Martin Modschiedler
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Dritte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes. Im Sommer hatten wir hier im Parlament – Sie erinnern sich – beschlossen, das Normenkontrollratsgesetz bis zum 31.12.2020 zu verlängern, damit die Vorschläge aus der Evaluation gewürdigt und die Tätigkeit des Normenkontrollrats verbessert werden kann. Das haben wir hiermit getan. Wir als CDU-Fraktion haben uns in den intensiven Verhandlungen für eine Fortsetzung des Normenkontrollrates und zugleich für eine wirkliche Verbesserung eingesetzt. Das nun vorliegende Ergebnis ist ein wichtiger Beitrag zur Bürokratievermeidung. Lassen Sie mich nun in aller Kürze auf ein paar Änderungen hinweisen. Erstens haben wir uns in Anlehnung an den nationalen Normenkontrollrat des Bundes und den Kontrollrat in BadenWürttemberg für eine Erweiterung des Prüfungsrechts eingesetzt. Das war eine Forderung, die entgegen dem Ergebnis des Evaluationsgutachtens so aber auch von den Sachverständigen in der Anhörung vorgeschlagen wurde. Somit kann also der Normenkontrollrat künftig auch nicht kabinettspflichtige Rechtsverordnungen prüfen. Diese machen in der Praxis einen erheblichen Erfüllungsaufwand aus. Da ist ordentlich was drin. Erfüllungsaufwand – das heißt so viel wie: Was kostet so ein Vorhaben? Was bringt das mit sich? Zweitens kommt dem Sächsischen Normenkontrollrat künftig ein eigenes Initiativrecht zu. Das ist uns ebenfalls wichtig. Er darf auf Anfrage jetzt selbstständig Vorschriften prüfen. Dies wurde in der Anhörung uneingeschränkt des Entwurfs Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Europa und Gleichstellung begrüßt, weil gerade von bestehenden Vorschriften erhebliche Kosten ausgehen können. Man kann ein Gesetz somit auch schnell einmal schlanker machen. Drittens ist es unerlässlich, wenn wir die Bürokratievereinfachung ernst nehmen, dass die Staatsregierung künftig bei ihren Gesetzentwürfen den Aufwand insgesamt darstellt. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Transparenz und manchmal ein bisschen Selbstkritik: Wie stehen die beabsichtigten Regelungen mit den Kosten und dem Nutzen in der Waage? Das muss uns auf jeden Fall der Gesetzgeber oder die Staatsregierung, wenn sie diese Verordnung macht, darlegen. Viertens sollen auch alle Normen geprüft werden, die aufgehoben werden. Damit kann endlich erreicht werden, dass der eingesparte Erfüllungsaufwand, also diese Kosten, die wir sparen können, für die Bürger transparent werden – man kann es sehen. Es ist unser Anspruch, die Bürokratie zu vereinfachen und zu vermeiden. Wir als Parlamentarier haben mit diesem Gesetz ein schönes Paket geschnürt, um dem Sächsischen Normenkontrollrat ein noch stärkeres, ein noch größeres Gewicht zu geben. Wir erhoffen uns damit neue Impulse für eine effiziente und schlanke Gesetzgebung im Freistaat Sachsen. Ob das so funktioniert, wird die im Gesetz verankerte Evaluation zeigen. Die Sachverständigen haben sich gefreut, dass wir als Parlamentarier ein solches Gesetz entworfen haben. Sie haben gesagt, dass der Gesetzentwurf gut ist, und ihm zugestimmt. Es wäre schön, wenn wir alle das jetzt auch noch machen würden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Nun ist die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollege Lippmann, an der Reihe. Bitte schön.
