Lars Kuppi
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Mit diesem Eid bekennen sich Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter zu ihrer Entscheidung für den Beruf als Polizistinnen und Polizisten und zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie geben das Versprechen ab, die Gesellschaft zu beschützen und das richtige Maß an Freiheit, aber auch an Sicherheit für jeden einzelnen Bürger aufrechtzuerhalten. Die Polizei ist ein Teil unserer Gesellschaft. Es ist unbestritten, dass es leider – Frau Köditz, ja, jetzt sage ich das Wort – Einzelfälle von polizeilichem Fehlverhalten gibt. Ich als Polizist habe zu meiner Zeit im Einsatz keine rassistischen oder verfassungsfeindlichen Entgleisungen mitbekommen. (Empörung bei den LINKEN) Sicherlich hat man sich nach einem Einsatz über das Geschehene ausgetauscht. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Eine Aufarbeitung dessen, was im Dienst passiert, war und ist nicht nur aus psychologischer Sicht wichtig. Ich bin mir aber sicher, dass heute nie in dem vorgeworfenen Maße über das Ziel hinausgeschossen wurde. Es stellt sich die Frage: Kommt ein Generationsproblem auf uns zu? Was veranlasst Polizeiangehörige, sich in Chats und andernorts diskriminierend zu äußern? Sind es die berühmten Einzelfälle? Die Vorkommnisse haben eine bundesweite Diskussion entfacht – und das zu Recht. Der Behörde jedoch allgemein zu unterstellen, rassistisch zu sein, ist ein Unterfangen enormer Reichweite; denn der größte Teil der Polizistinnen und Polizisten geht ihrem Dienst pflichtbewusst nach. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Eine Rassismus-Studie für die sächsische Polizei „Klarheit statt Generalverdacht“? Was bringt diese Studie? Den Generalverdacht, der hier durch linke und grüne NGOs, durch staatsnahe öffentlich-rechtliche Mainstreammedien, ja, erst recht durch diesen Antrag der LINKEN erhoben wird, werte ich als politischen Angriff auf eine spezielle Berufsgruppe. (Beifall bei der AfD) Auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist zu lesen: „Es wird keine Studie geben, die sich mit Unterstellungen und Vorwürfen gegen die Polizei richtet.“ Denn die überwältigende Mehrheit von über 99 % der Polizistinnen und Polizisten steht auf dem Boden unseres Grundgesetzes. (Beifall bei der AfD) Sie sind der Grund für die Stabilität unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Die Polizei kann sich darauf verlassen, dass wir als Politik hinter ihr stehen. In dem Atemzug sei erwähnt, dass wir als AfD uns für die tägliche Arbeit der Polizistinnen und Polizisten bedanken. Seien Sie sicher, dass Sie von uns jede politische Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. (Beifall bei der AfD) Zurück zum Wortlaut des oben bereits genannten Zitates des Bundesministeriums. Hierzu gibt es sehr interessante Statistiken in Bezug auf Beschwerden an die Polizeien der Länder zum Thema Rassismus im Dienst. Zum Beispiel Hamburg: circa 7 700 Polizeibeamte, 2018 acht Beschwerden, ein berechtigter Fall. 2019 14 Beschwerden, ein berechtigter Fall. Sachsen: circa 14 700 Polizeibeamte. 2018 drei Beschwerden, ein berechtigter Fall. 2019 zwei Beschwerden, ein berechtigter Fall. In Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern sind aus 2018 und 2019 keinerlei Beschwerden bekannt. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Allgemein ist zu sagen, dass es 2018 in acht Bundesländern, welche circa 68 900 Polizeibeamte haben, nur 55 gemeldete Beschwerden gab, darunter fünf berechtigte Fälle. 2019 waren es in diesen acht Bundesländern 56 Beschwerden, darunter drei berechtigte Fälle. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Anhand der nachweislichen Zahlen ist keine steigende Tendenz für Rassismus jeder Art in der Polizei zu sehen. Daher ist die Studie in meinen Augen sehr fragwürdig. In Ihrem Antrag berufen Sie sich auf die Drucksache 7/946 zum Thema Fälle rechtsextremer Betätigung von Polizeikräften. Die Antwort des Herrn Wöller fiel aber sehr nüchtern aus. Wahrscheinlich hatten Sie sich von dieser Antwort mehr erhofft. Tja, die Realität und die Wahrheit laufen gelegentlich parallel, und das müssen auch Sie akzeptieren. Generell stellt sich eher die Frage, ob mit dieser Studie wieder einmal Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schauen wir doch einfach zu unserer sächsischen Justizministerin, Katja Meier, von den GRÜNEN. Sie hat in nur neun Monaten 46 neue Stellen für Parteifreunde geschaffen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Selbst ein Gericht hat diese Machenschaft als Günstlingswirtschaft bezeichnet, so ein Bericht in der „Jungen Freiheit“ vom 25. September. (Beifall bei der AfD) Für Sie, Herr Pallas, aber zurück zum Thema. Wenn Polizisten als „Müll“ bezeichnet und Sicherheitsbehörden pauschal des Rassismus bezichtigt werden, ist das ein Versuch, die freiheitliche Demokratie zu beschädigen. Das Vorgehen folgt einer klassischen Methode der Linksextremisten. Lenin nannte dies „Zersetzung“. (Beifall bei der AfD) In der linken Tageszeitung „TAZ“ schrieb am 15. Juni eine Kolumnistin, dass Polizisten auf die Müllhalde gehören, wo sie nur von Abfall umgeben sind, weil sie sich unter ihresgleichen am wohlsten fühlen. Was man mit Müll machen darf, weiß jedes Kind und auch jeder der sogenannten Partygänger. Mehrere hundert Personen, die überwiegend Migrationshintergrund hatten – politisch korrekt Party- und Eventszene – , griffen am 20. Juni Polizisten in Stuttgart an und verwüsteten ganze Straßenzüge. 19 Polizisten wurden dabei verletzt. Diese beispiellose Zersetzung der letzten Jahre trägt jetzt natürlich Früchte. Das BKA veröffentlichte Ende Mai 2020 ein Lagebild über die Gewalt gegen Polizisten. Im Jahr 2019 wurden von 320 000 Polizistinnen und Polizisten in ganz Deutschland über 80 000 Opfer einer Gewalttat, das heißt, durchschnittlich 220 Personen jeden Tag. Im Vergleich zum Lagebild für das Jahr 2011 ist das eine Steigerung um 47,6 %. Meine Damen und Herren, kennen Sie A.C.A.B? Ja? Nein? Diese vier Buchstaben dürften doch vielen von Ihnen bekannt sein. Immerhin rühmen sich doch einige der hier Anwesenden damit, dem Personenkreis, der diese Buchstaben für sich vereinnahmt, nahezustehen. Manchmal heißt es auch: „Acht Cola, Acht Bier“ oder „All Colours Are Beautiful“. Mit diesem Schriftzug, der, oft gesehen, die Landschaften verschandelt, ist nichts anderes als „All Cops Are Bastards“ gemeint. Das Bundesverfassungsgericht meinte nach diversen Urteilen, dass A.C.A.B nicht automatisch eine strafbare Beamtenbeleidigung darstelle, und beruft sich damit auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit – ein sehr dehnbarer Begriff. Ich verstehe es so, dass auch Beleidigungen zur Meinungsfreiheit gehören. Laut Verfassungsgericht verletze dieser Begriff nicht automatisch einzelne oder mehrere Polizisten, sondern bringe vielmehr ein allgemeines Ablehnungs- und Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der Polizei und der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Bastard – ein als widerwärtig empfundener Mensch, und genau hier hört für mich die Meinungsfreiheit auf. Diese Bezeichnung gilt für mich sehr wohl als Beleidigung. Wenn Teile der Bevölkerung einen Freifahrtschein für schlechtes Benehmen gegenüber unseren Ordnungshütern haben, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass auch die Gewaltbereitschaft und Hemmschwelle gegenüber diesen fällt. Auch der Vorwurf des Racial-Profiling findet in Ihrem Antrag eine Erwähnung. Profiling, also das zielgerichtete Kategorisieren von Menschen, durchgeführt von angeblich rechtsmotivierten Netzwerken. Am 7. Juli dieses Jahres hatte sich die Linksfraktion Sachsen auf ihrer Facebook-Seite hierzu entsprechend geäußert. Einen Seitenhieb auf Seehofer gab es natürlich auch. Es findet sich auch hier die Aussage eines Sprechers der Bundesregierung, dass bei der Polizei Sachsen keine rassistisch profilierte Personenkontrollen stattfinden. Man kann zwar immer wieder auf demselben Thema herumreiten, aber wenn die Zahlen keine steigende Tendenz zeigen, dann lässt sich auch nichts erzwingen. Weiterhein war zu lesen, dass laut migrationspolitischer Initiativen in Sachsen die Realität eine andere sei. Ich bin ja gespannt, wie lange es dauert, bis der erste weiße Bürger nach einer Kontrolle zum Anwalt rennt und der Polizei Rassismus unterstellt. Natürlich darf es ein systematisches Kontrollieren spezieller Bevölkerungsgruppen nicht geben. Es kann aber auch nicht sein, dass spezielle Bevölkerungsgruppen einen Darfschein erhalten, weil sie wissen, dass die Polizei eventuell nicht kontrolliert, um sich dem Vorwurf des Rassismus nicht zu unterwerfen. Wer sich auffällig verhält, darf kontrolliert werden, und wer sich nichts zuschulden kommen lassen hat, der braucht auch nichts zu befürchten. So einfach ist das, meine Damen und Herren. Ich habe in Ihrem Antrag noch ein Leckerli entdeckt. Es steht richtigerweise: „… hebt der Koalitionsvertrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD darauf ab, dass Verfassungsfeinde im Staatsdienst nicht geduldet werden können“. Darin stimme ich Ihnen selbstverständlich zu 100 % zu – aber bestimmt nicht in dem Kontext, den Sie hier meinen. Das ist aber ein anderes Thema, welches die AfD in den letzten Wochen und Monaten bereits umfangreich angegangen ist. Auf Seite 2, Ziffer 3 Ihres Antrags ist weiter zu lesen: „Zurückdrängung diskriminierender sowie demokratie- und menschenfeindlicher Einstellungsmuster und Verwaltungsweisen; Verbesserung und zum weiteren Ausbau der Angebote für eine diskriminierungssensible und rassismuskritische Demokratiebildung; Gewährleistung und weitere Ausprägungen einer konkreten Fehlerkultur innerhalb der sächsischen Polizei“. Diese Aussagen suggerieren, dass der inhaltliche Antrag der LINKEN die Wahrheit darstellt, damit die oben genannten Schlussfolgerungen notwendig sind. Im Rechtsstaat stellt einzig die Rechtsprechung etwas fest; nicht die LINKEN – und erst recht nicht die Medien. (Beifall bei der AfD) Die Bundesregierung hat Ende November 2020 ein Maßnahmenpaket in Höhe von 1 Milliarde Euro für den Zeitraum 2021 bis 2024 im Kampf gegen rechts beschlossen. (Albrecht Pallas, SPD: Sehr wichtig!) Es solle Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus besser verstehen lernen, dem Handeln von Rechtsextremen als starker Staat Antworten geben und die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft stärken – so ein Sprecher der Bundesregierung. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 1 Milliarde Euro. Wenn ich mir die Nachrichten der letzten Tage anschaue, dann vergingen wenige Tage, an denen Linksextreme keine Spuren der Verwüstung hinterließen. (Starker Beifall bei der AfD) Egal ob in Berlin oder ganz aktuell letzten Sonntag in Leipzig-Connewitz. Bei der nicht verbotenen All-CopsAre-Bastards-Demo am Sonntag in Leipzig eskalierte die Gewalt. Polizeibeamte, Mitarbeiter der Versammlungsbehörden wurden mit Steinen, Flaschen und Pyrotechnik attackiert. Es gab drei verletzte Beamte, aber keine Festnahmen. Zudem wurden 40 Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung festgestellt. Mein Kollege Alexander Wiesner hat sich diesbezüglich bereits in einer Presseerklärung geäußert, und zwar: „Die CDU-geführte Staatsregierung muss ihren Kuschelkurs mit Linksextremen endlich beenden.“ (Beifall bei der AfD) Wenn alle Polizisten entmenschlicht und als Schweine bezeichnet werden sowie Gewalt angekündigt wird, wäre das bereits Grund genug, derart extremistische Kundgebungen zu verbieten. Auch für linke Steinewerfer muss die volle Härte des Rechtsstaates gelten. Noch absurder wird die Haltung der Regierung durch das zeitgleiche Verbot der Kundgebung von Kritikern der Corona-Maßnahmen. Grund: Sie werden sich nicht an die Corona-Auflagen halten. Die linksextreme Antifa hat sich noch nie an Auflagen gehalten und regelmäßig eine Orgie der Gewalt gefeiert. (Beifall bei der AfD – Lachen bei den LINKEN) Das ist für die Regierung offenbar kein Thema. Dazu passt CDU-Ministerpräsident Kretschmer. Er hält weiterhin an seiner grünen Justizministerin Katja Meier fest. „Advent, Advent, ein Bulle brennt.“ Eine tolle Vorbildfunktion. (Lachen bei den LINKEN) Kein Wunder, dass nicht nur die heutige Jugend denkt, dass Polizisten und Polizistinnen Freiwild sind. Es ist sehr fragwürdig, wenn regierungskritische Demos verboten werden, regierungstreue Demos dafür aber abgehalten werden. Wenn weiterhin mit zweierlei Maß gemessen wird, bringen wir in unser schönes Sachsen, in unser Deutschland keine Ruhe und kein Stück Frieden hinein. Die Spaltung der Gesellschaft wird nur noch weiter vorangetrieben. Wenn ein Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit stattfinden soll, dann, bitte schön, auch den Linksextremismus einbeziehen. (Starker Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Gewalt, egal ob verbal oder nonverbal, muss unterbunden werden. Die Vorwürfe gegen Polizeibeamte, die im Raum stehen, müssen aufgeklärt werden. Das ist keine Frage. Aber ein Generalverdacht und eine Studie, die immens Geld verschlingt, welches andernorts viel dringender benötigt wird, lehnen wir als AfD ab. (Beifall bei der AfD)
