrkräfte nicht, was passiert dann? Dann steigt unser geplanter Unterrichtsausfall von dreieinhalb oder 4 % auf 15 %, 16 %. Das ist das, was wir wollen? Ich kann so etwas nicht beschließen, es tut mir leid. Das widerstrebt mir. Das ist nicht vernünftig, auch wenn wir grundsätzlich einer Meinung sind, eine 25er Klasse ist besser als eine 28er Klasse. Wenn es ginge und wir irgendwie Naturgesetze außer Kraft setzen könnten, würden wir das gern tun. Das ergibt so aber keinen Sinn. Der Trost für mich ist, kleine Schritte führen auch zum Ziel. Wir unternehmen seit vielen Jahren viele kleine Schritte, und heute setzen wir wieder an dem einen oder anderen Schritt eine richtige Wegmarke. Deshalb freue ich mich, dass wir dieses Gesetz heute endlich beschließen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war Kollegin Friedel von der Fraktion der SPD. Damit ist die erste Rederunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Gibt es Redebedarf seitens der CDU-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Seitens der AfD-Fraktion gibt es noch Redebedarf. Ich übergebe das Wort an Kollegen Dr. Weigand. Bitte schön.

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