Prof. Dr. Roland Wöller
Zunächst bedanke ich mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgearbeitet haben. Eine starke Demokratie in der Fläche, in den Kommunen, braucht gerade unter Corona-Bedingungen eine verlässliche Grundlage. In relativ kurzer Zeit haben die Koalitionsfraktionen dafür sinnvolle Regelungen vereinbart. Es ging darum, die anstehenden Kommunalwahlen vor dem Hintergrund der Covid19-Pandemie auf rechtlich sichere Beine zu stellen. Zum einen heißt das: Wenn die epidemische Lage es notwendig macht, kann eine Wahl abgesagt werden, vor allem dann, wenn im Vorfeld dieser Wahl keine hinreichende politische Willensbildung möglich ist. Zum anderen soll es nun die Möglichkeit geben, eine Briefwahl für den zweiten Wahlgang anzuordnen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Gang zur Wahlurne aufgrund der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/4797. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen wieder vor, die Artikel im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Dann lese ich die einzelnen Artikel samt Überschrift vor: Die Überschrift habe ich bereits genannt, Artikel 1 Änderung des Kommunalwahlgesetzes, Artikel 2 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 3 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung, Artikel 4 Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln inklusive der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Bei einer Gegenstimme, vielen Enthaltungen aber einer Mehrheit an Stimmen dafür sind alle Artikel positiv abgestimmt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht in der in der Zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei zwei Gegenstimmen, einer hohen Anzahl an Stimmenthaltungen aber einer Mehrheit an Stimmen dafür hat dieser Gesetzentwurf die Mehrheit der Stimmen erhalten und ist somit beschlossen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist auch dies beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) zu Protokoll Schutzmaßnahmen nicht möglich ist. Von diesen beiden Punkten abgesehen ist mir auch die vorgesehene Vertrauensschutzregelung sehr wichtig. Sollte eine Wahl wegen der Pandemie-Lage tatsächlich verschoben werden, verliert ein Bewerber um das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates seine Wählbarkeit nicht; auch wenn er in der Zwischenzeit die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt aber nicht nur die Auswirkungen der Pandemie auf Wahlen, sondern auch auf die demokratische Praxis vor Ort. Es ist nun klar vereinbart, dass Gemeinderats- und Kreistagssitzungen sowie deren Ausschüsse nicht zwingend persönliche Anwesenheit voraussetzen. Die Gremienmitglieder können vielmehr auch mittels Videokonferenz zusammentreten, sofern Maßnahmen des Infektionsschutzes mit einem unvertretbaren Aufwand für die Kommune verbunden wären. Besonders für Mandatsträger, die wegen Vorerkrankungen oder wegen ihres Alters zur Risikogruppe zählen, ist das eine wichtige Botschaft. Sie können ihre Arbeit ausüben, ohne sich wegen der Zusammenkunft mit anderen einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszusetzen. Mir zeigt das: Unser demokratisches Gemeinwesen ist dank der digitalen Möglichkeiten auch unter Corona-Bedingungen weiterhin handlungsfähig. Selbstverständlich muss dabei klar sein, dass die Gremiensitzungen weiterhin für die Öffentlichkeit genauso transparent bleiben wie zu normalen Zeiten. Deshalb müssen die Sitzungen in Bild und Ton übertragen werden. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Unterstützung der zur Bewältigung der Drucksache 7/4355, Gesetzentwurf Drucksache 7/4799, Beschlussempfehlung Ich frage zuerst, ob der Berichterstatter, Herr Norbert Otto Mayer, das Wort ergreifen möchte. – Das sehe ich nicht. Dann können die Fraktionen jetzt das Wort ergreifen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und am Ende die Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollege Wähner für die CDU, bitte schön.
