Christian Piwarz
Kinder in ihrer individuellen Entwicklung wahrzunehmen, ihre Bedarfe zu erkennen und ihnen Entfaltungsspielräume zu eröffnen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die motivierte und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher tagtäglich leisten. Die hohe Qualität in der Kinderbetreuung wollen wir nicht nur halten, wir wollen die Qualität fortentwickeln und perspektivisch die Fachkraft-Kind-Relation weiter verbessern. Dafür werden Fachkräfte dringend gebraucht. Das gilt nicht nur für Sachsen, sondern deutschlandweit. Mit der Etablierung eines landesweiten Monitorings steht zukünftig ein Prognosetool zur Entwicklung des Fachkräftebedarfs und -angebots im Freistaat Sachsen zur Verfügung. Erhoben werden die Daten direkt bei den Kindertageseinrichtungen. Zusammengeführt können wir den Bedarf an Neueinstellungen und Ausbildungskapazitäten genau beziffern. Gleichzeitig gewinnen wir Erkenntnisse, welche Schritte zur Verbesserung der Qualität in den Kitas und Horten notwendig sind. Die geringfügige Mehrbelastung der Gemeinden wird vom Freistaat Sachsen ausgeglichen und mit Start des Monitorings 2022 der jährliche Landeszuschuss pro Kind auf 3 037 Euro erhöht. Um den Fachkräftebedarf abzudecken, setzen wir heute Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung um, die eng mit den öffentlichen und freien Kita-Trägern im „Steuerkreis Fachkräfte“ des Staatsministeriums für Kultus abgestimmt sind. Ab diesem Schuljahr soll die Erzieherausbildung vollständig von Schulgeld befreit werden. Die monatliche Zuweisung je Fachschüler an die privaten Bildungsträger steigt von 50 auf 100 Euro je Fachschüler. Dafür verzichtet der Schulträger auf die Erhebung von Schulgeld für diesen Bildungsgang. Seit September 2017 können Sozialassistenten, Kinderpfleger und Kindertagespflegepersonen mit dreijähriger Tätigkeitserfahrung in den Kinderkrippen unterstützen. Das hat sich bewährt. Das Bildungsstärkungsgesetz erweitert die Assistenzkraftreglungen auf Kindergärten und Horte. Ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Gesetzes können, auf den Personalschlüssel angerechnet, bis zu 20 % Assistenzkräfte eingesetzt werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität des Personaleinsatzes und einer Entlastung der Erzieherinnen Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Es gibt keinen Widerspruch. Damit ist dieses beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist somit beendet. zu Protokoll und Erzieher im Kindergarten und Hort – und ein Schritt hin zu multiprofessionellen Teams. Es ist vorgesehen – das ist mir sehr wichtig –, dass innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres die berufsqualifizierende Weiterbildung zu beginnen ist und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen ist. Die notwendige Änderung der Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte ist bereits vorbereitet und kann mit dem Gesetz veröffentlicht werden. Für die Träger heißt das, sie können die Assistenzkräfte dann sofort einsetzen. Damit erhalten die Träger die Chance, eine praxisnähere und auf individuelle Lebenslagen passfähige Ausbildung anzubieten. Gleichzeitig eröffnet es eine gute Möglichkeit zur Qualitätsentwicklung innerhalb des Kita-Teams sowie insgesamt zur Sicherung des hohen Qualifikationsniveaus im Freistaat Sachsen. Damit erschließen wir neue Zielgruppen für die Erzieherausbildung. Meine Damen und Herren, im Bereich der schulischen Bildung verstetigen wir die Schulassistenten im Sächsischen Schulgesetz und verlängern die Vergütung der Mehrarbeit der Lehrkräfte im gesamten Umfang der geleisteten Arbeit bis zum 31.12.2023. Wir sichern ab, dass es in Sachsen weiterhin die Kopfnoten gibt. Eine Rückmeldung an Schüler und Eltern zu Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung durch alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte ist eine wichtige Leistungsbewertung abseits der Fächer. Sie geben Orientierung für die Persönlichkeitsentwicklung, die durch eine zusätzliche verbale Einschätzung ergänzt, aber nicht ersetzt werden sollte. Das Bildungsstärkungsgesetz bündelt Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der frühkindlichen und schulischen Bildung. Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung haben Sie weitere Punkte, wie die Schulgeldbefreiung der Heilerziehungspfleger, aufgenommen. Das begrüße ich sehr. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes senden wir ein wichtiges Signal aus dem Sächsischen Landtag in die Bildungslandschaft im Freistaat Sachsen: Wir investieren weiter in Bildung. Wir setzen die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auch in der aktuell schwierigen Haushaltslage konsequent um. Wir sichern die Qualität im sächsischen Bildungssystem. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Drittes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/3820, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/4793, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Bevor wir in die Aussprache gehen, geht die Frage an den Berichterstatter, Herrn Gebhardt: Wünschen Sie das Wort? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Jawohl. Somit wird den Fraktionen nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und am Ende die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU spricht nun Kollege Modschiedler, bitte schön.
