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Valentin Lippmann

GRÜNE 16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich fände es schön, wenn wir uns (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) weiterhin – Frau Schaper, warten Sie doch mal ab! – bei der Frage der Dringlichkeit auf das zurückziehen würden, was die Geschäftsordnung zur Dringlichkeit sagt und nicht auf das, was wir für dringlich halten oder nicht. (Zuruf von der AfD: Da hat er recht! – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Frau Kollegin Friedel hat ausgeführt, was die Geschäftsordnung dazu sagt. Dann sollte man auch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass es in diesem Hohen Hause sehr seltene Fälle davon gibt, dass Anträge, die dringlich deklariert wurden, am Ende auch dringlich sind. Das ist so. Andersherum setzt die Geschäftsordnung sehr klare Maßstäbe daran, was dringlich ist und was nicht. Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass der Antrag auf eine Entscheidung rekurriert, die nach dem Antragsschluss eingegangen ist, das nächste Plenum des Landtags erst am 7. Januar stattfindet und die Außerkraftsetzung der entsprechenden Verordnung zu dem Zeitpunkt quasi sinnfrei wäre, weil sie wenige Tage später sowieso außer Kraft gesetzt wird. Deshalb kann ich den Ausführungen der Kollegin Friedel durchaus etwas abgewinnen. Meine Fraktion sagt aber auch ganz deutlich – und insoweit kann ich mich auch den vorigen Ausführungen anschließen –, das ist ein reiner Schaufensterantrag der AfD, der wieder nur dazu dient, hier im Hohen Haus eine Klamaukveranstaltung aufzuführen, die wir dann wieder erleben werden (Zuruf von der AfD: Zur Dinglichkeit!) und die nicht geeignet ist, den Infektionsschutz in diesem Haus durch eine Verkürzung des Plenums herzustellen. Meine Fraktion gehört zu denen, die gesagt haben, wir werden der AfD ihre Rechte nach der Geschäftsordnung nicht nehmen. Wir werden sie dabei aber nicht unterstützen, weshalb wir der Dringlichkeit nicht zustimmen werden, sondern uns maximal enthalten, weil wir hinter den Regelungen in der Geschäftsordnung nicht zurückkommen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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