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Sabine Friedel

SPD 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Redebeitrag von Herrn Kollegen Lippmann so ausführlich war, kann ich mich kurzfassen, und ich möchte mit einer Frage beginnen, die Herr Lippmann stellte. Sie lautete: Kann und darf man – das haben sich viele gefragt – derartige Grundrechtseingriffe vornehmen, ohne das Parlament zu beteiligen? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein!) Ich denke, diese Frage ist seit dem 18. November beantwortet: künftig ja. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und der Ergänzung durch § 28 a im Infektionsschutzgesetz hat der Bundestag ja genau (Zuruf des Abg. Ivo Teichmann, AfD) die Abwägungen getroffen, die ein Parlament zu treffen hat, wenn es die wesentlichen Dinge selbst regeln soll. Dass es jetzt noch nötig wäre, die Landesparlamente zwingend verfassungsrechtlich zu beteiligen, kann ich, ehrlich gesagt, nicht erkennen, weil ich keine landesspezifische Geltung oder Ausformung von Grundrechten erkennen kann oder als sinnvoll empfinde. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ausnahmezustand! Carl Schmitt!) Die Grundrechte werden im Grundgesetz allen Einwohnerinnen und Einwohnern – manchmal wird nach Bürgerinnen und Bürgern differenziert – in Deutschland gewährt. Deshalb ist es der bundesdeutsche Gesetzgeber, der hier den Abwägungsprozess vorzunehmen hat – und ihn vorgenommen hat. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber natürlich ist es nicht schädlich, auch das Landesparlament zu beteiligen. Insofern finden wir es sehr gut, dass Frau Staatsministerin Köpping bereits vor längerer Zeit begonnen hat, die Fraktionen und jetzt auch formal die Ausschüsse des Sächsischen Landtags in die Erstellung der Verordnung einzubeziehen. Der Prozess ist hier referiert worden. Man kann es an einem praktischen Beispiel gut durchdenken: Im Gesetzentwurf der LINKEN, § 1, wird das Ziel des Gesetzes beschrieben. In § 2 steht die Unterrichtungspflicht der Staatsregierung. – Ich vermute, es ist die Unterrichtungspflicht und nicht die Unterrichtspflicht gemeint. – Der Unterrichtungspflicht kommt die Staatsregierung nach. Es schadet sicher nicht, dies noch einmal in einem Gesetz zu verankern. Als Nächstes zu § 3: Anhörung, Stellungnahme und Berücksichtigung der Stellungnahme des Sächsischen Landtags. Auch das ist etwas, das die Staatsregierung und wir gemeinsam in Form der Sondersitzungen seit einiger Zeit durchführen, und ich habe schon beim Lesen der Verordnung den Eindruck gewonnen, dass die Stellungnahmen der Abgeordneten berücksichtigt werden. Denn gelegentlich hat sich auch der eine oder andere dafür bedankt, dass seine Anregung aufgenommen worden ist. § 4, der Zustimmungsvorbehalt, ist der Paragraf, mit dem auch wir große Schwierigkeiten haben. Wenn man es sich einmal praktisch überlegt: Wir hatten am 10. Dezember die Sondersitzung. Am 10. Dezember morgens haben wir den aktuellen Entwurf der Verordnung per Beratungs- und Informationsmaterial bekommen. Das Sozialministerium hat ihn uns zu diesem Zeitpunkt übergeben, weil es die Veränderungen, die noch zu erwarten waren, möglichst gering halten wollte. Aber wir wussten bereits zur Ausschusssitzung, dass es noch zu weiteren Änderungen kommen würde, da drei Tage später eine Konferenz der Ministerpräsidenten stattfand. Das war am 13. Dezember – ein Sonntag, da hätte ich uns mal ein Plenum einberufen sehen wollen! Aber gut, kann man ja machen. Katastrophe – das hätten wir bestimmt alle hinbekommen. Dann wurde die am 11. Dezember von der Staatsregierung erlassene Verordnung schon am 14. Dezember wieder geändert, um auf die veränderte Lage nach der Ministerpräsidentenkonferenz einzugehen, Stichwort: Großhandel beispielsweise. Wie soll das praktisch funktionieren, wenn wir allein schon für die Einberufung von Sondersitzungen – dabei spreche ich gar nicht vom regulären Turnus – eine Frist von zwei Tagen haben? Hinzu kam noch das Thema von außen, dass die Bestattungsdienste gesagt haben: Leute, auch bei uns ist es wichtig, dass wir in die Notbetreuung in den Kindertagesstätten kommen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Am Donnerstag schon, Frau Friedel, das wussten Sie schon ganz genau! – Weiterer Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Das ist völlig zu rechtfertigen, genau, ja, und im Ausschuss haben wir es diskutiert. Die Staatsregierung hatte sich vorher dagegen entschieden, und danach ist es aufgenommen worden. Schauen Sie doch einmal in die aktuellen Dokumente. – Aber gut! Wir haben innerhalb von fünf Tagen – vom 10. bis zum 15. Dezember – eine vielfache Veränderung dieser Verordnung erlebt, und es erscheint mir nicht sachlogisch, diesen Prozess, den wir brauchen, erstarren zu lassen. Mit einem solchen Entwurf legen Sie ein Gesetz vor, bei dem aus dem Zustimmungsvorbehalt ein Ablehnungsvorbehalt wird. Als Landtag haben wir auch so das Recht, eine solche Verordnung aufzuheben; aber man kann dieses Recht auch noch einmal gesetzlich festhalten. Dann sind wir sofort dabei, zu sagen: Die Praxis, die bisher schon erfolgreich geübt wird, können wir gern auch gesetzlich festschreiben. Insofern wäre es gut – und es ist tatsächlich der Fall –, dass wir uns hier nicht zum letzten Mal zu diesem Thema sprechen. – Einstweilen vielen Dank an die Staatsregierung dafür, dass die Beteiligung der Ausschüsse so intensiv wahrgenommen und die Rückmeldungen so stark berücksichtigt werden. Danke. (Beifall bei der SPD, der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? Ich schaue einmal in die Runde. – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Somit bitte ich nun die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Frau Staatsministerin Meier, bitte. Sie haben das Wort.

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