Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Bürokratieabbau wird bekanntlich in politischen Sonntagsreden sehr großgeschrieben. Dabei ist das Gefühl, was als bürokratisch gilt, eines, das stets sehr subjektiv sein dürfte. Sachsen hat daher mit der Einführung des Normenkontrollrates als erstes Bundesland versucht, die Diskussion über die Bürokratie und den Bürokratieabbau – nach übrigens so Absurditäten wie einem Paragrafenpranger usw. – zu versachlichen und mit dem Normenkontrollrat ein zentrales Gremium zur Bewertung des Erfüllungsaufwandes für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung geschaffen. Das Gremium hat sich aus Sicht der GRÜNEN in den letzten Jahren grundsätzlich bewährt und so manche Verwaltungsvorlage – einmal zu Recht und einmal zu Unrecht – kritisiert. Unsere Kritik richtete sich daher weniger am Normenkontrollrat selbst in der Vergangenheit aus, sondern vor allen Dingen an seiner Ausgestaltung und Besetzung. Insofern war es richtig und gut, den Normenkontrollrat dahin gehend zu evaluieren, ob und wie er seine Arbeit fortsetzen soll. Sicher haben Sie es aus der Presse entnommen oder gar das Gutachten selbst gelesen. Es gab einige Punkte, die dabei intensiv diskutiert wurden, wie das Prüfrecht des Normenkontrollrates ausschließlich bei Gesetzen oder die Frage, ob der Normenkontrollrat nicht selbst zunehmend Opfer der Bürokratie werden würde. Im Ergebnis der Evaluation und in der Diskussion hat sich die Koalition auf eine moderate Weiterentwicklung des Normenkontrollrates verständigt. Sowohl vom Gutachten als auch von Sachverständigen wurde begrüßt, den Rat nun geschlechterparitätisch zu besetzen. Bevor einige von Ihnen, insbesondere auf der rechten Seite, gleich Schnappatmung bei dem Wort bekommen, möchte ich den Sachverständigen Herrn Dose zitieren, der es sehr treffend ausgeführt hat: „Frauen und Männer sind gleichermaßen von Gesetzen betroffen.“ Welche Überraschung! Somit ist es auch folgelogisch, ihn paritätisch zu besetzen. Der Nationale Normenkontrollrat sowie der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg haben sogar beide eine Frau als Vorsitzende bzw. als stellvertretende Vorsitzende. Man staune: Es funktioniert. Dem Beispiel kann Sachsen auch gerne folgen. Wenn wir dabei sind, dann öffnen wir die Mitglieder auch gleich für zivilgesellschaftliche Gruppen. Hierbei kann ich dem Sachverständigen Herrn Dose zustimmen, der darauf hingewiesen hat, dass bereits jetzt verschiedene gesellschaftliche Bereiche abgedeckt sind, es aber sinnvoll erscheint, sich für den einen oder anderen Bereich zu öffnen, um den wissenschaftlichen Sachverstand um weitere Kompetenzen zu erweitern. Mit dem vorliegenden Gesetz erweitern wir das Prüfrecht von kabinettspflichtigen Rechtsverordnungen auf alle Rechtsverordnungen. Das ist ja durchaus ein Punkt, der nicht unumstritten war; Kollege Modschiedler hat es schon ausgeführt. Das Gutachten schlug vor, alle Rechtsverordnungen aus dem Prüfrecht herauszunehmen. Das wurde in der Anhörung von allen Sachverständigen einstimmig abgelehnt. Gerade bei den Verordnungen entstehe der meiste Erfüllungsaufwand, was beispielsweise an so exemplarischen Dingen wie der ÖPNV-Finanzierungsverordnung, der Zuschussverordnung oder dem Gesetz zu freien Schulen im Freistaat Sachsen illustriert wurde. Insofern sind wir den Sachverständigen gefolgt, denn die bisherige Unterscheidung in kabinettspflichtig oder nicht kabinettspflichtig erscheint doch arg willkürlich. Das heißt nicht, dass der Normenkontrollrat sich nun mit einer Fülle von Prüfaufträgen überfrachten wird. Ein Prüfrecht ist nämlich keine Prüfpflicht. Der Rat kann immer noch selbst auswählen, was er überprüft. Hierbei sollte der Normenkontrollrat den Ministerien auch eine Übergangszeit geben, um zukünftig bei allen Rechtsverordnungen den Erfüllungsaufwand sauber darstellen zu können und damit sich in Arbeit befindliche Rechtsverordnungen nicht weiter verzögern. Das ist allerdings eine Frage der Umsetzung, die ich an dieser Stelle aber sehr deutlich anmahnen möchte. Ferner erhält der Rat ein Initiativrecht, bereits bestehende Regelungen in Einzelfällen zu überprüfen. Der Landtag erhält zukünftig die Jahresberichte überwiesen. Da das Prüfrecht nun ausgeweitet wurde, halten wir es schlussendlich auch für sinnvoll, das Gesetz eines Tages erneut zu evaluieren und die Evaluation aus Baden-Württemberg mit in die eigene Evaluation einzubeziehen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das Gesetz noch einmal zu befristen. Mehr gibt es zu diesem Gesetzentwurf nicht zu sagen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU sowie vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Die SPDFraktion hat keinen Redebedarf. – Die AfD hat Redebedarf. Kollege Dr. Dringenberg, bitte schön.
