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Hartmut Vorjohann

16.12.2020 Sitzungen 7/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir in diesem Hohen Hause darüber sprechen, welche wichtige Rolle unsere Kommunen gerade in Krisenzeiten wie diesen spielen. Sie sind die ersten Ansprechpartner für die Menschen in ihren Heimatorten. Sie organisieren praktische Hilfe, aber sie spüren die Folgen der Pandemie auch sehr direkt durch ausbleibende Steuereinnahmen sowie zusätzliche Kosten. Genau deshalb war es für uns in der Staatsregierung von Anfang an klar, die Kommunen zu unterstützen. Und genau deshalb bitte ich Sie darum, dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie zuzustimmen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, den Kommunen durch diese schwierigen Zeiten zu helfen. Durch diese Unterstützung bleiben die Kommunen handlungsfähig, nicht zuletzt auch, um weiter zu investieren und so der lokalen Wirtschaft zu helfen und die Konjunktur weiter am Laufen zu halten. Die Dimension der Steuerausfälle hat uns die Steuerschätzung im November 2020 noch einmal deutlich gezeigt. Danach können die sächsischen Kommunen in diesem Jahr Steuereinnahmen in Höhe von knapp 3,3 Milliarden Euro erwarten. Das sind zwar rund 43 Millionen Euro mehr als noch zur Steuerschätzung im Mai 2020, aber auch 390 Millionen Euro weniger, als noch im Oktober 2020 erwartet. Man muss auch daran erinnern: Im Frühjahr kamen die Kommunen mit der Sorge, dass es bis zu einer Milliarde Euro werden. Natürlich reagieren wir nicht erst heute. Um die Gewerbesteuerausfälle zu kompensieren, haben wir schon im Mai 2020 – damals als erstes Bundesland – mit einem umfangreichen Rettungsschirm und der Zusage, die Hälfte der Steuerausfälle der Kommunen zu tragen, was im Übrigen auch für die Jahre 2021/2022 fortwirkt, vorgelegt. Von diesem Rettungsschirm entfielen 226 Millionen Euro auf den Ausgleich von Steuerausfällen bei den Kommunen. Dass sich der Bund an den zum Teil enormen Steuerausfällen der Kommunen beteiligt, freut uns und unterstreicht, dass wir nur im engen Schulterschluss durch die Coronakrise kommen. Das verteilt die Lasten auf mehrere Schultern und sorgt dafür, dass die Städte und Gemeinden in Summe vollständig von den pandemiebedingten Ausfällen der Gewerbesteuer entlastet werden. Vollständig – wer hat das heutzutage schon? Sehr geehrte Damen und Herren, der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage für die Umsetzung des im September 2020 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden, und zwar durch den Bund und die Länder gemeinsam. In die sächsischen Gemeinden sollen insgesamt weitere 156 Millionen Euro fließen, die der Bund aufgrund der Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 zur Verfügung stellt. Es muss aber jetzt fließen; das hat der Bund sehr deutlich signalisiert. Es muss dieses Jahr noch abfließen. Deswegen sage ich vielen Dank auch an Sie, dass wir den Gesetzentwurf beschleunigt beraten konnten. Diese Bundesmittel werden nach dem Gewerbesteuerdefizit verteilt, also nach dem echten Defizit, das sich aus den Gewerbesteuereinnahmen im Schnitt der zweiten bis vierten Quartale der Jahre 2017 bis 2019 und der Gewerbesteuereinnahmen im zweiten bis vierten Quartal 2020 ergibt. Da das vierte Quartal 2020 noch läuft, also noch nicht abgeschlossen ist, wurde hierzu in den zurückliegenden Tagen gerade erst eine landesweite Sondererhebung abgeschlossen. Insgesamt stellen wir mit diesen Hilfen sicher, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben, dass sie weiter vor Ort investieren können und wichtige Angebote in den Städten und Gemeinden erhalten bleiben. Ich möchte noch einmal zusammenrechnen: 1 Milliarde Euro betrug die Schätzung im Frühjahr, tatsächlich belaufen sich die Steuerausfälle auf 390 Millionen Euro. Wir als Freistaat tragen davon 226 Millionen Euro, die bereits überwiesen sind. Weitere 156 Millionen Euro kommen dazu. Das sind 382 Millionen Euro. Wir sind bei einer vollständigen Kompensation der Steuerausfälle der kommunalen Seite. Wenn morgen der Haushalts- und Finanzausschuss beim Thema ÖPNV noch zustimmt, dann sind beim ÖPNV auch alle Ausfälle kompensiert. Wir haben im Sommer bereits 147,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um coronabedingte Mehrausgaben zu finanzieren. Herr Schultze, Sie haben es ein wenig kritisch gesehen. Es hätte im Jahr 2020 – vorsichtig formuliert – für die Kommunen schlechter kommen können. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen, damit die Hilfen des Bundes für die sächsischen Kommunen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden können. Darauf kommt es jetzt tatsächlich an. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Damit könnten wir in die Abstimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf eintreten. Es geht um das Zweite Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir nehmen die Abstimmung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor. Dazu liegt uns noch ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Wenn ich das vorhin richtig verstanden habe, Kollege Schultze, gilt dieser schon als eingebracht? – Danke. Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Bitte, Herr Kollege Kuhnert.

Protokoll ↗