Mirko Schultze
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon beim Juni-Antrag einen Änderungsantrag eingereicht, weil wir der Auffassung sind, dass der Freistaat irrt und mit dem Finanzminister zwar wichtige Dinge, wie den Steuerausfall, mit den Kommunen abgesprochen hat, die bei 50 % liegen. Allerdings liegen die Kosten, die Corona verursacht, deutlich höher und sind nicht nur im Ausfall von Steuern begründet. Wir haben schon eine kommunale Rücklage aufgelöst, die für schlechte Zeiten gedacht war, und sind auch jetzt davon überzeugt, dass durch das jetzige Gesetz das Geld, das durch die Kommunen nicht abgerufen wird, wieder in den Fonds zurückfließt. Das ist der falsche Weg. Wir sollten wieder einen kommunalen Fonds auflegen, der für zukünftige Kosten da ist, die den Kommunen entstehen werden. Ich will gar nicht aufgliedern, welche Milliarden und Millionen wohin verschoben werden; letztlich wird es so sein, dass wir an dem Prinzip festhalten, dass der Freistaat ungefähr die Hälfte der kommunalen Kosten trägt, da die kommunale Familie zugestimmt hat. Deswegen nehme ich die Gelegenheit der Diskussion dieses Gesetzentwurfes wahr, das zu kritisieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Freistaat die stärkeren Schultern hat und in den nächsten Jahren die besseren Möglichkeiten hat, Kredite abzuzahlen bzw. so zu strecken, dass seine Aufgabenerfüllung nicht in Gefahr ist. Ich sehe das bei vielen Kommunen in Sachsen aber nicht. Viele Kommunen müssen schauen, wie sie ihre investiven Maßnahmen und ihr kommunales Leben weiter finanzieren. Wir werden ab nächstem Jahr erleben, dass viele Kommunen den Wegfall von öffentlichen Institutionen zu beklagen haben, seien es Vereine oder Verbände, und mit der Frage beschäftigt sind: Wie retten wir unseren Sportverein oder finanzieren die extra Anmietung von Turnhallen? Das alles sind Maßnahmen, die sechsstellige Summen kosten können und die bei der klammen Lage der Kommunen schwierig sind. Ich rede noch gar nicht von Theatern und Bädern oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die jenseits der klassischen Kinder- und Jugendhilfeförderung noch unterstützt werden. Wir werden im nächsten Jahr sehen müssen, wen wir noch unterstützen können und wie die Fördermittel aussehen werden. Diese Gelder wären im Normalfall schon viel zu gering gewesen, weil sich der Freistaat schon seit vielen Jahren auf Kosten seiner Kommunen saniert hat. Corona ist tatsächlich existenzbedrohend für die Kommunen. Man kann nicht einfach sagen: Okay, euch fällt die Gewerbesteuer aus und zwei, drei Chargen, die wir definiert haben, und die gleichen wir aus. Deshalb sind wir fest davon überzeugt, dass dieses Gesetz – wie auch schon das Gesetz im Juni – als Chance hätte genutzt werden müssen, den Kommunen etwas Luft zu verschaffen, und zwar nicht so, dass das Wasser an der Oberkante Unterlippe steht, sondern dass wir sie so weit über das Wasser heben, dass sie selbstständig agieren können. Vielleicht wird nicht jede Entscheidung der Kommunen richtig sein, aber sicher die meisten. Welches andere oberste Gebot haben wir neben dem, dass unsere Finanzen ordentlich aufgestellt werden sollen, zu beachten? Wir müssen das gesellschaftliche Leben in Sachsen schützen. Corona ist für den Zusammenhalt von Selbsthilfegruppen, von Vereinen, von Treffpunkten, von Kulturstätten, sozusagen von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, eine noch viel größere Bedrohung als die Finanzlage. Wir geben den Kommunen gar nicht die Mittel und den Freiraum, dass sie eigene Entscheidungen treffen können, die über das normale Maß in normalen Zeiten hinausgehen. Dieses Gesetz hätte durchaus die Chance gehabt, die Mittel nicht zurückzufahren, nur weil die Steuerschätzung etwas besser ist, sondern den Kommunen das Signal zu geben, dass die Gelder in ihrer Hoheit liegen und sie sie langfristig einplanen können, und dass dem Freistaat klar ist, dass es nicht nur um den reinen Ausgleich von Einnahmeausfällen geht. Nun war die Handlungsfreiheit bei der Finanzausstattung in vielen Kommunen schon vorher kaum gegeben, und sie wird es in Zukunft gar nicht sein. Deswegen glauben wir, dass diesem Gesetz keine Zustimmung zu erteilen ist; aber selbstverständlich kann man die Mittel, die die Kommunen jetzt dringend brauchen, nicht ablehnen und gegen dieses Paket stimmen. Jeder Euro, der Richtung Kommunen fließt, ist ein wichtiger Euro. Dass die Staatsregierung sich zusammen mit den Koalitionsfraktionen darauf geeinigt hat, diese Mittel so knapp zu halten, dass die Kommunen tatsächlich mit jedem Cent rechnen müssen, dass die Kommunen nach wie vor an der kurzen Leine gehalten werden, finden wir ausgesprochen schade. Wir hätten hier bessere Chancen gehabt, die Kommunen tatsächlich zu stärken und finanziell starke Kommunen dazu zu bringen, dass sie im Kopf von Entscheidungen frei gewesen wären und nicht in Haushaltszwängen festgesteckt hätten. Deshalb kann man sich zu diesem Gesetzentwurf letztlich nur enthalten und darauf hoffen, dass in der Diskussion zum Haushalt so etwas wie ein Schutzschirm für Kommunen herauskommt, der tatsächlich schützt und die Kommunen nicht im Regen stehen lässt. Dieser Gesetzentwurf ist das Mindeste, was die regierungstragenden Koalitionen einbringen können. Aber ich glaube nicht, dass bei Corona das Mindeste hilft, sondern hier wäre ein richtiger Schluck aus der Pulle sozusagen ein richtiges Signal an unsere Kommunen gewesen. Wir haben das gemacht, was wir unbedingt machen müssen, mehr nicht. Aber das ist sowieso unsere Aufgabe, das Mindeste zu tun. Wir hätten hier das Maximum gebraucht. Deshalb haben wir auch den Änderungsantrag eingebracht, um deren Zustimmung ich hiermit werbe. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Mirko Schultze für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt für die BÜNDNSGRÜNEN Franziska Schubert, bitte.
