Christin Melcher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich erreichen in diesen Tagen eine Fülle von Bürgeranfragen. Oft geht es natürlich in diesen Tagen um die Folgen der Schulund Kita-Schließungen. Doch ein Thema brennt nach wie vor und ist eine große Sorge: der Lehrer- und Erziehermangel. Wir stehen im Freistaat Sachsen vor der Herausforderung, genügend Fachkräfte für unsere Schulen und Kitas zu gewinnen. Aber wir alle wissen: Erzieherinnen und Lehrkräfte fallen nicht vom Himmel. Das vorliegende Gesetz zur Stärkung der frühkindlichen und schulischen Bildung der Staatsregierung beinhaltet wichtige Maßnahmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Wir wollen mit dem Bildungsstärkungsgesetz zum einen die Lehrkräfte, die sich unermüdlich für gute Bildung von unseren Kindern einsetzen und dies auch unter Pandemiebedingungen tun, bei ihrer Arbeit entlasten. So werden wir den Einsatz von Schulassistenten fördern und somit Lehrerinnen und Lehrern wieder die Möglichkeit verschaffen, sich besser auf ihre eigentliche pädagogische Aufgabe zu konzentrieren. So können wir auch der Überbelastung der Lehrkräfte entgegenwirken. Die zweite Herausforderung, die wir meistern wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Fachkräftemangel im Erzieherbereich. Hierbei verfolgen wir mit dem Gesetzentwurf mehrere Strategien: Zum einen führen wir ein landesweites Fachkräftemonitoring ein. Für dieses Monitoring haben wir BÜNDNISGRÜNEN lange gekämpft. Dies ermöglicht uns, klug und effektiv mit konkreten und handfesten Zahlen unsere Fachkräftestrategie aufzustellen. Anhand des Monitorings können wir die Bedarfe an Erzieherinnen und Erziehern in der Ausbildung und in den Einrichtungen frühzeitig erkennen. Eines ist aber ohne Umschweife klar: Um den Bedarf langfristig zu sichern, brauchen wir mehr Fachkräfte in den Einrichtungen. Aber wir brauchen die Fachkräfte auch schon jetzt. Daher müssen wir Maßnahmen ergreifen, die kurzfristig wirken. Wir haben deshalb im Bildungsstärkungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Assistenzkräfte auch im Kindergarten und im Hort eingesetzt werden können; dies war bisher nur im Krippenbereich möglich. Ziel soll es sein, dass bis zu 20 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sächsischen Kitas Assistenzkräfte sind. Die Kritik in der Anhörung zum Einsatz von Assistenzkräften haben wir ernst genommen und daher auch in unserem Änderungsantrag noch einmal nachgeschärft. Wir werden weder die Qualität noch die Fachlichkeit in den sächsischen Kitas reduzieren. Die Vor- und Nachbereitungszeit gilt dementsprechend auch für Assistenzkräfte. Schaut man in den aktuellen Ländermonitor der Bertelsmann Stiftung, so zeigt sich, dass wir im Freistaat Sachsen sehr gut ausgebildete Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen haben. Unser pädagogisches Personal hat zu 82 % einen Fachschulabschluss und zu 10 % einen Hochschulabschluss. Unser Ziel ist es, diesen Stand zu halten und zukünftig sogar zu verbessern. Es ist mitnichten unser Ansinnen, diese fachliche Qualität in den Einrichtungen zu senken. Es ist für uns unstrittig, dass wir am derzeitigen Qualitätsniveau 6 gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen festhalten werden. Wir sehen mit den Assistenzkräften vor allem aber auch die Möglichkeit für den Einstieg in den Beruf der Erzieher(innen). Mit den Erfahrungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wir in der Krippe gesammelt haben, dass Assistenzkräfte eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher machen, gewinnen wir Fachkräfte; Fachkräfte, die uns sonst fehlen würden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig schaffen wir aber auch mit dem Einsatz von Assistenzkräften die Möglichkeit zur Stärkung von multiprofessionellen Teams in unseren Kindertageseinrichtungen. Die letzte Stellschraube, an der wir mit dem Bildungsstärkungsgesetz drehen wollen, um mehr Menschen für den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher begeistern zu können, ist die Schulgeldfreiheit. Man könnte es fast als ein kleines Weihnachtsgeschenk bezeichnen. Die freien Träger bekommen eine erhöhte Mittelzuweisung, damit die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und auch die Heilerzieher(innen)- Ausbildung ermöglicht wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen also, dass mit dem Bildungsstärkungsgesetz vielfältige Maßnahmen ergriffen wurden. Sie bringen für die frühkindliche und schulische Ausbildung qualitative Verbesserungen und helfen den Fachkräftemangel zu lindern. Ich denke, es ist heute ein wichtiger Schritt für die Stärkung unserer Bildung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun die SPDFraktion. Frau Abg. Friedel, bitte.
