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Roberto Kuhnert

AfD 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits im Juli hatten wir das erste Gesetz zur Unterstützung der Kommunen zur Bewältigung der Pandemie beschlossen. Danach gleicht der Freistaat die Hälfte der Steuermindereinnahmen der Kommunen im Jahr 2020 in drei Tranchen aus. Grundlage der Ausgleichszahlungen war die Annahme von Steuermindereinnahmen der Kommunen von bis zu 1 Milliarde Euro. Sofern die Steuerschätzungen im Herbst geringere Einnahmeausfälle ergeben sollten, sollten die Hilfen ebenfalls verringert werden. Ziel dieses Gesetzes war es offensichtlich, nur eine vorläufige Grundlage für die Zahlung der ersten Tranche zu schaffen. Schon damals war jedem klar, dass die schon angekündigten Hilfen des Bundes eine erneute Regelung dieser Materie erfordern würden. Dass wir dieses Verfahren für nicht besonders durchdacht hielten, haben wir Ihnen bereits Mitte Juli bei der Debatte zum ersten Gesetz gesagt. Welche Änderungen wollen Sie nunmehr gegenüber der ursprünglichen Regelung vornehmen? Die Landeshilfen für den Ausfall der Steuereinnahmen der Kommunen in Höhe von 452 Millionen Euro werden auf 226 Millionen Euro reduziert und festgeschrieben. Gleichzeitig sollen die 156 Millionen Euro Bundeshilfen an die Kommunen weitergeleitet werden. Um ehrlich zu sein: Besonders großzügig ist das nicht. Es entspricht aber offenbar den Absprachen des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden. Danach hat sich das Land verpflichtet, die Hälfte der voraussichtlichen Steuerausfälle der Kommunen auszugleichen. Zusätzlich ist die November-Steuerschätzung zu beachten. Danach werden die Einnahmenausfälle der Kommunen geringer ausfallen, als nach der Mai-Steuerschätzung zu erwarten war. Da die Steuereinnahmen der Kommunen danach den im ersten Gesetz festgelegten Betrag von 3,194 Milliarden Euro um 111 Millionen Euro überschreiten werden, steht ihnen keine zweite Rate für 2020 mehr zu. Einen Teil der in diesem Jahr eingesparten Gelder von 228 Millionen Euro will das Land den Kommunen als Hilfen zum Ausgleich der Steuereinnahmenausfälle in den Jahren 2021 und 2022 gewähren. Im kommunalen Finanzausgleich sollen dafür 60 Millionen Euro im Jahr 2021 und 103 Millionen Euro im Jahr 2022 vorsehen werden. Aber bereits jetzt bezweifeln wir, ob diese Hilfen überhaupt ausreichen werden. Die Maßnahmen der Regierung gegen die steigenden Corona-Fallzahlen seit November haben sich bereits wieder auf die Wirtschaft ausgewirkt. Hotellerie, Gaststätten und die Reisebranche sind weiterhin stark betroffen und seit Montag auch wieder der Einzelhandel. Die Steuereinnahmen der Kommunen werden erneut schwinden. Dagegen spricht auch nicht, dass der Arbeitsmarkt im November noch relativ robust war. Natürlich hat dabei die Kurzarbeiterregelung des Bundes den Arbeitsmarkt gestützt, und das trotz zurückgehender Wirtschaftstätigkeit. Wie lange dieser Spuk uns noch begleiten wird, wissen wir nicht. Aber es muss jedem klar sein, dass die Wirtschaftstätigkeit in Sachsen auch weiterhin durch die Maßnahmen der Regierung erheblich beeinträchtigt wird. Die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen sind in der Steuerschätzung noch nicht enthalten. Im Rahmen der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich werden wir hierüber noch sprechen müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält weiterhin noch zwei Verfahrensregelungen und Regelungen zur Verteilung der 156 Millionen Euro Bundesmittel auf die einzelnen Kommunen. Auf diese möchte ich noch einmal kurz eingehen. Erstens. Die Verteilung der im Juli ausgereichten 226 Millionen Euro erfolgte aufgrund der damals bekannten Datenlage. Mittlerweile haben wir eine bessere Datenlage, und so sollen die 156 Millionen Euro den Gemeinden zugutekommen, die bisher noch keinen Ausgleich ihrer Gewerbesteuerausfälle erhalten haben. Dadurch würde eine Überkompensation bei einzelnen Gemeinden vermieden, was auch wir als wirklich sinnvoll erachten. Zweitens. Gemeinden, die bei der Ermittlung der aktuellen Daten nicht mitwirken, sollten vom Verteilungsverfahren ausgeschlossen werden. Leider ist diese harte Sanktion nicht zu vermeiden, da die Bundesmittel bis Jahresende verteilt werden müssen. Drittens. Artikel 3 des Gesetzentwurfes enthält die Ermächtigung an das Finanzministerium, durch Rechtsverordnung die Weiterleitung von Bundeshilfen für die Jahre 2021 und 2022 zu regeln, sofern der Bund solche auch gewährt. Diese Verfahrensregelung, oder besser gesagt, diese Verfahrensvereinfachung ist sinnvoll. Nach der Begründung soll die Weiterleitung unter Berücksichtigung der in diesem Gesetz getroffenen Regelung erfolgen. Leider ergibt sich diese Konkretisierung nicht aus dem Gesetzestext selbst, sondern kann nur der Begründung und dem Gesamtzusammenhang entnommen werden. Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzestext die Grenzen der Ermächtigung eindeutiger zum Ausdruck bringt. Sehr geehrte Damen und Herren! Im Ergebnis beschränkt sich der Regelungsgehalt des vorliegenden Gesetzentwurfs im Wesentlichen auf die Weiterleitung der Bundeshilfen an die Kommunen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, und daher werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Eindeutig interessanter wird allerdings die Frage sein, wie viel bekommen die Kommunen an Unterstützung in den kommenden zwei Jahren. Genau mit dieser Frage werden wir uns in den kommenden Monaten im Rahmen der Haushaltsverhandlungen intensiv auseinandersetzen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kuhnert für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Mirko Schultze.

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