Dr. Rolf Weigand
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Piwarz, ich bin kein Jurist wie Sie, der Worte hin- und herdreht. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Aber wenn ich in den Gesetzentwurf schaue, steht dort „… die Bewertung von Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung in Zeugnissen mit Noten oder in Form einer verbalen Einschätzung“. Dann geht es weiter: „… sofern durch Rechtsverordnungen, die ab dem 1. August 2021 in Kraft treten, muss zu einer Notenfindung auch eine verbale Einschätzung vorgelegt werden“. (Staatsminister Christian Piwarz: Davor! Lesen Sie das davor! Darum geht es!) Dieses „oder“ stört mich, und ich stelle mir die Frage: Was passiert, wenn wir 2024 in eine andere Regierungskoalition kommen, wenn die Rechtsverordnung kippt, weil sie das Kultusministerium nach Grün abgibt? (Zuruf von den LINKEN: Oh Gott! –
