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Anna Gorskih

Die Linke 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktionskolleginnen sind bereits in ihren Redebeiträgen auf Aspekte eingegangen, die die Bereiche Schule und Kita betreffen; das sind in unserem Änderungsantrag die Punkte I und II. Deshalb konzentriere ich mich bei der Einbringung auf die Änderungen, die das Hochschulfreiheitsgesetz betreffen, also auf die Neufassung des Artikels 5, in unserem Änderungsantrag unter Punkt III zu finden. Wir begrüßen grundsätzlich das Bestreben, die Regelstudienzeit zu verlängern; denn es ist völlig klar, dass sich die Corona-Pandemie auch auf den Betrieb und den Alltag an Hochschulen auswirkt und sich viele Studierende in einer wirklich schwierigen Situation befinden. In unserem Änderungsantrag haben wir darüber hinaus noch einige Vorschläge formuliert. In Punkt I Artikel 5 wurde die Überschrift an die geltende Bundesgesetzgebung sprachlich angepasst. In Punkt II schlagen wir eine Regelung vor, die es ermöglicht, dass Prüfungsleistungen im Sommersemester 2020 und auch im laufenden Wintersemester als Freiversuche gewertet werden. Studieren unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine große Herausforderung, ganz zu schweigen davon, wenn existenzielle finanzielle Sorgen, Kinderbetreuung zu Hause oder vielleicht auch Pflege von kranken Angehörigen hinzukommen. Diese Freiversuchsregelung ist aus unserer Sicht wichtig, damit Studierende die Sicherheit haben, eine Prüfungsleistung ohne Probleme wiederholen zu können, und dass ihnen keine Nachteile entstehen. In Punkt III schlagen wir außerdem eine Wahloption zwischen der bisher geltenden Möglichkeit der Nichtanrechnung des letzten Sommersemesters und der beabsichtigten Verlängerung der Regelstudienzeit vor. Die Nichtanrechnung des Sommersemesters ist eine bereits an sehr vielen Hochschulen gelebte Praxis. Viele Studierende haben davon Gebrauch gemacht und einen entsprechenden Antrag auf Nichtanrechnung des Semesters gestellt. Der Vorschlag, der jetzt in der Beschlussempfehlung des Schulausschusses vorliegt, sieht vor, dass man die Nichtanrechnung des Semesters auf Antrag rückwirkend aufheben lassen kann. Das ist aus unserer Sicht ein großer Mehraufwand sowohl für die Studierenden selbst als auch für die universitären Verwaltungen. Darüber hinaus würde die von uns vorgeschlagene Wahloption den studentischen Lebensrealitäten gerechter werden. Hierzu hat die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften ausführlich Stellung genommen und deutlich gemacht, dass für viele Studierende eine Nichtanrechnung von größerem Vorteil sein kann als eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Wir sehen das genauso und finden, dass Studierende diese Wahloption haben sollten. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Gorskih von der Fraktion DIE LINKE mit der Einbringung des Änderungsantrages. Gibt es hierzu Redebedarf? – CDU? – Das ist nicht der Fall. AfD? – Kollege Weigand, bitte.

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