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Christopher Hahn

AfD 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Nicht alles, was das Bildungsstärkungsgesetz enthält, findet unseren Beifall. Es enthält aber auch positive Dinge, auf die ich hier eingehen möchte. Da wäre zum Ersten die angedachte Schulgeldfreiheit für diejenigen, welche sich für die Ausbildung zum Erzieher oder Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Sozialwesen in freier Trägerschaft entscheiden. Wir als AfD forderten in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 eine angemessene Ausbildungsvergütung, um die Attraktivität des Erzieherberufs zu erhöhen. Eine Ausbildungsvergütung wird nun zwar nicht gezahlt, dafür entfällt das Schulgeld zwischen 50 und 80 Euro pro Monat – eben kein Pappenstiel. Wer mit viel Enthusiasmus den langen Ausbildungsweg zu einem Traumberuf auf sich nimmt, wer später verantwortungsvolle, wichtige Aufgaben im Bereich der Kindererziehung oder Behindertenpflege übernimmt, dafür lange Zeit auf Einkommen verzichten muss und auf den Rückhalt der Familie angewiesen ist, darf hier nicht doppelt bestraft werden. Dies ist ein erster Schritt auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der AfD) Unsere Zustimmung findet auch die Regelung zum Einsatz von Assistenzkräften in den Kindertageseinrichtungen. Ein großer Teil der Erzieher ist über 50 Jahre alt und einige von ihnen arbeiten derzeit in Teilzeit. Wer selbst Kinder hat weiß, wie anstrengend und nervenaufreibend es sein kann, wenn zwei bis drei Kinder im Haus sind. Viele Eltern mussten schmerzliche Erfahrungen während der langen Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen im Frühjahr und jetzt wieder auf sich nehmen und machen. Der große Bewegungsdrang, welcher sich nicht selten durch Wettläufe durch die Wohnung und schlagende Türen äußert, lautstarkes Spielen, das Nachstellen von Geräuschen verschiedenster Art und von großer Ausdauer, oft lärmende Streitigkeiten und darauf folgendes Heulen des Nachwuchses machen die Heimarbeit für manchen zur Tortur. Nicht wenige fragen nun auch, wie diese enormen Belastungen – Trubel, Lärm – bei einem Betreuungsschlüssel von 1 : 5 in der Kita und 1 : 12 im Kindergarten auszuhalten sind und nebenher noch sinnvolle Beschäftigung stattfinden kann. Herr Staatsminister, könnte oder sollte man mittel- bis langfristig über eine weitere Anpassung nachdenken? Ja, ich weiß, die letzte Anpassung ist noch gar nicht so lange her. Doch wenn uns diese Ausnahmesituation im Jahr 2020 etwas gezeigt hat, dann ist es so, dass wir in diesem Bereich noch etwas Nachholbedarf haben. (Beifall bei der AfD) Ich denke dabei vor allem an die Eltern, die ihrem Erziehungsauftrag schon in normalen Zeiten halbherzig bis gar nicht nachkommen. Ein nochmals verbesserter Betreuungsschlüssel wäre vielleicht ein wichtiger und richtiger Punkt für den kommenden Doppelhaushalt. Wer sich für den Beruf des Erziehers oder Heilerziehungspflegers entscheidet, weiß in der Regel, worauf er sich einlässt, und hat sich im Vorfeld mit der Belastung auseinandergesetzt, welche auf ihn zukommen könnte. Trotzdem ist der Einsatz von Assistenzkräften – Herr Gasse hat es schon angesprochen – zur Entlastung der Erzieher wichtig und richtig. Allerdings ist auch die Feststellung wichtig, diesen Einsatz auf 20 % des Personalschlüssels pro Einrichtung zu begrenzen. Das Reinigungspersonal kann nicht die Betreuung der Kinder am Nachmittag übernehmen. Eine Mutter erzählte mir, sie habe das blanke Entsetzen gepackt, als sie ihr Kind aus der Kita abholen wollte. Es war nachmittags, 15 Uhr. 15 Kinder springen auf dem Spielplatz der Kita umher. Ein Kind hat sich verletzt. Die völlig überforderte Hilfskraft – eigentlich für die Reinigung des Hauses zuständig – versucht, das verletzte Kind zu versorgen und zu trösten. Die anderen Kinder toben. Weit und breit kein Erzieher in Sicht. Auf Nachfrage erhielt sie die Antwort, es sei sonst niemand mehr da. Die Antwort des Trägers auf die Beschwerde hin lautete: Wir haben nicht genügend Personal. Wenn es Ihnen nicht passt, dann bringen Sie Ihr Kind nicht hierher. – Ein Einzelfall? Die Erziehung gehört in die Hand von ausgebildeten Fachkräften. Assistenzkräfte dürfen nicht zur Kostensparvariante für die Träger einer Einrichtung werden. Das sollte unbedingt einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. So viel zu den Punkten des Gesetzes, die unsere Zustimmung finden. Mein Kollege Dr. Weigand wird nachher noch auf einige Punkte eingehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt spricht die Linksfraktion; Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg, bitte.

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