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Holger Gasse

CDU 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nichts ist so beständig wie Veränderung. Dieses Sprichwort kam mir in den Sinn, als ich mir die Beratung zu dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf des Bildungsstärkungsgesetzes noch einmal vor Augen geführt habe. Die Staatsregierung hat das Bildungsstärkungsgesetz sehr frühzeitig auf den Weg gebracht, um mit den getroffenen Vereinbarungen die Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag besprochen waren, umzusetzen. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Staatsminister Piwarz und dem Kultusministerium bedanken. (Beifall bei der CDU) Unsere Zielstellung ist es, die Ausbildungssituation und die Verfügbarkeit von Fachkräften im Bereich von Erzieherinnen und Erziehern zu verbessern und natürlich auch die Kommunen und die Träger bei der Personalplanung durch Reihe von Dafür-Stimmen, keine Stimmenthaltungen, dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Ich rufe auf Artikel 2 – Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Wünschen Sie eine Gesamtabstimmung, Herr Gebhardt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, danke!) Es ist alles abgelehnt worden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das deprimiert mich sehr, Frau Präsidentin!) – Ja, ich glaube, Sie haben es bemerkt. (Heiterkeit) Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet, meine Damen und Herren. Wir kommen zu des Entwurfs und schulischen Bildung der Staatsregierung des Ausschusses für Schule und Bildung ein Fachkräftemonitoring zu unterstützen sowie den Einsatz von Assistenzkräften rechtlich umfassend abzusichern und zu stärken. Darüber hinaus – das möchte ich an dieser Stelle besonders erwähnen – war es uns als Koalition wichtig, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endgültige Rechtssicherheit bei der Erteilung von Kopfnoten auf Zeugnissen, ergänzt um eine verbale Einschätzung des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin, zu schaffen. Die individuelle Beurteilung von Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung stellt für uns einen wichtigen Aspekt der Bewertung der Persönlichkeitsentwicklung dar. Sie geben darüber hinaus, neben der Bewertung der Lernergebnisse, Eltern, aber auch künftigen Arbeitgebern Auskunft darüber, wie engagiert ein Schüler oder eine Schülerin ist. Diese Bewertung kann dazu dienen, Fachnoten nicht nur abstrakt zu beurteilen, sondern diese Noten auch mit dem Leistungswillen ins Verhältnis zu setzen und so zu einer besseren Einschätzung zu kommen. Ich habe in der Schule Mathematik und Physik geliebt, aber nicht jedem ist ein Faible für Naturwissenschaften in die Wiege gelegt. Wenn dann mal eine eher durchschnittliche Note trotz intensiver Mitarbeit und gutem Fleiß nicht zu verbessern ist, dann zeigt die Beurteilung einer positiven Lerneinstellung, dass der künftige Auszubildende oder Arbeitnehmer keineswegs am mangelnden eignen Leistungswillen gescheitert ist. Sie können mir glauben: Arbeitgeber wissen dies sehr wohl einzuordnen und fördern im Rahmen der Ausbildung und Beschäftigung persönliche Kompetenzen gezielt. Das haben uns vielfältige Gespräche mit Kammern und Wirtschaftsvertretern, aber auch eigene Erfahrungen bewiesen. Mit einer ergänzenden verbalen Beurteilung eröffnen wir darüber hinaus den Lehrkräften die Möglichkeit, individuelle Kompetenzen und besondere Begabungen nochmals im Text zu unterstreichen und damit stärker als mit einer reinen Schulnote herauszustellen. Diese Kombination ist aus unserer Sicht eine gute Grundlage für Schülerinnen und Schüler, um im späteren Berufsleben erfolgreich zu sein. Mit der Schaffung der Schulgeldfreiheit in der Erzieherausbildung steigern wir die Attraktivität dieser Ausbildung. Wir sorgen somit auch dafür, dass unsere Kommunen und die Träger der frühkindlichen Bildung auf engagierte und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher zurückgreifen können, um den Bedarf an Fachkräften in den kommenden Jahren zu decken. Insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren getroffenen Entscheidungen zur Verbesserung der Betreuungssituation durch die Absenkung des Schlüssels und die Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeiten ist ein zusätzlicher Personalbedarf entstanden, den es zu berücksichtigen gilt. Selbstverständlich wird auch jede künftige Qualitätsverbesserung der Betreuung unserer Jüngsten in Kindestageseinrichtungen mit Personalbedarfen verbunden sein, die sichergestellt werden sollten. Vor diesem Hintergrund sehen wir auch die Erweiterung der Assistenzkräfteregelung für die Kinderkrippen auf die Bereiche Kindergärten und Horte als eine Brücke, um die angespannte Personalsituation weiter zu stabilisieren. Gleichwohl – das möchte ich an dieser Stelle nochmals betonen – sehen wir natürlich das Primat bei der Ausbildung und Beschäftigung von Fachkräften, also von Erzieherinnen und Erziehern. Unsere Erwartung ist es dabei, dass die eingesetzten Assistenzkräfte den Weg zu einer hochwertigen, abgeschlossenen Erzieherausbildung finden werden. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Fachkräftemonitoring betrachten wir – so sieht es der Gesetzentwurf vor – als Unterstützung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei ihrer kommunalen Pflichtaufgabe zur Planung eines bedarfsgerechten Angebotes in Kindertageseinrichtungen. Es hilft besonders bei der Ermittlung des wirklichen Bedarfs an pädagogischen Fachkräften und sonstigen pädagogisch tätigen Personen unter Beteiligung der Gemeinden und der Träger der freien Jugendhilfe an diesem MonitoringProzess. Wir wollen damit die Träger in die Lage versetzen, ihre Bedarfe langfristig zu analysieren und Personalmaßnahmen strukturiert planen zu können. – So weit zum Gesetzentwurf an sich. Zurück zu meinem Sprichwort: Die aktuelle pandemiebedingte Situation in unserem Land stellt auch die parlamentarische Arbeit vor neue Herausforderungen. Geplante Gesetzentwürfe, so auch der Doppelhaushalt 2020/2021, verzögern sich, Regelungsbedarfe entstehen, ohne dass ein Gesetzgebungsverfahren zeitnah strukturiert werden konnte. Diese Situation hat auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren dazu geführt, dass wir in den ursprünglichen Gesetzentwurf weitere Regelungen aufgenommen haben, um schnell und im Interesse der Betroffenen reagieren zu können. Allen voran möchte ich an dieser Stelle die coronabedingte Verlängerung der Regelstudienzeit an unseren sächsischen Hochschulen nennen. Mit dieser Ergänzung schaffen wir Rechtssicherheit für einen erfolgreichen Studienverlauf und Studienabschluss und stellen sicher, dass unsere BAföG-berechtigten Studentinnen und Studenten aufgrund der pandemiebedingten Studienzeitverlängerung keine finanziellen Nachteile erleiden. Darüber hinaus ist es uns gelungen, durch eine entsprechende Sicherung der Finanzierung die Schulgeldfreiheit der Ausbildung auch auf die Auszubildenden in der Heilerziehungspflege auszuweiten. Damit stellen wir in diesem Bereich sicher, dass die Attraktivität der Ausbildung steigt und der Bedarf an entsprechenden Fachkräften gesichert werden kann. Nicht zuletzt sichern wir durch die Verlängerung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte eine gute Unterrichtsabsicherung an unseren Schulen. Diese Regelung wäre im anstehenden Haushaltsbegleitgesetz vorgesehen, aber – wie ich schon erwähnte – aufgrund der pandemiebedingten Verschiebung des Haushaltsverfahrens wäre die bisherige Frist abgelaufen und das hätte an unseren Schulen zu nicht unerheblichen Problemen geführt. Sie sehen, meine Damen und Herren, wir bleiben auch unter diesen schwierigen Bedingungen beim Thema Bildung verlässlich und stellen eine gute Unterrichtsversorgung sicher. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten sehr herzlich für ihr Engagement bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs, aber auch bei den Sachverständigen für ihre in der Anhörung erfolgten fachlichen Hinweise bedanken und bitte zum vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Hahn.

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