Albrecht Pallas
Wie es der Name des Gesetzes schon sagt, beraten wir heute das Zweite Gesetz zur Unterstützung unserer Kommunen in der Pandemie durch die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle. Das erste Gesetz hat der Landtag bereits im Sommer beschlossen. Unserer Fraktionsvorsitzender Dirk Panter sagte damals, es handele sich um einen Zwischenschritt. Im Juli hatte der Landtag Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds zur Verfügung gestellt, um eingebrochene Steuereinnahmen zu kompensieren und Mehrausgaben sowie fehlende Elternbeiträge auszugleichen. Heute wollen wir gemeinsam einen weiteren Schritt gehen und haben dabei schon das Jahr 2021 im Blick, wenn das eingebrachte Finanzausgleichsgesetz beraten wird. Alle Vorhaben dienen der stabileren finanziellen Ausstattung unserer Städte und Gemeinden. Und nicht nur wir als sondern auch die Bundesregierung in Berlin. Deshalb haTagesordnungspunkt Stärkung des Drucksache 7/4259, Antrag der Fraktionen mit Stellungnahme Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Ich bitte als Erstes die CDU-Fraktion, das Wort zu nehmen. Herr Kollege Flemming, bitte.
